Group Partner Solutions – 89 € für die Tippgemeinschaft? Hilfe vom Anwalt
Post von Group Partner Solutions: „3-Monats-Spezial", 89 € monatlich, Einzug über Tique Holdings? Wer dahintersteckt und wie Sie den Vertrag loswerden.

Im Briefkasten liegt Post von Group Partner Solutions. Man freue sich, dass Sie sich für das „limitierte 3-Monats-Spezial" entschieden haben, und ziehe künftig 89,00 Euro im Monat ein. Entschieden haben Sie sich nach eigener Erinnerung für nichts. Da war ein Anruf, mehr nicht. So schildern es mir Betroffene seit September 2026. Der Name ist neu, das Schreiben kenne ich fast Wort für Wort aus anderen Akten. Hier lesen Sie, wer hinter Group Partner Solutions steht, wo Brief und AGB einander widersprechen und wie Sie aus dem Vertrag herauskommen. Wer gleich schreiben möchte, findet hier eine Vorlage für das Schreiben an Group Partner Solutions.
„3-Monats-Spezial" für 89 Euro im Monat
Das Schreiben kommt aus Dortmund, Betreff „Teilnahme – 3-Monats-Spezial". Versprochen wird einiges: die tägliche Teilnahme an der „Rentenmillion" mit der Chance auf eine Sofortrente von 3.333 Euro, jeden Monat bis zu 90 Lottoreihen bei 6aus49 in einer „überwachten Tippgemeinschaft", zehnmal Spiel 77 und 150 Online-Gewinnspiele obendrauf. Die Teilnahmegebühr von 89,00 Euro werde „wie vereinbart" monatlich per SEPA-Lastschrift eingezogen, jeweils vor Spielbeginn.
Zwei Stellen sollten Sie genau lesen. Die erste: „Auf Ihrem Kontoauszug erscheint Tique Holdings Limited als Zahlungsabwickler." Das Geld holt also eine andere Firma als die, die schreibt. Die zweite steht in einem grauen Kasten am Ende. Die Vereinbarung sei „zum Nachweis des Zustandekommens mit Ihrem Einverständnis aufgezeichnet" worden. Der Vertrag soll demnach am Telefon entstanden sein.
Anonymisiertes Begrüßungsschreiben (September 2026): „3-Monats-Spezial", 89,00 Euro monatlich, Tique Holdings als Zahlungsabwickler.
Symbolbild: Am Anfang steht fast immer ein Anruf.
Drei Firmennamen auf einem Blatt
Wer ist hier eigentlich Vertragspartner? Das Schreiben gibt darauf drei Antworten. Im Briefkopf steht die B&D Telemarketing SH.P.K., in der Absenderzeile über dem Adressfeld die GroupCall SH.P.K., und die AGB auf der Rückseite nennen als „Organisator" eine Group Call SH.P.K., während Group Partner Solutions „ein Produkt der B&D Telemarketing" sein soll. SH.P.K. ist die kosovarische GmbH. Als wirtschaftlich Berechtigten führen die AGB Drilon Ruhani mit Anschrift in Pristina.
Die Dortmunder Anschrift ist eine Korrespondenzadresse, und sie ist mir vertraut. Unter ihr firmiert der Glückswelten Service, ebenfalls ein Angebot der B&D Telemarketing und ebenfalls für 89 Euro im Monat. Dort sitzt auch die Tippgemeinschaft Best Win, deren Beiträge zuletzt unter dem Namen GroupCall SH.p.k. abgebucht wurden. Die Telefonnummer aus dem Briefkopf steht im Impressum von Glückswelten, die Faxnummer ist die Hotline von Best Win. Eine Website hat Group Partner Solutions nicht. Die Domain ist seit September 2025 registriert, liefert aber keine Seite aus; erreichbar ist nur eine E-Mail-Adresse.
Neu ist also der Name. Adresse, Telefon und Vertragsmuster sind die alten.
Wo Brief und AGB nicht zusammenpassen
Auf der Rückseite stehen die AGB, eng gesetzt und mühsam zu lesen. Die Mühe lohnt sich, denn an mehreren Stellen steht dort etwas anderes als im Brief.
Beispiel Laufzeit: Laut Brief läuft die Teilnahme mindestens drei Monate und verlängert sich danach um jeweils einen Monat; kündigen müsse man bis zum 6. des Vormonats. Nach § 4 der AGB verlängert sich der Vertrag um drei Monate, die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen, und die Mindestlaufzeit soll „abhängig vom gewählten Paket" drei oder zwölf Monate betragen. Was davon gilt, bleibt offen. Solche Unklarheiten gehen zulasten dessen, der die Bedingungen gestellt hat. Eine automatische Verlängerung um feste drei Monate ist bei Verbraucherverträgen seit März 2022 ohnehin nicht mehr zulässig.
Beispiel Widerruf: Die Belehrung in § 3 nennt eine Frist von „zwei Wochen" und stützt sich auf Vorschriften, die es in dieser Form seit vielen Jahren nicht mehr gibt. Eine Belehrung nach altem Recht ist angreifbar. Ist sie nicht ordnungsgemäß, läuft die Widerrufsfrist zwölf Monate und 14 Tage statt 14 Tage. Ob das hier so ist, muss im Einzelfall geprüft werden, es spricht aber einiges dafür.
