Hilfe gegen ungewollte Abbuchungen

„Lebensfreude“ auf dem Kontoauszug: Was steckt hinter den Abbuchungen der PPS Perfunctio Payment Services GmbH?

Abbuchung von Lebensfreude durch PPS Perfunctio Payment Services GmbH? Rechtsanwalt Dr. Hoffmann erklärt, wie Sie das Abo kündigen und die Zahlungen stoppen.

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MIT AG – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

"Lebensfreude" kündigen: Tipps vom Rechtsanwalt

Immer wieder berichten Betroffene, dass sie auf ihrem Kontoauszug eine Abbuchung mit dem Verwendungszweck „Lebensfreude“ entdecken. Diese Zahlungen erfolgen über die PPS Perfunctio Payment Services GmbH und stehen in Verbindung mit einem Vertragsabschluss bei der MIT AG. Die monatlichen Kosten belaufen sich meist auf 59,00 €.

Doch was genau steckt hinter „Lebensfreude“? Und wie können Sie die Abbuchungen stoppen?

"Lebensfreude" auf dem Konto – Was ist das?

Die MIT AG verkauft telefonisch ein Produkt, bei dem Kunden einen Anteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erwerben. Das angebliche Vermögen dieser Gesellschaft besteht zum größten Teil aus Lottoscheinen. Darüber hinaus erhalten die Kunden zusätzlich ein monatliches Horoskop. Viele Betroffene können sich jedoch häufig nicht mehr daran erinnern, wie es zu den Abbuchungen kommt und wie sie diese stoppen können.

Wie also kommen diese Verträge zustande? Welche Möglichkeiten haben Betroffene, um sich gegen die Abbuchungen zu wehren? Und welche rechtlichen Schritte können eingeleitet werden? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich gegen ungewollte Zahlungen zur Wehr setzen können.

Der Zahlungsdienstleister: PPS Perfunctio Payment Services GmbH

Eine zentrale Rolle bei den  Abbuchungen im Zusammenhang mit „Lebensfreude“ spielt die PPS Perfunctio Payment Services GmbH. Das Unternehmen tritt als Zahlungsdienstleister auf und wickelt die monatlichen Abbuchungen für die MIT AG ab. Viele Betroffene realisieren erst durch diese Abbuchungen, dass Sie einen kostenpflichtigen Vertrag mit monatlichen Abbuchungen abgeschlossen haben.

Der Verwendungszweck der Abbuchungen enthält meist unter anderem den Begriff „Lebensfreude“ und eine Kundennummer. Dadurch fällt es vielen schwer, die Zahlung direkt mit einem bestimmten Vertragsabschluss bzw. dem fraglichen Telefonat in Verbindung zu bringen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Betroffenen mehrere solcher Anrufe erhalten haben (was leider sehr häufig der Fall ist).

Bei Rückforderung der Abbuchungen verweist die PPS Perfunctio Payment Services GmbH in der Regel auf den zugrunde liegenden Vertrag mit der MIT AG und zeigt sich nicht für die Rückabwicklung verantwortlich.

Da das Unternehmen lediglich als Zahlungsdienstleister fungiert, ist eine direkte Kontaktaufnahme tatsächlich oft nicht zielführend. Stattdessen sollten sich Betroffene direkt an die MIT AG wenden, um den angeblichen Vertrag zu widerrufen oder zu kündigen. Welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen dabei zur Verfügung stehen, lesen Sie hier.

Telefonischer Vertragsabschluss: So geraten Kunden in die „Lebensfreude“-Mitgliedschaft

Abbuchung MIT AG

Der Einstieg in die „Lebensfreude“-Mitgliedschaft erfolgt in der Regel durch einen unerwarteten Telefonanruf. In diesen Gesprächen wird das Produkt als exklusive Möglichkeit vorgestellt, durch die Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts langfristig zu profitieren. Besonders betont werden dabei angebliche Vorteile wie eine gemeinschaftliche Lotto-Teilnahme und zusätzliche „Mehrwerte“ wie das monatliche Horoskop.

Kurz darauf erfolgt in der Regel ein zweiter Anruf aus dem “Servicecenter” der Lebensfreude. Dabei handele es sich um einen “Qualitäts- und Vertragsbestätigungsanruf.” In diesen Gesprächen werden persönliche Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung abgefragt. Mit Zustimmung der Angerufenen werden diese Gespräche “zur Sicherheit” von der MIT AG aufgezeichnet. Diese Gesprächsaufzeichnung wird von der MIT AG später genutzt, um den Vertragsabschluss zu „beweisen“, falls Betroffene die Abbuchungen bestreiten.

In vielen Fällen ist den Betroffenen nicht klar, dass sie mit dieser Bestätigung eine vertragliche Verpflichtung eingehen, die zu wiederkehrenden Abbuchungen führt. Häufig wollen die Angerufenen den Anrufer auch “einfach schnell loswerden”.

