eCollect AG aus Berlin - Was tun gegen die Inkasso Mahnung?
eCollect AG aus Berlin: Inkasso Forderung oder Mahnung aus Berlin der eCollect AG erhalten?
Inkasso Forderung der eCollect AG: Das sollten Sie wissen
Die eCollect AG versendet immer wieder Zahlungsaufforderungen an Nutzer, die eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einer Datingseite im Internet abgeschlossen haben sollen. Dabei geht es um zahlreiche Internetseiten von unterschiedlichen Anbietern. Der Inhalt der Mahnungen der eCollect AG ist aber meist identisch.
Viele Betroffene wissen nicht, was es damit auf sich hat und wie sie auf die Mahnung reagieren sollen. Hier erfahren Sie, wieso Sie ein solches Schreiben erhalten haben und wie Sie am besten reagieren.
Inhalt der Inkasso Zahlungsaufforderung der eCollect AG

Die eCollect AG ist ein Inkassounternehmen aus der Schweiz, welches aber auch in Deutschland immer wieder Nutzer anschreibt, die sich angeblich auf einem kostenpflichtigen Datingportal angemeldet haben.
In der Mahnung der eCollect AG heißt es meistens:
“Sehr geehrter Herr…,
wir zeigen an, mit dem Einzug der o. g. gegen Sie bestehenden Forderung beauftragt worden zu sein. Ordnungsgemäße Vollmacht sowie Geldempfangsvollmacht wird versichert.
Wir haben den der Forderung zu Grunde liegenden Sachverhalt durch unsere Rechtsabteilung prüfen lassen. Die Forderung unserer Mandantschaft ist demnach berechtigt.
Aufgrund Ihres Verzuges mit der Begleichung der Forderung war unsere Mandantschaft zudem berechtigt, die Forderung im Wege des Inkasso weiterzuverfolgen und die hierfür erforderlichen Kosten neben der Forderung gegen Sie geltend zu machen. Wir erwarten die umgehende Zahlung der Gesamtforderung von EUR … auf folgendes Konto: …”
Anschließend wird damit gedroht, dass bei Nichtzahlung Klageauftrag bestehe und dass man im Falle des Unterlegens im gerichtlichen Verfahren die weiteren anfallenden Kosten zu tragen habe. Zudem behalte man sich die Einleitung von “Scoring-Maßnahmen” ausdrücklich vor.
Wieso bekomme ich ein Inkassoschreiben der eCollect AG?
Viele Empfänger der Mahnung sind völlig überrascht, da Sie noch nie etwas von der eCollect AG gehört haben.
Anders als die Überschrift der Zahlungserinnerungen vermuten lässt, geht es bei den Forderungen aber eigentlich nicht um die Novalnet AG. Dieses Unternehmen agiert lediglich als sog. Zahlungsdienstleister. Viele verschiedene Webseiten nutzen den Service der Novalnet AG, wenn kostenpflichtige Leistungen oder Produkte angeboten werden.
Die eCollect AG behauptet in den Mahnungen vielmehr, man habe eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einer Dating- bzw. Flirtseite abgeschlossen. Die Firmen, die diese Seite betreiben, haben ihren Sitz fast immer im Ausland. Sind sind aber immer auf deutsch gestaltet und laut den Nutzungsbedingungen soll deutsches Recht anwendbar sein. Auffällig ist, dass die Seiten alle sehr ähnlich aussehen, obwohl sie angeblich von unterschiedlichen Unternehmen aus verschiedenen Ländern betrieben werden.
Mir liegen Mahnungen vor, bei denen es zum Beispiel um Datingplattformen von folgenden Unternehmen geht:
HOWLOGIC KFT
Häufig geht es in den Mahnungen der eCollect AG um kostenpflichtige Mitgliedschaften auf Seiten, die von “Howlogic Kft” (klicken für mehr Infofmationen) betrieben werden. Als Adresse ist auf den jeweiligen Datingseiten eine Postadresse in Ungarn angegeben. Dieses Unternehmen betreibt unter anderem folgende Internetseiten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
TECH MEDIALAND KFT
Das neueste Unternehmen, welches im Zusammenhang mit den Mahnungen der eCollect AG auftaucht, ist TECH MEDIALAND KFT. Das Unternehmen ist laut Impressum in Újlengyel in Ungarn ansässig.
TECH MEDIALAND KFT betreibt unter anderem folgende Internetseiten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
CYBERENCE KFT
Außerdem macht eCollect Forderungen für Datingseiten geltend, die von einer Firma namens “CYBERENCE KFT” betrieben werden. Auch “CYBERENCE KFT” hat seinen Sitz in Ungarn. Das Unternehmen betreibt u. a. folgende Internetseite (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Esquiline d.o.o.
Seit neuestem macht die eCollect AG zudem Forderungen einer Firma names Esquiline d.o.o. geltend. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Kroatien. Es betreibt u. a. folgende Internetseite (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Izeo Dating ltd
Zum Teil geht es auch um Datingseiten, die von einer Izeo Dating ltd aus Irland betrieben werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um diese Seiten:
Muss ich die Mahnung der eCollect AG aus Berlin bezahlen?
Grundsätzlich gilt, dass Sie Mahnungen von Inkassobüros wie etwa der eCollect AG ernst nehmen sollten. Betroffene sollten sich von den Schreiben jedoch nicht einschüchtern lassen und die Forderung nicht ungeprüft zahlen.
Auffällig ist zunächst, dass in den Mahnungen der eCollect AG nicht erwähnt wird, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Daten ein Angebot auf den Datingseiten in Anspruch genommen worden sein soll. Auch finden sich keine Angaben dazu, welches Abo abgeschlossen worden sein soll und wie hoch die entstehenden Kosten sind. Selbst wenn man sich in der Vergangenheit tatsächlich einmal bei einer der Seiten angemeldet haben sollte, scheint mir zweifelhaft, ob die Gestaltung der Flirtseiten einer gerichtlichen Prüfung vor deutschen Gerichten standhalten würde. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Informationspflichten, die jeder Betreiber einer Internetseite einzuhalten hat. Die Rechtmäßigkeit der von der eCollect AG geltend gemachten Forderungen ist daher zumindest zweifelhaft.
Dies hindert die eCollect AG jedoch nicht daran, weiterhin Mahnungen an Betroffene zu versenden. Wird auf die erste Mahnung nicht reagiert, folgt wenig später die nächste Zahlungsaufforderung. Darin wird oft damit gedroht, dass demnächst eine Klage erhoben würde, sollte keine Zahlung erfolgen.
Ist die Sache endgültig erledigt, wenn ich die Zahlungsaufforderung der eCollect AG bezahle?
Immer wieder fragen mich meine Mandanten, ob sie sie die Beträge bezahlen sollten.
Bedenken sollten Sie dabei jedoch, dass die Sache möglicherweise auch dann nicht beendet ist, wenn Sie die Mahnung von eCollect bzw. Novalnet begleichen. Denn häufig ist der Grund für die Forderung ein Abo auf den Flirtseiten.
Solange das jeweilige Abo nicht gekündigt ist, läuft dieses evtl. weiter. Sie sollten daher auch dafür sorgen, einen möglichen Abovertrag so schnell wie möglich zu kündigen. Aus Beweisgründen sollten Sie daher eine schriftliche Kündigung an den Betreiber der Datingseite schicken.
Wie soll ich auf die Zahlungsaufforderung der eCollect AG reagieren?

