Hilfe gegen Inkassomahnung

NovaErektionshilfe: Rechnung erhalten? Das steckt dahinter

Rechnung von NovaErektionshilfe (MARGOT BRANDS LIMITED, Hongkong), aber an keinen Vertrag erinnern? RA Dr. Hoffmann erklärt, wie Sie die Forderung abwehren.

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NovaErektionshilfe – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Wer eine Rechnung von NovaErektionshilfe im Postfach oder E-Mail-Eingang findet, reagiert oft mit einer Mischung aus Verwirrung und Unbehagen, gerade weil das Thema Erektionsprobleme von Haus aus ein sensibler Bereich ist. Ich erkläre Ihnen in diesem Beitrag sachlich, was hinter der Forderung steckt, wo die rechtlichen Schwachstellen liegen und warum vorschnelles Zahlen in vielen Fällen der falsche Schritt wäre.

Das Muster, das ich hier beschreibe, betrifft Rechnungen und Mahnungen der MARGOT BRANDS LIMITED, des Anbieters hinter dem Angebot NovaErektionshilfe. Die Forderung beläuft sich typischerweise auf rund 179 € für eine zwölfmonatige Nutzung eines angeblichen KI-Coaching-Angebots. Ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, ist in vielen Fällen rechtlich ernstlich zweifelhaft.

Hintergrund

Was ist NovaErektionshilfe, und wer steckt dahinter?

NovaErektionshilfe wird als kostenpflichtiges Online-Coaching rund um das Thema Erektionsprobleme beworben. Das Angebot umfasst nach eigener Darstellung einen „vertraulichen KI-Coach", einen persönlichen Maßnahmenplan, ein digitales Tagebuch sowie eine Ratgeber-Bibliothek. Der Preis: rund 179 € für zwölf Monate Zugang.

Als Anbieter tritt die MARGOT BRANDS LIMITED auf, eine Gesellschaft mit Sitz in Hongkong (Central). Eine Postanschrift, eine Handelsregisternummer oder eine greifbare physische Präsenz in Deutschland oder der EU werden nicht kommuniziert. Das allein ist kein Beweis für ein unlauteres Geschäftsmodell, aber es ist ein relevanter Umstand für die Frage, wie leicht oder schwer ein solcher Anbieter eine Forderung gerichtlich in Deutschland durchsetzen kann.

Warum der Auslandssitz für Sie relevant ist

Ein Anbieter mit Sitz in Hongkong kann zwar theoretisch vor einem deutschen Gericht klagen, muss dabei aber erhebliche prozessuale Hürden überwinden. Gleichzeitig können Sie sich als Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich auf deutsches Verbraucherrecht berufen, unabhängig davon, welches Recht der Anbieter in seinen AGBs vereinbaren möchte.

Red Flags

Wie die Rechnung aufgebaut ist, und warum das auffällt

Die Rechnung, die Betroffene erhalten, ist am Ausstellungstag sofort fällig, ohne jede Zahlungsfrist. Das ist ungewöhnlich und für sich genommen bereits ein erstes Warnsignal.

Hinzu kommt die Gestaltung der Rechnungsposten: Statt einer schlichten Jahresgebühr werden zahlreiche technisch klingende Einzelpositionen aufgeführt, zum Beispiel:

  • „Provisioning des Nutzerkonto-Eintrags"
  • „GoBD-konforme Rechnungs-Pipeline"
  • „Konfiguration des KI-Coaching-Subsystems"

Diese Formulierungen klingen aufwendig und professionell, beschreiben aber im Kern allenfalls Vorgänge, die bei jedem digitalen Dienst automatisch anfallen und nicht gesondert berechnet werden. Das Ziel solcher Aufschlüsselungen ist erkennbar, eine einfache Jahresgebühr gewichtiger und seriöser erscheinen zu lassen, als sie es ist.

Zwei weitere Details fallen auf: Erstens wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Anbieter begründet das mit seinem Auslandssitz, was formell zutreffen kann, den Empfänger aber in steuerlicher Hinsicht in eine unklare Lage bringt. Zweitens sind als Kontaktmöglichkeiten lediglich eine Support-E-Mail und eine 0900-Premiumnummer zum Preis von 2,99 € pro Minute angegeben. Diese 0900-Nummer sollten Sie keinesfalls anrufen. Die Kosten laufen sofort auf, und inhaltlich können Sie Ihre Rechtslage dort nicht sinnvoll klären.

