Hilfe gegen ungewollte Abbuchungen

DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft Hamburg mbH: Tipps vom Rechtsanwalt zum Lotto-Lockschreiben

DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft Hamburg mbH versendet Lotterie-Briefe mit 0800-Nummer. Dr. Hoffmann erklärt Widerruf, Anfechtung und Lastschrift-Rückbuchung.

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DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft Hamburg mbH – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Tipps vom Rechtsanwalt zum Lotto-Lockschreiben mit 0800-Nummer

Sie haben Post von der DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft Hamburg mbH erhalten? In einem Umschlag mit auffälliger Dialogpost-Marke liegt eine angebliche „Teilnahme-Bestätigung" für eine Millionen-Lotterie, dazu bunte Postkarten mit Geldscheinen und der Aufforderung, eine 0800-Nummer anzurufen, um den Gewinn zu erfahren. In meiner Kanzlei melden sich seit Wochen Betroffene mit genau diesem Schreiben — viele sind verunsichert, ob das echt ist, ob sie etwas verpasst haben, ob sie anrufen sollten. Ich erkläre Ihnen auf dieser Seite, was hinter dem Schreiben der DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft steht, warum Sie auf keinen Fall die 0800-Nummer anrufen sollten und wie Sie reagieren können, wenn am Telefon bereits etwas „abgeschlossen" wurde.

Falls Sie schon am Telefon einen Vertrag oder eine „Spielgemeinschaft" zugesagt haben und nun eine Forderung oder Abbuchung sehen, können Sie meine Kündigungs- und Widerspruchsvorlage für die DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft direkt hier herunterladen.

Hintergrund ## Wer steckt hinter der DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft? Die **DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft Hamburg mbH** ist ein Unternehmen mit Sitz in Hamburg. Sie tritt nach außen als Versender von Dialogpost-Schreiben auf, in denen Verbraucherinnen und Verbrauchern angebliche Lotterie-Teilnahmen, „Sofort-Renten" und Bargeldgewinne in Aussicht gestellt werden. Im aktuellen Schreiben taucht zusätzlich eine zweite Gesellschaft auf: die **Verbraucher-Service-Gesellschaft Hamburg mbH** (kurz VSG), die im Kleingedruckten als „verantwortliche Stelle nach DSGVO" genannt wird. Aus meiner Erfahrung mit diesem Marktsegment hängen Versender und „verantwortliche Stelle" bei solchen Briefen regelmäßig wirtschaftlich zusammen — Verbraucher haben es faktisch mit einer Unternehmensgruppe zu tun, auch wenn nach außen verschiedene Namen, Postfächer und Webadressen auftreten. Wirtschaftlich verdient ein solches Geschäftsmodell **nicht** an der Lotterie-Teilnahme selbst — die wird im Brief sogar ausdrücklich als „kostenlos" beworben. Das eigentliche Produkt wird erst am Telefon verkauft, wenn der Empfänger die 0800-Nummer anruft, um „seinen Gewinn zu erfahren".
Ältere Dame liest skeptisch ein Werbeschreiben am Küchentisch
Dialogpost-Lottobrief mit bunten Werbepostkarten auf einem Holztisch
Im Brief ## Wie sieht das Schreiben der DVG aus? Das Schreiben, das ich mehrfach von Mandanten zugeschickt bekommen habe, folgt einem festen Muster. Es kommt als **Dialogpost** (ein Massenversand-Tarif der Deutschen Post für Werbesendungen). Auf der ersten Seite steht eine persönliche „Teilnahme-Bestätigung" mit einer **persönlichen Registriernummer** (z. B. VSG5213954) und einem konkreten Lotterie-Datum, oft schon einen Tag nach Posteingang. Daneben kleben drei bunte Werbepostkarten mit Motiven wie „Steuerfreie Sofort-Rente", „50.000 Euro in bar" und „Knack' den Jackpot". Im Text heißt es sinngemäß, der Empfänger spiele „bereits morgen in einer großen Millionen-Lotterie mit", die Registrierung sei „bereits gesichert". Unter der Telefonnummer **0800 - 35 35 679** könne man „unverbindlich und kostenlos" erfahren, ob man gewonnen habe. Vielleicht sei man „bereits um 1.000 Euro oder 10.000 Euro oder noch mehr Geld reicher". Ganz unten — und das ist die entscheidende Stelle — steht der Satz: „Zusätzlich erhalten Sie eine **professionelle Beratung für weitere Gewinnmöglichkeiten und entgeltliche Angebote**." Das ist der eigentliche Zweck des Anrufs.

