Hilfe bei ungewollten Abbuchungen von Gewinnspielanbietern und Lotteriespielen

Rechtsanwalt Dr. Hoffmann hilft Ihnen

Fast täglich melden sich Betroffene bei mir, die ungewollte Abbuchungen auf Ihrem Konto festgestellt haben. Meist wissen die Kontoinhaber nicht, warum die Abbuchungen erfolgen und wie diese gestoppt werden können. Sehr häufig handelt es sich dabei um Beträge für die Teilnahme an Lotto- und anderen Glücksspielen. Die Liste der Unternehmen, die für die Abbuchungen vornehmen lassen, ist nahezu endlos und verändert sich regelmäßig.

Wenn Sie ebenfalls Probleme mit Anbietern von Lotto und Glücksspielen haben, finden Sie auf dieser Seite Antworten zu den häufigsten Fragen. Zusätzlich können Sie mir natürlich jederzeit eine unverbindliche Nachricht über mein Kontaktformular zukommen lassen.

Ihr Dr. Christian Hoffmann

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Ich habe eine Abbuchung auf meinem Konto festgestellt, die ich nicht zuordnen kann. Was kann ich tun?

Die erste Herausforderung besteht natürlich darin herauszufinden, welches Unternehmen bei Ihnen vom Konto Beträge abgebucht hat und wofür diese Abbuchungen erfolgen. Der Name des Abbuchenden Unternehmens ist zwar auf Ihrem Kontoauszug aufgeführt.

Sehr häufig werden Sie mit dem Namen des abbuchenden Unternehmens jedoch nichts anfangen können. Denn in vielen Fällen handelt es sich dabei lediglich um reine Zahlungsanbieter. Diese Unternehmen werden von anderen Firmen beauftragt, um die Zahlung abzuwickeln. Solche Zahlungsanbieter sind bspw. die FinXP Limited oder die PPS Perfunctio Payment Services GmbH. Die Schwierigkeit besteht jedoch darin herauszufinden, für welches Unternehmen die Abbuchungen erfolgen und wer Ihr eigentlicher Vertragspartner ist. Denn nur dieser ist auch für die Kündigung zuständig.

Wie finde ich heraus, wer hinter den Abbuchungen steckt?

Da die Zahlungsanbieter die Abbuchungen lediglich für andere Firmen durchführen, können Sie den (angeblichen) Vertrag bei diesen Unternehmen nicht kündigen. Zuständig dafür ist vielmehr ausschließlich Ihr tatsächlicher Vertragspartner. Häufig kennen die Betroffenen diesen jedoch nicht. Und allein an Hand der Abbuchungen auf dem Kontoauszug ist es häufig sehr schwierig herauszufinden, für welches Unternehmen die Abbuchungen erfolgen. Einige Hinweise finden sich jedoch häufig im Verwendungszweck der jeweiligen Buchung. Dort sind in der Regel einige Wörter aufgeführt, die auf den Vertragspartner hindeuten, wie etwa „GigaEuroService“, „TriviaPlus“, „MitDabei24“ oder „Glueckstipper“. Hinter all diesen Abkürzungen verbergen sich verschiedene Unternehmen, die Ihren Sitz sehr häufig im Ausland haben.

Wie kommt es überhaupt zu den Abbuchungen?

Das Hauptproblem bei diesen Abbuchungen ist meist, dass die Betroffenen sich überhaupt nicht erklären können, wie es zu den Abbuchungen kommt. Grundsätzlich gilt, dass die Abbuchungen natürlich nur erfolgen dürfen, wenn man einen entsprechenden Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen abgeschlossen und eine Einzugsermächtigung erteilt hat.

Bei der Recherche zum Ursprung der Abbuchungen stellt sich häufig heraus, dass das ganze Dilemma sehr oft mit ungewollten Werbeanrufen beginnt. Die Anrufe folgen meist aus Callcentern im Ausland, ohne dass dies den Angerufenen bewusst ist. An die Telefonnummern kommen die Unternehmen häufig über die Teilnahme an kostenlosen Gewinnspielen, bei denen man seine Rufnummer eingetragen hat. In den Telefonanrufen werden den Angerufenen oft verschiedene Geschichten erzählt, damit dem Vertrag zugestimmt wird. Eine beliebte Methode ist etwa die Behauptung, dass bereits ein Vertag mit dem Unternehmen bestehe und sich dieser Vertrag nun mangels Kündigung um eine weitere Laufzeit verlängert habe. Wenn mein nun jedoch einem neuen Vertrag am Telefon zustimme, könne die Vertragslaufzeit reduziert werden und so spare man am Ende viel Geld. Später stellen die Betroffenen häufig fest, dass die Geschichte komplett ausgedacht war und ein Vertrag zuvor überhaupt nicht existierte. Zum Teil werden die Vertragsschlüsse am Telefon auch aufgezeichnet. Auf den Aufnahmen ist dann aber natürlich nichts von den zuvor erzählten „Märchengeschichten“ zu hören.

