Hilfe gegen Inkassomahnung

Abwehr O.M.A. Verlags Marketing UG / Onlinebranchenauskunft

Anruf von O.M.A. Verlags Marketing GmbH oder Onlinebranchenauskunft? Rechtsanwalt Dr. Hoffmann erklärt, wie Sie den Vertrag anfechten und die Forderung abwehren.

★★★★★
Ø 4,9 Sterne· anwalt.de
4.000+
Bewertungen
10+
Jahre Erfahrung
O.M.A Branchenbuch – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Vertrag meist am Telefon

Die O.M.A Verlags Marketing GmbH / Onlinebranchenauskunft ruft immer wieder Gewerbetreibende ungefragt mit sog. Cold Calls an. Ziel der Anrufe ist es, die Unternehmen zu einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag auf einer Internetseite zu bewegen. Die Methoden, die allgemein bei Anrufen dieser Art angewendet werden, sind nicht immer identisch. 

Es gibt zahlreiche fragwürdige Unternehmen, die verschiedene Tricks anwenden, um die Angerufenen in Verträge zu locken.

Zum Teil wird den Angerufenen in den Telefongesprächen vorgetäuscht, es existiere bereits ein (kostenloser) Eintrag in dem fraglichen Online-Branchenverzeichnis. Da dieser demnächst kostenpflichtig werde, wolle man die über das Unternehmen gespeicherten Daten noch einmal abgleichen. Hierzu werde sich in Kürze eine weitere Kontaktperson des Unternehmens telefonisch melden, was auch meist kurz darauf geschieht. Bei dieser sog. Doppelanrufmasche wird zunächst auf den ersten Anruf Bezug genommen und sodann mit Einverständnis des Angerufenen eine Bandaufnahme gestartet. Während die Bandaufnahme läuft, ist jedoch von einen (angeblich) bestehenden Vertrag keine Rede mehr. Vielmehr läuft die Gesprächsführung so, dass man plötzlich einem neuen kostenpflichtigen Vertrag zustimmt. Besonders im stressigen Geschäftsalltag wird jedoch häufig nicht darauf geachtet, wozu man tatsächlich seine (vermeintliche) Zustimmung erteilt.

Wie auch die Deutsche Handwerks Zeitung berichtet, häufen sich aktuell Beschwerden von Betroffenen, die von verschiedenen Firmen ungefragt mit solchen Methoden angerufen werden. 

Es wird hier jedoch ausdrücklich nicht behauptet, dass auch die O.M.A Verlags Marketing GmbH / Onlinebranchenauskunft nach diesem Prinzip vorgeht. 

Nach dem Anruf folgt eine Rechnung der O.M.A. Verlags Marketing GmbH

Sicher ist jedoch, dass kurze Zeit nach dem Telefonat eine Rechnung der O.M.A Verlags Marketing GmbH folgt. Darin werden die Kosten für des “Premiumeintrag” berechnet, die meist 399,00 € zzgl. MwSt betragen. 

Will man sich gegen die Rechnung gegenüber Onlinebranchenauskunft wehren und den Vertrag rückgängig machen, wird man in der Regel auf die Tonbandaufnahme verwiesen. Dort habe man nachweislich schließlich einem entsprechenden Vertragsschluss zugestimmt

Sind die Verträge am Telefon tatsächlich rechtswirksam?

Darstellung einer Tonbandaufzeichnung der Blue GmbH

Grundsätzlich gilt, dass Verträge auch am Telefon geschlossen werden können. Es ist nicht immer einer Unterschrift unter einem Vertragsdokument notwendig.

Dennoch bestehen aus meiner Sicht häufig Zweifel, ob die Rechnungen der O.M.A Verlags Marketing GmbH / Onlinebranchenauskunft tatsächlich berechtigt sind. So muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob es zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist. Voraussetzung dafür ist bspw., dass ein notwendiger Mindestinhalt, den jeder Vertrag haben muss und über den die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommt (sog. Essentialia negotii)

Geprüft werden muss zudem, ob tatsächlich eine wirksame Zustimmung zu dem Vertrag im jeweiligen Einzelfall vorliegt. Hierfür ist der genaue Gesprächsverlauf ganz entscheidend. Zudem muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden, wie genau es zu dem angeblichen Vertragsschluss gekommen ist. Hierbei ist auch entscheidend, was vor der Bandaufzeichnung besprochen wurde. Sollte sich bspw. herausstellen, dass unwahre Tatsachen behauptet wurden (bspw. dass bereits ein Vertrag mit dem Unternehmen bestehe), können entsprechende Verträge wegen arglistiger Täuschung angefochten werden (§ 123 BGB).

