Hilfe gegen Inkassomahnung

eCollect AG aus Berlin - Was tun gegen die Inkasso Mahnung?

eCollect AG aus Berlin: Inkasso Forderung oder Mahnung aus Berlin der eCollect AG erhalten?

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Inkasso Forderung der eCollect AG: Das sollten Sie wissen

Die eCollect AG versendet immer wieder Zahlungsaufforderungen an Nutzer, die eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einer Datingseite im Internet abgeschlossen haben sollen. Dabei geht es um zahlreiche Internetseiten von unterschiedlichen Anbietern. Der Inhalt der Mahnungen der eCollect AG ist aber meist identisch.

Viele Betroffene wissen nicht, was es damit auf sich hat und wie sie auf die Mahnung reagieren sollen. Hier erfahren Sie, wieso Sie ein solches Schreiben erhalten haben und wie Sie am besten reagieren.

Inhalt der Inkasso Zahlungsaufforderung der eCollect AG

Beispiel einer Mahnung der eCollect AG

Die eCollect AG ist ein Inkassounternehmen aus der Schweiz, welches aber auch in Deutschland immer wieder Nutzer anschreibt, die sich angeblich auf einem kostenpflichtigen Datingportal angemeldet haben.

In der Mahnung der eCollect AG heißt es meistens:

“Sehr geehrter Herr…,

wir zeigen an, mit dem Einzug der o. g. gegen Sie bestehenden Forderung beauftragt worden zu sein. Ordnungsgemäße Vollmacht sowie Geldempfangsvollmacht wird versichert.

Wir haben den der Forderung zu Grunde liegenden Sachverhalt durch unsere Rechtsabteilung prüfen lassen. Die Forderung unserer Mandantschaft ist demnach berechtigt.

Aufgrund Ihres Verzuges mit der Begleichung der Forderung war unsere Mandantschaft zudem berechtigt, die Forderung im Wege des Inkasso weiterzuverfolgen und die hierfür erforderlichen Kosten neben der Forderung gegen Sie geltend zu machen. Wir erwarten die umgehende Zahlung der Gesamtforderung von EUR auf folgendes Konto: …”

Anschließend wird damit gedroht, dass bei Nichtzahlung Klageauftrag bestehe und dass man im Falle des Unterlegens im gerichtlichen Verfahren die weiteren anfallenden Kosten zu tragen habe. Zudem behalte man sich die Einleitung von “Scoring-Maßnahmen” ausdrücklich vor.

Wieso bekomme ich ein Inkassoschreiben der eCollect AG?

Viele Empfänger der Mahnung sind völlig überrascht, da Sie noch nie etwas von der eCollect AG gehört haben.

Anders als die Überschrift der Zahlungserinnerungen vermuten lässt, geht es bei den Forderungen aber eigentlich nicht um die Novalnet AG. Dieses Unternehmen agiert lediglich als sog. Zahlungsdienstleister. Viele verschiedene Webseiten nutzen den Service der Novalnet AG, wenn kostenpflichtige Leistungen oder Produkte angeboten werden. 

Die eCollect AG behauptet in den Mahnungen vielmehr, man habe eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einer Dating- bzw. Flirtseite abgeschlossen. Die Firmen, die diese Seite betreiben, haben ihren Sitz fast immer im Ausland. Sind sind aber immer auf deutsch gestaltet und laut den Nutzungsbedingungen soll deutsches Recht anwendbar sein. Auffällig ist, dass die Seiten alle sehr ähnlich aussehen, obwohl sie angeblich von unterschiedlichen Unternehmen aus verschiedenen Ländern betrieben werden. 

Mir liegen Mahnungen vor, bei denen es zum Beispiel um Datingplattformen von folgenden Unternehmen geht:

HOWLOGIC KFT

Häufig geht es in den Mahnungen der eCollect AG um kostenpflichtige Mitgliedschaften auf Seiten, die von “Howlogic Kft” (klicken für mehr Infofmationen) betrieben werden. Als Adresse ist auf den jeweiligen Datingseiten eine Postadresse in Ungarn angegeben. Dieses Unternehmen betreibt unter anderem folgende Internetseiten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

TECH MEDIALAND KFT

Das neueste Unternehmen, welches im Zusammenhang mit den Mahnungen der eCollect AG auftaucht, ist TECH MEDIALAND KFT. Das Unternehmen ist laut Impressum in Újlengyel in Ungarn ansässig.

TECH MEDIALAND KFT betreibt unter anderem folgende Internetseiten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

CYBERENCE KFT​

Außerdem macht eCollect Forderungen für Datingseiten geltend, die von einer Firma namens “CYBERENCE KFT” betrieben werden. Auch “CYBERENCE KFT”  hat seinen Sitz in Ungarn. Das Unternehmen betreibt u. a. folgende Internetseite (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Esquiline d.o.o.

Seit neuestem macht die eCollect AG zudem Forderungen einer Firma names Esquiline d.o.o. geltend. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Kroatien. Es betreibt u. a. folgende Internetseite (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Izeo Dating ltd

Zum Teil geht es auch um Datingseiten, die von einer Izeo Dating ltd aus Irland betrieben werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um diese Seiten: 

Muss ich die Mahnung der eCollect AG aus Berlin bezahlen?

Grundsätzlich gilt, dass Sie Mahnungen von Inkassobüros wie etwa der eCollect AG ernst nehmen sollten. Betroffene sollten sich von den Schreiben jedoch nicht einschüchtern lassen und die Forderung nicht ungeprüft zahlen.

