Immer wieder melden sich Betroffene bei mir, die Mahnungen und Zahlungsaufforderungen von „Auer Witte Thiel Rechtsanwälte“ für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einer Datingseite erhalten haben. Oft sind die Empfänger dieser Schreiben verunsichert und wissen nicht, wie man auf die Mahnung reagieren sollte. Vor allem da im Internet viele irreführende Informationen zum Thema „Inkassoschreiben“ kursieren, habe ich hier für Sie die Fragen beantwortet, die mir häufig in diesem Zusammenhang gestellt werden.
Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben oder eine individuelle Beratung zu Ihrem Sachverhalt wünschen, können Sie selbstverständlich gern Kontakt mit mir aufnehmen.
Was ist „Auer Witte Thiel“?
„Auer Witte Thiel“ ist der Name einer Rechtsanwaltskanzlei aus München. „Auer Witte Thiel“ steht dabei für die Nachnamen der Kanzleigründer, Dr. Wolfgang Auer, Karl-Ulrich Witte und Andreas Thiel.
Es handelt sich daher nicht etwa um den einen Anwalt „Auer Witte Thiel“. Leider kann man allerdings oft nicht genau erkennen, von welchem Anwalt der Kanzlei man angeschrieben wurde. Die Mahnungen per Brief sind nämlich oft nur mit „Rechtsanwalt“ unterzeichnet. Die Unterschrift ist dabei meist zu unleserlich, um den Namen erkennen zu können.
Für wen verschicken Auer Witte Thiel Zahlungsaufforderungen?
Laut eigener Aussage auf der Kanzleihomepage verfügen Auer Witte Thiel über eine Spezialisierung im Bereich des Forderungsmanagements.
Tatsächlich werden die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel häufig von Betreibern von Datingportalen beauftragt, um Mitgliedsbeiträge für die Unternehmen geltend zu machen. Die Mandanten von Auer Witte Thiel ändern sich dabei in regelmäßigen Abständen. Die nachfolgende Liste beansprucht daher keinen Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. Bekannt ist mir aber, dass Auer Witte Thiel in der Vergangenheit für folgende Datingportale Mahnungen verschickt hat (für weitere Informationen zu dem jeweiligen Unternehmen klicken Sie bitte auf den Anbieter):
Ist Auer Witte Thiel ein Fake oder Betrug?
Natürlich ist eine gewisse Skepsis bei Zahlungsaufforderungen stets angebracht. So gibt es schließlich immer wieder Fälle, in denen Betrüger die Namen von tatsächlich existierenden Rechtsanwälten nutzen und vermeintlich in deren Namen falsche Mahnungen und Zahlungsaufforderungen verschicken. Solche Fake-Mahnungen wurden offenbar auch schon im Namen der Kanzlei Auer Witte Thiel verschickt.
Die Kanzlei Auer Witte Thiel ist aber grundsätzlich kein Fake! Dies können Sie über das „Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis“ selbst überprüfen. Dieses Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer enthält alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Geben Sie dort einfach den Namen des Rechtsanwalts ein, den Sie suchen. Taucht der gesuchte Anwalt dort auf, können Sie sicher sein, dass es sich um einen real existierenden Anwalt und damit nicht um einen Fake handelt.
Was verlangen die Rechtsanwälte von mir in den Zahlungsaufforderungen?
In den Schreiben von Auer Witte Thiel zeigen die Rechtsanwälte in der Regel zunächst an, von welchem Unternehmen diese beauftragt worden sind. Wie Sie der Liste weiter oben entnehmen können, wird die Rechtsanwaltskanzlei in Bezug von Datingportalen von verschiedenen Anbietern beauftragt. In den Schreiben heißt es, dass man auf Zahlungsaufforderungen des Portalbetreibers ebenso wenig reagiert habe, wie auf das eingeschaltete Inkassounternehmen. Daher sei nun Auer Witte Thiel beauftragt worden, die Forderung geltend zu machen und durchzusetzen und zwar „notfalls gerichtlich und mit dem Einsatz von Zwangsvollstreckungsmaßnehmen“.
Anschließend wird in den Schreiben erläutert, dass man eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei einer Online-Community gebucht habe. Dabei seien der gewählte Username, die E-Mail-Adresse und die IP-Adresse erfasst worden.
Schließlich wird man aufgefordert, die fällige Vergütung für die Mitgliedschaft auf der Datingseite sowie die Anwaltsgebühren zu zahlen, die durch die Einschaltung von Auer Witte Thiel entstanden seien. Um weitere Kosten zu vermeiden, solle man die aufgeführten Gebühren spätestens bis zu einer genannten Frist bezahlen.
