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Abmahnung Urheberrechtsverletzung NIMROD Rechtsanwälte
NIMROD ist ein nicht nur ein ist ein altorientalischer, im Tanach, in der Bibel und im Koran erwähnter Held und König (siehe Wikipedia), sondern auch der Name einer Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin.
NIMROD Rechtsanwälte vertreten häufig Mandanten aus dem Bereich der Computerspiele, wie etwa die rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH, die bspw. das Computerspiel „Euro Truck Simultator 2“ vertreibt oder die Astragon Entertainment GmbH.
Die Kanzlei verschickt regelmäßig Schreiben an Internetnutzer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Darin heißt es, dass die Mandantin von NIMROD die Kanzlei mit der Überwachung sog. P2P Netzwerke bzw. Filesharingnetzwerke beauftrag habe. Dabei werde die Kanzlei von einem technischen Dienstleister unterstützt. Dieser habe beweissicher ermittelt, dass der Empfänger des Schreibens eine IP-Adresse inne gehabt habe, über die urheberrechtlich geschützte Dateien herunter- und hochgeladen worden seien.
Anschließend wird dargestellt, welches Werk, zu welchem Zeitpunkt und über welche IP-Adresse von dem Abgemahnten illegal in einem P2P Netzwerk getauscht worden sein soll. Zudem werden Daten wie Datum, Zeitpunkt, IP-Adresse, Nutzerkennung, Dateiname, Hashwert und der P2P-Client aufgeführt.
Daher habe NIMROD bei dem zuständigen Landgericht ein Auskunftsverfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG hinsichtlich derjenigen IP- Adressen eingeleitet, denen urheberrechtliche Verletzungshandlungen zum fraglichen Werk zu bestimmten Zeitpunkten zuzuordnen waren. Daraufhin sei dem Provider gestattet worden Auskunft, über Namen und Anschrift des Anschlussinhabers zu erteilen.
Aus der Adressermittlung ergebe sich, dass über den Anschluss des Empfängers des Schreibens der urheberrechtlich geschützte Titel illegal herunter- und hochgeladen worden sei. Es folgen einige Ausführungen dazu, wie sich die Rechtslage bei einer Urheberrechtsverletzung nach Ansicht von NIMROD darstellt.
Aufgrund der festgestellten Urheberrechtsverletzung schulde der Empfänger des Schreibens Unterlassung, Schadensersatz und Freistellung von den Kosten der Beauftragung von NIMROD.
Die Verpflichtung zur Unterlassung ergebe sich aus § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG. Die bestehende Wiederholungsgefahr könne nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die mit einer ausreichenden Vertragsstrafe bewehrt ist, ausgeräumt werden. Für die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird meist eine Frist von nur wenigen Tagen gesetzt. Auf diese Weise soll der Druck auf den Empfänger des Schreibens erhöht werden.
Darüber hinaus wird Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung gefordert. Die Höhe des Schadensersatzes richte sich nach den Grundsätzen der sog. Lizenzanalogie.
Und schließlich schulde der Abmahnungsempfänger der Mandantschaft von NIMROD Freistellung von den Kosten der Beauftragung. Auffällig dabei ist, dass die Kanzlei meist sehr hohe Streitwerte ansetzt und keine Begrenzung des Streitwertes auf 1.000,00 € vornimmt. Zudem wird ein Gebührensatz von 1,5 erhoben.
Da die aufgrund dieser Annahmen geschuldeten Beträge den Empfänger der Abmahnung jedoch finanziell überforderten, wird zugleich ein Vergleichsangebot unterbreitet. Mit Zahlung der vorgeschlagenen Summe und der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung sei die Angelegenheit sodann erledigt. Nach Ablauf der Frist werde NIMROD ihrer Mandantschaft dagegen die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche anraten müssen.
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Folgende Werke werden von der Kanzlei aus Hamburg aktuell besonders häufig abgemahnt: