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Probleme mit einer Dating-Webseite?

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Beauftragen Sie mich hier mit Ihrem Fall

Zusammenfassung
Box mit Aufschrift Rechtsanwalt beauftragen

Profitieren Sie von meinen langjährigen Erfahrungen

Die Lösung, wenn es Ihnen auch so geht:

  • bei Ihnen wurde Geld abgebucht oder
  • Sie haben eine (unberechtigte) Mahnung bekommen
  • Sie wollen kein Abo
  • Sie wissen nicht, wo Sie das Abo loswerden sollen
  • Sie kennen Ihre Kundennummer und Zugangsdaten nicht
  • Sie haben eventuell schon versucht zu kündigen aber keine Antwort bekommen und es wird immer noch abgebucht
  • Sie wollen das (angebliche) Abo schnell, sicher und diskret loswerden

So einfach funktioniert die Beauftragung
Rechtsanwalt beauftragen
Schritt 1: Ausfüllen

Formular online ausfüllen

Schritt 2: Vollmacht

Vollmacht unterschreiben (kein Drucker erforderlich)

Schritt 3: Zurücklehnen

Ich übernehme den kompletten Fall für Sie

Mit über 3000 Bewertungen bin ich der meistbewertete Anwalt bei Anwalt.de

Unberechtigte Abbuchungen von einem Datingportal

Ich kann mich nur herzlich bedanken. Die Erledigung meines Mandats war schnell, diskret und erfolgreich. Vom Ablauf her nur weiter zu empfehlen. Danke

H. H. 

Abwehr von unberechtigten Forderungen

Ich hatte Probleme mit der Casual Networks und der Webbilling.
Herr Hoffmann hat mir in dieser Sache geholfen und alles zu meiner Zufriedenheit erledigt. Es gab keine weiteren Forderungen der beiden Unternehmen.
Nochmals ein Dankeschön an Herrn Hoffmann.

M. B. 

Allgemeine Rechtsberatung

Im Rückblick könnte ich meinen, dass es ein Film war. Der Anwalt tut alles mögliche um seinem Mandanten aus der misslichen Lage zu helfen… Aber in der Tat, es war wirklich so! Weiter so und vielen Dank nochmals.

D. B. 

Probleme mit dateyard AG und Auer Witte Thiel

Herzlichen Dank für die rasche und unkomplizierte Abwicklung! Herr Dr. Hoffmann hat sich umgehend meiner Sache angenommen und in kürzester Zeit erreicht, dass der Albtraum Abofalle beendet wurde. Ich kann Herrn Dr. Hoffmann nur bestens empfehlen!

R. M.

Vertragsauflösung

Die Vetrtragsauflösung wurde schnell, kompetent und zuverlässig, sowie ohne weitere Kosten für mich, erreicht.

V. W. 

Einvernehmliche Vertragsauflösung

Schnell, diskret und in 3 Schritten erfolgreich abgeschlossen. Ich bedanke mich für die schnelle Lösung meines Problems weiter so.

U. G.

So helfe ich Ihnen aus der Abofalle

Das passiert nach Ihrer Beauftragung

1

Prüfung

Sobald Sie die Beauftragung abgeschlossen haben, werde ich Ihren Fall prüfen und die beste Strategie entwickeln, um Sie schnell aus dem Abo zu holen.

Falls noch Unterlagen von Ihnen fehlen sollten, werde ich mich bei Ihnen melden. 

2

Auseinandersetzung

Anschließend werde ich die Gegenseite für Sie anschreiben. Etwaige Forderungen gegen Sie werde ich für Sie zurückweisen.

Zudem werde ein ein angebliches Abo vorsorglich für Sie kündigen, anfechten und widerrufen. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. 

3

Rückmeldung

Sobald die Antwort der Gegenseite vorliegt werde ich mich per E-Mail bei Ihnen melden. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich auch telefonisch zur Verfügung.

Viele Fälle sind innerhalb weniger Tage gelöst.

