Colleon AG Zahlungsaufforderung wegen “single.de” der free communication GmbH bekommen?
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Immer wieder melden sich Mandanten bei mir, die eine Mahnung des Inkassounternehmens Colleon AG erhalten haben. In den Zahlungsaufforderungen geht es um verschiedene Datingplattformen, wie etwa die Seite single.de (betrieben von der free communication GmbH).
Wenn Sie ebenfalls eine solche Mahnung erhalten haben, finden Sie hier einige Hinweise, wie Sie am besten darauf reagieren. Weiter unten haben Sie auch die Möglichkeit, ein Antwortschreiben herunterzuladen oder mich mit der Abwehr der Mahnung zu beauftragen.
Das Inkassounternehmen Colleon AG mit Sitz in Mainz schreibt immer wieder Betroffene an, um angebliche Forderungen für verschiedene Datingportale einzutreiben. Dabei geht es zum Beispiel um das Online-Dating-Portal “single.de”, welches von der “free communication GmbH” betrieben wird.
In der Mahnung der Colleon AG heißt es zum Beispiel:
Sehr geehrter Herr…,
unser Auftraggeber die Firma free communiction GmbH, Fritz-Vomfelde-Str. 34, 40547 Düsseldorf ist Betreiber des Online-Dating-Portals single.de. Sie haben dort eine kostenpflichtige Plus-Mitgliedschaft abgeschlossen, um Premium-Services in Anspruch nehmen zu können. Ihre Kundennummer lautet…”
Weiter wird dem Empfänger erläutert, dass man sich leider mit der Zahlung des Abonnementbetrags im Zahlungsverzug befinde. Daher wird man aufgefordert, die fällige Forderung bis zu einem bestimmten Datum zu bezahlen. Zudem habe man die Kosten der Inanspruchnahme der Colleon AG zu tragen. Auf der zweiten Seite wird meist noch eine Forderungsaufstellung beigefügt, aus der sich die bisher entstandenen Kosten ergeben sollen.
Viele Nutzer sind völlig überrascht, wenn Sie die Zahlungsaufforderung der Colleon AG in den Händen halten. Zum Teil berichten mir Betroffene, dass Sie entweder noch nie etwas von der free communication GmbH gehört haben oder zumindest nicht bewusst ein kostenpflichtiges Abo auf dem angegebenen Datingportal abgeschlossen haben.
Die Colleon AG verschickt nicht nur Mahnungen für das Portal “single.de”, sondern auch für andere Datingseiten. Diese werden auch von unterschiedlichen Anbietern betrieben. Bekannt ist etwa, dass für folgende Flirtseiten Mahnungen von der Colleon AG verschickt werden:
Das Anlegen eines Profils ist auf den meisten Datingseiten, wie etwa single.de, kostenlos möglich. Um jedoch alle Funktionen des Portals nutzen zu können, muss man einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen. Nur dann kann man bspw. unbegrenzt Nachrichten schreiben und lesen. Single.de bietet hierfür verschiedene Laufzeiten an (3, 6 und 12 Monate). Gezahlt werden kann mit Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte.
Ganz allgemein kann man sagen, dass Sie Mahnungen von Inkassounternehmen ernst nehmen und nicht einfach ignorieren sollten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass weitere Kosten entstehen und evtl. ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage bei einem Gericht eingereicht wird.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Mahnungen immer berechtigt sind. So ist zu beachten, dass der Anbieter des Datingportals beweisen muss, dass Sie tatsächlich ein entsprechendes Abo abgeschlossen haben. Dies wird nicht immer gelingen, vor allem wenn keine Überprüfung der Identität stattgefunden hat.
Selbst wenn Sie sich tatsächlich bei single.de angemeldet haben sollten, bedeutet dies nicht, dass Sie zur Zahlung der gesamten Gebühren verpflichtet sind. So muss bspw. geprüft werden, ob die verlangten Mahngebühren in der Höhe tatsächlich berechtigt sind. Noch wichtiger ist allerdings zu überprüfen, ob das Datingportal alle erforderlichen Rechtspflichten erfüllt hat. So ist bspw. auffällig, dass beim Bestellvorgang keine Belehrung über ein Widerrufsrecht zu sehen ist (Stand: 26.03.2020). Lediglich auf der ersten Auswahlseite heißt es dazu unscheinbar “2 Wochen Widerrufsrecht”. Auf der letzten Bestellseite und in den AGB ist dagegen nichts von einem Widerrufsrecht zu lesen.
Häufig wird der Fehler gemacht, dass die Mahnung der Colleon AG (wohl zähneknirschend) in dem Glauben bezahlt wird, damit sei die Sache dann endgültig erledigt. Die Verwunderung ist jedoch groß, wenn einige Zeit später eine erneute Mahnung im Briefkasten liegt. Denn beachten sollte man, dass der Grund für die Zahlungsaufforderung in der Regel ein Abo bei single.de oder einem anderen Datingportal ist. Wird dieses nicht ordnungsgemäß gekündigt, verlängert es sich immer wieder.
Sie sollten daher daran denken, das Abo so schnell wie möglich zu kündigen. Aus Beweisgründen sollten Sie daher eine schriftliche Kündigung an den Betreiber der Datingseite schicken.
Wenn Sie eine Mahnung der Colleon AG wegen der Mitgliedschaft auf einer Datingseite, wie etwa single.de erhalten haben, finden Sie hier zwei Möglichkeiten, wie ich Ihnen weiterhelfen kann:
individuell
Speziell für diesen Sachverhalt formuliert. Durch die Beantwortung gezielter Fragen passt sich das Schreiben Ihrem individuellen Fall an.
preiswert
Die Kosten betragen nur einen Bruchteil der ansonsten entstehenden Rechtsanwaltskosten.
sicher
Antwort vom Anwalt erstellt. So können Sie sicher sein, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind.
Hier haben Sie die Möglichkeit, mich mit der Abwehr der Mahnung von Colleon AG (z. B. im Auftrag der free communication GmbH wegen Single.de) zu beauftragen – einfach, schnell und zum Festpreis!
Ich werde mich für Sie mit der Colleon AG und der free communication GmbH in Verbindung setzen, die Forderungen abwehren und den angeblichen Abo-Vertrag so schnell wie möglich widerrufen, anfechten und kündigen. Ich habe bereits mehrere hundert Fälle im Bereich von Datingportalen bearbeitet und Strategien entwickelt, mit denen die Mahnungen abgewendet werden können. Die Beauftragung können Sie ganz einfach in wenigen Minuten online vornehmen. Sollten Sie noch weitere Fragen dazu haben, können Sie mich gern anrufen oder eine E-Mail schreiben.
Das sagen die Mandanten:
“Sowohl das Musterschreiben, als auch die dann notwendige weitere Abwicklung waren sehr gut. Außerdem war der Kontakt unproblematisch und sehr hilfreich.”
“Nach zwei vergeblichen Versuchen das Abo (ohne Bewusstsein, eines abgeschlossen zu haben) bei dateyard per Einschreiben zu kündigen, gelang dies mit Hilfe von Dr. Hoffmann. Und zwar zu meiner vollsten Zufriedenheit. Er gab nach einem ersten Versuch nicht auf – der Fall war aufgrund Namenswechsel und mehreren Umzügen nicht ganz so einfach – sondern ist am Ball geblieben. Danke”
“Ich kann mich nur herzlich bedanken. Die Erledigung meines Mandats war schnell, diskret und erfolgreich. Vom Ablauf her nur weiter zu empfehlen. Danke”