Abofallen bei Glücks- und Tippgemeinschaften – so wehren Sie sich
Probeabo abgeschlossen und jetzt werden monatlich hohe Beträge abgebucht? Glücksspiel- und Tippgemeinschaften sind eine der häufigsten Abo-Fallen. Hier erfahren Sie, wie Sie sich wehren.

So funktioniert die Masche mit Tippgemeinschaften
Fast täglich melden sich Betroffene bei mir, die ungewollte Abbuchungen auf ihrem Konto festgestellt haben. Meist wissen die Kontoinhaber nicht, warum die Abbuchungen erfolgen und wie diese gestoppt werden können. Sehr häufig handelt es sich dabei um Beträge für die Teilnahme an Lotto- und anderen Glücksspielen. Die Liste der Unternehmen, die die Abbuchungen vornehmen lassen, ist nahezu endlos und verändert sich regelmäßig.
Wenn Sie ebenfalls Probleme mit Anbietern von Lotto und Glücksspielen haben, finden Sie auf dieser Seite Antworten zu den häufigsten Fragen. Zusätzlich können Sie mir natürlich jederzeit eine unverbindliche Nachricht über mein Kontaktformular zukommen lassen.
Diese Tippgemeinschaften fallen besonders häufig auf
Ich bearbeite Fälle gegen diese Glücksspiel- und Tippgemeinschafts-Anbieter besonders häufig – insgesamt über 41 bekannte Namen:
Ist Ihr Anbieter dabei? Prüfen Sie in meiner Musterschreiben-Übersicht, ob ich für Ihren Fall bereits ein fertiges Schreiben anbiete.
Zahlungsabwickler: Wer bucht von Ihrem Konto ab?
Viele Tippgemeinschaften nutzen externe Zahlungsdienstleister. Die Abbuchung erscheint dann unter einem unbekannten Namen auf dem Kontoauszug – oft ist der eigentliche Anbieter nicht sofort erkennbar. Häufig vorkommende Zahlungsabwickler sind:
Wie finde ich heraus, wer hinter den Abbuchungen steckt?
Da Zahlungsabwickler die Abbuchungen lediglich für andere Firmen durchführen, können Sie den angeblichen Vertrag bei diesen Unternehmen nicht kündigen. Zuständig dafür ist ausschließlich Ihr tatsächlicher Vertragspartner – und allein anhand der Abbuchungen auf dem Kontoauszug ist dieser oft schwer zu identifizieren.
Einige Hinweise finden sich jedoch häufig im Verwendungszweckder jeweiligen Buchung. Dort tauchen in der Regel Wörter auf, die auf den Vertragspartner hindeuten – wie etwa „GigaEuroService“, „TriviaPlus“, „MitDabei24“ oder „Glueckstipper“. Hinter diesen Namen verbergen sich verschiedene Unternehmen, die ihren Sitz häufig im Ausland haben.
Wichtig: Dass ein Zahlungsabwickler zwischengeschaltet ist, ändert nichts an Ihren Rechten. Sie können die Lastschrift auch dann zurückbuchen und das SEPA-Mandat widerrufen, wenn der Anbieter nicht direkt abgebucht hat.
Was Sie jetzt tun sollten
Ich habe bereits tausende Verbraucher bei der Abwehr solcher Forderungen unterstützt.
Sofort kündigen
Schicken Sie eine schriftliche Kündigung an den Anbieter – am sichersten per Einschreiben mit Rückschein oder mit Lesebestätigung per E-Mail. Eine einfache E-Mail an den Support kann nicht genug sein, da viele Anbieter den Eingang bestreiten. Kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt und hilfsweise außerordentlich.
Widerrufen
Erklären Sie zusätzlich den Widerruf des Vertrags. Berufen Sie sich auf die fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen läuft die Widerrufsfrist oft noch – und kann bei fehlerhafter Belehrung bis zu 12 Monate und 14 Tage lang sein.
Abbuchungen stoppen
Widerrufen Sie das SEPA-Lastschriftmandat gegenüber Ihrer Bank schriftlich. Bereits getätigte SEPA-Lastschriften können Sie innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Vorsicht: Eine Rückbuchung ohne vorherige wirksame Kündigung kann das Problem verschlimmern – der Anbieter bucht erneut ab oder übergibt sofort an Inkasso.
Auf Inkasso richtig reagieren
Wenn Mahnungen oder Inkasso-Schreiben kommen: Nicht ignorieren, aber auch nicht zahlen. Viele Inkasso-Forderungen aus dem Glücksspiel-Bereich sind rechtlich nicht durchsetzbar. Widersprechen Sie der Forderung schriftlich und begründet – am besten mit anwaltlicher Hilfe.
Fragen und Antworten
Ich habe unbekannte Abbuchungen auf meinem Konto – was soll ich tun?
Identifizieren Sie zuerst, welches Unternehmen tatsächlich abgebucht hat. Kürzel wie FINXP, PPS, DMS oder Micropayment auf dem Kontoauszug stehen oft für externe Zahlungsabwickler von Tippgemeinschaften – nicht für den eigentlichen Anbieter. Prüfen Sie Ihre E-Mails auf Bestätigungsschreiben oder Willkommensmails. Wenn Sie keine Erklärung finden, können Sie die SEPA-Lastschrift innerhalb von 8 Wochen bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen.
Ich habe an einem Probeabo teilgenommen – bin ich jetzt in einem Jahresabo?