Wofür erfolgen die regelmäßigen Abbuchungen?

Gegenstand des Vertrages ist meist die Teilnahme an einem oder mehreren Gewinnspielen bzw. Lotterien. Häufig wird man dabei Teil einer Spielgemeinschaft, wodurch die Chancen auf einen Gewinn erhöht werden soll. Für die Teilnahmen an diesen Spielen muss man einen monatlichen Betrag bezahlen. 

In der Regel handelt es sich dabei um ein Abo, welches sich automatisch verlängert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Oftmals wissen die Betroffenen aber nicht, wie lange das Abo noch läuft bzw. wie lang die Kündigungsfrist ist.

Sind die Verträge rechtmäßig?

Grundsätzlich ist es natürlich möglich, Verträge am Telefon abzuschließen. Entscheidend bei solchen Gewinnspielverträgen bzw. Lotterieverträgen ist jedoch, dass die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, bestehen häufig gute Chancen, sich von dem Vertrag wieder zu lösen. 

Wichtig ist etwa, dass man schriftlich eine Widerrufsbelehrung erhält, wenn der Vertrag am Telefon abgeschlossen wurde. Zudem können Verträge häufig erfolgreich angefochten werden, wenn man diesen allein durch eine sog. arglistige Täuschung des Vertragspartners zugestimmt hat. Dazu gehört etwa die wahrheitswidrige Behauptung, dass bereits ein Vertrag mit dem Unternehmen existiere (siehe oben).

Kann ich die Beträge einfach zurückbuchen lassen?

Soweit die Abbuchungen von Ihrem Girokonto erfolgt sind, könne Sie diese innerhalb von acht Wochen bei Ihrer Bank beanstanden und zurückbuchen lassen. Sie sollten jedoch bedenken, dass die bloße Rückbuchung keine Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem jeweiligen Unternehmen darstellt. Es besteht daher die Gefahr, dass Sie in der Folge (Inkasso)-Mahnungen erhalten werden und dadurch weitere Kosten drohen.

Ich würde Ihnen dieses Vorgehen daher nur empfehlen, wenn Sie bereits eine Kündigung an den jeweiligen Vertragspartner verschickt aber keine Antwort erhalten haben. Dann ist die Rückbuchung quasi der letzte Ausweg, um sich gegen die Abbuchungen zu wehren. Auch wenn Sie einen Rechtsanwalt mit der Sache beauftragt haben, können Sie eine Rückbuchung in der Regel riskieren.

Was kann ich tun, um die Abbuchungen zu stoppen?

Zunächst einmal sollten Sie den bei Ihnen abbuchenden Zahlungsanbieter die Einzugsermächtigung für Ihr Konto entziehen. Häufig wissen die Betroffenen jedoch nicht, wie dies richtig formuliert wird und vor allem, wie die Zahlungsdienstleister kontaktiert werden können – denn häufig haben diese Ihren Sitz im Ausland.

Auf meiner Homepage haben Sie jedoch die Möglichkeit, ein entsprechendes Schreiben ganz einfach herunterzuladen. Ich habe die Vorlage genau für diese Fälle entwickelt. In dem Onlineformular müssen Sie lediglich einige Angaben zu Ihrem Fall machen und schon wird das Schreiben automatisch für Sie versendet. In der Regel antworten die Anbieter in kurzer Zeit und die Abbuchungen werden eingestellt. Um das für Sie passende Schreiben zu finden, wählen Sie oben im Menü einfach den Anbieter aus, der bei Ihnen abgebucht hat.

Im nächsten Schritt müssen Sie noch den Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter kündigen

Das für Sie passende Schreiben finden Sie hier:

Wie kann mir Rechtsanwalt Dr. Hoffmann helfen?

Ich habe bereits zahlreichen Betroffenen geholfen, die Probleme mit einem Gewinnspielvertrag hatten. In aller Regel kann ich für meine Mandanten erreichen, dass die Verträge sofort gekündigt werden und die Abbuchungen unmittelbar gestoppt werden. 

Falls Sie ebenfalls ein Problem mit einem Anbieter von Gewinnspielen oder Lotteriespielen haben, können Sie mich entweder direkt auf meiner Homepage beauftragen oder mir zunächst eine unverbindliche Nachricht zukommen lassen. Schildern Sie mir einfach Ihr Anliegen und fügen Sie am besten die Ihnen vorliegenden Unterlagen bei. Dies können z. B. Bestätigungen der Anbieter oder auch lediglich Fotos der Abbuchungen sein. Ich werde mich dann schnell wieder bei Ihnen melden und Ihnen mitteilen, wie ich Ihnen helfen kann und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. 

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