Die Masche

Warum die 0800-Nummer der Köder ist

Die 0800-Nummer ist tatsächlich kostenlos — das stimmt. Was die Verbraucher meiner Kanzlei nach einem solchen Anruf aber regelmäßig schildern, ist Folgendes: Eine freundliche Mitarbeiterin nimmt die Registriernummer auf, gleicht sie ab und teilt mit, dass es einen „kleinen Trostpreis" gebe — oder einen „qualifizierten Vorteil", den man durch eine kostenpflichtige Spielgemeinschaft, ein Probeabo oder ein Beratungspaket aktivieren könne. Manche Verbraucher berichten, dass das Gespräch über zwanzig oder dreißig Minuten geht. Am Ende stimmt der Angerufene mündlich einer Teilnahme an einer kostenpflichtigen Spielgemeinschaft oder einem monatlichen Abonnement zu — häufig in der Größenordnung von 39, 59 oder 89 Euro pro Monat. Kurz darauf folgt die erste Abbuchung.

Dass die DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft Hamburg mbH im konkreten Einzelfall genau nach diesem Schema vorgeht, behaupte ich an dieser Stelle ausdrücklich nicht — ich habe keine gesicherten Erkenntnisse über jedes einzelne Telefonat, das aus diesen Schreiben heraus geführt wird. Branchenweit ist dieses Muster aus meiner langjährigen anwaltlichen Praxis im Verbraucherrecht aber sehr gut bekannt, und genau dafür sind die im Schreiben angekündigten „entgeltlichen Angebote" gedacht.

Das Schreiben selbst kostet nichts. Teuer wird der Anruf — und das, was am Telefon „nebenbei" abgeschlossen wird.

Frühere Verfahren ## Die Verbraucherzentrale ist schon einmal aktiv geworden Die DVG ist in der Vergangenheit bereits aufgefallen. Die **Verbraucherzentrale Baden-Württemberg** hat die DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft 2023 wegen irreführender Schreiben rechtlich in Anspruch genommen. Damals ging es um Briefe, die wie offizielle Rentenbescheide aussahen und so den Eindruck einer staatlichen Zuwendung erweckten. Sie finden die Verbandsklage öffentlich dokumentiert auf der Seite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das jetzt versendete Schreiben sieht anders aus als die damals beanstandeten Rentenbescheide — es kommt als „Lotterie-Teilnahmebestätigung" mit deutlich werblicherer Aufmachung. Aus meiner Sicht ist das aktuelle Schreiben formal anders gestaltet, der Grundmechanismus aber vergleichbar: Es soll dazu motivieren, eine kostenlose Hotline anzurufen, an der dann kostenpflichtige Folgeangebote vermittelt werden. Wer bereits einmal Post von der DVG bekommen hat, steht erfahrungsgemäß auch auf Adresslisten für ähnliche Werbe-Wellen aus dem Lotto-Spielgemeinschaftsumfeld.

Ihre Optionen

Was Sie jetzt tun sollten — und was nicht

Die Reaktion hängt davon ab, an welchem Punkt Sie stehen. Ich unterscheide drei Situationen, die alle drei in meiner Kanzlei regelmäßig vorkommen:

1. Sie haben nur den Brief erhalten und nicht angerufen. Dann müssen Sie zunächst gar nichts tun. Das Schreiben selbst begründet keinen Vertrag und keine Forderung. Werfen Sie das Schreiben weg oder heben Sie es als Beleg auf. Ich empfehle, die 0800-Nummer nicht anzurufen — wenn Sie wissen wollen, ob Sie bei einer offiziellen Lotterie gewonnen haben, prüfen Sie das immer direkt beim Veranstalter, nicht über eine Service-Nummer Dritter. Sinnvoll ist außerdem, gegenüber der DVG und der VSG schriftlich der werblichen Datenverarbeitung zu widersprechen (Art. 21 DSGVO), damit Sie keine weiteren Schreiben erhalten.