Mahn-Eskalation

Der Druck wird schnell aufgebaut

Wer nicht zahlt, erhält nach einem festen Schema weitere Schreiben:

  1. Erste Mahnung nach 7 Tagen, Mahngebühr: 5 €
  2. Zweite Mahnung nach weiteren 7 Tagen, Mahngebühr: 10 €
  3. Letzte Mahnung, Mahngebühr: 15 €
  4. Ankündigung der Übergabe an ein Inkasso-Büro

Als Rechtsgrundlage für den angeblichen Verzug wird § 286 BGB genannt. Interessant dabei: Die Rechnung selbst verweist auf § 286 Abs. 3 BGB, der eine automatische Verzugsfolge frühestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang vorsieht. Trotzdem wird bereits nach 7 Tagen gemahnt. Das ist ein interner Widerspruch im Forderungsdokument selbst, der die Konsistenz der Forderung erheblich in Frage stellt.

Mahngebühren ohne Verzug sind nicht geschuldet

Mahngebühren setzen rechtlich voraus, dass sich der Schuldner tatsächlich im Verzug befindet, und Verzug setzt seinerseits einen **wirksam geschlossenen Vertrag** voraus. Besteht kein wirksamer Vertrag, schulden Sie weder die Hauptforderung noch Mahngebühren, noch Inkassokosten.

Vertragsrecht

Warum oft kein wirksamer Vertrag zustande kommt

Das ist der rechtlich entscheidende Punkt, den ich in meiner Praxis immer zuerst prüfe: Hat überhaupt ein Vertrag bestanden?

Bei Online-Bestellungen gilt in Deutschland die sogenannte Button-Lösung nach § 312j BGB. Sie schreibt vor, dass der Bestellbutton unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen muss, zum Beispiel durch die Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen" oder eine gleichbedeutende Formulierung. Fehlt diese klare Kennzeichnung oder ist sie versteckt, kommt kein wirksamer Vertrag zustande (§ 312j Abs. 4 BGB). Der Verbraucher ist in diesem Fall nicht gebunden, unabhängig davon, was in den AGBs steht.

Hinzu kommt das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§§ 355, 312g BGB): Bei digitalen Diensten, die online abgeschlossen werden, haben Verbraucher grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht ab Vertragsschluss. Entscheidend ist: Wird über dieses Widerrufsrecht nicht oder fehlerhaft belehrt, verlängert sich die Frist nach § 356 Abs. 3 BGB auf 12 Monate und 14 Tage. Das bedeutet: Selbst wenn ein Vertrag wirksam zustande gekommen sein sollte, kann das Widerrufsrecht in vielen Fällen noch ausgeübt werden, weil die Belehrung lückenhaft oder gar nicht erteilt wurde.

Ein weiterer zentraler Grundsatz: Die Beweislast dafür, dass ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde, liegt beim Anbieter, nicht bei Ihnen. Wer sich an keinen Vertragsschluss erinnert, muss nicht beweisen, dass er nicht bestellt hat. Der Anbieter muss beweisen, dass er es hat.

Datenschutz

Sensible Gesundheitsdaten: geben Sie nichts preis

Bei NovaErektionshilfe geht es um Gesundheitsdaten und damit um eine besonders geschützte Datenkategorie im Sinne des Art. 9 DSGVO. Gerade weil das Thema unangenehm ist, zahlen viele Betroffene aus Scham, statt die Forderung prüfen zu lassen, oder lassen sich über die kostenpflichtige Hotline zu einer „Klärung“ drängen. Geben Sie weder am Telefon noch per E-Mail weitere persönliche oder gesundheitliche Informationen preis und bestätigen Sie nichts, was wie eine Anmeldung oder Nutzung aussehen könnte. Für die Abwehr der Forderung müssen Sie nichts offenlegen, was über den schriftlichen Widerspruch hinausgeht.