Die Gesprächsaufzeichnung: Beweis oder Druckmittel?

Ein wichtiger Bestandteil der Vorgehensweise der MIT AG ist die Gesprächsaufzeichnung, die während des zweiten Anrufs durchgeführt wird. Diese dient dem Unternehmen als vermeintlicher Beleg für den Vertragsabschluss. In der Praxis zeigt sich, dass viele Betroffene sich nicht mehr an die Details des Gespräches erinnern können.

Die Angerufenen werden meist Fragen gestellt, die lediglich mit “Ja” beantwortet werden können. Dabei erwähnt der Angerufene, dass der Vertrag mit der MIT AG zunächst für eine Laufzeit von drei Monaten geschlossen wird. Wenn keine Kündigung erfolge, verlängert sich der Vertrag um weitere drei Monate. Die Kosten hierfür betragen monatlich 59,00 €.

Falls Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, ist es wichtig, sich nicht einschüchtern zu lassen. Es gibt je nach Einzelfall durchaus Möglichkeiten, schnell aus dem Vertrag mit MIT AG herauszukommen. 

Rechtliche Möglichkeiten: Widerruf und Kündigung

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Wenn Sie sich gegen eine Mitgliedschaft bei „Lebensfreude“ wehren möchten, haben Sie mehrere rechtliche Möglichkeiten. Zunächst haben Verbraucher, die den Vertrag am Telefon abgeschlossen haben, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Diese Frist beginnt jedoch erst dann zu laufen, wenn die MIT AG Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert hat. Ist dies nicht geschehen, beträgt die Frist sogar 1 Jahr und 14 Tage.

Sollte die Widerrufsfrist bereits verstrichen sein, bleibt die Möglichkeit der Kündigung. In den Vertragsbedingungen der MIT AG ist in der Regel eine Mindestlaufzeit von drei Monaten vorgesehen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich um jeweils weitere drei Monate.

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Nachfolgend finden Sie zwei Möglichkeiten, wie ich Ihnen dabei helfen kann, die Abbuchungen von Lebensfreude zu stoppen und das Abo zu kündigen.

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Häufige Fragen zu MIT AG

Die MIT AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Bern, Schweiz. Aus den mir vorliegenden Informationen geht hervor, dass sie im Bereich Glücksspiel bzw. Online-Gaming tätig ist. Häufig erhalten Mandanten Mahnungen oder bemerken unerwartete Abbuchungen, ohne sich an einen entsprechenden Vertrag zu erinnern.
Typischerweise entstehen solche Forderungen durch Online-Registrierungen bei Glücksspiel-Portalen oder Gaming-Seiten. Oft geschieht dies durch unklare Vertragsabschlüsse, irreführende Werbung oder unvollständige Aufklärung über kostenpflichtige Inhalte. Manchmal können auch Dritte Ihre Daten missbräuchlich verwendet haben.
Ob die Forderung berechtigt ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Bei Glücksspiel-Anbietern gibt es häufig rechtliche Probleme: fehlende deutsche Lizenz, Verstoß gegen das Glücksspielrecht oder mangelhafte Vertragsabschlüsse. Aus meiner Erfahrung lohnt sich eine anwaltliche Prüfung, da oft formale Mängel bestehen.
Das rate ich nicht. Durch eine Zahlung erkennen Sie die Forderung rechtlich an — auch wenn sie ursprünglich unberechtigt war. Gerade bei Glücksspiel-Anbietern bestehen oft gute Abwehrchancen aufgrund rechtlicher Mängel. Besser ist eine anwaltliche Prüfung vor einer vorschnellen Zahlung.
Ignorieren ist keine Lösung. Aus Mahnungen kann ein gerichtlicher Mahnbescheid entstehen, gegen den Sie nur 14 Tage Zeit für Widerspruch haben. Versäumen Sie diese Frist, wird die Forderung vollstreckbar — unabhängig von ihrer ursprünglichen Berechtigung. Eine rechtzeitige anwaltliche Abwehr ist daher sinnvoller.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Sie können entweder das Musterschreiben nutzen und selbst tätig werden, oder mich mit der vollständigen Abwicklung beauftragen. Kein Abo, keine versteckten Kosten — nur der einmalige Festpreis.
Der weitere Verlauf hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen reagiert die Gegenseite nach wenigen anwaltlichen Schreiben nicht weiter — Garantien gibt es darüber aber nicht. Sollte dennoch ein Mahnbescheid kommen, lege ich fristgerecht Widerspruch ein und setze die Abwehr konsequent fort.
Falls tatsächlich ein wirksamer Vertrag besteht, ist eine Kündigung oft möglich — die genauen Modalitäten hängen von den Vertragsbedingungen ab. Ich empfehle die Kündigung per Brief per Einschreiben (ggf. mit Rückschein). Parallel sollten Sie prüfen lassen, ob der Vertrag überhaupt rechtsgültig zustande gekommen ist.
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