Astrolonova – Rechnung erhalten? Hilfe vom Anwalt
Astrolonova-Rechnung erhalten? Ohne Button „zahlungspflichtig bestellen“ meist kein Vertrag nach § 312j BGB. Anwalt Dr. Hoffmann erklärt, wie Sie reagieren.

Wer eine Rechnung von Astrolonova im Posteingang findet, erlebt häufig denselben Schock: ein dreistelliger Betrag, ein unbekannter Absender, und sofort die Drohung mit Inkasso und rechtlichen Schritten. Ich sehe solche Fälle regelmäßig in meiner Kanzlei, und das Wichtigste vorab: Eine Rechnung ist kein Urteil. Ob hinter ihr eine durchsetzbare Forderung steckt, hängt von einer einzigen zentralen Frage ab: Ist überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen? Und genau daran hapert es bei Astrolonova in vielen Fällen erheblich.
Ich vertrete zahlreiche Betroffene gegen die Margot Brands Limited, die Betreiberin hinter Astrolonova. Die Muster, die mir dabei begegnen, sind so gleichförmig, dass ich Ihnen auf dieser Seite eine konkrete, rechtlich fundierte Orientierung geben kann. Ohne Verharmlosung, aber auch ohne die Panikmache, auf die das Geschäftsmodell des Anbieters setzt.
- Hinter Astrolonova steckt die Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong, einem Drittland außerhalb der EU.
- Ein wirksamer Vertrag kommt nur zustande, wenn vor der Bestellung ein Button mit eindeutiger Zahlungspflicht-Beschriftung und ein klarer Preishinweis vorhanden waren (§ 312j Abs. 3 und 4 BGB). Fehlt das, besteht in der Regel keine Forderung.
- Die Beweislast für einen wirksamen Vertragsschluss liegt ausschließlich beim Anbieter, nicht bei Ihnen.
- Drohungen mit Schufa-Eintrag oder Inkasso sind bei schriftlich bestrittenen Forderungen rechtlich ohne Substanz. Eine Schufa-Meldung setzt eine unbestrittene oder titulierte Forderung voraus.
- Was jetzt zu tun ist: Nicht zahlen, keine Links in Mahn-Mails anklicken, Forderung schriftlich bestreiten, alle Unterlagen aufbewahren und bei einem gerichtlichen Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.
Hintergrund
Was ist Astrolonova, und was steckt wirklich dahinter?
Astrolonova bezeichnet sich als kostenpflichtiges Online-Horoskop-Angebot: automatisch erzeugte Tages-, Wochen- und Monatshoroskope in den Bereichen Allgemein, Liebe, Beruf und Gesundheit. Auf Rechnungen erscheint der Name teils als „AstroNova". Die Inhalte selbst sind nach den eigenen Bedingungen des Anbieters ausschließlich zur Unterhaltung gedacht: keine Beratung, keine individuell erstellten Analysen.
Tatsächlicher Vertragspartner ist laut Impressum und AGB die Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong. Das ist für Betroffene in Deutschland kein Nebenpunkt: Ein Anbieter aus einem Drittland außerhalb der EU kann eine Forderung vor deutschen Gerichten nur unter erheblich erschwerten Bedingungen durchsetzen. Die einzige angegebene Kontaktmöglichkeit ist eine Support-E-Mail-Adresse. Eine Postanschrift in Deutschland existiert nicht. Das ist bereits ein strukturelles Merkmal, das die gerichtliche Geltendmachung für den Anbieter aufwändig und riskant macht.

Astrolonova ist dabei kein Einzelfall. Die Margot Brands Limited betreibt nach übereinstimmenden Erkenntnissen mehrere Portale unter verschiedenen Markennamen, darunter Fitnovaness (Fitness-Abos) und BongoChat (KI-Chat-Dienst). Das Konstruktionsprinzip ist bei allen gleich: wechselnde Markennamen, identisches Abrechnungsschema, derselbe Hongkonger Rechtsträger im Hintergrund.
Vier Marken, eine Firma
Das Netzwerk hinter Astrolonova
Die Margot Brands Limited tritt am Markt nicht unter einem einzigen Namen auf. Neben Astrolonova gehören zu dem Angebotsnetz unter anderem Novavitalia (Gesundheitscoaching), Fitnovaness (Fitness) und BongoChat (KI-Chat). Die Portale wirken auf den ersten Blick wie eigenständige Angebote unterschiedlicher Anbieter. Dahinter steht in jedem Fall die Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong.
