“Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung” – so oder so ähnlich beginnen viele Abmahnungen, z. B. von der Kanzlei Frommer Legal.
Die Kanzlei Frommer Legal aus München gehört zu den Kanzleien, die derzeit am häufigsten abmahnen. Die Kanzlei vertritt vor allem Rechteinhaber aus dem Bereich der Musik-und Filmindustrie. Es ist davon auszugehen, dass mehrere hundert Abmahnungen innerhalb von einem Monat verschickt werden.
Auf dieser Seite finden Sie Tipps und Hinweise, wenn Sie ebenfalls ein solches Schreiben von Frommer Legal erhalten haben.
Die Abmahnungen sind überschrieben mit den Worten „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung“. Zunächst wird erläutert, in wessen Auftrag die Kanzlei Waldorf Frommer die Abmahnung verschickt hat (z. B. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Darmstädter Landstraße 114, 60598 Frankfurt am Main).
Unter der Überschrift „Warum schreiben wir sie an?“ wird erklärt, dass die Werke der Mandantschaft von Waldorf Frommer vielfach illegal und kostenlos im Internet verbreitet würden. Konkret wird dem Empfänger der Abmahnung vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss Inhalte der Mandantschaft von Waldorf Frommer mit Hilfe eines sog. Filesharing-Programmes (P2P-Client) unerlaubt angeboten und an Dritte übertragen worden sei. Beliebte Filesharing-Programme seien zum Beispiel μTorrent (uTorrent), Vuze (Azureus), Transmission und BitComet für das Filesharing-Protokoll BitTorrent oder ML-Donkey, Shareaza und eMule für das Filesharing-Protokoll eDonkey2000.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass es sich auch bei vermeintlichen Streaming-Diensten, wie z. B. PopcornTime, Time4Popcorn, Cuevana, Zona und Isoplex in Wirklichkeit um Filesharing-Programme handele.
Anschließend wird dargestellt, welches Werk, zu welchem Zeitpunkt und über welche IT-Adresse von dem Abgemahnten illegal in einem der genannten Netzwerke getauscht worden sein soll. Die Dokumentation der Rechtsverletzung sei mit Hilfe des Peer-to-Peer Forensic Systems (PFS) der Digital Forensics GmbH erfolgt.
Um in Erfahrung zu bringen, über welchen Internetanschluss die Rechtsverletzung erfolgt sei, habe die Mandantschaft von Frommer Legal ein gerichtliches Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchgeführt. Auf Grundlage des Gerichtsbeschlusses habe der Provider den Abmahnungsempfänger als Anschlussinhaber genannt.
Sodann folgen rechtliche Ausführungen zu der Rechtslage, wie sie sich aus Sicht von Frommer Legal darstellt.
Anschließend fordert die Kanzlei Frommer Legal von dem Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Zudem wird Schadensersatz für den angeblich entstandenen Schaden verlangt. Diesen beziffert Frommer Legal zur Zeit bei Filmen pauschal auf 700,00 €. Hinzu kommen Kosten für die Rechtsverfolgung, die Waldorf frommer mit 235,80 € ansetzt, sodass sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 935,80 € ergibt.
Sowohl für die Zahlung als auch für die Abgabe der Unterlassungserklärung werden sodann meist sehr kurze Fristen gesetzt. Hierdurch soll der Betroffene unter Druck gesetzt werden. Nur mit dem fristgerechten Eingang der unterzeichneten Unterlassungserklärung sowie der vollständigen Zahlung in Höhe von 915,00 € sei die Angelegenheit erledigt und die Auseinandersetzung vollständig beendet. Beigefügt sind der Abmahnung zu dem eine vorgefertigte Unterlassungserklärung sowie der Beschluss über das Auskunftsverfahren.
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Ich habe bereits hunderten Betroffenen geholfen, die eine Abmahnung wegen Filesharing z. B. von der Kanzlei Frommer Legal erhalten haben. Lesen Sie hier einen Teil der Bewertungen meiner Mandanten.
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