Hilfe gegen ungewollte Abbuchungen

Glücksplan kündigen

Ungewollte Abbuchung im Namen von Glücksplan durch PPS Perfunctio Payment Services GmbH? Rechtsanwalt Dr. Hoffmann hilft Ihnen, das Abo zu kündigen.

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m.c.s Member Concept Service AG – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

PPS Perfunctio Payment Services GmbH - Glücksplan kündigen

Immer wieder entdecken Betroffene auf ihren Kontoauszügen Abbuchungen mit dem Verwendungszweck „Gluecksplan“. Die Abbuchungen erfolgen direkt von dem Unternehmen Glücksplan oder von der PPS Perfunctio Payment Services GmbH. Diese Zahlungen belaufen sich meist auf monatlich und werden in Verbindung mit einer angeblichen Mitgliedschaft bei der Glücksplan-Spielgemeinschaft erhoben. Doch wer steckt hinter diesem Unternehmen, und wie kommt es zu diesen Abbuchungen?

Glücksplan auf dem Konto – Was ist das?

Hinter Glücksplan steht die m.c.s. Member Concept Service AG mit Sitz in Wasserbillig, Luxemburg, die Anbieter von Gewinnspielen und “exklusiven Mitgliedschaftsprogrammen” ist. Allerdings gibt es auch eine Adresse des Unternehmens in Berlin. Viele Verbraucher berichten mir jedoch, dass sie sich nicht recht erinnern können, wie es überhaupt zu den Abbuchungen kommt.

Laut den Berichten der Betroffenen beginnen die meisten dieser Vertragsverhältnisse mit einem unerwarteten Telefonanruf. In diesem Gespräch werden die Vorteile der Mitgliedschaft hervorgehoben und angeblich transparente Vertragsdetails wie Laufzeiten und Gebühren besprochen. Oft fühlen sich die Angerufenen jedoch überrumpelt und erkennen erst später die Konsequenzen ihrer Zustimmung.

In diesem Rechtstipp erfahren Sie, wie solche Vertragsabschlüsse zustande kommen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und wie Sie sich effektiv gegen ungewollte Abbuchungen von Glücksplan wehren können.

Abbuchungen durch die PPS Perfunctio Payment Services GmbH bzw. Glücksplan

Abbuchung Gluecksplan

Die Abbuchungen, die Betroffene auf ihren Kontoauszügen feststellen, erfolgen entweder direkt von Glücksplan oder über den Zahlungsdienstleister PPS Perfunctio Payment Services GmbH. Dieser Dienstleister ist bekannt dafür, als Mittler für verschiedene Abonnement- und Mitgliedschaftsmodelle zu agieren, darunter auch für Glücksplan.

Interessant ist dabei, dass die Verwendungszwecke auf den Kontoauszügen oft wenig aussagekräftig sind. Meist wird lediglich „Gluecksplan“ und zusätzlich eine Kundennummer angegeben. Das erschwert es den Betroffenen, die Abbuchung direkt zuzuordnen oder nachzuvollziehen, wie die Zahlung zustande gekommen ist.

Ein weiteres Problem ist, dass Betroffene häufig keine Vertragsunterlagen haben oder sich nicht an einen bewussten Vertragsabschluss erinnern können. Vielmehr berichten sie, dass ihre Daten, wie IBAN und Adresse, während eines Telefonats abgefragt und anschließend für die Abbuchung verwendet wurden.

Die m.c.s. Member Concept Service AG selbst gibt auf Nachfrage meist an, dass sie ihre Kunden ordnungsgemäß über die Vertragsmodalitäten informiert und die Teilnahmeunterlagen postalisch versendet. Doch in der Praxis scheinen viele Betroffene diese Informationen nicht zu erhalten oder nicht zur Kenntnis zu nehmen.

So kommt es zu den Verträgen mit Glücksplan

Zentrales Element bei den Vertragsabschlüssen mit Glücksplan ist der telefonische Erstkontakt. Häufig lässt sich nicht mehr rekonstruieren, ob die Betroffenen einen Anruf erhalten haben oder aufgrund einer angeblichen Gewinnmitteilung selbst dort anriefen. Ziel des Telefongespräches ist es in jedem Fall, die Angerufenen in ein Gespräch über die vermeintlichen Vorteile einer Mitgliedschaft zu verwickeln.

Im Gespräch wird häufig betont, dass die Teilnahme an der Glücksplan-Spielgemeinschaft zahlreiche Vorteile bietet, wie etwa die Teilnahme an exklusiven Gewinnspielen und angeblich erhöhte Gewinnchancen. Dabei werden die Angerufenen dazu gebracht, persönliche Daten wie Namen, Adresse, Geburtsdatum und IBAN zu übermitteln.

In der Regel wird der Vertragsabschluss durch eine Gesprächsaufzeichnung abgeschlossen, in der der Gesprächspartner schnell die Bedingungen vorliest, darunter die monatlichen Kosten von , die Mindestvertragslaufzeit und die SEPA-Lastschrift. Viele Verbraucher berichten, dass diese Zusammenfassung in einem Tempo erfolgt, das es schwierig macht, den Inhalt vollständig zu erfassen.

Nach dem Telefonat erhalten die Betroffenen oftmals eine schriftliche Bestätigung des Vertrages, die auch eine Widerrufsbelehrung und Zugangsdaten für ein Online-Portal enthält. Doch viele bemerken erst bei der ersten Abbuchung, dass sie tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben.

Dafür sollen Sie bei Glücksplan bezahlen

Die angeblichen Leistungen von Glücksplan umfassen vor allem die Teilnahme an einer sogenannten Spielgemeinschaft, bei der zahlreiche Tipps für Lottoziehungen wie „6 aus 49“ und „Spiel 77“ abgegeben werden. Das Ziel: Die Gewinnchancen durch die Gemeinschaft zu erhöhen. Doch während dies auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, bleibt unklar, wie effektiv diese Strategie tatsächlich ist.

