Glücksplan kündigen
Ungewollte Abbuchung im Namen von Glücksplan durch PPS Perfunctio Payment Services GmbH? Rechtsanwalt Dr. Hoffmann hilft Ihnen, das Abo zu kündigen.

PPS Perfunctio Payment Services GmbH - Glücksplan kündigen
Immer wieder entdecken Betroffene auf ihren Kontoauszügen Abbuchungen mit dem Verwendungszweck „Gluecksplan“. Die Abbuchungen erfolgen direkt von dem Unternehmen Glücksplan oder von der PPS Perfunctio Payment Services GmbH. Diese Zahlungen belaufen sich meist auf monatlich und werden in Verbindung mit einer angeblichen Mitgliedschaft bei der Glücksplan-Spielgemeinschaft erhoben. Doch wer steckt hinter diesem Unternehmen, und wie kommt es zu diesen Abbuchungen?
Glücksplan auf dem Konto – Was ist das?
Hinter Glücksplan steht die m.c.s. Member Concept Service AG mit Sitz in Wasserbillig, Luxemburg, die Anbieter von Gewinnspielen und “exklusiven Mitgliedschaftsprogrammen” ist. Allerdings gibt es auch eine Adresse des Unternehmens in Berlin. Viele Verbraucher berichten mir jedoch, dass sie sich nicht recht erinnern können, wie es überhaupt zu den Abbuchungen kommt.
Laut den Berichten der Betroffenen beginnen die meisten dieser Vertragsverhältnisse mit einem unerwarteten Telefonanruf. In diesem Gespräch werden die Vorteile der Mitgliedschaft hervorgehoben und angeblich transparente Vertragsdetails wie Laufzeiten und Gebühren besprochen. Oft fühlen sich die Angerufenen jedoch überrumpelt und erkennen erst später die Konsequenzen ihrer Zustimmung.
In diesem Rechtstipp erfahren Sie, wie solche Vertragsabschlüsse zustande kommen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und wie Sie sich effektiv gegen ungewollte Abbuchungen von Glücksplan wehren können.
Abbuchungen durch die PPS Perfunctio Payment Services GmbH bzw. Glücksplan
Die Abbuchungen, die Betroffene auf ihren Kontoauszügen feststellen, erfolgen entweder direkt von Glücksplan oder über den Zahlungsdienstleister PPS Perfunctio Payment Services GmbH. Dieser Dienstleister ist bekannt dafür, als Mittler für verschiedene Abonnement- und Mitgliedschaftsmodelle zu agieren, darunter auch für Glücksplan.
Interessant ist dabei, dass die Verwendungszwecke auf den Kontoauszügen oft wenig aussagekräftig sind. Meist wird lediglich „Gluecksplan“ und zusätzlich eine Kundennummer angegeben. Das erschwert es den Betroffenen, die Abbuchung direkt zuzuordnen oder nachzuvollziehen, wie die Zahlung zustande gekommen ist.
Ein weiteres Problem ist, dass Betroffene häufig keine Vertragsunterlagen haben oder sich nicht an einen bewussten Vertragsabschluss erinnern können. Vielmehr berichten sie, dass ihre Daten, wie IBAN und Adresse, während eines Telefonats abgefragt und anschließend für die Abbuchung verwendet wurden.
Die m.c.s. Member Concept Service AG selbst gibt auf Nachfrage meist an, dass sie ihre Kunden ordnungsgemäß über die Vertragsmodalitäten informiert und die Teilnahmeunterlagen postalisch versendet. Doch in der Praxis scheinen viele Betroffene diese Informationen nicht zu erhalten oder nicht zur Kenntnis zu nehmen.
So kommt es zu den Verträgen mit Glücksplan
Zentrales Element bei den Vertragsabschlüssen mit Glücksplan ist der telefonische Erstkontakt. Häufig lässt sich nicht mehr rekonstruieren, ob die Betroffenen einen Anruf erhalten haben oder aufgrund einer angeblichen Gewinnmitteilung selbst dort anriefen. Ziel des Telefongespräches ist es in jedem Fall, die Angerufenen in ein Gespräch über die vermeintlichen Vorteile einer Mitgliedschaft zu verwickeln.
