Ungewollte Abbuchungen: Was steckt hinter „PS-Glueck“?
PS-Glueck bucht Ihnen Geld ab? Rechtsanwalt Dr. Hoffmann erklärt, wie Sie das Abo sofort kündigen und bereits abgebuchte Beträge zurückfordern.

„PengSuperGlück", „PS-Glueck" oder PPS Perfunctio Payment Services GmbH auf dem Kontoauszug? Das ist ein Glücksspiel-Abo, das häufig nach Telefonanrufen abgeschlossen wird — oft ohne es zu merken. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie das Abo kündigen.
PS-Glueck kündigen: Tipps vom Rechtsanwalt
Immer mehr Betroffene melden sich bei mir mit der Frage, warum auf ihrem Konto plötzlich Abbuchungen mit dem Verwendungszweck „PS-Glueck“ auftauchen. Diese Zahlungen erfolgen in der Regel über den Zahlungsdienstleister PPS Perfunctio Payment Services GmbH. Der Betrag beläuft sich meist auf 69,95 € monatlich – eine stattliche Summe, vor allem, wenn man nicht weiß, wofür die Zahlungen eigentlich erfolgen. Was also verbirgt sich hinter diesen Abbuchungen, und wie kommt es überhaupt dazu?
Hier erfahren Sie, was es mit den Abbuchungen von PS-Glueck auf sich hat und wie auch Sie sich dagegen wehren und die Zahlungen stoppen können.
PS-Glueck – Was ist das?
Hinter „PS-Glueck“ steht die sogenannte Spielgemeinschaft „PengSuperGlück“ (PSG), die sich als Anbieter von Lottotipps und Gewinnspielen präsentiert. Angeblich soll eine Teilnahme an dieser Gemeinschaft die Gewinnchancen der Mitglieder erheblich steigern, da diese in einer großen Gruppe zusammen spielen. Viele Betroffene können sich häufig nicht mehr erinnern, wie es zu den Abbuchungen gekommen ist und wie sie diese stoppen können.
Hier erfahren Sie, wie es zu solchen Abbuchungen kommt, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und wie Sie sich gegen ungewollte Abbuchungen wehren können. Zudem erfahren Sie, wie Sie einen Widerruf und / oder die Kündigung der Mitgliedschaft bei „PengSuperGlück“ erreichen können.
Der Zahlungsdienstleister PPS Perfunctio Payment Services GmbH

Eine entscheidende Rolle bei den Abbuchungen von „PS-Glueck“ spielt der Zahlungsdienstleister PPS Perfunctio Payment Services GmbH. Dieses Unternehmen fungiert als Vermittler und wickelt die Zahlungen im Auftrag der Spielgemeinschaft „PengSuperGlück“ ab. Hierbei handelt es sich um einen Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland, der vor allem für seine Zusammenarbeit mit verschiedenen Abonnement-Modellen und Spielgemeinschaften bekannt ist.
Die Betroffenen berichten häufig, dass ihnen der Name dieses Unternehmens vor den Abbuchungen nicht bekannt war. Dies liegt daran, dass der Zahlungsdienstleister selbst keinen direkten Kontakt zu den Kunden aufnimmt. Stattdessen erfahren die Betroffenen erst durch die Abbuchung von ihrem Konto, dass eine Zahlung an „PPS Perfunctio Payment Services GmbH“ mit dem Verwendungszweck „PS-Glueck“ erfolgt ist.

Obwohl die PPS Perfunctio Payment Services GmbH rein als Zahlungsabwickler fungiert, können sich Betroffene auch direkt an dieses Unternehmen wenden, um weitere Informationen zu den Abbuchungen zu erhalten oder eine Rückbuchung zu erwirken. In der Praxis erweist sich dies jedoch oft als kompliziert, da der Zahlungsdienstleister auf bestehende Verträge mit „PengSuperGlück“ verweist. Daher ist es zielführender, den Ursprung des Problems – also die Mitgliedschaft bei „PengSuperGlück“ – direkt anzugehen.
Das Telefonat: Wie Verbraucher in die Mitgliedschaft gelockt werden

