Was tun bei Rechnungen von O.M.A Verlags Marketing UG / Onlinebranchenauskunft?
Die O.M.A Verlags Marketing UG / Onlinebranchenauskunft ruft immer wieder Gewerbetreibende ungefragt mit sog. Cold Calls an. Ziel der Anrufe ist es, die Unternehmen zu einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag auf einer Internetseite zu bewegen. Die Methoden, die dabei angewendet werden, sind nicht immer identisch. Zum Teil wird den Angerufenen in den Telefongesprächen vorgetäuscht, es existiere bereits ein kostenloser Eintrag in dem Branchenverzeichnis der O.M.A Verlags Marketing UG. Da dieser demnächst kostenpflichtig werde, wolle man die über das Unternehmen gespeicherten Daten noch einmal abgleichen. Hierzu werde sich in Kürze eine weitere Kontaktperson des Unternehmens telefonisch melden, was auch meist kurz darauf geschieht. Bei dieser sog. Doppelanrufmasche wird zunächst auf den ersten Anruf Bezug genommen und sodann mit Einverständnis des Angerufenen eine Bandaufnahme gestartet. Während die Bandaufnahme läuft, ist jedoch von einen (angeblich) bestehenden Vertrag keine Rede mehr. Vielmehr läuft die Gesprächsführung so, dass man plötzlich einem neuen kostenpflichtigen Vertrag zustimmt. Besonders im stressigen Geschäftsalltag wird jedoch häufig nicht darauf geachtet, wozu man tatsächlich seine (vermeintliche) Zustimmung erteilt.
Nach dem Anruf folgt eine Rechnung der O.M.A. Verlags Marketing UG
Kurze Zeit nach dem Gespräch folgt eine Rechnung der O.M.A Verlags Marketing UG. Darin werden die Kosten für des “Premiumeintrag” berechnet, die meist 399,00 € zzgl. MwSt betragen. Will man sich gegen die Rechnung gegenüber Onlinebranchenauskunft wehren und den Vertrag rückgängig machen, wird man in der Regel auf die Tonbandaufnahme verwiesen. Dort habe man nachweislich schließlich einem entsprechenden Vertragsschluss zugestimmt.
Jetzt gegen Branchenauskunft zur Wehr setzen
Wenn Sie ebenfalls Opfer der dargestellten Masche der O.M.A Verlags Marketing UG geworden und nicht bereit sind, die geforderten Kosten zu bezahlen, können Sie hier die Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Hoffmann in Anspruch nehmen. Unten finden Sie ein von Rechtsanwalt Dr. Hoffmann speziell für diesen Fall entwickeltes Musterschreiben an die O.M.A Verlags Marketing UG, mit dem Sie sich gegen die Rechnung wehren können. Sie beantworten einfach einige Fragen und erhalten am Ende das fertige Schreiben, welches Sie nur noch unterschreiben und abschicken müssen.
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Das können Sie tun, um die Rechnung von Onlinebranchenauskunft abzuwehren
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Sind Sie ebenfalls auf die Masche der O.M.A. Verlags Marketing UG / Onlinebranchenauskunft hereingefallen?
Wenn Sie die Rechnung nicht zahlen und sicher sein wollen, dass Ihre Antwort rechtssicher verfasst ist, sollten Sie dieses Musterschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hoffmann verwenden. Neben der Kündigung werden in dem Schreiben noch zahlreiche weitere Gründe aufgeführt, aus denen die Forderungen unberechtigt sind.
In dieser Situation ist das Schreiben richtig für Sie:
Die Vorteile des Antwortschreibens
sicher
Alle Schreiben wurden vom Anwalt erstellt. So können Sie sicher sein, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind.
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Die Kosten der Schreiben betragen meist nur einen Bruchteil der ansonsten entstehenden Rechtsanwaltskosten.
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Alle Schreiben sind speziell für den jeweils beschriebenen Sachverhalt formuliert. Durch die Beantwortung gezielter Fragen passt sich das Schreiben zudem Ihrem individuellen Fall an.