Das Muster, das mir aus Mandatsakten bekannt ist, ist immer dasselbe: Ein Nutzer gibt auf einer dieser Seiten eine E-Mail-Adresse ein, oft um ein vermeintlich kostenloses Ergebnis abzurufen. Kurz darauf folgt eine Willkommens-Mail, und wenig später eine Rechnung über 299,00 € für eine zwölfmonatige Vertragsperiode, die „sofort fällig" sein soll. An die Bestellung eines kostenpflichtigen Jahresabos erinnern sich die meisten Betroffenen nicht. Das ist kein Zufall, sondern rechtlich relevant.
Für mehr Informationen zu den jeweiligen Unternehmen klicken Sie bitte auf den entsprechenden Kasten:
Wichtig für Betroffene: Astrolonova bucht keine Beträge von Konten ab. Der Anbieter verfügt nicht über Ihre Kontodaten und erteilt keine Lastschrift. Es kommen ausschließlich Rechnungen und Mahnungen per E-Mail. Rückbuchungen oder ein Widerspruch gegen eine Lastschrift sind daher kein Thema. Was Sie schützt, ist das schriftliche Bestreiten der Forderung.
Vertragsschluss im Internet
Die Button-Lösung und warum sie entscheidend ist
Das juristische Herzstück dieser Auseinandersetzungen ist § 312j Abs. 3 und 4 BGB. Das Gesetz schreibt für kostenpflichtige Online-Verträge vor, dass der Bestellbutton unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen muss, etwa durch eine Beschriftung wie „zahlungspflichtig bestellen" oder eine gleichwertige, ebenso eindeutige Formulierung. Direkt vor diesem Button muss der Preis klar erkennbar sein. Fehlt einer dieser beiden Punkte, kommt nach deutschem Recht kein wirksamer Vertrag zustande, und zwar unabhängig davon, was die AGB des Anbieters sagen.
Das ist keine Lücke im Gesetz, sondern eine bewusste Schutzvorschrift: Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Online-Bestellprozesse Verbraucher durch mehrstufige Klickstrecken in Verträge manövrieren können, ohne dass ihnen die Kostenfolge hinreichend bewusst wird. Wer diese Vorschrift als Anbieter nicht einhält, hat schlicht keinen durchsetzbaren Anspruch.
Bei Astrolonova ist genau dieser Punkt streitig. Wenn Sie sich nicht erinnern, einen Bezahlvorgang mit einem eindeutig beschrifteten Button abgeschlossen zu haben, dann ist das kein Zeichen schlechten Gedächtnisses, sondern ein Indiz dafür, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vertragsschluss möglicherweise nicht erfüllt wurden.
Daneben stützt Astrolonova sich in den AGB auf eine weitere Konstruktion: Der Nutzer habe den sofortigen Leistungsbeginn verlangt und damit auf sein Widerrufsrecht verzichtet (§§ 355, 356 BGB). Im Widerrufsfall werden pauschale „Setup-Posten" von 170 € einbehalten. Hilfsweise, also für den Fall, dass ein Vertrag doch als wirksam angesehen wird, sollte man daher auch den Widerruf erklären und vorsorglich anfechten. Beides gilt aber nur, wenn überhaupt ein wirksamer Vertrag vorliegt. Ist die Button-Lösung nicht erfüllt, laufen Widerruf und Wertersatzanspruch ins Leere.
Nur wenn der Button eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist und der Preis unmittelbar davor sichtbar ist, kommt nach § 312j BGB ein kostenpflichtiger Vertrag zustande. Fehlt das, entstehen auch keine Mahngebühren und kein Verzug, egal was die Rechnung behauptet.
Beweislast
Wer muss was nachweisen?
Ein Punkt, der viele Betroffene entlastet: Sie müssen nicht beweisen, dass Sie kein Abo abgeschlossen haben. Die Beweislast für einen wirksamen Vertragsschluss liegt beim Anbieter, inklusive ordnungsgemäßem Button, vollständiger Preisangabe und eindeutiger Zustimmung. Das ist die Konsequenz aus § 312j BGB und der allgemeinen zivilrechtlichen Beweislastverteilung: Wer Geld verlangt, muss den Anspruch nachweisen.