Neben der Lotto-Teilnahme wird häufig mit weiteren Vorteilen geworben, wie etwa:

  • Exklusiven Gewinnspielen nur für Mitglieder.
  • Automatisierten Überweisungen von Gewinnen.
  • Zugang zu einem Online-Portal mit angeblich wertvollen Informationen und Statistiken.

Zu bedenken ist dabei auch, dass die monatliche Gebühr von in der Regel über den Kosten eines eigenständigen Lottoeinsatzes liegt. Hinzu kommt, dass die Spielgemeinschafts-Modelle in ihrer Struktur oft intransparent sind. Es bleibt unklar, wie viele Mitglieder tatsächlich teilnehmen und wie die Gewinne aufgeteilt werden.

Rechtliche Möglichkeiten: Widerruf und Kündigung

Kuendigung Glücksplan

Betroffene, die sich ungewollt in einer Mitgliedschaft mit Glücksplan wiederfinden, haben verschiedene rechtliche Optionen, um aus dem Vertrag herauszukommen. Wenn die Zustimmung am Telefon erfolgt ist, steht den Verbrauchern in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses beginnt jedoch erst, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Ist dies nicht geschehen, kann die Frist deutlich verlängert sein.

Sollte die Widerrufsfrist bereits abgelaufen sein, bleibt die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Glücksplan beträgt die Mindestlaufzeit häufig drei Monate. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere Zeiträume. Daher ist es wichtig, die Kündigung fristgerecht und schriftlich einzureichen.

Eine weitere rechtliche Möglichkeit ist die Anfechtung des Vertrags. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn die Zustimmung unter Druck oder durch Täuschung erwirkt wurde. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Beweislast beim Verbraucher liegt. Eine anwaltliche Unterstützung kann hierbei hilfreich sein.

Schritte, um Abbuchungen von Glücksplan zu stoppen

Um ungewollte Abbuchungen zu stoppen, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge: Dokumentieren Sie die Abbuchungen, einschließlich Betrag, Datum und Verwendungszweck.
  2. Kontaktieren Sie Ihre Bank: Sie können unberechtigte Abbuchungen innerhalb von acht Wochen per SEPA-Lastschriftrückruf zurückfordern. Wenn keine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, beträgt die Frist sogar 13 Monate – doch Vorsicht: es drohen Rücklastschriftgebühren und Mahnkosten, wenn sich die Abbuchung als rechtmäßig herausstellen sollte.
  3. Setzen Sie Glücksplan schriftlich in Kenntnis: Senden Sie einen Widerruf oder eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.
  4. : Wenn Glücksplan auf Zahlungen besteht, obwohl Sie fristgerecht widerrufen oder gekündigt haben, kann eine anwaltliche Beratung und Vertretung helfen.
Nachfolgend finden Sie zwei Möglichkeiten, wie ich Ihnen dabei helfen kann, die Abbuchungen von Glücksplan zu stoppen und das Abo zu kündigen.

Was Sie jetzt tun können:

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Häufige Fragen zu m.c.s Member Concept Service AG

Die m.c.s Member Concept Service AG ist ein Unternehmen aus Berlin, das Online-Glücksspiel-Abos wie 'Glücksplan' anbietet. Viele Mandanten kommen zu mir, weil sie unerwartete Abbuchungen auf ihrem Konto entdecken oder Schwierigkeiten bei der Kündigung haben.
Meist liegt ein Online-Abo für 'Glücksplan' zugrunde — eine Art Lotterie-Service. Oft erinnern sich Betroffene nicht an den Vertragsabschluss oder haben nur kurz auf einer Website geklickt. Die Abbuchungen erfolgen dann über Zahlungsdienstleister wie die PPS Perfunctio Payment Services GmbH.
Ob die Forderung berechtigt ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Aus meiner Erfahrung sind bei Online-Abo-Verträgen häufig formale Mängel vorhanden — etwa fehlende Bestell-Button-Kennzeichnung oder unklare Preisangaben. Eine anwaltliche Prüfung lohnt sich daher oft.
Das rate ich nicht. Durch eine Zahlung erkennen Sie die Forderung an und das Abo läuft meist weiter. Besser ist es, die Berechtigung der Forderung prüfen zu lassen und gleichzeitig das Abo fristgerecht zu kündigen — unabhängig davon, ob Sie es ursprünglich gewollt haben oder nicht.
Ignorieren ist riskant. Aus unbezahlten Forderungen können Mahnbescheide entstehen. Sollte ein solcher bei Ihnen ankommen, haben Sie nur 14 Tage Zeit für Widerspruch. Andernfalls wird die Forderung vollstreckbar — unabhängig davon, ob sie ursprünglich berechtigt war.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Ich prüfe die Forderung, kümmere mich um die Kündigung und übernehme die Kommunikation mit dem Anbieter. Kein Abo, keine versteckten Kosten.
Der weitere Verlauf hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen reagiert die Gegenseite nach wenigen anwaltlichen Schreiben nicht weiter — Garantien gibt es darüber aber nicht. Sollte dennoch ein Mahnbescheid kommen, lege ich fristgerecht Widerspruch ein.
Die Kündigung richten Sie an die m.c.s Member Concept Service AG in Berlin. Ich empfehle, per Brief mit Einschreiben (ggf. mit Rückschein) zu kündigen — das ist gerichtsfest beweisbar. Die genaue Adresse und ein rechtssicheres Kündigungsschreiben erhalten Sie von mir.
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