Im Gespräch wird häufig betont, dass die Teilnahme an der Glücksplan-Spielgemeinschaft zahlreiche Vorteile bietet, wie etwa die Teilnahme an exklusiven Gewinnspielen und angeblich erhöhte Gewinnchancen. Dabei werden die Angerufenen dazu gebracht, persönliche Daten wie Namen, Adresse, Geburtsdatum und IBAN zu übermitteln.
In der Regel wird der Vertragsabschluss durch eine Gesprächsaufzeichnung abgeschlossen, in der der Gesprächspartner schnell die Bedingungen vorliest, darunter die monatlichen Kosten von , die Mindestvertragslaufzeit und die SEPA-Lastschrift. Viele Verbraucher berichten, dass diese Zusammenfassung in einem Tempo erfolgt, das es schwierig macht, den Inhalt vollständig zu erfassen.
Nach dem Telefonat erhalten die Betroffenen oftmals eine schriftliche Bestätigung des Vertrages, die auch eine Widerrufsbelehrung und Zugangsdaten für ein Online-Portal enthält. Doch viele bemerken erst bei der ersten Abbuchung, dass sie tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben.
Dafür sollen Sie bei Glücksplan bezahlen
Die angeblichen Leistungen von Glücksplan umfassen vor allem die Teilnahme an einer sogenannten Spielgemeinschaft, bei der zahlreiche Tipps für Lottoziehungen wie „6 aus 49“ und „Spiel 77“ abgegeben werden. Das Ziel: Die Gewinnchancen durch die Gemeinschaft zu erhöhen. Doch während dies auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, bleibt unklar, wie effektiv diese Strategie tatsächlich ist.
Neben der Lotto-Teilnahme wird häufig mit weiteren Vorteilen geworben, wie etwa:
- Exklusiven Gewinnspielen nur für Mitglieder.
- Automatisierten Überweisungen von Gewinnen.
- Zugang zu einem Online-Portal mit angeblich wertvollen Informationen und Statistiken.
Zu bedenken ist dabei auch, dass die monatliche Gebühr von in der Regel über den Kosten eines eigenständigen Lottoeinsatzes liegt. Hinzu kommt, dass die Spielgemeinschafts-Modelle in ihrer Struktur oft intransparent sind. Es bleibt unklar, wie viele Mitglieder tatsächlich teilnehmen und wie die Gewinne aufgeteilt werden.
Rechtliche Möglichkeiten: Widerruf und Kündigung

Betroffene, die sich ungewollt in einer Mitgliedschaft mit Glücksplan wiederfinden, haben verschiedene rechtliche Optionen, um aus dem Vertrag herauszukommen. Wenn die Zustimmung am Telefon erfolgt ist, steht den Verbrauchern in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses beginnt jedoch erst, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Ist dies nicht geschehen, kann die Frist deutlich verlängert sein.
Sollte die Widerrufsfrist bereits abgelaufen sein, bleibt die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Glücksplan beträgt die Mindestlaufzeit häufig drei Monate. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere Zeiträume. Daher ist es wichtig, die Kündigung fristgerecht und schriftlich einzureichen.
Eine weitere rechtliche Möglichkeit ist die Anfechtung des Vertrags. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn die Zustimmung unter Druck oder durch Täuschung erwirkt wurde. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Beweislast beim Verbraucher liegt. Eine anwaltliche Unterstützung kann hierbei hilfreich sein.
Schritte, um Abbuchungen von Glücksplan zu stoppen
Um ungewollte Abbuchungen zu stoppen, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
- Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge: Dokumentieren Sie die Abbuchungen, einschließlich Betrag, Datum und Verwendungszweck.
- Kontaktieren Sie Ihre Bank: Sie können unberechtigte Abbuchungen innerhalb von acht Wochen per SEPA-Lastschriftrückruf zurückfordern. Wenn keine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, beträgt die Frist sogar 13 Monate – doch Vorsicht: es drohen Rücklastschriftgebühren und Mahnkosten, wenn sich die Abbuchung als rechtmäßig herausstellen sollte.
- Setzen Sie Glücksplan schriftlich in Kenntnis: Senden Sie einen Widerruf oder eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.
- : Wenn Glücksplan auf Zahlungen besteht, obwohl Sie fristgerecht widerrufen oder gekündigt haben, kann eine anwaltliche Beratung und Vertretung helfen.
Was Sie jetzt tun können:
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Dr. Christian Hoffmann
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Häufige Fragen zu m.c.s Member Concept Service AG
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
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