In der Praxis bedeutet das: Ein Inkasso-Schreiben, das auf einen „Systemauszug" mit IP-Adresse und Zeitstempel verweist, ist kein Beweis für eine Willenserklärung einer bestimmten Person. IP-Adressen lassen sich keiner natürlichen Person direkt zuordnen. Ein automatisch angelegter Account genügt ebenfalls nicht, um einen kostenpflichtigen Vertragsschluss zu belegen. Und selbst wenn eine E-Mail-Adresse hinterlegt wurde: Das reicht nicht aus, um zu belegen, dass der Bestellprozess nach § 312j BGB korrekt durchlaufen wurde.
Lassen Sie sich von technisch klingenden Formulierungen in Mahnschreiben nicht einschüchtern. Die Beweislast liegt nicht bei Ihnen. Das ist ein struktureller Vorteil, den Sie nutzen sollten.
Mahnverfahren
Wie die Forderung eskaliert wird
Der Ablauf ist nach meiner Erfahrung aus zahlreichen Mandaten gleichförmig. Auf die erste Rechnung folgt — oft bereits nach sieben Tagen — eine erste Mahnung. Das ist rechtlich auffällig: Verzug bei einer bloßen Zahlungsaufforderung tritt nach § 286 Abs. 3 BGB erst 30 Tage nach Zugang einer Rechnung ein, nicht nach sieben Tagen. Die frühe Mahnung ist daher selbst dann angreifbar, wenn man einen wirksamen Vertrag unterstellt.
Das gestaffelte Mahnverfahren sieht so aus:
- Erste Mahnstufe nach 7 Tagen: 5 € Mahngebühr
- Zweite Mahnstufe nach weiteren 7 Tagen: 10 € Mahngebühr
- Dritte Mahnstufe: 15 € Mahngebühr, verbunden mit der Ankündigung einer Übergabe an ein Inkassobüro
Auch diese Mahngebühren sind nur dann berechtigt, wenn die Hauptforderung selbst berechtigt ist. Sie teilen das rechtliche Schicksal der Hauptforderung. Ohne wirksamen Vertrag gibt es keinen Verzug, und ohne Verzug keinen Anspruch auf Mahngebühren.
Inkasso seit August 2026
Culpa Inkasso GmbH schaltet sich ein
Seit August 2026 lässt die Margot Brands Limited offene Forderungen aus Astrolonova-Rechnungen durch die Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart geltend machen. Die Schreiben tragen den Betreff „Inkasso Fallübernahme — vorgerichtliche Zahlungsaufforderung". Zur Hauptforderung von 299,00 € kommen Verzugszinsen und Inkassokosten hinzu. In einem mir vorliegenden Fall wurden so aus 299,00 € insgesamt 354,78 € gefordert. Das Schreiben verbindet eine kurze Zahlungsfrist mit dem Hinweis auf gerichtliche Schritte und Zwangsvollstreckung sowie einem „reduzierten" Gesamtbetrag bei schneller Zahlung.
An der rechtlichen Ausgangslage ändert die Einschaltung des Inkassobüros nichts. Inkassokosten sind nur dann berechtigt, wenn die Hauptforderung selbst berechtigt ist. Ist sie angreifbar, gilt das auch für die Nebenkosten. Bestreiten Sie die Forderung gegenüber der Culpa Inkasso GmbH schriftlich und verweisen Sie auf Ihre Einwände gegen den behaupteten Vertragsschluss.
Dem Schreiben liegt ein sogenanntes Rückantwort-Formular bei. Darin werden Sie aufgefordert, die Gesamtforderung „ausdrücklich anzuerkennen", eine Ratenzahlung anzubieten oder Arbeitgeber, Gehaltsabrechnung und Bankverbindung anzugeben. Füllen Sie dieses Formular nicht aus. Ein Schuldanerkenntnis — auch ein konkludentes — kann Ihre Einwendungen gegen die Forderung erheblich schwächen. Das gilt gleichermaßen für Teilzahlungen und mündliche Ratenvereinbarungen: Beides sollten Sie vermeiden, solange die Forderung nicht rechtlich geprüft ist.
Schufa und Inkasso
Was die Drohungen wirklich bedeuten
Die häufigste Einschüchterungstaktik in Mahnschreiben von Astrolonova und der nachgeschalteten Culpa Inkasso GmbH ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag. Das klingt bedrohlich, ist es bei einer schriftlich bestrittenen Forderung aber nicht. Eine Schufa-Meldung setzt nach den Meldekriterien der Auskunfteien eine unbestrittene oder gerichtlich titulierte Forderung voraus. Haben Sie der Forderung schriftlich widersprochen und deutlich gemacht, dass Sie keinen wirksamen Vertrag abgeschlossen haben, ist eine Schufa-Meldung rechtlich praktisch ausgeschlossen, und wenn sie dennoch erfolgt, angreifbar.
