Hilfe gegen Inkassomahnung

Noble Trust UAB / Kapital-Werk: Servicepauschale für eine Finanzsanierung? Hilfe vom Anwalt

Mahnung der Noble Trust UAB (Kapital-Werk, Finance Optimizer, care4finance) über eine Servicepauschale? Was dahintersteckt und was Sie jetzt tun sollten.

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Noble Trust UAB – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Sie haben eine „Letzte Zahlungsaufforderung" der Noble Trust UAB erhalten, Absender Kapital-Werk, mit einer „Servicepauschale" von 186,60 Euro, einer Frist von zehn Tagen, der Wahl zwischen Einmalzahlung und drei Raten und der Ankündigung, der Vorgang werde sonst an einen „externen Dienstleister" übergeben? Oder eine ähnliche Forderung unter dem Namen Finance Optimizer oder care4finance? Auf dieser Seite erkläre ich, wer hinter der Noble Trust UAB steckt, was eine „Finanzsanierung" ist und was nicht, warum die Zahlen auf den Webseiten nicht aufgehen, wohin die Spur der Marken führt und wie Sie auf die Forderung reagieren sollten. Wenn Sie direkt reagieren möchten: Eine Vorlage für Ihr Schreiben an die Noble Trust UAB können Sie hier herunterladen.

Hintergrund

Wer ist die Noble Trust UAB?

Die Noble Trust UAB ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung litauischen Rechts mit Sitz in Vilnius. Das litauische Register führt sie seit dem 20. Februar 2025, mit einem Stammkapital von 1.000 Euro, einem einzigen Angestellten und dem Tätigkeitsfeld „Rechtsdienstleistungen". Als Direktor ist seit März 2025 ein Dennis Guenther eingetragen, in den ersten Wochen davor ein anderer Name. Für das erste Geschäftsjahr weist eine litauische Wirtschaftsauskunft einen Umsatz von rund 270.000 Euro und einen Gewinn von gut 100.000 Euro aus. Ein Angestellter, 270.000 Euro Umsatz: Das sind, grob gerechnet, weit über tausend Servicepauschalen im ersten Jahr.

Mit dem Namen Noble Trust hatten Sie vermutlich nie bewusst zu tun. Nach außen treten drei Marken auf: Kapital-Werk (kapital-werk.de), Finance Optimizer (finance-optimizer.net) und care4finance (care4finance.com). Alle drei nennen im Kontaktbereich „Eine Marke der Noble Trust UAB" samt Company Code, alle drei verweisen auf dieselbe E-Mail-Adresse bei nobletrust-connect.com. Die Mahnungen kommen von einer vierten Adresse bei nt-global-service.com, deren Website nur aus einer „Danke"-Seite mit demselben Werbetext besteht. Unter nobletrust-connect.com schließlich präsentiert sich Noble Trust auf Englisch als Agentur für „digital marketing strategy", „B2C brokerage" und „debt management". Nicht zu verwechseln ist die Firma mit der Trading-Plattform noble-trust.com.co, vor der Kollegen seit 2024 warnen; das ist ein anderes Thema.

Kontaktseite von kapital-werk.de: Noble Trust UAB, Vilnius, Lithuania, Eine Marke der Noble Trust UAB, Company Code 307100433, E-Mail-Adresse bei nobletrust-connect.com

Kontaktseite von kapital-werk.de: „Eine Marke der Noble Trust UAB", dazu der litauische Company Code.

Startseiten von kapital-werk.de, care4finance.com und finance-optimizer.net nebeneinander: dieselbe Vorlage mit Bis 100.000 Euro starten Sie durch, Regulierungssumme und monatliche Rate

Drei Marken, eine Vorlage: kapital-werk.de, care4finance.com und finance-optimizer.net im Oktober 2026.