Ich habe auch eine Mahnung der Fairmount GmbH erhalten. Wie hängt dies miteinander zusammen?
In vielen Fällen erhalten die Betroffenen zunächst Mahnungen der Fairmount GmbH. Über das Inkassounternehmen Fairmount finden Sie hier weitere Informationen. Meistens handelt es sich bei den Forderungen der Datingportale um ein gestuftes Vorgehen:
- Als erstes erhält man Mahnungen per E-Mail, die direkt von den Datingseiten verschickt werden.
- Reagiert man darauf nicht, bekommt man Mahnungen der Fairmount GmbH.
- Wird dennoch nicht gezahlt, werden die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel mit der Geltendmachung der Mitgliedsbeiträge beauftragt.
Immer wieder gibt es aber auch Fälle, in denen parallel Schreiben sowohl der Fairmount GmbH als auch von Auer Witte Thiel verschickt werden. Dabei werden oft jeweils unterschiedliche Beträge gefordert. Völlig unübersichtlich wird es zum Teil dann, wenn bei Auer Witte Thiel verschiedene Aktenzeichen existieren. Dies deutet meist darauf hin, dass es sich um verschiedene Verträge mit den Datingseiten handeln soll.
Ist die Sache komplett beendet, wenn ich den geforderten Betrag an die Kanzlei bezahle?
Problematisch ist, dass die Betroffenen oft gar nicht so genau wissen, welche Summe eigentlich von Ihnen verlangt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn mehrere Schreiben in der gleichen Sache eingehen (siehe oben). Will man das Problem lösen, indem man einfach die offene Summe zahlt, sollten man aber noch etwas anderes Bedenken: in vielen Fällen werden die Forderungen von Auer Witte Thiel für ein Abo des jeweiligen Datingportals geltend gemacht. Selbst wenn also der Betrag an die Rechtsanwälte gezahlt wird, läuft das Abo bei dem Datingportal häufig noch weiter. Wird dieser Vertrag mit dem Portalbetreiber nicht ordnungsgemäß gekündigt, drohen in Zukunft weitere Mahnungen.
Wichtig ist daher, dass Sie herausfinden, bei welchen Anbieter und welcher Webseite der angebliche Vertrag bestehen soll und diesen kündigen. Ich habe für viele Anbieter ein spezielles Kündigungsschreiben entworfen, welches Sie verwenden können, um den jeweiligen Vertrag zu kündigen. Das passende Kündigungsschreiben finden Sie z. B. über die Suchfunktion.
Sind die Forderungen von Auer Witte Thiel berechtigt?
Eine generelle Antwort, ob die Zahlungsaufforderungen von Auer Witte Thiel berechtigt sind, ist leider wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Fallgestaltungen nicht möglich. Aufgrund meiner Erfahrung mit derartigen Fällen weiß ich jedoch, dass häufig aussichtsreiche Chancen bestehen, sich gegen die Forderungen zu wehren.
So entsprechen zum Beispiel in einigen Fällen die Datingseiten nicht den gesetzlichen Vorgaben. In anderen Fällen ist für den Nutzer nicht ausreichend ersichtlich, dass es sich um ein Abo handelt und welche Kosten für eine Mitgliedschaft anfallen. Auch ist auf einigen Seiten die Widerrufbelehrung nicht ordnungsgemäß in den Bestellprozess eingebunden. Dies führt dazu, dass man sich mit der richtigen Strategie durchaus gegen die Forderungen wehren kann.
Ich habe eine Mahnung von inkasso@auerwittthiel.de per E-Mail erhalten. Ist dies zulässig?
Die Kanzlei Auer Witte Thiel verschickt häufig auch Zahlungsaufforderungen per E-Mail von der Adresse „inkasso@auerwittethiel.de“. Durch das Wort „Inkasso“ denken meine Mandanten zum Teil, es würde sich bei Auer Witte Thiel um ein Inkassounternehmen handeln. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf das Forderungsmanagement spezialisiert hat (siehe dazu bereits oben).
Wohl auch um Portokosten zu sparen, werden die Zahlungsaufforderungen zum Teil (auch) per E-Mail verschickt. Die E-Mail-Adressen und die Daten der Nutzer werden dafür vom jeweiligen Betreiber der Datingportale an die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel weitergegeben. Eine derartige Weitergabe von personenbezogenen Daten ist zur Geltendmachung und Ausübung von Rechtsansprüchen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig.
