Kündigung für Cyberservices B.V. bei Abbuchungen von “cyberbilling.com”
Viele Betroffene sind überrascht, wenn Sie auf dem Konto oder der Kreditkarte Abbuchungen der Cyberservices B.V. entdecken. Lesen Sie hier, was es damit auf sich hat und was Sie dagegen tun können:
Die Firma Cyberservices B.V. sitzt in den Niederlanden und betreibt zahlreiche deutschsprachige Dating- bzw. Flirtseiten im Internet wie z. B. die Seite memberarea.tv.
Eine kostenlose Basis-Migliedschaft ist auf den Seiten der Cyberservices B.V. mit wenigen Klicks erstellt. Hierfür muss man lediglich sein Geschlecht, einen Benutzername und ein Passwort auswählen und seine E-Mail-Adresse angeben.
Will man jedoch den vollen Funktionsumfang nutzen und etwa mit anderen Nutzern unbegrenzt kommunizieren, muss eine kostenpflichtige Mitgliedschaft (Premium Mitgliedschaft) abgeschlossen werden. Hierfür werden unterschiedliche Vertragslaufzeiten angeboten, wie z. B. 30 Tage, 90 Tage oder 180 Tage. Da die entstehenden Kosten pro Tag angegeben sind, wirken sie Preise auf den ersten Blick nicht sehr hoch (z. B. 0,78 € pro Tag; die Gesamtkosten werden nur deutlicher kleiner dargestellt).
Regelmäßige Abbuchungen von Cyberservices B.V mit “Internetbilling” oder “www.cyberbilling.com Amsterdam”
In dem Glauben, es handelt sich um eine einmalige Zahlung, melden sich viele Nutzer auf den von der Cyberservices B.V. betriebenen Seiten an. Die böse Überraschung folgt meist einige Zeit später, wenn Beträge vom Konto oder der Kreditkarte abgebucht werden, bspw. 49,90 Euro pro Monat. Auf den Abbuchungen vom Konto oder der Kreditkarte ist oftmals als Verwendungszweck “INTERNETBILLING” oder “www.cyberbilling.com Amsterdam” aufgeführt. Der Grund für die Abbuchungen findet sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Cyberservices B.V., in denen es heißt, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn dieser nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wird. Die Kündigungsfrist soll dabei für die kostenpflichtigen Dienste 10 Tage betragen. Können die Beträge nicht vom Konto oder der Kreditkarte abgebucht werden, folgen in vielen Fällen Mahnungen der Rechtsanwälte Fix & Mosebach (klicken Sie hier, wenn dies bei Ihnen der Fall ist).
Abo bei Cyberservices richtig kündigen
Viele Betroffene wissen oft nicht, wie Sie in einem solchen Fall richtig reagieren. Da es sich um ein Abo handelt, welches sich automatisch verlängert, sollten Sie dieses so schnell wie möglich kündigen, wenn Sie weitere Abbuchungen verhindern möchten. Damit Sie einen Nachweis haben, dass Sie gekündigt haben, sollten Sie die Kündigung nicht (nur) per E-Mail schreiben. Sie sollten stattdessen eine schriftliche Kündigung per Post verfassen und diese so an Cyberservices B.V. schicken, dass Sie den Zugang nachweisen können (z. B. per Einschreiben mit Rückschein).
Jetzt Kündigung hier erstellen – mit der Vorlage von Rechtsanwalt Dr. Hoffmann
Wenn Sie die Kündigung ganz einfach in wenigen Minuten erstellen und sicher sein möchten, dass diese rechtssicher verfasst ist, können Sie hier das Muster der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hoffmann verwenden. Die Vorlage enthält alle wichtigen Angaben, die für die Kündigung erforderlich sind. Sie beantworten einfach einige Fragen und erhalten am Ende das fertige Schreiben, welches Sie nur noch unterschreiben und abschicken müssen.
Das können Sie tun, um das Abo mit Cyberservices B.V. zu kündigen
Jetzt Abo mit der Cyberservices B.V. kündigen!
Haben Sie sich ebenfalls auf einer Seite der Cyberservices B.V. angemeldet? Da es sich in der Regel um ein Abo handelt, sollten Sie dieses möglichst schnell kündigen. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihr Kündigungsschreiben rechtssicher verfasst ist, sollten Sie dieses Musterschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hoffmann verwenden. Neben der Kündigung werden in dem Schreiben noch zahlreiche weitere Gründe aufgeführt, aus denen die Abbuchungen unberechtigt sind.
In dieser Situation ist das Schreiben richtig für Sie:
Die Vorteile des Antwortschreibens
sicher
Alle Schreiben wurden vom Anwalt erstellt. So können Sie sicher sein, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind.
preiswert
Die Kosten der Schreiben betragen meist nur einen Bruchteil der ansonsten entstehenden Rechtsanwaltskosten.
individuell
Alle Schreiben sind speziell für den jeweils beschriebenen Sachverhalt formuliert. Durch die Beantwortung gezielter Fragen passt sich das Schreiben zudem Ihrem individuellen Fall an.