Glückswelten Service: Tipps vom Rechtsanwalt gegen die 89-Euro-Abbuchung
Glückswelten Service der B&D Telemarketing SH.P.K bucht 89 € monatlich ab? Dr. Hoffmann erklärt Widerruf, Kündigung, SEPA-Rückbuchung und anwaltliche Hilfe.

Sie haben ein Schreiben des Glückswelten Service mit dem Logo eines grünen vierblättrigen Kleeblatts erhalten? Auf Ihrem Konto erscheint eine monatliche SEPA-Lastschrift über mit einer Mandatsreferenz wie „75894"? Vielleicht erinnern Sie sich an einen Telefonanruf, in dem Ihnen ein Reisegutschein und die Teilnahme an Gewinnspielen wie der „Rentenmillion" versprochen wurden — und jetzt fragen Sie sich, wie das ganze Konstrukt eigentlich zustande gekommen ist und ob Sie wirklich verpflichtet sind, weiter zu zahlen.
Häufig werde ich genau in dieser Lage gefragt, ob es sich beim Glückswelten Service um einen Fake handelt, ob man die Abbuchung einfach laufen lassen muss und wie man möglichst schnell wieder herauskommt. Auf dieser Seite erkläre ich, wer hinter dem Angebot steht, wie Sie die Abbuchung stoppen und welche Rechte Sie haben. Wenn Sie eine Vorlage für Ihr Schreiben an Glückswelten Service brauchen, können Sie diese direkt hier herunterladen.
Was steht im Schreiben des Glückswelten Service?
Den Glückswelten Service kennen die meisten Verbraucher erst, nachdem sie das erste Begrüßungsschreiben in der Post haben oder die erste Abbuchung auf dem Konto sehen. Im Briefkopf erscheint die Bezeichnung „Glückswelten Service", darunter der eigentliche Anbieter B&D Telemarketing SH.P.K mit einer deutschen Korrespondenzadresse in Dortmund. Der juristische Sitz des Unternehmens befindet sich in Pristina (Kosovo), Geschäftsführer ist Drilon Ruhani. Die Endung „SH.P.K" ist die kosovarische Entsprechung einer GmbH.
Das Schreiben ist als Bestätigung einer angeblich am Telefon getroffenen Vereinbarung formuliert. Versprochen wird die Teilnahme an „bis zu 300 Gewinnspielen" pro Monat, von der Terrassenliege bis hin zum Auto, sowie die Teilnahme an der „Rentenmillion" unter Angabe persönlicher Glückszahlen. Als Lockmittel ist regelmäßig ein 3-tägiger Reisegutschein beigefügt.
Die wirtschaftliche Verpflichtung im Kleingedruckten
Die Teilnahmegebühr in Höhe von wird monatlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Die Teilnahme am Glücksweltenservice beträgt mindestens drei Monate und verlängert sich danach automatisch um jeweils weitere drei Monate.
Pro Quartal werden 267 € abgebucht. Wer nicht rechtzeitig kündigt, sitzt schnell auf einer Jahresgebühr von 1.068 € — für eine Leistung, die rechtlich und praktisch in den allermeisten Fällen weit weniger wert ist als der aufgerufene Preis.
Die „Bandaufzeichnung" als angeblicher Vertragsbeweis
Auffällig ist ein Hinweisfeld am Ende des Schreibens, in dem auf eine angeblich aufgezeichnete Telefonvereinbarung verwiesen wird. Diese Formulierung soll Ihnen den Eindruck vermitteln, ein wirksamer Vertrag stehe ohnehin schon „schwarz auf weiß" fest.
In meiner Mandatspraxis sehe ich solche Tondokumente regelmäßig, und ich kann nur eines sagen: Eine Bandaufnahme allein bedeutet nicht, dass am Telefon ein wirksamer und transparenter Vertrag zustande gekommen ist. Häufig fehlt die notwendige Aufklärung über die Gesamtkosten, über die automatische Verlängerung oder über das Widerrufsrecht im Fernabsatz. Genau diese Punkte sind aber entscheidend.
Wie geraten Betroffene überhaupt in das Abo?
Aus vergleichbaren Fällen ist mir folgendes Muster bekannt: Verbraucher werden telefonisch kontaktiert, häufig mit dem Hinweis auf einen „bereits gewonnenen" Reisegutschein, eine angebliche Datenbereinigung oder eine bestehende Teilnahme an einer Lotterie. Im Gespräch wird dann ein neues, kostenpflichtiges Angebot präsentiert, oft so verklausuliert, dass die laufenden Kosten und die Mindestlaufzeit für den Verbraucher nicht klar erkennbar sind.