Jetzt gegen die Rechnung wehren

Hand mit Geldscheinen

Falls Sie ebenfalls eine Rechnung der O.M.A. Verlags Marketing GmbH oder bereits eine Mahnung wegen einer angeblichen Eintrag in dem Branchenportal erhalten haben, finden Sie hier zwei Möglichkeiten, wie Sie sich dagegen wehren können. 

Was Sie jetzt tun können:

Ihre Optionen

Welche Hilfe brauchen Sie?

Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.

Musterschreiben O.M.A Branchenbuch – Vorschau
Musterschreiben
Das Problem selbst lösen
Ein vom Rechtsanwalt verfasstes Schreiben gegen O.M.A Branchenbuch — Sie beantworten ein paar Fragen, wir liefern das fertige PDF.
39 €
Einmaliger Festpreis · inkl. MwSt.
Inkl. ladungsfähiger Adresse der O.M.A Branchenbuch
Persönlich auf Ihren Fall angepasst, kein starres Muster
Vom Rechtsanwalt verfasst, rechtssicher formuliert
In wenigen Minuten erstellt, sofort als PDF zum Download
Einmaliger Festpreis, keine Folgekosten
Musterschreiben ansehen
EmpfohlenRechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann
Rechtsanwalt beauftragen
Ich übernehme den Fall für Sie
Sie beauftragen mich, ich schreibe O.M.A Branchenbuch als Ihr Rechtsanwalt an und kündige den Vertrag für Sie. Zudem weise ich etwaige Mahnungen für Sie zurück.
699 €
Festpreis · inkl. MwSt. · kein Abo
Vollständige außergerichtliche Vertretung gegenüber O.M.A Branchenbuch
Häufig sofortiger Stopp der Abbuchungen bzw. Abwehr der Mahnungen
Anwaltsgeheimnis und 100 % Vertraulichkeit
Vollmacht digital per Handy — kein Termin vor Ort nötig
Erfahrung aus tausenden vergleichbaren Fällen
Jetzt beauftragen
LeistungMusterschreibenAnwalt beauftragen
Forderung bestreiten
Vertrag kündigen
Rückforderung gezahlter Beträge
Anwalt übernimmt Kommunikation
Anwaltsgeheimnis / Vertraulichkeit
Keine Post nach Hause
Preis39 €699 €
So einfach geht es

In 3 Schritten zur Lösung

Kein Papierkram, kein Kanzleibesuch — alles läuft digital und unkompliziert.

Hände tippen auf einem Laptop – Online-Formular ausfüllen
01

Online-Formular ausfüllen

Wenige Fragen zu Ihrem Fall — dauert nur Minuten, keine juristischen Vorkenntnisse nötig.

Digitale Unterschrift auf einem Tablet – Vollmacht online unterschreiben
02

Vollmacht unterschreiben

Einfach mit dem Finger auf dem Handy oder der Maus am PC. Weder Drucker noch Zubehör nötig.

Zufriedener Mann am Laptop – Fall erledigt, alles geklärt
03

Entspannen

Ich übernehme die komplette Kommunikation. Sie bekommen keine Post mehr und ich halte Sie auf dem Laufenden.

Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann, Kiel
4,9★
Ø Bewertung
Ihr Anwalt

Dr. Christian Hoffmann

10+
Jahre Erfahrung
4.000+
Fälle
100%
Online

Seit über 10 Jahren bin ich als Rechtsanwalt spezialisiert auf Abo-Fallen, Inkasso-Abwehr und Verbraucherrecht. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen — diskret, unkompliziert und vollständig online, ganz ohne Termin vor Ort in Kiel.

Sie können sicher sein, dass ich mich auch für Sie mit voller Energie einsetze — mit transparenten Festpreisen ohne versteckte Kosten.

