Hilfe gegen Inkassomahnung

United Respect GmbH – Hilfe vom Anwalt

Mahnung der United Respect GmbH (279 €) für myloves.de, meindate.de oder love-room.de erhalten? Dr. Hoffmann erklärt, wie Sie die Forderung abwehren.

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United Respect GmbH – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Sie haben eine Zahlungsaufforderung der United Respect GmbH erhalten und sollen für eine Mitgliedschaft auf einer Dating- oder Unterhaltungsplattform wie love-room.de, kuschelzone.com, lovespot.de, meindate.de oder seit September 2026 myloves.de zahlen — obwohl Sie sich an keinen kostenpflichtigen Vertrag erinnern können? Damit sind Sie nicht allein. In den letzten Wochen melden sich vermehrt Betroffene bei mir, die ein nahezu identisches Schreiben der United Respect GmbH bekommen haben. Auf dieser Seite erkläre ich Ihnen, was hinter der Forderung steckt, ob Sie zahlen müssen und wie Sie richtig reagieren. Wenn Sie eine Vorlage für Ihr Schreiben an die United Respect GmbH benötigen, können Sie diese direkt hier herunterladen.

Hintergrund

Wer ist die United Respect GmbH?

Die United Respect GmbH mit Sitz in Bad Homburg tritt als Forderungsmanagement auf und macht angebliche Forderungen für die Betreiber verschiedener Dating- und Unterhaltungsplattformen geltend. In den mir bekannten Fällen geht es um Portale wie love-room.de, kuschelzone.com, lovespot.de oder meindate.de, seit September 2026 auch myloves.de. Die Korrespondenz läuft über die Adresse kontakt@forderungsservice.com und die Internetseite forderungsservice.com.

Wichtig ist zunächst eine nüchterne Einordnung: Dass ein Unternehmen wie die United Respect GmbH existiert und Schreiben versendet, sagt für sich genommen noch nichts darüber aus, ob die geltend gemachte Forderung tatsächlich berechtigt ist. Genau diese beiden Fragen werden in solchen Schreiben gerne vermischt.

Verbraucher prüft eine Zahlungsaufforderung der United Respect GmbH

Dass ein Unternehmen Forderungen versendet, sagt noch nichts darüber aus, ob diese Forderungen berechtigt sind.

Zahlungsaufforderung der United Respect GmbH für eine Datingplattform
Im Schreiben

Was steht in der Zahlungsaufforderung?

Die Schreiben der United Respect GmbH folgen einem wiederkehrenden Muster. Anrede ist nicht Ihr Name, sondern ein Benutzername, etwa „Sehr geehrtes Mitglied …". Es wird behauptet, Sie hätten auf einer der genannten Plattformen einen Account angelegt, die AGB akzeptiert und sei nach Ablauf einer „Testphase" automatisch in eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft überführt worden. Auffällig ist die Formulierung, es handele sich dabei ausdrücklich „kein Abonnement".

Aufgemacht wird typischerweise eine Forderung mit einer „reduzierten" Hauptforderung von 199,00 €, einer 1,3 Geschäftsgebühr von 60,00 € und einer Auslagenpauschale von 20,00 € — in Summe also 279,00 €. Gezahlt werden soll innerhalb einer knappen Frist, andernfalls werde „ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet".

Kommunikation

So wird Druck aufgebaut

Die Schreiben kommen meist per E-Mail und enthalten den Hinweis, ab sofort erfolge „die gesamte Korrespondenz ausschließlich über unser Haus" — der Plattform-Support könne keine Anfragen mehr beantworten. Gleichzeitig werden „Vorteile bei sofortiger Zahlung" versprochen und im selben Atemzug ein gerichtliches Mahnverfahren, eine Titulierung der Forderung und zusätzliche Kosten angedroht.

Aus meiner Mandantenpraxis kann ich sagen: Diese Kombination aus kurzer Frist, „reduzierter" Forderung und Drohkulisse soll vor allem eines erreichen — dass Sie schnell zahlen, ohne die Forderung zu prüfen. Genau das sollten Sie nicht tun.

Meine Empfehlung: Reagieren Sie ausschließlich schriftlich und nachweisbar. Lassen Sie sich nicht auf Telefonate ein. Ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass die Dinge am Telefon im Sinne des Betroffenen geklärt werden konnten — wohl aber, dass dort weiterer Druck aufgebaut wird.

Fake oder echt?

Ist das Schreiben der United Respect GmbH ein Fake?

Das ist die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird. Die Antwort ist differenziert: Das Unternehmen existiert und die E-Mails werden tatsächlich versendet — ein „Fake" im technischen Sinne ist das Schreiben also nicht. Entscheidend ist aber etwas anderes: Ob tatsächlich ein wirksamer, kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist und ob die geforderten 279,00 € berechtigt sind, steht damit noch lange nicht fest.

Viele meiner Mandanten können sich überhaupt nicht erinnern, jemals bewusst eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen zu haben. Sie haben sich allenfalls für ein vermeintlich kostenloses Angebot registriert. In solchen Konstellationen bestehen erhebliche rechtliche Zweifel an der Forderung.