Dass diese Methode im konkreten Einzelfall beim Glückswelten Service angewendet wurde, wird hier ausdrücklich nicht behauptet. Branchenweit ist sie aber leider gut bekannt, und auch die Verbraucherzentralen warnen seit Jahren vor Gewinnspiel-Eintragungsdiensten und Spielgemeinschaften, die nach diesem Muster arbeiten.
Wichtiger Hinweis Reagieren Sie nicht telefonisch auf die im Briefkopf genannte Hotline. Ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass die Dinge am Telefon geklärt werden konnten. Mündliche Aussagen lassen sich später kaum rekonstruieren und können im Streitfall zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
SEPA-Lastschrift bei Ihrer Bank widersprechen
Was viele Betroffene nicht wissen: Eine SEPA-Lastschrift können Sie bei Ihrer Bank innerhalb von acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Bei nicht autorisierten Lastschriften — also etwa solchen, denen Sie nie ein wirksames Mandat erteilt haben — beträgt die Frist 13 Monate. Das ergibt sich aus § 675x BGB.
Wichtig: Eine Rückbuchung der Lastschrift allein beendet noch keinen Vertrag. Sie verhindert nur, dass weiteres Geld abfließt. Parallel müssen Sie schriftlich klarstellen, dass Sie den Vertrag nicht anerkennen, ihn vorsorglich widerrufen, anfechten und kündigen und die Löschung Ihrer Daten verlangen.
Ist der Glückswelten Service „fake" oder echt?
Das ist eine der häufigsten Fragen, die mir Betroffene stellen. Die ehrliche Antwort: Es handelt sich nicht um einen Fake im technischen Sinne. Die B&D Telemarketing SH.P.K existiert tatsächlich als registriertes Unternehmen, eine deutsche Kontaktadresse ist vorhanden und die Lastschriften werden über das reguläre SEPA-System abgewickelt. Daraus folgt allerdings nicht automatisch, dass auch ein wirksamer Vertrag mit Ihnen besteht. Die Existenz einer Firma ist nicht dasselbe wie die Berechtigung einer konkreten Forderung gegen Sie.
Meine Empfehlung Reagieren Sie schriftlich und per Einschreiben. Sprechen Sie eine Kündigung aus, erklären Sie vorsorglich den Widerruf und die Anfechtung, widersprechen Sie der Lastschrift bei Ihrer Bank und verlangen Sie die Löschung Ihrer Daten. Heben Sie das Begrüßungsschreiben, alle Kontoauszüge und ein etwaiges Tondokument auf — das sind im Streitfall wichtige Unterlagen.
Was Sie jetzt tun können:
- Musterschreiben herunterladen — fertige Kündigung, Widerruf und Anfechtung für 39 €, sofort per E-Mail
- Anwalt beauftragen — Dr. Hoffmann übernimmt die Abwehr und die Lastschrift-Rückbuchung zum Pauschalhonorar
Das sagen meine Mandanten
Über 4.000 Bewertungen auf anwalt.de. Hier sind einige Stimmen von Menschen, denen ich helfen konnte.
Welche Hilfe brauchen Sie?
Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.
| Leistung | Musterschreiben | Anwalt beauftragen |
|---|---|---|
| Forderung bestreiten | ✓ | ✓ |
| Vertrag kündigen | ✓ | ✓ |
| Rückforderung gezahlter Beträge | ✓ | ✓ |
| Anwalt übernimmt Kommunikation | — | ✓ |
| Anwaltsgeheimnis / Vertraulichkeit | — | ✓ |
| Keine Post nach Hause | — | ✓ |
| Preis | 39 € | 299 € |
In 3 Schritten zur Lösung
Kein Papierkram, kein Kanzleibesuch — alles läuft digital und unkompliziert.

Online-Formular ausfüllen
Wenige Fragen zu Ihrem Fall — dauert nur Minuten, keine juristischen Vorkenntnisse nötig.

Vollmacht unterschreiben
Einfach mit dem Finger auf dem Handy oder der Maus am PC. Weder Drucker noch Zubehör nötig.

Entspannen
Ich übernehme die komplette Kommunikation. Sie bekommen keine Post mehr und ich halte Sie auf dem Laufenden.
Dr. Christian Hoffmann
Seit über 10 Jahren bin ich als Rechtsanwalt spezialisiert auf Abo-Fallen, Inkasso-Abwehr und Verbraucherrecht. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen — diskret, unkompliziert und vollständig online, ganz ohne Termin vor Ort in Kiel.
Sie können sicher sein, dass ich mich auch für Sie mit voller Energie einsetze — mit transparenten Festpreisen ohne versteckte Kosten.
Häufige Fragen zu Glückswelten Service
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
Sie müssen sich nicht allein mit Glückswelten Service auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.