Falls Sie auch eine Zahlungsaufforderung vom Inkasso eCollect erhalten haben, finden Sie hier zwei Möglichkeiten, wie ich Ihnen weiterhelfen kann:
Beide Möglichkeiten werden nachfolgend kurz erklärt. Zum einen habe ich für diese Fälle ein Schreiben entwickelt, welches Sie herunterladen und selbst verschicken können. Zum anderen haben Sie weiter unten die Möglichkeit, mich als direkt online mit der Sache zu beauftragen.
Was Sie jetzt tun können:
- Musterschreiben herunterladen — fertiger Widerspruch für 39 €, sofort per E-Mail
- Anwalt beauftragen — Dr. Hoffmann übernimmt die Abwehr zum Pauschalhonorar
Ignorieren oder bezahlen?
Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.
Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.
Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.
Das sagen meine Mandanten
Über 4.000 Bewertungen auf anwalt.de. Hier sind einige Stimmen von Menschen, denen ich helfen konnte.
Von welchem Unternehmen wurde eCollect AG beauftragt?
eCollect AG wird von verschiedenen Unternehmen mit der Geltendmachung von Forderungen beauftragt. Damit ich Ihnen passgenau helfen kann, muss ich den Auftraggeber von eCollect AG kennen. Der steht meistens im Brief unter „Forderung von" oder „im Auftrag von".
In 3 Schritten zur Lösung
Kein Papierkram, kein Kanzleibesuch — alles läuft digital und unkompliziert.

Online-Formular ausfüllen
Wenige Fragen zu Ihrem Fall — dauert nur Minuten, keine juristischen Vorkenntnisse nötig.

Vollmacht unterschreiben
Einfach mit dem Finger auf dem Handy oder der Maus am PC. Weder Drucker noch Zubehör nötig.

Entspannen
Ich übernehme die komplette Kommunikation. Sie bekommen keine Post mehr und ich halte Sie auf dem Laufenden.
Dr. Christian Hoffmann
Seit über 10 Jahren bin ich als Rechtsanwalt spezialisiert auf Abo-Fallen, Inkasso-Abwehr und Verbraucherrecht. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen — diskret, unkompliziert und vollständig online, ganz ohne Termin vor Ort in Kiel.
Sie können sicher sein, dass ich mich auch für Sie mit voller Energie einsetze — mit transparenten Festpreisen ohne versteckte Kosten.
Häufige Fragen zu eCollect AG
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
Sie müssen sich nicht allein mit eCollect AG auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.