Aktualisierung September 2026

Neue Variante: Zahlungserinnerung für myloves.de

Seit Mitte September 2026 verschickt die United Respect GmbH „Zahlungserinnerungen" für eine angebliche Premium-Mitgliedschaft auf der Plattform myloves.de. Der Aufbau ist bis ins Detail derselbe wie bei den Schreiben für meindate.de oder love-room.de: Anrede mit dem Benutzernamen, ein Nutzerkonto, das nach der „Testphase" in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft übergegangen sein soll, eine „reduzierte" Hauptforderung von 199,00 Euro, dazu 60,00 Euro „1,3 Geschäftsgebühr" und 20,00 Euro Auslagenpauschale, Gesamtbetrag 279,00 Euro, zahlbar binnen einer Woche über ein Bezahlportal mit Kreditkarte oder PayPal. Neu ist nur der Plattformname.

Genau der macht stutzig. Die Adresse myloves.de existiert nur als Weiterleitung auf myloves.com, eine Flirt-Plattform der iNetwork23 GmbH aus Hamburg. Ein Inkassobüro, das tatsächlich von der Betreiberin beauftragt wäre, würde die Plattform beim richtigen Namen nennen. Ob die iNetwork23 GmbH die United Respect GmbH beauftragt hat oder ob hier Registrierungsdaten durch Dritte genutzt werden, kann ich nicht beurteilen. Auffällig ist aber der Hinweis im Schreiben, man solle sich „ausschließlich" an die United Respect GmbH wenden, Anfragen über den Plattform-Support könnten „nicht berücksichtigt" werden. Wer eine berechtigte Forderung eintreibt, muss den Kontakt zum Auftraggeber nicht unterbinden.

Meine Empfehlung deshalb: Zahlen Sie nicht über das Bezahlportal, bestreiten Sie die Forderung schriftlich gegenüber der United Respect GmbH und fragen Sie parallel bei der iNetwork23 GmbH als Betreiberin von myloves.com nach, ob dort überhaupt ein Vertrag und ein Inkassoauftrag existieren. Verlangen Sie in beiden Richtungen den Nachweis des Vertragsschlusses. Ein Benutzername und eine E-Mail-Adresse belegen keinen kostenpflichtigen Vertrag.

Zahlungserinnerung der United Respect GmbH für myloves.de über 279 Euro, anonymisiert

Anonymisierte Zahlungserinnerung (September 2026), zwei Ausschnitte nebeneinander: „Forderung des Betreibers der Plattform myloves.de", 279,00 Euro, Bezahlportal mit Kreditkarte und PayPal.

Ihr Hebel

Warum die Forderung oft angreifbar ist

Verträge über Online-Plattformen werden im Internet geschlossen — es handelt sich also um Fernabsatzverträge. Daraus ergeben sich mehrere Ansatzpunkte:

Button-Lösung (§ 312j BGB): Wer Verbrauchern im Internet eine kostenpflichtige Leistung anbietet, muss die Schaltfläche zur Bestellung eindeutig mit „zahlungspflichtig bestellen" oder einer gleichwertigen Formulierung beschriften. Wird eine „kostenlose Testphase" still und ohne deutlichen Hinweis in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft überführt, kommt häufig schon gar kein wirksamer Vertrag zustande.

Widerrufsrecht (§§ 355, 356 BGB): Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wurde nicht ordnungsgemäß über dieses Recht belehrt, verlängert sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.

Beweislast: Wer Geld verlangt, muss beweisen, dass ein wirksamer Vertrag mit genau dieser Person zustande gekommen ist und ordnungsgemäß über den Preis informiert wurde. Ein Benutzername und eine E-Mail-Adresse genügen dafür in der Regel nicht.

Ignorieren oder zahlen?

Was passiert, wenn Sie nicht reagieren?

Einfach zu zahlen ist meist die schlechteste Lösung: Sie verlieren 279,00 €, und das Problem ist nicht zwingend dauerhaft vom Tisch. Aber auch das Schreiben kommentarlos zu ignorieren, ist riskant — theoretisch könnte ein gerichtliches Mahnverfahren folgen. Ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid darf niemals unbeachtet bleiben, weil sonst Fristen verstreichen.

Der richtige Weg liegt dazwischen: Die Forderung der United Respect GmbH klar und nachweisbar bestreiten, einer Abbuchung widersprechen, vorsorglich Kündigung, Widerruf und gegebenenfalls Anfechtung erklären und die Löschung Ihrer Daten verlangen. So machen Sie deutlich, dass Sie die Forderung nicht akzeptieren — und schaffen die Grundlage, sich auch gegen ein etwaiges Mahnverfahren zu wehren.

Was Sie jetzt tun können:

Was tun?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.

×
Ignorieren

Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

×
Einfach bezahlen

Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

Der richtige Weg: prüfen und rechtssicher abwehren
Mit einem anwaltlichen Schreiben ist die Sache meist schnell vom Tisch.
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Ihre Optionen

Welche Hilfe brauchen Sie?

Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.

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Mandantenstimmen

Das sagen meine Mandanten

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Ging alles reibungslos. Ich bin sehr zufrieden.
L. B. · Mandantin
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Grandioser Support und extrem kompetent. Mein Anliegen war nach 2 Tagen erledigt, das war unfassbar schnell und hat Hunderte Euros gespart. Sehr gerne wieder.
M. K. · Mandant
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Dr. Hoffmann hat alles innerhalb kürzester Zeit für uns geklärt. Die Kosten wurden über 90 % gesenkt. Eine perfekte Homepage, ein fester Preis. Er hat alles super erledigt.
M. A. · Mandant
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Super Arbeit, schnelle Antwort, freundlich und immer erreichbar. Ich kann Herrn Hoffmann nur wärmstens empfehlen — ich würde gerne 6 von 5 Sternen geben!
N. K. · Mandant
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Sympathisch, immer erreichbar für offene Fragen. Ein Klasse-Anwalt — gerne wieder und nur zu empfehlen!
K. S. · Mandantin
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Häufige Fragen zu United Respect GmbH

Die United Respect GmbH tritt mit Sitz in Bad Homburg als „Forderungsmanagement und Zahlungsdienstleistungen" auf und schreibt über die Adresse kontakt@forderungsservice.com. Sie macht angebliche Forderungen für Dating- und Unterhaltungsplattformen geltend. Bei meiner Prüfung des Rechtsdienstleistungsregisters im August 2026 habe ich keinen Eintrag für das Unternehmen gefunden. Dass die Schreiben existieren, sagt nichts darüber aus, ob die Forderung berechtigt ist.
In den mir bekannten Fällen geht es um meindate.de, love-room.de, kuschelzone.com und lovespot.de, seit September 2026 auch um myloves.de. Der Text der Schreiben ist jedes Mal derselbe, nur der Plattformname wechselt. Gefordert werden immer 279,00 Euro: 199,00 Euro „reduzierte" Hauptforderung, 60,00 Euro Geschäftsgebühr und 20,00 Euro Auslagenpauschale.
myloves.de ist keine eigene Plattform, sondern leitet auf myloves.com weiter, eine Flirt-Seite der iNetwork23 GmbH aus Hamburg. Ob diese Firma die United Respect GmbH beauftragt hat, ist unklar. Zahlen Sie nichts, bestreiten Sie die Forderung schriftlich gegenüber der United Respect GmbH und fragen Sie direkt bei der iNetwork23 GmbH nach, ob dort ein Vertrag und ein Inkassoauftrag bestehen. Verlangen Sie von beiden den Nachweis des Vertragsschlusses.
Nur, wenn tatsächlich ein wirksamer, kostenpflichtiger Vertrag mit der Plattform zustande gekommen ist und Sie über den Preis ordnungsgemäß informiert wurden. Beweisen muss das derjenige, der das Geld verlangt. Ein Benutzername und eine E-Mail-Adresse reichen dafür nicht aus. Solange dieser Nachweis fehlt, sollten Sie nicht zahlen.
Das Unternehmen existiert und die E-Mails werden tatsächlich versendet, insofern ist es kein Fake im technischen Sinne. Ob die Forderung berechtigt ist, steht damit aber nicht fest. Auffällig ist, dass die Schreiben nur den Benutzernamen kennen, für jede Plattform denselben Betrag nennen und den Kontakt zum Plattformbetreiber ausdrücklich unterbinden wollen. Ob der jeweilige Betreiber hinter den Schreiben steht oder Registrierungsdaten durch Dritte genutzt werden, lässt sich von außen nicht klären.
Nein. Das Schreiben verlinkt auf ein Bezahlportal unter euroinkasso.net und bietet Kreditkarte, PayPal und Überweisung an. Bevor Sie dort etwas zahlen, muss der Vertragsschluss nachgewiesen sein. Eine Zahlung lässt sich später nur mit Aufwand zurückholen, und sie wird gern als Anerkenntnis der Forderung gewertet.
Erfahrungsgemäß folgen weitere Erinnerungen mit kürzeren Fristen und der Androhung von Mahnverfahren, Titulierung und Vollstreckung. Ein gerichtliches Mahnverfahren wäre theoretisch möglich; einen Mahnbescheid dürfen Sie nie unbeachtet lassen, sondern müssen innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Besser ist es, die Forderung einmal schriftlich und nachweisbar zu bestreiten, damit Ihr Widerspruch dokumentiert ist.
Schriftlich, nicht telefonisch. Bestreiten Sie die Forderung, verlangen Sie den Nachweis des Vertragsschlusses und der Preisangabe, erklären Sie vorsorglich Widerruf und Kündigung und fordern Sie die Löschung Ihrer Daten. Bei myloves.de fragen Sie zusätzlich bei der iNetwork23 GmbH nach, ob ein Auftrag besteht. Meine Vorlage erstellt Ihnen dieses Schreiben in wenigen Minuten.
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