Mandantenstimmen

Das sagen meine Mandanten

Über 4.000 Bewertungen auf anwalt.de. Hier sind einige Stimmen von Menschen, denen ich helfen konnte.

★★★★★
Ging alles reibungslos. Ich bin sehr zufrieden.
L. B. · Mandantin
★★★★★
Grandioser Support und extrem kompetent. Mein Anliegen war nach 2 Tagen erledigt, das war unfassbar schnell und hat Hunderte Euros gespart. Sehr gerne wieder.
M. K. · Mandant
★★★★★
Dr. Hoffmann hat alles innerhalb kürzester Zeit für uns geklärt. Die Kosten wurden über 90 % gesenkt. Eine perfekte Homepage, ein fester Preis. Er hat alles super erledigt.
M. A. · Mandant
★★★★★
Super Arbeit, schnelle Antwort, freundlich und immer erreichbar. Ich kann Herrn Hoffmann nur wärmstens empfehlen — ich würde gerne 6 von 5 Sternen geben!
N. K. · Mandant
★★★★★
Sympathisch, immer erreichbar für offene Fragen. Ein Klasse-Anwalt — gerne wieder und nur zu empfehlen!
K. S. · Mandantin
4.000+
Bewertungen auf anwalt.de
Alle Bewertungen lesen →

Häufige Fragen zu O.M.A Branchenbuch

Die O.M.A. Verlags Marketing UG (auch als GmbH auftretend) ist ein Branchenbuch-Anbieter aus Osnabrück. Das Unternehmen bewirbt telefonisch kostenpflichtige Einträge in Onlinebranchenauskunft-Dienste. Viele Mandanten erhalten später Rechnungen, obwohl sie sich nicht bewusst für einen kostenpflichtigen Service entschieden haben.
Typischerweise geht der Rechnung ein Telefonat voraus, bei dem sich jemand als Mitarbeiter eines Branchenbuch-Dienstes ausgibt. Durch geschickte Fragestellung werden Bestätigungen eingeholt, die später als Vertragsabschluss interpretiert werden. Die Angerufenen sind oft überrascht und geben unbedacht Antworten, ohne zu ahnen, dass daraus Zahlungspflichten entstehen sollen.
Das lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Bei Verträgen am Telefon gelten strenge gesetzliche Anforderungen — unter anderem muss der Verbraucher eine textliche Bestätigung erhalten (§ 312j BGB). Oft fehlen diese Voraussetzungen, wodurch die Forderungen rechtlich angreifbar werden. Aus meiner Erfahrung lohnt sich eine anwaltliche Prüfung.
Das rate ich nicht. Eine Zahlung könnte als Schuldanerkenntnis gewertet werden und die Rechtslage zu Ihren Ungunsten verändern. Besser ist es, die Forderung zunächst anwaltlich prüfen zu lassen. Wenn formale Mängel beim Vertragsschluss vorliegen, kann die Forderung oft erfolgreich zurückgewiesen werden.
Das Unternehmen beauftragt oft die GMI Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mit dem Forderungseinzug. Aus Mahnungen kann letztlich ein gerichtlicher Mahnbescheid werden. Gegen diesen haben Sie nur 14 Tage Widerspruchszeit — danach wird die Forderung vollstreckbar, unabhängig von ihrer ursprünglichen Berechtigung.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Mit dem Musterschreiben können Sie die Forderung selbst zurückweisen. Bei Beauftragung übernehme ich die Kommunikation mit der O.M.A. Verlags Marketing und ggf. deren Inkassobüro — kein Abo, keine versteckten Kosten.
Der weitere Verlauf hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen reagiert die Gegenseite nach wenigen anwaltlichen Schreiben nicht weiter — Garantien gibt es darüber aber nicht.
Ja, verschiedene Verbraucherratgeber warnen vor der Geschäftspraxis der O.M.A. Verlags Marketing. Kritisiert werden insbesondere die Cold-Calls und die Art, wie Vertragsabschlüsse herbeigeführt werden. Diese Warnungen untermauern, warum eine anwaltliche Prüfung sinnvoll ist, bevor Sie vorschnell zahlen.
Jetzt handeln

Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?

Sie müssen sich nicht allein mit O.M.A Branchenbuch auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.