Häufig gestellte Fragen

Sie sind unsicher, wie die Beauftragung funktioniert? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten

Sie können mich über das Formular  auf dieser Seite beauftragen, wenn Sie in ein Abo von einer Datingseite geraten sind. Dabei ist es gleichgültig, ob Sie bisher ausschließlich Abbuchungen von Ihrem Konto festgestellt haben oder bereits Mahnungen (bspw. von einem Inkassounternehmen oder von Rechtsanwälten) erhalten haben. Auch wenn Sie bisher vergeblich versucht haben, das (vermeintliche) Abo selbst zu kündigen, können Sie mich hier mit Ihrem Fall beauftragen.

Sie können mich ganz einfach über das Formular oben beauftragen. Die Abwicklung läuft vollständig online ab. Sie benötigen keinen Termin vor Ort. Ich vertrete Mandanten aus ganz Deutschland!

Füllen Sie einfach das obige Formular mit Ihren Angaben aus. Anschließend können Sie eine Vollmacht ganz einfach digital am Computer oder mit dem Handy unterschreiben. Dafür sind keine spezielle Soft- oder Hardware notwendig. 

Ja! In dem Formular werden Sie zwar nach Details zu der Webseite und bspw. der bei der Datingseite registrierten E-Mail-Adresse gefragt. Je mehr Informationen Sie angeben können, desto besser ist es. Aber auch wenn Sie diese Informationen nicht kennen, werde ich den Fall für Sie bearbeiten können.

Die für meine Tätigkeit entstehenden Kosten finden Sie oben angegeben. Der Preis gilt pro Fall und für die außergerichtliche Tätigkeit. Dies bedeutet, dass nur dann weitere Kosten entstehen könnten, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte und ich Sie auch dort vertreten soll. In den allermeisten Fällen kommt es jedoch nicht dazu, sondern die Sachen können außergerichtlich geklärt werden. Häufig genügt bereits ein Schreiben von mir, um bspw. die Mahnungen abzuwehren und die Aboverträge zu beenden.

Falls Sie die entstehenden Rechtsanwaltskosten in Raten zahlen möchten, wählen Sie als Bezahlvariante bitte “Ratenzahlung” aus.  Grundsätzlich ist eine Aufteilung in zwei monatlichen Raten möglich. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich erst nach Eingang der ersten Rate mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen kann. 

Rechtsanwälte können Ihre Leistungen entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen oder ein freies Honorar vereinbaren. Bei dem oben genannten Preis für die außergerichtliche Vertretung handelt es sich um einen vom RVG abweichenden Festpreis. Dies hat u. a. den Vorteil, dass für Sie volle Kostentransparenz entsteht und Sie unabhängig vom weiteren Verlauf der Auseinandersetzung von Beginn an wissen, welche Kosten für Sie entstehen. Da die Rechtsschutzversicherungen jedoch in der Regel nur nach dem RVG abrechnen, werden die hier genannten Kosten leider meist nicht übernommen. Sie hätten daher die entstehenden Kosten selbst zu tragen, erhielten aber auch die Leistungen von einem auf diesen Fall spezialisierten Anwalt inkl. vollständiger Onlineabwicklung und Erledigung der Sache in kurzer Zeit.

Eventuell können Sie später meine Kostenrechnung bei Ihrer Versicherung einreichen und um (anteilige) Erstattung bitten. Allerdings werden auch aufgrund einer meist vereinbarten Selbstbeteiligung von der Versicherung in diesen Fällen häufig keinerlei Kosten übernommen.

Nein, eine solche Möglichkeit sieht das deutsche Recht (bis auf wenige Ausnahmefälle) leider nicht vor. Grundsätzlich hat derjenige die eigenen Rechtsanwaltskosten zu tragen, der den Anwalt beauftragt. Dies gilt auch dann, wenn Sie bspw. unberechtigter Weise in Anspruch genommen werden. 