Auffällig ist zunächst, dass in den Mahnungen der eCollect AG nicht erwähnt wird, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Daten ein Angebot auf den Datingseiten in Anspruch genommen worden sein soll. Auch finden sich keine Angaben dazu, welches Abo abgeschlossen worden sein soll und wie hoch die entstehenden Kosten sind. Selbst wenn man sich in der Vergangenheit tatsächlich einmal bei einer der Seiten angemeldet haben sollte, scheint mir zweifelhaft, ob die Gestaltung der Flirtseiten einer gerichtlichen Prüfung vor deutschen Gerichten standhalten würde. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Informationspflichten, die jeder Betreiber einer Internetseite einzuhalten hat. Die Rechtmäßigkeit der von der eCollect AG geltend gemachten Forderungen ist daher zumindest zweifelhaft.

Dies hindert die eCollect AG jedoch nicht daran, weiterhin Mahnungen an Betroffene zu versenden. Wird auf die erste Mahnung nicht reagiert, folgt wenig später die nächste Zahlungsaufforderung. Darin wird oft damit gedroht, dass demnächst eine Klage erhoben würde, sollte keine Zahlung erfolgen.

Ist die Sache endgültig erledigt, wenn ich die Zahlungsaufforderung der eCollect AG bezahle?

Immer wieder fragen mich meine Mandanten, ob sie  sie die Beträge bezahlen sollten.

Bedenken sollten Sie dabei jedoch, dass die Sache möglicherweise auch dann nicht beendet ist, wenn Sie die Mahnung von eCollect bzw. Novalnet begleichen. Denn häufig ist der Grund für die Forderung ein Abo auf den Flirtseiten.

Solange das jeweilige Abo nicht gekündigt ist, läuft dieses evtl. weiter. Sie sollten daher auch dafür sorgen, einen möglichen Abovertrag so schnell wie möglich zu kündigen. Aus Beweisgründen sollten Sie daher eine schriftliche Kündigung an den Betreiber der Datingseite schicken. 

Wie soll ich auf die Zahlungsaufforderung der eCollect AG reagieren?

Hand mit Geldscheinen

Falls Sie auch eine Zahlungsaufforderung vom Inkasso eCollect erhalten haben, finden Sie hier zwei Möglichkeiten, wie ich Ihnen weiterhelfen kann:

Beide Möglichkeiten werden nachfolgend kurz erklärt. Zum einen habe ich für diese Fälle ein Schreiben entwickelt, welches Sie herunterladen und selbst verschicken können. Zum anderen haben Sie weiter unten die Möglichkeit, mich als direkt online mit der Sache zu beauftragen.

Was Sie jetzt tun können:

Was tun?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.

×
Ignorieren

Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

×
Einfach bezahlen

Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

Der richtige Weg: prüfen und rechtssicher abwehren
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Das sagen meine Mandanten

Über 4.000 Bewertungen auf anwalt.de. Hier sind einige Stimmen von Menschen, denen ich helfen konnte.

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L. B. · Mandantin
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K. S. · Mandantin
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Von welchem Unternehmen wurde eCollect AG beauftragt?

eCollect AG wird von verschiedenen Unternehmen mit der Geltendmachung von Forderungen beauftragt. Damit ich Ihnen passgenau helfen kann, muss ich den Auftraggeber von eCollect AG kennen. Der steht meistens im Brief unter „Forderung von" oder „im Auftrag von".

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In 3 Schritten zur Lösung

Kein Papierkram, kein Kanzleibesuch — alles läuft digital und unkompliziert.

Hände tippen auf einem Laptop – Online-Formular ausfüllen
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Wenige Fragen zu Ihrem Fall — dauert nur Minuten, keine juristischen Vorkenntnisse nötig.

Digitale Unterschrift auf einem Tablet – Vollmacht online unterschreiben
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Vollmacht unterschreiben

Einfach mit dem Finger auf dem Handy oder der Maus am PC. Weder Drucker noch Zubehör nötig.

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Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann, Kiel
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Seit über 10 Jahren bin ich als Rechtsanwalt spezialisiert auf Abo-Fallen, Inkasso-Abwehr und Verbraucherrecht. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen — diskret, unkompliziert und vollständig online, ganz ohne Termin vor Ort in Kiel.

Sie können sicher sein, dass ich mich auch für Sie mit voller Energie einsetze — mit transparenten Festpreisen ohne versteckte Kosten.

Häufige Fragen zu eCollect AG

In den allermeisten Fällen: nein. Viele Forderungen von Abo-Fallen und unseriösem Inkasso sind rechtlich angreifbar. Vor einer Zahlung sollten Sie den Fall prüfen lassen — oft kostenlos mit einer Ersteinschätzung.
Ignorieren ist riskant. Aus Mahnungen werden Inkasso-Schreiben, später gerichtliche Mahnbescheide. Spätestens dann müssen Sie reagieren — sonst wird die Forderung vollstreckbar, auch wenn sie eigentlich unberechtigt war.
Ich arbeite mit transparenten Festpreisen. Keine Stundenhonorare, keine versteckten Kosten. Den Preis sehen Sie oben bei den beiden Optionen.
Alles läuft vollständig digital: Online-Formular ausfüllen, Vollmacht per Finger oder Maus unterschreiben, fertig. Kein Termin vor Ort in Kiel nötig.
Ich bin seit über 10 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und habe über 4.000 Bewertungen auf anwalt.de mit einem Schnitt von 4,9 Sternen. Sehen Sie sich die Bewertungen gerne an.
Sobald Sie das Formular ausgefüllt und die Vollmacht unterschrieben haben, geht das anwaltliche Schreiben in der Regel am gleichen oder nächsten Werktag raus. Die weitere Kommunikation übernehme dann ich für Sie.
Bei meiner Beauftragung übernehme ich die komplette Kommunikation — Sie bekommen nichts mehr zugeschickt. Weitere Mahnungen gehen an mich und werden entsprechend zurückgewiesen.
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