Das zentrale Element bei der Mitgliedschaft bei „PengSuperGlück“ ist das initiale Telefonat. Die meist sehr freundlichen Mitarbeiter:innen erklären dabei, dass sie wegen dem Produkt “PSG” aus der Firma “Bilpe Media” anrufen. Im Internet kann man erfahren, dass es sich bei “Bilpe Media” um ein Callcenter mit Sitz in der Türkei handelt. Im Gespräch werden die angeblichen Vorteile der Spielgemeinschaft hervorgehoben, wobei die enorm gesteigerten Gewinnchancen und die Bequemlichkeit im Fokus stehen.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs werden persönliche Daten abgefragt, darunter Name, Adresse, Geburtsdatum und die Bankverbindung. Der entscheidende Punkt ist, dass die Zustimmung zur Mitgliedschaft häufig am Telefon erteilt wird.
Der zweite Teil des Gespräches wird von “PS-Glück” mit Zustimmung der Angerufenen aufgezeichnet. In dieser Aufzeichnung wird ein vorbereiteter Text vorgelesen, in dem die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Kosten bestätigt werden. Wehrt man sich später gegen die Abbuchungen, beruft sich „PengSuperGlück“ meist auf eben diese Bandaufzeichnung. Viele Verbraucher fühlen sich jedoch überrumpelt und erkennen erst nachträglich die Tragweite ihrer Zustimmung.
Willkommensschreiben von „PengSuperGlück“ mit großen Versprechen
Wenig später erhalten die Betroffenen ein Willkommensschreiben von „PengSuperGlück“. Dieses verspricht umfangreiche Vorteile und ein angeblich einmaliges Spielerlebnis. Laut dem Schreiben sind die Mitglieder Teil einer Tippgemeinschaft, die jeden Monat mit bis zu 1.080 Zahlenreihen bei Lotto „6 aus 49“ und mit 10 zusätzlichen Tipps bei „Spiel 77“ teilnimmt. Ziel sei es, die Gewinnchancen durch diese großen Spielgemeinschaften deutlich zu erhöhen.
Neben der Teilnahme an den Lottoziehungen werden den Mitgliedern weitere „exklusive Vorteile“ in Aussicht gestellt. Dazu gehören unter anderem eine automatische Gutschrift von Gewinnen und der angebliche Komfort, selbst keine Spielscheine mehr ausfüllen zu müssen. Für die Organisation und die Abwicklung der Teilnahme durch die Tippgemeinschaft wird eine Gebühr von 69,95 € pro Monat fällig.
Das Schreiben erwähnt jedoch auch, dass diese Gebühr automatisch monatlich eingezogen wird. In der Praxis zeigt sich, dass viele Betroffene erst durch diese Abbuchung von ihrer Mitgliedschaft erfahren. Oft erinnern sich die Betroffenen nicht an die genauen Umstände, unter denen sie der Mitgliedschaft zugestimmt haben, da diese häufig in dem Telefonat abgeschlossen wird.
PS-Glueck - Sinnvolle Spielgemeinschaft oder Abo-Falle?

Die von „PengSuperGlück“ angebotenen Leistungen werden in den Willkommensschreiben als außergewöhnlich dargestellt. Doch wie sinnvoll sind diese tatsächlich? Die Idee einer Spielgemeinschaft basiert darauf, dass mehrere Personen ihre Einsätze zusammenlegen, um eine größere Anzahl von Tipps abgeben zu können. Dadurch steigen zwar theoretisch die Chancen auf einen Gewinn, doch auch die Höhe der möglichen Auszahlung wird durch die Anzahl der Mitspieler:innen entsprechend verringert.
Zusätzlich lockt „PengSuperGlück“ mit zusätzlichen Vorteilen wie automatisierten Gewinnüberweisungen und einer Teilnahme an zusätzlichen Spielen wie „Spiel 77“. Diese Zusatzangebote sind jedoch häufig intransparent und es bleibt unklar, wie effektiv oder zuverlässig sie umgesetzt werden.
Die hohe monatliche Gebühr von 69,95 € erscheint in diesem Zusammenhang ebenfalls fragwürdig, da sie weit über den Kosten eines gewöhnlichen Lottoeinsatzes liegt. Für viele Verbraucher:innen stellt sich daher die Frage, ob sie durch die Mitgliedschaft tatsächlich Vorteile erhalten oder ob sie lediglich unnötige Kosten tragen.
Rechtliche Möglichkeiten: Widerruf und Kündigung
Betroffene, die Abbuchungen von „PengSuperGlück“ festgestellt haben, können auf verschiedene rechtliche Mittel zurückgreifen, um ihre Mitgliedschaft zu beenden. Da die Zustimmung meist telefonisch erfolgt, haben Verbraucher:innen das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Betroffenen über ihr Widerrufsrecht ordnungsgemäß informiert wurden. Fehlt diese Information, kann die Widerrufsfrist sogar verlängert sein.
Auch nach Ablauf der Widerrufsfrist bleibt die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „PengSuperGlück“ beträgt die Mindestlaufzeit in der Regel drei Monate, wobei sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat verlängert, wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt. Es ist daher wichtig, die Kündigung schriftlich und fristgerecht einzureichen, um weitere Abbuchungen zu verhindern.
Eine weitere rechtliche Option ist die Anfechtung des Vertrages. Diese kommt in Betracht, wenn die Zustimmung zur Mitgliedschaft durch Täuschung oder unter Druck erfolgt ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Beweislast bei den Verbraucher:innen liegt, weshalb eine anwaltliche Beratung in solchen Fällen ratsam sein kann.
Ratsam kann es zudem sein, die Bank über die ungewollten Abbuchungen zu informieren und diese gegebenenfalls zurückbuchen zu lassen. Ein sogenannter SEPA-Lastschriftrückruf ist in der Regel innerhalb von acht Wochen möglich. Sollte die Abbuchung ohne gültige Einzugsermächtigung erfolgt sein, verlängert sich diese Frist auf 13 Monate. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass die Rückbuchung allein das Problem nicht lösen wird und zudem Mahnungen mit entsprechenden Mahn- und Rücklastgebühren drohen.

