Hilfe gegen Inkassomahnung

Euromillion-Lotterie: Mahnung von Inkasso oder Anwalt erhalten? Erst prüfen!

Inkasso- oder Anwaltsschreiben wegen eines Abos bei der „Euromillion-Lotterie“ über 4.000 Euro? Es liegen deutliche Hinweise auf gefälschte Mahnungen vor. Warnliste der Absender und was Sie jetzt tun sollten.

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Euromillion-Lotterie: Mahnung von Inkasso oder Anwalt erhalten? Erst prüfen! – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Sie haben ein Schreiben erhalten, in dem ein Inkassounternehmen oder ein Rechtsanwalt für die „Euromillion-Lotterie“ (teils auch „Euromillionen-Lotterie“ oder „Euro Lotto Zentrale“) eine Forderung von meist 4.000 bis 5.000 Euro geltend macht? Angeblich für ein Lotto-Abonnement, das Sie 2023 am Telefon abgeschlossen haben sollen, und mit der Drohung, bei Nichtzahlung Konto, Lohn oder Rente zu pfänden? Dann geht es Ihnen wie weit über zwei Dutzend Betroffenen, die sich seit 2025 mit genau diesen Schreiben an mich gewandt haben. Das Wichtigste vorweg: Zahlen Sie nicht, rufen Sie nicht zurück. Nach meiner Prüfung liegen deutliche Hinweise darauf vor, dass diese Mahnungen gefälscht sind. Auf dieser Seite erkläre ich, was in den Schreiben steht, welche Absendernamen mir bisher begegnet sind und wie Sie jetzt richtig reagieren.

Drei Namen, drei verschiedene Dinge

Euromillion-Lotterie, EuroMillions und Euromillionenglück

Wer den Namen aus dem Schreiben googelt, landet bei der echten EuroMillions: einer staatlich lizenzierten Lotterie, die in Deutschland nicht direkt angeboten wird und niemanden per Inkasso mahnt. Daneben gibt es die Firma „Euromillionenglück Deutschland“, die tatsächlich Lotto-Abos verkauft und mit der ich in anderen Fällen zu tun habe; dazu gibt es einen eigenen Beitrag.

Die „Euromillion-Lotterie“ aus den Mahnschreiben ist weder das eine noch das andere. Eine Lotteriegesellschaft dieses Namens, mit der jemand am Telefon einen Vertrag geschlossen hätte, ist mir aus keinem einzigen Fall als Vertragspartner bekannt. Der Name ist so gewählt, dass er vertraut klingt. Genau darauf baut die Masche.

Das Schreiben

Was in den Mahnungen steht

Die Schreiben kommen per Post oder E-Mail und wirken auf den ersten Blick professionell: Briefkopf eines Inkassounternehmens oder einer Kanzlei, Aktenzeichen, Handelsregisternummer, Hinweis auf eine Verbandsmitgliedschaft. Verlangt wird eine Hauptforderung für das angebliche Abonnement, dazu Inkassokosten, Verzugszinsen, Mahn- und Vollstreckungskosten und nicht selten „Gerichtskosten“, obwohl es nie ein Verfahren gab. In den mir vorliegenden Beispielen summiert sich das auf Beträge zwischen 4.000 und knapp 5.000 Euro.

Gezahlt werden soll binnen weniger Tage, sonst drohe die Pfändung von Konto, Lohn, Rente oder Arbeitslosengeld. Eine Bankverbindung fehlt oft; stattdessen soll man anrufen, worauf dann Zahlung per Bargeldtransfer oder auf ein Konto im Ausland verlangt wird. Erreichbar sind die Absender fast nur über Mobilfunknummern und Freemail-Adressen. Dass eine Pfändung ohne gerichtlichen Titel gar nicht möglich ist, erfährt man aus dem Schreiben nicht.

Warnliste

Die Absender wechseln, der Gläubiger bleibt

Das Auffällige an dieser Masche: Der angebliche Gläubiger ist seit 2025 derselbe, die Absender dagegen wechseln alle paar Wochen. Im Frühjahr 2026 war es eine „International Inkasso GmbH“, über die ich damals auf anwalt.de berichtet habe. Seither sind etliche weitere Namen dazugekommen. Viele davon gehören echten Inkassounternehmen, deren Name missbraucht wird, teils mit erfundenem Zusatz wie „GmbH“ oder „Deutschland“. Die echten Unternehmen haben mit den Schreiben nichts zu tun; einige warnen auf ihrer Website ausdrücklich davor.

Die folgende Liste zeigt die Absender, die mir im Zusammenhang mit der Euromillion-Lotterie bisher vorgelegen haben. Sie wird laufend aus meiner Fallbearbeitung ergänzt. Fehlt Ihr Absender, heißt das nicht, dass das Schreiben echt ist, sondern nur, dass der Name neu ist.

Meine Einschätzung

Deutliche Hinweise auf gefälschte Mahnungen

Ich habe die mir vorliegenden Schreiben geprüft und mit den Warnungen der Verbraucherzentralen, des Bundesverbands Deutscher Inkassounternehmen und der betroffenen echten Firmen abgeglichen. Das Ergebnis: Es liegen deutliche Hinweise darauf vor, dass es sich um gefälschte Mahnschreiben handelt, hinter denen weder ein echtes Inkassomandat noch eine echte Forderung steht. Welche Merkmale das im Einzelnen sind, erläutere ich hier bewusst nicht. Ich möchte den Verantwortlichen keine Anleitung liefern, ihre Schreiben zu verbessern.

