Abwehr O.M.A. Verlags Marketing UG / Onlinebranchenauskunft
Anruf von O.M.A. Verlags Marketing GmbH oder Onlinebranchenauskunft? Rechtsanwalt Dr. Hoffmann erklärt, wie Sie den Vertrag anfechten und die Forderung abwehren.

Vertrag meist am Telefon
Die O.M.A Verlags Marketing GmbH / Onlinebranchenauskunft ruft immer wieder Gewerbetreibende ungefragt mit sog. Cold Calls an. Ziel der Anrufe ist es, die Unternehmen zu einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag auf einer Internetseite zu bewegen. Die Methoden, die allgemein bei Anrufen dieser Art angewendet werden, sind nicht immer identisch.
Es gibt zahlreiche fragwürdige Unternehmen, die verschiedene Tricks anwenden, um die Angerufenen in Verträge zu locken.
Zum Teil wird den Angerufenen in den Telefongesprächen vorgetäuscht, es existiere bereits ein (kostenloser) Eintrag in dem fraglichen Online-Branchenverzeichnis. Da dieser demnächst kostenpflichtig werde, wolle man die über das Unternehmen gespeicherten Daten noch einmal abgleichen. Hierzu werde sich in Kürze eine weitere Kontaktperson des Unternehmens telefonisch melden, was auch meist kurz darauf geschieht. Bei dieser sog. Doppelanrufmasche wird zunächst auf den ersten Anruf Bezug genommen und sodann mit Einverständnis des Angerufenen eine Bandaufnahme gestartet. Während die Bandaufnahme läuft, ist jedoch von einen (angeblich) bestehenden Vertrag keine Rede mehr. Vielmehr läuft die Gesprächsführung so, dass man plötzlich einem neuen kostenpflichtigen Vertrag zustimmt. Besonders im stressigen Geschäftsalltag wird jedoch häufig nicht darauf geachtet, wozu man tatsächlich seine (vermeintliche) Zustimmung erteilt.
Wie auch die Deutsche Handwerks Zeitung berichtet, häufen sich aktuell Beschwerden von Betroffenen, die von verschiedenen Firmen ungefragt mit solchen Methoden angerufen werden.
Es wird hier jedoch ausdrücklich nicht behauptet, dass auch die O.M.A Verlags Marketing GmbH / Onlinebranchenauskunft nach diesem Prinzip vorgeht.
Nach dem Anruf folgt eine Rechnung der O.M.A. Verlags Marketing GmbH
Sicher ist jedoch, dass kurze Zeit nach dem Telefonat eine Rechnung der O.M.A Verlags Marketing GmbH folgt. Darin werden die Kosten für des “Premiumeintrag” berechnet, die meist 399,00 € zzgl. MwSt betragen.
Will man sich gegen die Rechnung gegenüber Onlinebranchenauskunft wehren und den Vertrag rückgängig machen, wird man in der Regel auf die Tonbandaufnahme verwiesen. Dort habe man nachweislich schließlich einem entsprechenden Vertragsschluss zugestimmt
Sind die Verträge am Telefon tatsächlich rechtswirksam?

Grundsätzlich gilt, dass Verträge auch am Telefon geschlossen werden können. Es ist nicht immer einer Unterschrift unter einem Vertragsdokument notwendig.
Dennoch bestehen aus meiner Sicht häufig Zweifel, ob die Rechnungen der O.M.A Verlags Marketing GmbH / Onlinebranchenauskunft tatsächlich berechtigt sind. So muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob es zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist. Voraussetzung dafür ist bspw., dass ein notwendiger Mindestinhalt, den jeder Vertrag haben muss und über den die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommt (sog. Essentialia negotii).
Geprüft werden muss zudem, ob tatsächlich eine wirksame Zustimmung zu dem Vertrag im jeweiligen Einzelfall vorliegt. Hierfür ist der genaue Gesprächsverlauf ganz entscheidend. Zudem muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden, wie genau es zu dem angeblichen Vertragsschluss gekommen ist. Hierbei ist auch entscheidend, was vor der Bandaufzeichnung besprochen wurde. Sollte sich bspw. herausstellen, dass unwahre Tatsachen behauptet wurden (bspw. dass bereits ein Vertrag mit dem Unternehmen bestehe), können entsprechende Verträge wegen arglistiger Täuschung angefochten werden (§ 123 BGB).
Jetzt gegen die Rechnung wehren

Falls Sie ebenfalls eine Rechnung der O.M.A. Verlags Marketing GmbH oder bereits eine Mahnung wegen einer angeblichen Eintrag in dem Branchenportal erhalten haben, finden Sie hier zwei Möglichkeiten, wie Sie sich dagegen wehren können.
Was Sie jetzt tun können:
- Musterschreiben herunterladen — fertiger Widerspruch für 39 €, sofort per E-Mail
- Anwalt beauftragen — Dr. Hoffmann übernimmt die Abwehr zum Pauschalhonorar
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Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.
| Leistung | Musterschreiben | Anwalt beauftragen |
|---|---|---|
| Forderung bestreiten | ✓ | ✓ |
| Vertrag kündigen | ✓ | ✓ |
| Rückforderung gezahlter Beträge | ✓ | ✓ |
| Anwalt übernimmt Kommunikation | — | ✓ |
| Anwaltsgeheimnis / Vertraulichkeit | — | ✓ |
| Keine Post nach Hause | — | ✓ |
| Preis | 39 € | 699 € |
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Dr. Christian Hoffmann
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Häufige Fragen zu O.M.A Branchenbuch
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