2. Sie haben angerufen, aber nichts mündlich zugesagt. Auch dann besteht in der Regel kein wirksamer Vertrag. Erstattet die DVG oder eine verbundene Gesellschaft trotzdem später eine Forderung oder taucht eine Abbuchung auf, sollten Sie sofort widersprechen. Auf eine reine Information am Telefon kann kein Vertrag gegründet werden.

3. Sie haben am Telefon einer Spielgemeinschaft oder einem Abo zugestimmt — oder eine Abbuchung läuft bereits. Das ist der häufigste Fall, in dem Mandanten zu mir kommen. Hier stehen Ihnen mehrere Werkzeuge zur Verfügung:

- Widerruf nach § 312g BGB innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss bei Verträgen, die am Telefon abgeschlossen wurden. Wurden Sie über das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Frist deutlich. - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB, wenn Ihnen am Telefon ein „Gewinn" vorgespiegelt wurde, der tatsächlich nur als Köder für ein kostenpflichtiges Produkt diente. - Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Termin — vorsorglich neben Widerruf und Anfechtung. - SEPA-Lastschrift-Widerspruch bei Ihrer Bank: Innerhalb von acht Wochen können Sie jede SEPA-Lastschrift ohne Begründung zurückbuchen lassen, bei unautorisierten Abbuchungen sogar bis zu 13 Monate lang. - Datenlöschung verlangen (Art. 17 DSGVO), damit die DVG und verbundene Gesellschaften Ihre Daten nicht weiter verwenden.

Wichtiger Hinweis — Klären Sie diese Dinge bitte ausschließlich schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Von einer telefonischen Klärung mit der DVG, der VSG oder einer der verbundenen Gesellschaften muss ich Ihnen ausdrücklich abraten. Ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass solche Angelegenheiten am Telefon dauerhaft und nachweisbar im Sinne meiner Mandanten gelöst werden konnten. Was zählt, ist die schriftliche Spur.

Möglichkeit 1

Musterschreiben herunterladen

Wenn Sie nach einem Telefonat aus dem DVG-Umfeld eine Forderung oder Abbuchung haben und nicht genau wissen, wie Sie Ihre Einwände formulieren sollen, können Sie hier meine Vorlage für die DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft herunterladen. Durch die Beantwortung einiger Fragen zu Ihrem konkreten Fall passt sich die smarte Vorlage Ihrem Fall an, so dass Sie innerhalb weniger Minuten ein für Sie passendes Schreiben erhalten. Die Anschrift der DVG wird automatisch eingetragen. Das Schreiben enthält Widerruf, Anfechtung, Kündigung und Aufforderung zur Datenlöschung in einem Dokument — Sie können es einfach unterschreiben und per Einschreiben absenden.

Möglichkeit 2

Rechtsanwalt Dr. Hoffmann beauftragen

Falls Sie meine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, können Sie mich hier mit der Sache gegen die DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft beauftragen. Die Beauftragung läuft vollständig online ab, so dass Sie keinen Termin vor Ort benötigen. Sie können mir Ihren Fall auch über mein Video-Kontaktformular schildern. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen, die sich in einer ähnlichen Situation befunden haben wie Sie — gerade im Umfeld von telefonisch vermittelten Lotto-Spielgemeinschaften, Gewinnspiel-Abos und ähnlichen Konstellationen. Sobald Sie die Beauftragung vorgenommen haben, werde ich mich sofort für Sie einsetzen. Sie müssen sich ab dem Moment der Beauftragung um nichts mehr kümmern.

Was Sie jetzt tun können:

Mandantenstimmen

Das sagen meine Mandanten

Über 4.000 Bewertungen auf anwalt.de. Hier sind einige Stimmen von Menschen, denen ich helfen konnte.