Ein Gläubiger, den niemand kennt, ein Vertrag, an den sich niemand erinnert, und ein Absender, der jeden Monat anders heißt: Das ist kein Inkasso, das ist eine Masche.

Rechtlich gilt ohnehin: Wer eine Forderung aus einem Telefonvertrag über ein Lotto-Abo geltend macht, muss den Vertragsschluss nachweisen. Für Gewinnspiel-Abos verlangt § 675 Abs. 3 BGB seit 2013 sogar die Textform, ein bloßes Telefonat reicht nicht. Und pfänden darf nur, wer einen gerichtlichen Titel hat. Keine dieser Voraussetzungen wird in den Schreiben auch nur behauptet. Ob Ihr konkretes Schreiben zu dieser Serie gehört, prüfe ich gern anhand Ihrer Unterlagen.

Ignorieren, zahlen oder antworten?

Was Sie keinesfalls tun sollten

Nicht zahlen. Geld, das per Bargeldtransfer oder auf ein ausländisches Konto fließt, ist erfahrungsgemäß kaum zurückzuholen. Und wer einmal gezahlt hat, gilt bei diesen Absendern als lohnendes Ziel: Es folgen weitere Schreiben, gern von einem neuen Inkassounternehmen für dieselbe „Forderung“.

Nicht anrufen, nicht antworten. Jede Reaktion bestätigt, dass Ihre Adresse und Telefonnummer stimmen. Am Telefon wird Druck aufgebaut und nach weiteren Daten gefragt, von der Bankverbindung bis zum Geburtsdatum. Von derartigen Kontaktaufnahmen kann ich nur abraten. Ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass die Dinge am Telefon geklärt werden konnten.

Nicht in Panik geraten. Die Pfändungsdrohung ist ein Druckmittel. Bevor irgendjemand Ihr Konto pfänden kann, müsste ein Gericht die Forderung bestätigen, und davor bekämen Sie gerichtliche Post mit Zustellungsurkunde. Nichts davon liegt vor.

Falls Sie bereits gezahlt haben: Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank und bitten Sie um einen Rückruf der Überweisung; je früher, desto besser stehen die Chancen. Erstatten Sie Strafanzeige, das geht bei jeder Polizeidienststelle oder über die Online-Wache Ihres Bundeslandes, und sichern Sie alle Unterlagen. Rechnen Sie leider damit, dass weitere Schreiben kommen.

Was Sie konkret tun sollten

Die vier Schritte bei einer Euromillion-Mahnung

Aus meiner Praxis mit gefälschten Mahnschreiben empfehle ich diese Reihenfolge:

  1. Nicht zahlen und nicht reagieren: keine Anrufe, keine Antwort-Mail, keine Eingaben auf verlinkten Seiten. Die kurze Frist ist ein Druckmittel, kein rechtlicher Hebel.
  2. Beweise sichern: Brief samt Umschlag aufheben, E-Mails vollständig mitsamt technischer Kopfzeilen exportieren. Das brauchen Polizei und Anwalt.
  3. Strafanzeige erstatten und melden: bei der Polizei oder über die Online-Wache Ihres Bundeslandes, zusätzlich bei Ihrer Verbraucherzentrale. Je mehr Meldungen zusammenkommen, desto eher lässt sich die Struktur dahinter angehen.
  4. Im Zweifel prüfen lassen: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Schreiben zu dieser Serie gehört oder doch eine echte Forderung dahintersteckt, etwa weil Sie tatsächlich einmal ein Lotto-Abo hatten, lassen Sie es anwaltlich prüfen, bevor Sie irgendetwas unternehmen.

Was Sie jetzt tun können:

Was tun?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.

×
Ignorieren

Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

×
Einfach bezahlen

Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

Der richtige Weg: prüfen und rechtssicher abwehren
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In 3 Schritten zur Lösung

Kein Papierkram, kein Kanzleibesuch — alles läuft digital und unkompliziert.

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Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann, Kiel
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Häufige Fragen zu Euromillion-Lotterie: Mahnung von Inkasso oder Anwalt erhalten? Erst prüfen!

In den allermeisten Fällen: nein. Viele Forderungen von Abo-Fallen und unseriösem Inkasso sind rechtlich angreifbar. Vor einer Zahlung sollten Sie den Fall prüfen lassen — oft kostenlos mit einer Ersteinschätzung.
Ignorieren ist riskant. Aus Mahnungen werden Inkasso-Schreiben, später gerichtliche Mahnbescheide. Spätestens dann müssen Sie reagieren — sonst wird die Forderung vollstreckbar, auch wenn sie eigentlich unberechtigt war.
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Sobald Sie das Formular ausgefüllt und die Vollmacht unterschrieben haben, geht das anwaltliche Schreiben in der Regel am gleichen oder nächsten Werktag raus. Die weitere Kommunikation übernehme dann ich für Sie.
Bei meiner Beauftragung übernehme ich die komplette Kommunikation — Sie bekommen nichts mehr zugeschickt. Weitere Mahnungen gehen an mich und werden entsprechend zurückgewiesen.
Ihre Daten verwende ich ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Falls; sie unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Weitergegeben wird nur, was der Fall erfordert — etwa an die Gegenseite, wenn ich die Forderung für Sie zurückweise. Technische Dienstleister sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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Sie müssen sich nicht allein mit Euromillion-Lotterie: Mahnung von Inkasso oder Anwalt erhalten? Erst prüfen! auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.