Die zweite häufige Drohung ist die Ankündigung gerichtlicher Schritte und Zwangsvollstreckung. Auch hier gilt: Ein Inkassobüro kann ohne gerichtlichen Titel nicht vollstrecken. Zwischen Inkasso-Drohung und tatsächlicher Vollstreckung liegt zwingend ein gerichtliches Verfahren, und genau dort läge der Anbieter in der Beweispflicht. Außerdem: Margot Brands Limited sitzt in Hongkong. Eine Klage vor deutschen Gerichten aus einem Drittland ist aufwändig, kostspielig und mit erheblichen prozessualen Risiken für den Anbieter verbunden.
Ihr Handlungspfad
Sechs konkrete Schritte
Wenn Sie eine Rechnung oder Mahnung von Astrolonova erhalten haben, empfehle ich folgendes Vorgehen:
- Nicht zahlen und keine Teilzahlung oder Ratenvereinbarung: nicht aus Verunsicherung, nicht als „Goodwill". Jede Zahlung kann als Anerkennung der Forderung gewertet werden.
- Keine Links in Rechnungs- oder Mahn-Mails anklicken und keine weiteren persönlichen Daten eingeben. Öffnen Sie die originale Website gegebenenfalls direkt im Browser.
- Forderung schriftlich bestreiten: Eine E-Mail an die angegebene Support-Adresse genügt. Ein Brief nach Hongkong ist nicht erforderlich und auch nicht zumutbar. Formulieren Sie klar, dass Sie keinen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen haben und der Forderung widersprechen. Erklären Sie vorsorglich auch Widerruf und, falls ein Vertrag doch bestehen sollte, Kündigung.
- Screenshots und E-Mails aufbewahren: alle Rechnungen, Mahnschreiben, die ursprüngliche Willkommens-Mail und etwaige Nachweise darüber, wie die Anmeldung abgelaufen ist. Diese Unterlagen sind wichtig, wenn die Sache eskaliert.
- Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch einlegen: Ein Mahnbescheid kommt in einem gelben Briefumschlag vom Amtsgericht und ist das einzige Schriftstück, bei dem eine Frist von zwei Wochen zwingend einzuhalten ist. Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar.
- Bei Inkasso-Schreiben der Culpa Inkasso GmbH anwaltlich prüfen lassen: Spätestens wenn ein Inkassobüro eingeschaltet wird, empfehle ich eine rechtliche Prüfung, um keine Einwendungen zu verlieren und das weitere Vorgehen zu koordinieren.
Ignorieren oder bezahlen?
Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.
Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.
Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.
Welche Hilfe brauchen Sie?
Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.
| Leistung | Musterschreiben | Anwalt beauftragen |
|---|---|---|
| Forderung bestreiten | ✓ | ✓ |
| Vertrag kündigen | ✓ | ✓ |
| Rückforderung gezahlter Beträge | ✓ | ✓ |
| Anwalt übernimmt Kommunikation | — | ✓ |
| Anwaltsgeheimnis / Vertraulichkeit | — | ✓ |
| Keine Post nach Hause | — | ✓ |
| Preis | 39 € | 299 € |
In 3 Schritten zur Lösung
Kein Papierkram, kein Kanzleibesuch — alles läuft digital und unkompliziert.

Online-Formular ausfüllen
Wenige Fragen zu Ihrem Fall — dauert nur Minuten, keine juristischen Vorkenntnisse nötig.

Vollmacht unterschreiben
Einfach mit dem Finger auf dem Handy oder der Maus am PC. Weder Drucker noch Zubehör nötig.

Entspannen
Ich übernehme die komplette Kommunikation. Sie bekommen keine Post mehr und ich halte Sie auf dem Laufenden.
Dr. Christian Hoffmann
Seit über 10 Jahren bin ich als Rechtsanwalt spezialisiert auf Abo-Fallen, Inkasso-Abwehr und Verbraucherrecht. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen — diskret, unkompliziert und vollständig online, ganz ohne Termin vor Ort in Kiel.
Sie können sicher sein, dass ich mich auch für Sie mit voller Energie einsetze — mit transparenten Festpreisen ohne versteckte Kosten.
Das sagen meine Mandanten
Über 5.000 Bewertungen auf anwalt.de. Hier sind einige Stimmen von Menschen, denen ich helfen konnte.
Häufige Fragen zu Astrolonova
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
Sie müssen sich nicht allein mit Astrolonova auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.