Wenn Sie die Forderungen für unberechtigt halten und von einem Betrugsversuch ausgehen, können Sie selbstverständlich eine Anzeige bei der Polizei machen. Leider werden die entsprechenden Verfahren am Ende jedoch ohne Erfolg eingestellt. Zudem sollten Sie beachten, dass ein strafrechtliches Verfahren keinen Einfluss auf die (zivilrechtlichen) Forderungen gegen Sie hat. Das Stellen einer Strafanzeige allein reicht daher in der Regel nicht, um die Forderungen gegen Sie abzuwehren. 

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, werde mich sehr schnell mit der jeweiligen Gegenseite in Verbindung setzen und etwaige Verträge für Sie so schnell wie möglich beenden. Sollten Sie bereits eine Mahnung erhalten haben, werde ich die an Sie gestellten Forderungen zurückweisen. Sobald eine Antwort der Gegenseite vorliegt, werde ich mich sofort bei Ihnen melden und Sie über den aktuellen Stand informieren.

Nein. Die erforderliche Vollmacht können Sie ganz einfach digital am Computer, Tablet oder Handy unterschreiben. Dafür benötigen Sie auch kein weiteres Zubehör. Nur in wenigen Ausnahmefällen wird eine Vollmacht im Original benötigt. 

Hierzu ist leider keine allgemein gültige Antwort möglich. Ob eine Rückzahlung von bereits gezahlten Mitgliedsbeiträgen möglich ist, kommt immer auf den Einzelfall an. Oftmals wird es vor allem darum gehen, dass die Abbuchungen sofort aufhören und keine weiteren Forderungen an Sie gestellt werden.

Nein. Sämtliche Kommunikation läuft ausschließlich über die von Ihnen bei der Beauftragung angegebene E-Mail-Adresse sowie bei Wunsch über Telefon ab.

Aufgrund meiner Spezialisierung auf diese Fälle werde ich Ihre Sache sehr schnell bearbeiten, meist innerhalb von 1-3 Werktagen. Wie schnell die Sache vollständig erledigt werden kann, hängt dann von der Antwortzeit der jeweiligen Gegenseite ab. Manche Unternehmen antworten sehr schnell (oft innerhalb eines Tages), andere lassen sich leider etwas mehr  Zeit. In jedem Fall werde ich Sie sofort informieren, sobald es in Ihrem Fall etwas Neues gibt.

Sobald Sie mich mit Ihrem Fall beauftragen, werde ich Ihnen empfehlen, dass Sie zunächst keine (weitere) Zahlung an die Gegenseite vornehmen. Denn häufig kann ich es erreichen, dass die Forderungen komplett fallen gelassen werden.

Es gibt Fälle, in denen sich meine Schreiben und die der Gegenseite überschneiden. Falls Sie daher trotz meiner Beauftragung eine Mahnung der Gegenseite erhalten sollten, leiten Sie mir diese bitte einfach weiter. Ich werde mich dann um alles Weitere kümmern.

Als Rechtsanwalt ist es mir nicht erlaubt, Ihnen eine Garantie für den Erfolg zu geben oder mein Honorar davon abhängig zu machen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass ich mehrere Tausend Fälle im Bereich Abofallen von Datingseiten zufriedenstellend lösen konnte. Sollten Sie diesbezüglich noch Zweifel haben, würde ich Ihnen empfehlen, einige Erfahrungsberichte meiner Mandanten aus 2500 Bewertungen zu lesen.

Da sich immer wieder Betroffene bei mir melden, die Probleme mit Datingseiten haben, habe ich vor einigen Jahren begonnen, mich auf derartige Fälle zu spezialisieren. Mittlerweile habe ich über tausend Fälle in diesem Bereich bearbeitet und Betroffenen geholfen. Mit Hilfe der von mir entwickelten Strategien erreiche ich meist sehr schnell, dass die Verträge mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden und die Anbieter keine weiteren Forderungen gegen meine Mandanten geltend machen. Sollten Sie diesbezüglich noch Zweifel haben, können Sie gern einige meiner über 2500 Bewertungen bei Anwalt.de lesen.