Wie sollte ich am besten reagieren, wenn ich eine Zahlungsaufforderung bekommen habe?
Wenn Sie ebenfalls eine Mahnung von Auer Witte Thiel erhalten haben, sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten. Andererseits sollten Sie die Sache aber auch nicht einfach ignorieren. Als erstes sollten Sie den Sachverhalt prüfen und herausfinden, ob Sie sich tatsächlich bei dem im Schreiben genannten Anbieter angemeldet und ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben. Überprüfen Sie hierfür die in der Zahlungsaufforderung genannten Daten und den Zeitpunkt der Anmeldung (wenn angegeben). Wenn Sie ausschließen können, dass Sie sich auf der behaupteten Flirtseite angemeldet haben, überprüfen Sie, ob sich evtl. jemand auf Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis mit Ihren Daten angemeldet haben könnte.
Sollten Sie sich dazu entschließen, die Mahnung zu bezahlen, sollten Sie unbedingt daran denken, das Abo bei dem Anbieter zu kündigen (siehe dazu bereits hier). In vielen Fällen empfiehlt es sich jedoch, die Mahnung auch von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Ein Rechtsanwalt kann überprüfen, ob die geltend gemachten Mitgliedbeiträge für die Datingseite und die verlangten Mahn- und Inkassogebühren tatsächlich berechtigt sind.
Wird es nicht teurer, wenn ich einen Rechtsanwalt mit der Abwehr der Forderung beauftrage? Muss ich dann nicht doppelt zahlen?
Richtig ist, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts Kosten verursacht. Damit Sie jedoch wissen, welche Kosten für Sie im Falle einer Beauftragung entstehen, werden meine Gebühren stets nach einem vorab mitgeteilten Festpreis berechnet. Durch meine Erfahrung mit derartigen Fällen können Sie sicher sein, dass Sie rechtlich bestens betreut werden und keine „Fehler“ begehen. Zudem wird meine Beauftragung für Sie meist auch aus rein wirtschaftlicher Sicht günstiger. Denn in vielen Fällen erreiche ich für meine Mandanten, dass diese keine (weiteren) Beträge an das Datingportal oder an Auer Witte Thiel zahlen müssen. Zusätzlich haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Abo wirksam gekündigt wird und Sie nicht in Kürze mit weiteren Forderungen konfrontiert werden.
Was kann Rechtsanwalt Dr. Hoffmann für mich tun, um die Mahnung abzuwehren und mich aus dem Abo zu befreien?
Wenn Sie ebenfalls eine Mahnung von Auer Witte Thiel wegen einem Abo auf einer Datingseite erhalten haben, können Sie mir diese gern unverbindlich und ohne Kosten zusenden. Ich werde diese für Sie prüfen und Ihnen mitteilen, welche Kosten im Falle meiner Beauftragung für Sie entstehen werden.
Sollten Sie sich für eine Beauftragung entscheiden, werde ich mich – sollten meiner Einschätzung nach hinreichende Erfolgsaussichten bestehen – für Sie mit den Rechtsanwälten bzw. dem Anbieter der Datingseite in Verbindung setzen und die Zahlungsaufforderung zurückweisen. Zudem werde ich den (angeblichen) Vertrag mit der Datingseite für Sie kündigen und Ihr dort gespeichertes Profil löschen lassen. In den allermeisten Fällen erreiche ich eine schnelle Auflösung des Abovertrages. Weitere Kosten an den Portalbetreiber müssen Sie dann nicht mehr zahlen. Am Ende erhalten Sie eine Bestätigung, dass der Vertrag aufgelöst wurde und keine weiteren Forderungen gegen Sie geltend gemacht werden.
Das sagen die Mandanten:
„Sowohl das Musterschreiben, als auch die dann notwendige weitere Abwicklung waren sehr gut. Außerdem war der Kontakt unproblematisch und sehr hilfreich.“
„Nach zwei vergeblichen Versuchen das Abo (ohne Bewusstsein, eines abgeschlossen zu haben) bei dateyard per Einschreiben zu kündigen, gelang dies mit Hilfe von Dr. Hoffmann. Und zwar zu meiner vollsten Zufriedenheit. Er gab nach einem ersten Versuch nicht auf – der Fall war aufgrund Namenswechsel und mehreren Umzügen nicht ganz so einfach – sondern ist am Ball geblieben. Danke“
„Ich kann mich nur herzlich bedanken. Die Erledigung meines Mandats war schnell, diskret und erfolgreich. Vom Ablauf her nur weiter zu empfehlen. Danke“