Betroffene, die ungewollte Abbuchungen von „PS-Glueck“ festgestellt haben, sollten schnell handeln, um weiteren Schaden zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie unternehmen können:
- Überprüfung der Kontoauszüge: Identifizieren Sie die Abbuchungen mit dem Verwendungszweck „PS-Glueck“ und notieren Sie Datum, Betrag und die Kundennummer, falls vorhanden.
- Kontaktaufnahme mit „PengSuperGlück“: Wenden Sie sich schriftlich an den Anbieter und verlangen Sie eine Klärung der Vertragsgrundlage. Nutzen Sie hierzu nach Möglichkeit per Einschreiben gesendete Briefe, um eine Empfangsbestätigung zu erhalten.
- Widerruf oder Kündigung einreichen: Falls die Widerrufsfrist von 14 Tagen noch nicht abgelaufen ist, können Sie den Vertrag widerrufen. Ist die Frist bereits verstrichen, sollten Sie den Vertrag umgehend schriftlich kündigen. Eine Kündigungsvorlage kann hierbei hilfreich sein.
- Lastschriftrückgabe bei der Bank: Wenn Sie der Abbuchung nicht zugestimmt haben oder diese unrechtmäßig erfolgt ist, können Sie Ihre Bank anweisen, die Lastschrift zurückzubuchen. Dies ist innerhalb von acht Wochen nach Belastung möglich; bei ungültiger Einzugsermächtigung verlängert sich diese Frist auf 13 Monate.
- Rechtsbeistand einholen: Sollten sich Probleme bei der Rückabwicklung oder Kündigung ergeben, ist es ratsam, sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt zu wenden. Insbesondere bei Verdacht auf Täuschung oder unklare Vertragsbedingungen kann eine rechtliche Beratung entscheidend sein.
- Zukünftige Abbuchungen verhindern: Stellen Sie sicher, dass keine weiteren Zahlungen an „PS-Glueck“ erfolgen, indem Sie bei Ihrer Bank eine Sperre für das entsprechende Mandat einrichten.
- Mahnungen dokumentieren: Sollten Sie nach einer Rückbuchung oder Kündigung Mahnungen erhalten, bewahren Sie diese sorgfältig auf und dokumentieren Sie jeglichen Schriftverkehr.
Durch diese Schritte können Sie sicherstellen, dass unberechtigte Abbuchungen gestoppt werden und Sie langfristig vor weiteren Forderungen geschützt sind.
Abo bei PS-Glueck kündigen und Abbuchungen stoppen
Viele Betroffene fragen sich, wie Sie die Abbuchungen von PS-Glueck bzw. PPS Perfunctio Payment Services GmbH stoppen können.
Nachfolgend finden Sie zwei Möglichkeiten, wie ich Ihnen dabei helfen kann, die Abbuchungen von PS-Glueck zu stoppen und das Abo zu kündigen.
Was Sie jetzt tun können:
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- Anwalt beauftragen — Dr. Hoffmann übernimmt die Abwehr zum Pauschalhonorar
Ignorieren oder bezahlen?
Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.
Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.
Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.
In 3 Schritten zur Lösung
Kein Papierkram, kein Kanzleibesuch — alles läuft digital und unkompliziert.

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Dr. Christian Hoffmann
Seit über 10 Jahren bin ich als Rechtsanwalt spezialisiert auf Abo-Fallen, Inkasso-Abwehr und Verbraucherrecht. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen — diskret, unkompliziert und vollständig online, ganz ohne Termin vor Ort in Kiel.
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Das sagen meine Mandanten
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Häufige Fragen zu Ungewollte Abbuchungen: Was steckt hinter „PS-Glueck“?
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
Sie müssen sich nicht allein mit Ungewollte Abbuchungen: Was steckt hinter „PS-Glueck“? auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.
