Ihre Hilfe gegen Abofallen
Hier bekommen Sie Hilfe bei Zahlungsaufforderungen der Colleon AG
Immer wieder melden sich Mandanten bei mir, die eine Mahnung des Inkassounternehmens Colleon AG erhalten haben. In den Zahlungsaufforderungen geht es um verschiedene Datingplattformen, wie etwa die Seite single.de (betrieben von der free communication GmbH).
Wenn Sie ebenfalls eine solche Mahnung erhalten haben, finden Sie hier einige Hinweise, wie Sie am besten darauf reagieren. Weiter unten haben Sie auch die Möglichkeit, ein Antwortschreiben herunterzuladen oder mich mit der Abwehr der Mahnung zu beauftragen.
Das Inkassounternehmen Colleon AG mit Sitz in Mainz schreibt immer wieder Betroffene an, um angebliche Forderungen für verschiedene Datingportale einzutreiben. Dabei geht es zum Beispiel um das Online-Dating-Portal “single.de”, welches von der “free communication GmbH” betrieben wird.
In der Mahnung der Colleon AG heißt es zum Beispiel:
Sehr geehrter Herr…,
unser Auftraggeber die Firma free communiction GmbH, Fritz-Vomfelde-Str. 34, 40547 Düsseldorf ist Betreiber des Online-Dating-Portals single.de. Sie haben dort eine kostenpflichtige Plus-Mitgliedschaft abgeschlossen, um Premium-Services in Anspruch nehmen zu können. Ihre Kundennummer lautet…”
Weiter wird dem Empfänger erläutert, dass man sich leider mit der Zahlung des Abonnementbetrags im Zahlungsverzug befinde. Daher wird man aufgefordert, die fällige Forderung bis zu einem bestimmten Datum zu bezahlen. Zudem habe man die Kosten der Inanspruchnahme der Colleon AG zu tragen. Auf der zweiten Seite wird meist noch eine Forderungsaufstellung beigefügt, aus der sich die bisher entstandenen Kosten ergeben sollen.
Viele Nutzer sind völlig überrascht, wenn Sie die Zahlungsaufforderung der Colleon AG in den Händen halten. Zum Teil berichten mir Betroffene, dass Sie entweder noch nie etwas von der free communication GmbH gehört haben oder zumindest nicht bewusst ein kostenpflichtiges Abo auf dem angegebenen Datingportal abgeschlossen haben.
Die Colleon AG verschickt nicht nur Mahnungen für das Portal “single.de”, sondern auch für andere Datingseiten. Diese werden auch von unterschiedlichen Anbietern betrieben. Bekannt ist etwa, dass für folgende Flirtseiten Mahnungen von der Colleon AG verschickt werden:
Das Anlegen eines Profils ist auf den meisten Datingseiten, wie etwa single.de, kostenlos möglich. Um jedoch alle Funktionen des Portals nutzen zu können, muss man einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen. Nur dann kann man bspw. unbegrenzt Nachrichten schreiben und lesen. Single.de bietet hierfür verschiedene Laufzeiten an (3, 6 und 12 Monate). Gezahlt werden kann mit Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte.
Ganz allgemein kann man sagen, dass Sie Mahnungen von Inkassounternehmen ernst nehmen und nicht einfach ignorieren sollten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass weitere Kosten entstehen und evtl. ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage bei einem Gericht eingereicht wird.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Mahnungen immer berechtigt sind. So ist zu beachten, dass der Anbieter des Datingportals beweisen muss, dass Sie tatsächlich ein entsprechendes Abo abgeschlossen haben. Dies wird nicht immer gelingen, vor allem wenn keine Überprüfung der Identität stattgefunden hat.
Selbst wenn Sie sich tatsächlich bspw. bei single.de angemeldet haben sollten, heißt dies nicht, dass Sie zur Zahlung der gesamten Gebühren verpflichtet sind. So muss bspw. geprüft werden, ob die verlangten Mahngebühren in der Höhe tatsächlich berechtigt sind. Noch wichtiger ist allerdings zu überprüfen, ob das Datingportal alle erforderlichen Rechtspflichten erfüllt hat. So ist bspw. auffällig, dass beim Bestellvorgang keine Belehrung über ein Widerrufsrecht zu sehen ist (Stand: 26.03.2020). Lediglich auf der ersten Auswahlseite heißt es dazu unscheinbar “2 Wochen Widerrufsrecht”. Auf der letzten Bestellseite und in den AGB ist dagegen nichts von einem Widerrufsrecht zu lesen.