Was tun

Ihr konkreter Handlungspfad

Wenn Sie eine Rechnung oder Mahnung von NovaErektionshilfe erhalten haben, empfehle ich folgendes Vorgehen:

  1. Nicht zahlen, ohne die Forderung geprüft zu haben. Eine Zahlung kann als Anerkenntnis gewertet werden und erschwert die spätere Verteidigung.
  2. Die 0900-Nummer nicht anrufen. Telefonische Klärungen mit Premiumrufnummern sind kostspielig und für Ihre Rechtsposition ohne Nutzen.
  3. Schriftlich widersprechen, ohne jedes Schuldanerkenntnis. Teilen Sie dem Anbieter mit, dass Sie die Forderung nicht anerkennen und keinen wirksamen Vertrag kennen.
  4. Vorsorglich den Widerruf erklären. Auch wenn Sie der Ansicht sind, nie bestellt zu haben, schadet ein vorsorglich erklärter Widerruf nicht. Er schließt eine Vertragsgrundlage zusätzlich aus.
  5. Keine persönlichen oder finanziellen Informationen preisgeben. Antworten Sie nicht auf Rückfrageformulare oder Formulare, die nach Zahlungsdaten fragen.
  6. Inkasso-Schreiben sachlich beantworten. Inkasso-Unternehmen haben keine weitergehenden Befugnisse als der ursprüngliche Gläubiger. Bestreiten Sie die Forderung schriftlich.
  7. Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen. Wird sie versäumt, wird der Mahnbescheid vollstreckbar, unabhängig davon, ob die Forderung berechtigt ist.

Für Schritt 3 und 4 habe ich ein Musterschreiben gegen die Forderung von NovaErektionshilfe vorbereitet, das Sie als Ausgangspunkt für Ihren schriftlichen Widerspruch und die Widerrufserklärung nutzen können. Das Schreiben enthält keine Formulierungen, die als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden könnten.

Widerruf und Kündigung

So gehen Sie schriftlich vor

Ein Widerruf oder eine Kündigung sollte immer schriftlich und nachweisbar erklärt werden, per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben mit Rückschein. Die Support-E-Mail-Adresse, die der Anbieter angibt, ist dafür grundsätzlich geeignet, sofern Sie sich den Sendezeitpunkt und den Inhalt dokumentieren.

Wichtig beim Formulieren: Schreiben Sie klar, dass Sie die Forderung nicht anerkennen und keinen Vertrag kennen. Erklären Sie zugleich vorsorglich den Widerruf für den Fall, dass ein Vertrag rechtlich als zustande gekommen gilt. Vermeiden Sie jede Formulierung, die so klingt, als würden Sie grundsätzlich akzeptieren, dass Sie bestellt haben, auch wenn Sie höflich formulieren.

Mein Musterschreiben gegen die Forderung von NovaErektionshilfe hilft Ihnen dabei, die richtigen Formulierungen zu finden, ohne unbeabsichtigt rechtliche Nachteile zu schaffen.

Allgemeine Beratung zu Ihren Verbraucherrechten bietet auch die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland. Dort können Sie sich ohne anwaltliche Kosten eine erste Einschätzung holen.

Hongkong-Sitz

Was das für die Durchsetzung der Forderung bedeutet

Ein Anbieter mit Sitz in Hongkong, der einen deutschen Verbraucher gerichtlich in Anspruch nehmen möchte, steht vor erheblichen praktischen Hürden. Zuständig wäre in der Regel das Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers, also in Deutschland. Der Anbieter müsste hier klagen, ein deutsches Verfahren führen und sich dabei möglicherweise durch einen deutschen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Für eine Forderung in der Größenordnung von 179 € ist das wirtschaftlich wenig attraktiv, zumal dann, wenn die Beweislage für den Anbieter schwierig ist. Das bedeutet nicht, dass eine Klage ausgeschlossen wäre, aber die Erfahrung zeigt: Bei angreifbaren Forderungen dieser Größenordnung endet das Mahn-Eskalationsschema in vielen Fällen ohne gerichtliche Konsequenz.