Zwei weitere Klauseln sollten Sie kennen. Nach § 5 kostet jede Rücklastschrift pauschal 10 Euro. Und in § 7 erklären Sie sich damit einverstanden, „jederzeit erneut" kontaktiert zu werden. Die Anrufe sollen also weitergehen.
Die AGB auf der Rückseite (September 2026): Vertragspartner „Group Call SH.P.K.", Verlängerung um drei Monate, Widerrufsbelehrung nach altem Recht.
Auf dem Kontoauszug steht Tique Holdings
Suchen Sie auf dem Kontoauszug nicht nach Group Partner Solutions. Der Einzug läuft laut Schreiben über die Tique Holdings Limited aus Zypern. Den Namen kenne ich von anderen telefonisch vertriebenen Tippgemeinschaften, zuletzt von der TEK-REM Solution LTD, deren Begrüßungsschreiben denselben Satz enthält. Notieren Sie sich vom Kontoauszug die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz. Beides braucht Ihre Bank, wenn sie künftige Lastschriften sperren soll.
Sehen Sie bei der Gelegenheit ältere Auszüge durch. Abbuchungen unter den Namen GroupCall, Best Win oder Glückswelten gehören zum selben Umfeld, und nicht selten laufen mehrere dieser Verträge nebeneinander.
Ein Telefonat reicht nicht ohne Weiteres
Verträge kann man am Telefon schließen. Für Tippgemeinschaften und Gewinnspiel-Eintragungen hat der Gesetzgeber aber eine Hürde eingebaut: Nach § 675 Abs. 3 BGB braucht ein solcher Vertrag die Textform. Prüfen Sie deshalb, ob Ihnen eine Bestätigung in Textform vorliegt und ob Sie selbst etwas per E-Mail, SMS oder Unterschrift bestätigt haben. Liegt keine Bestätigung in Textform vor, kann der Vertrag unter Umständen angegriffen werden. Wie gut die Aussichten sind, hängt davon ab, was der Anbieter vorlegen kann.
Verlangen Sie außerdem die Aufzeichnung. Der Anbieter beruft sich auf sie, also soll er sie herausgeben. In Mitschnitten, die ich aus vergleichbaren Fällen kenne, wird über Preis, Laufzeit und Kündigungsfrist oft nur beiläufig gesprochen, manchmal gar nicht.
Bereits abgebuchte Beträge können Sie innerhalb von acht Wochen über Ihre Bank zurückgeben lassen, ohne Mandat bis zu 13 Monate. Bedenken Sie die Folgen: Besteht doch ein Vertrag, behandelt der Anbieter die Rücklastschrift als offene Forderung, berechnet die 10 Euro aus seinen AGB und schickt Mahnungen. Sinnvoll ist die Rückgabe vor allem, wenn Sie sicher sind, nichts bestätigt zu haben, und wenn Sie gleichzeitig schriftlich widersprechen.
Meine Empfehlung Schreiben Sie, telefonieren Sie nicht. Jeder Anruf bei der Hotline kann wieder aufgezeichnet werden. Ein Schreiben, in dem Sie den Vertrag bestreiten, die Bestätigung in Textform und die Aufzeichnung verlangen, vorsorglich widerrufen und kündigen und das Lastschriftmandat widerrufen, hält Ihre Position fest. Mit meinem Musterschreiben zu Group Partner Solutions ist es in wenigen Minuten fertig.
Vier Schritte gegen die Abbuchung
- Unterlagen sichern: Heben Sie Brief, AGB und Umschlag auf und notieren Sie, wann Sie angerufen wurden und was man Ihnen gesagt hat. Auch frühere Post von Glückswelten oder Best Win gehört in diese Mappe.
- Schriftlich widersprechen: Bestreiten Sie den Vertrag, verlangen Sie die Bestätigung in Textform und die Aufzeichnung, erklären Sie vorsorglich Widerruf und Kündigung, widerrufen Sie das Lastschriftmandat und widersprechen Sie weiteren Anrufen. Meine Vorlage trägt die Anschrift automatisch ein.
- Mit der Bank sprechen: Teilen Sie den Widerruf des Mandats mit und lassen Sie künftige Lastschriften über die Mandatsreferenz sperren. Eine Rückgabe bereits gebuchter Beträge ist möglich, wägen Sie sie wegen der Folgekosten ab.
- Bei Mahnungen ruhig bleiben: Widersprechen Sie schriftlich, unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und vereinbaren Sie keine Raten. Selbst aktiv werden müssen Sie erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid, dann innerhalb von zwei Wochen.
Was Sie jetzt tun können:
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- Anwalt beauftragen — Dr. Hoffmann übernimmt die Abwehr gegen Group Partner Solutions zum Pauschalhonorar
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Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.
| Leistung | Musterschreiben | Anwalt beauftragen |
|---|---|---|
| Forderung bestreiten | ✓ | ✓ |
| Vertrag kündigen | ✓ | ✓ |
| Rückforderung gezahlter Beträge | ✓ | ✓ |
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| Preis | 39 € | 299 € |
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Dr. Christian Hoffmann
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Häufige Fragen zu Group Partner Solutions
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