Häufig wird der Fehler gemacht, dass die Mahnung der Colleon AG (wohl zähneknirschend) in dem Glauben bezahlt wird, damit sei die Sache dann endgültig erledigt. Die Verwunderung ist jedoch groß, wenn einige Zeit später eine erneute Mahnung im Briefkasten liegt. Denn beachten sollte man, dass der Grund für die Zahlungsaufforderung in der Regel ein Abo bei single.de oder einem anderen Datingportal ist. Wird dieses nicht ordnungsgemäß gekündigt, verlängert es sich immer wieder.
Sie sollten daher daran denken, das Abo so schnell wie möglich zu kündigen. Aus Beweisgründen sollten Sie daher eine schriftliche Kündigung an den Betreiber der Datingseite schicken.
Dies alles führt indes nicht dazu, dass Sie die Zahlungsaufforderungen der Colleon AG einfach ignorieren sollten. Wenn Sie überhaupt nicht reagieren, besteht die Gefahr, dass tatsächlich eine Klage gegen Sie eingereicht wird und zudem könnten die Forderungen der SCHUFA gemeldet werden. Eine derartige Meldung ist indes nicht zulässig, wenn Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung bestritten haben.
Sie sollten sich daher zumindest einmal (schriftlich) mit der Colleon Ag in Verbindung setzen und die Forderung bestreiten und deren Rechtmäßigkeit zurückweisen. Da Sie einen Nachweis darüber aufbewahren sollten, empfiehlt es sich nicht, dies telefonisch zu klären.
Wenn Sie Hilfe gegen die Zahlungsaufforderung der Colleon AG benötigen, könnten die folgenden zwei Möglichkeiten für Sie interessant sein.
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Fragebogen online ausfüllen und fertiges Schreiben herunterladen
Schreiben per Post verschicken
Auf Antwort der Colleon AG warten
Wenn Sie die Mahnung selbst abwehren möchten, finden Sie hier das passende Antwortschreiben.
Die Vorlage enthält alle wichtigen Angaben, die für die Abwehr erforderlich sind. Sie beantworten einfach einige Fragen und erhalten am Ende das fertige Schreiben, welches Sie nur noch unterschreiben und an die Colleon AG verschicken müssen. Die Anschrift wird automatisch eingetragen.
Speziell für diesen Sachverhalt formuliert. Durch die Beantwortung gezielter Fragen passt sich das Schreiben Ihrem individuellen Fall an.
Die Kosten betragen nur einen Bruchteil der ansonsten entstehenden Rechtsanwaltskosten.
Vorlage vom Anwalt erstellt. So können Sie sicher sein, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind.
Formular online ausfüllen
Ich übernehme die gesamte Kommunikation mit der Colleon AG bzw. dem angeblichen Vertragspartner für Sie, inkl. Kündigung des angeblichen Vertrages
Ich melde mich sofort bei Ihnen, wenn die Antwort vorliegt
Alternativ können Sie mich hier direkt mit der Sache beauftragen. Ich habe bereits mehrere derartige Fälle bearbeitet und weiß daher, wie die Mahnungen abgewehrt werden können. Dank der Festpreises wissen Sie dabei genau, welche Kosten für Sie entstehen.
Sobald Sie die Beauftragung vorgenommen haben, werde ich mich sofort für Sie mit der Colleon AG in Verbindung setzen und die Angelegenheit für Sie klären. Sie müssen sich ab dem Moment der Beauftragung um nichts mehr kümmern.
In der Regel können die Zahlungsaufforderungen der Colleon AG vollständig abgewehrt und die (vermeintlichen) Verträge schnell beendet werden.
Ich habe bereits tausenden Betroffenen erfolgreich geholfen. Lesen Sie hier einen Auszug der Bewertungen meiner Mandanten.
Ging alles reibungslos. Ich bin sehr zufrieden.
Dr Hoffmann, hat für uns innerhalb kürzester Zeit, alles für mein Sohn geklärt der sich unwissend über die Kosten auf eine Internetseite ( Dating Seite mit Abo ) angemeldet hat. Die Kosten würden über 90% Prozent gesenkt. Obwohl 800 km von meinen Wohnort entfernt, hat er alles zufriedenst erledigt. Eine perfekte Homepage dazu ein festen Preis.
Er hat alles super erledigt. Danke
Super Arbeit, schnelle Antwort, Freundlich und Sympathisch immer erreichbar für offene Fragen!
Ein Klasse Anwalt gerne würde ich 6 von 5 Sternen geben aber dies geht Leiter nicht. Ich kann Herr Hoffmann nur weiter empfehlen!!
Grandioser Support und extrem kompetent. Mein Anliegen war nach 2 Tagen erledigt, das war unfassbar schnell und hat Hunderte Euros gespart. Sehr gerne wieder.
Schnelle seriöse Bearbeitung mit sehr guten Erfolgschancen mit kleinen finanziellen Mitteln.
Ihre Hilfe gegen Abofallen