Das kommt auf die Vertragsbedingungen an – aber in vielen Fällen ist die automatische Verlängerung rechtlich angreifbar. Eine Klausel, die ein Probeabo für 9,90 € automatisch in ein Jahresabo für 50–80 € im Monat umwandelt, kann nach § 305c BGB als überraschend und damit als nicht Vertragsbestandteil eingestuft werden. Außerdem muss seit Juli 2022 ein leicht auffindbarer Kündigungsbutton vorhanden sein – fehlt er, können Sie jederzeit formlos kündigen.
Wie finde ich heraus, wer hinter den Abbuchungen steckt?
Da Zahlungsabwickler die Abbuchungen lediglich für andere Firmen durchführen, können Sie den angeblichen Vertrag bei diesen Unternehmen nicht kündigen. Zuständig ist ausschließlich Ihr tatsächlicher Vertragspartner. Einige Hinweise finden sich häufig im Verwendungszweck der jeweiligen Buchung. Dort sind in der Regel Wörter aufgeführt, die auf den Vertragspartner hindeuten – wie etwa 'GigaEuroService', 'TriviaPlus', 'MitDabei24' oder 'Glueckstipper'. Hinter diesen Namen verbergen sich verschiedene Unternehmen, die ihren Sitz sehr häufig im Ausland haben.
Wie kommt es überhaupt zu den Abbuchungen?
Das ganze Dilemma beginnt sehr oft mit ungewollten Werbeanrufen aus Callcentern im Ausland. An die Telefonnummern kommen die Unternehmen häufig über die Teilnahme an kostenlosen Gewinnspielen, bei denen man seine Rufnummer eingetragen hat. Eine beliebte Methode ist etwa die Behauptung, dass bereits ein Vertrag mit dem Unternehmen bestehe und sich dieser nun mangels Kündigung um eine weitere Laufzeit verlängert habe – wenn man einem neuen Vertrag zustimme, könne die Laufzeit reduziert werden. Später stellen Betroffene häufig fest, dass die Geschichte komplett ausgedacht war und ein Vertrag zuvor überhaupt nicht existierte. Zum Teil werden Vertragsschlüsse am Telefon aufgezeichnet – auf den Aufnahmen ist dann aber natürlich nichts von den zuvor erzählten Märchengeschichten zu hören.
Kann ich die Beträge einfach zurückbuchen lassen?
Soweit die Abbuchungen von Ihrem Girokonto erfolgten, können Sie diese innerhalb von acht Wochen bei Ihrer Bank beanstanden und zurückbuchen lassen. Sie sollten jedoch bedenken, dass eine Rückbuchung keine Kündigung des Vertragsverhältnisses darstellt. Es besteht daher die Gefahr, dass Sie in der Folge Inkasso-Mahnungen erhalten und dadurch weitere Kosten entstehen. Ich würde dieses Vorgehen daher nur empfehlen, wenn Sie bereits eine Kündigung an den Vertragspartner verschickt, aber keine Antwort erhalten haben – oder wenn Sie bereits anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben.
Sind Verträge von Tippgemeinschaften überhaupt rechtmäßig?
Oft nicht vollständig. Viele Tippgemeinschaften verstoßen gegen mehrere Verbraucherrechtsvorschriften: fehlender oder versteckter Kündigungsbutton (§ 312k BGB), fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung, missverständliche Preisangaben, unerlaubte Telefonwerbung (§ 7 UWG). Selbst wenn ein Vertrag formal zustande gekommen ist, kann er in vielen Fällen widerrufen oder wegen überraschender Klauseln angefochten werden.
Ich habe bereits Mahnungen und Inkasso-Post bekommen – was jetzt?
Nicht ignorieren – aber auch nicht vorschnell zahlen. Viele Inkasso-Forderungen aus dem Glücksspiel-Abo-Bereich sind rechtlich nicht durchsetzbar, weil der zugrundeliegende Vertrag angreifbar ist. Widersprechen Sie der Forderung schriftlich und fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung. In vielen Fällen erledigt sich die Angelegenheit mit einem anwaltlichen Widerspruchsschreiben – ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Wie genau hilft Rechtsanwalt Dr. Hoffmann?
Ich habe bereits zahlreichen Betroffenen geholfen, die Probleme mit einem Gewinnspielvertrag hatten. In aller Regel kann ich für meine Mandanten erreichen, dass die Verträge sofort gekündigt werden und die Abbuchungen unmittelbar gestoppt werden. Ich analysiere dazu den Vertrag und die Website des Anbieters systematisch auf rechtliche Fehler: fehlender Kündigungsbutton, fehlerhafte Widerrufsbelehrung, unklarer Bestellbutton, unerlaubte Telefonwerbung. Falls Sie ein Problem mit einem Anbieter von Gewinnspielen oder Lotteriespielen haben, können Sie mich entweder direkt beauftragen oder mir zunächst eine unverbindliche Nachricht zukommen lassen. Schildern Sie mir einfach Ihr Anliegen – am besten mit vorliegenden Unterlagen oder Fotos der Abbuchungen. Ich melde mich schnell und teile Ihnen mit, wie ich Ihnen helfen kann.
Das sagen Betroffene
Über 4.000 Bewertungen auf anwalt.de — ich habe bereits tausenden Betroffenen erfolgreich geholfen.

Dr. Christian Hoffmann
Rechtsanwalt in Kiel. Seit über 10 Jahren vertrete ich Verbraucher gegen unberechtigte Forderungen, Abo-Fallen und Inkasso-Abzocke.
Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen, die sich in einer ähnlichen Situation befunden haben wie Sie.
Tippgemeinschafts-Abo loswerden – jetzt handeln
Warten Sie nicht, bis die nächste Abbuchung kommt. Mit einem Musterschreiben oder anwaltlicher Unterstützung beenden Sie das Abo.