Als Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland können Sie sich zudem auf das europäische und deutsche Verbraucherrecht berufen, unabhängig davon, welches Recht der Anbieter in seinen Bedingungen für anwendbar erklärt hat. Entsprechende Klauseln, die das Recht eines Drittstaats für anwendbar erklären, sind gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU in der Regel unwirksam.

Einordnung

Was ich aus anwaltlicher Sicht festhalte

Ich möchte betonen: Ich behaupte nicht pauschal, dass hinter jeder Rechnung von NovaErektionshilfe ein bewusst betrügerisches Modell steckt. Was ich sagen kann: Das Muster, sofortige Fälligkeit ohne Zahlungsfrist, aufgeblähte Fantasie-Rechnungsposten, kein transparenter Kundenservice, günstige Kommunikationskanäle fehlen, frühe Mahn-Eskalation mit internen Widersprüchen, Anbieter mit Briefkastenadresse im außereuropäischen Ausland, deutet auf ein Geschäftsmodell hin, das rechtlich erhebliche Schwachstellen aufweist und in vielen Fällen auf schnelle Zahlung ohne Prüfung ausgelegt ist.

Wer sich an keinen Vertragsschluss erinnert, hat nach meiner Einschätzung gute Gründe, die Forderung ernsthaft in Frage zu stellen, und dabei anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Gerade weil das Thema Erektionsprobleme für viele Betroffene persönlich belastet ist, setzen manche Anbieter offenbar darauf, dass Betroffene lieber zahlen als die Rechnung öffentlich zu machen. Das sollte kein Argument sein, eine rechtlich angreifbare Forderung einfach zu begleichen.

Was tun?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.

×
Ignorieren

Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

×
Einfach bezahlen

Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

Der richtige Weg: prüfen und rechtssicher abwehren
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Ihre Optionen

Welche Hilfe brauchen Sie?

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N. K. · Mandant
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K. S. · Mandantin
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Häufige Fragen zu NovaErektionshilfe

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Wer sich an keinen kostenpflichtigen Vertrag erinnert, sollte nicht vorschnell zahlen. Bei im Internet geschlossenen Verträgen muss der Anbieter beweisen, dass ein wirksamer, kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist — inklusive korrekt beschriftetem Bestellbutton (§ 312j BGB). Gelingt ihm das nicht, besteht keine Zahlungspflicht.
Mahngebühren setzen eine wirksame, fällige und durchsetzbare Forderung sowie Zahlungsverzug voraus. Ist schon der zugrunde liegende Vertrag unwirksam, gibt es keinen Verzug und damit keine Mahngebühr. Auffällig ist zudem, dass die Rechnung selbst auf § 286 Abs. 3 BGB (Verzug nach 30 Tagen) verweist, die erste Mahnung aber bereits nach 7 Tagen verschickt wird.
Nein. Die 0900-Hotline kostet 2,99 € pro Minute und dient vor allem dazu, Druck aufzubauen und weitere Kosten zu verursachen. Klären Sie alles ausschließlich schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Bei Verbraucherverträgen im Internet besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§§ 355, 312g BGB). Wurde die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erteilt oder fehlte sie ganz, verlängert sich die Frist nach § 356 Abs. 3 BGB auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Erklären Sie den Widerruf vorsorglich und schriftlich.
Angekündigt werden weitere Mahnungen und die Übergabe an ein Inkasso-Büro. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern: Solange Sie der Forderung schriftlich widersprechen, bleibt sie streitig. Erst ein gerichtlicher Mahnbescheid erfordert schnelles Handeln — dann haben Sie zwei Wochen Zeit für den Widerspruch. Der Auslandssitz in Hongkong erschwert dem Anbieter die gerichtliche Durchsetzung zusätzlich.
Ein Schufa-Eintrag droht nur bei einer unbestrittenen Forderung. Sobald Sie der Forderung schriftlich widersprechen, ist sie streitig und darf nicht ohne Weiteres gemeldet werden. Mein Schreiben stellt die Forderung automatisch streitig.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Mit dem Musterschreiben wehren Sie die Forderung selbst ab; bei Beauftragung übernehme ich die Korrespondenz mit Anbieter und Inkasso komplett.
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Sie müssen sich nicht allein mit NovaErektionshilfe auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.