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Ging alles reibungslos. Ich bin sehr zufrieden.
L. B. · Mandantin
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M. K. · Mandant
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M. A. · Mandant
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Super Arbeit, schnelle Antwort, freundlich und immer erreichbar. Ich kann Herrn Hoffmann nur wärmstens empfehlen — ich würde gerne 6 von 5 Sternen geben!
N. K. · Mandant
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Sympathisch, immer erreichbar für offene Fragen. Ein Klasse-Anwalt — gerne wieder und nur zu empfehlen!
K. S. · Mandantin
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Welche Hilfe brauchen Sie?

Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.

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Häufige Fragen zu DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft Hamburg mbH

Die DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft Hamburg mbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Hamburg, das postalische Schreiben mit sogenannten Teilnahme-Bestätigungen für angebliche Millionen-Lotterien versendet. Im Brief wird eine kostenlose 0800-Nummer zur Gewinnabfrage beworben. Eng verbunden ist die DVG mit der Verbraucher-Service-Gesellschaft Hamburg mbH (VSG), die in den Schreiben häufig als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle genannt wird.
Viele Mandanten berichten mir, dass sie zunächst ein Schreiben mit einer vermeintlichen Gewinn- oder Rentenzusage erhalten haben. Wer dann die beworbene 0800-Nummer anruft, wird am Telefon auf kostenpflichtige Lotto-Spielgemeinschaften oder andere entgeltliche Angebote angesprochen. Entsprechende Verträge kommen in solchen Telefonaten oft zustande — manchmal ohne dass sich Betroffene an einen bewussten Vertragsschluss erinnern.
Ob eine konkrete Forderung oder Mitgliedschaft berechtigt ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Aus meiner Erfahrung lohnt sich eine anwaltliche Prüfung, weil häufig formale Mängel bestehen — etwa weil bei telefonisch geschlossenen Verbraucherverträgen die gesetzlichen Informationspflichten nicht eingehalten wurden. Sowohl die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg als auch die Wettbewerbszentrale haben die DVG wegen irreführender Schreiben bereits abgemahnt bzw. verklagt.
Das empfehle ich nicht — zumindest nicht ohne vorherige Prüfung. Eine Zahlung kann als Anerkenntnis der Forderung gewertet werden und es schwerer machen, den Anspruch später noch zu bestreiten. Sinnvoller ist es, die Grundlage des Vertrags und die Umstände des Vertragsschlusses zunächst rechtlich prüfen zu lassen.
Ignorieren ist keine sichere Strategie. Sollte die DVG oder ein von ihr beauftragtes Inkassounternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken, haben Sie nur 14 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen. Versäumen Sie diese Frist, wird die Forderung vollstreckbar — unabhängig davon, ob sie im Einzelfall berechtigt war. Ich empfehle deshalb, Schreiben zeitnah prüfen zu lassen.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Mit dem Musterschreiben können Sie die Kündigung oder Widerrufsschreiben selbst aufsetzen. Bei Beauftragung übernehme ich die gesamte Kommunikation mit der DVG — kein Abo, keine versteckten Kosten.
Der weitere Verlauf hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen reagiert die Gegenseite nach anwaltlicher Korrespondenz nicht weiter — eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid eingehen, lege ich fristgerecht Widerspruch ein. Kündigung oder Widerruf empfehle ich stets per Brief mit Einschreiben (ggf. mit Rückschein), damit der Zugang gerichtsfest nachweisbar ist.
Ja. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft wegen irreführender Schreiben mit angeblichen Rentenzusagen abgemahnt; im März 2026 wurde zudem eine Unterlassungsklage erhoben. Auch die Wettbewerbszentrale hat das Unternehmen wegen irreführender Werbung abgemahnt. Diese Vorgänge sind ein Indiz dafür, dass eine anwaltliche Prüfung Ihrer individuellen Situation sinnvoll sein kann.
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Sie müssen sich nicht allein mit DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft Hamburg mbH auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.