Die Marken

Kapital-Werk, Finance Optimizer, care4finance: drei Namen, eine Vorlage

Legt man die drei Webseiten nebeneinander, sieht man dieselbe Vorlage in anderen Farben: „Ihr Finanzpartner. BIS 100.000€ starten Sie durch!", zwei Eingabefelder für „Regulierungssumme" und „monatliche Rate", dazu „Mehr als 20 Jahre Erfahrung" und „Über 2000 zufriedene Kunden". Zwanzig Jahre Erfahrung bei einer Firma, die seit Februar 2025 existiert, erklären sich nur, wenn die Vorlage älter ist als die Firma. Das ist sie: Dieselben Texte und dieselben Beispielrechnungen stehen auf Schweizer Seiten wie neoplus-fin.com, moving-finance.com oder financial-network.net. Die Marke Finance Optimizer gab es nach Recherchen des Finanzblogs depotstudent schon vor Noble Trust, damals mit einer Firma aus Schwerin im Impressum. Die Firma wechselt, die Vorlage bleibt.

Was die Seiten verkaufen, steht klein im Text: „Wir bieten ausschließlich Finanzsanierungen an." Das Wort Kredit kommt nicht vor, es wird sorgfältig vermieden. Wer über eine Anzeige für einen „Kredit ohne Schufa" auf eine dieser Seiten kommt, liest „bis 100.000 €", „monatliche Rate" und „Auszahlung" und nimmt an, er beantrage ein Darlehen. Genau diese Aufmachung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe bei einem anderen Anbieter als irreführend eingestuft (Urteil vom 12.04.2022, 6 U 82/22): Wer eine konkret bezifferte, „sofort verfügbare Finanzsanierung" ankündigt und in Wahrheit eine kostenpflichtige Vermittlung verkauft, täuscht den Verbraucher. Das Impressum von kapital-werk.de besteht übrigens aus der Überschrift „Angaben gemäß § 5 TMG" und sonst nichts; Firma, Anschrift und Vertretung fehlen dort vollständig.

Das Schreiben

Was in der Zahlungsaufforderung von Noble Trust steht

Das Schreiben, das mir vorliegt, trägt die Überschrift „Letzte Zahlungsaufforderung" und eine Dokumentnummer, die mit „MAH2" beginnt, die zweite Mahnung also. Gefordert wird eine „Servicepauschale" von 186,60 Euro, fällig binnen zehn Tagen, wahlweise als Einmalzahlung oder in drei Raten von 93,30, 46,65 und 46,65 Euro. Bezug genommen wird auf eine „Aufnahmebestätigung & Zahlungsinformationen (ANB)", die der Kunde angeblich erhalten hat. Nach Zahlungseingang erfolge der „Start der Bearbeitung" und die „Einleitung der vorgesehenen Massnahmen und der entsprechenden Auszahlungen gemäss Vertrag". Bleibe die Zahlung aus, werde der Vorgang an einen „externen Dienstleister" übergeben; nach Berichten anderer Kanzleien ist das die Jedermann Inkasso GmbH.

Zwei Details lohnen den zweiten Blick. Das Geld soll per Überweisung auf ein Konto bei der Revolut Bank UAB in Vilnius, die IBAN beginnt mit LT98 3250. Eine Überweisung lässt sich, anders als eine Lastschrift, nicht zurückholen. Und das Schreiben ist in Schweizer Rechtschreibung verfasst: „Massnahmen", „gemäss", kein ß. Eine litauische Firma, die deutsche Kunden mahnt, benutzt Schweizer Textbausteine. Das passt zu dem, was das Hilfe-Center der Marken verrät.

Dieses Hilfe-Center liegt nicht auf kapital-werk.de, sondern auf help.globalms-connect.com. Dort steht, was auf den Werbeseiten fehlt: „Für die Dienstleistungen der vermittelten Gesellschaft fällt eine Servicepauschale an", zahlbar „in zwei Teilbeträgen: Die erste Rate wird mit Vertragsabschluss fällig, die zweite Rate zwölf Monate später". Auf die Frage „Erhalte ich eine einmalige Gesamtauszahlung?" antwortet die Seite mit einem Wort: „Nein."

Hilfe-Center auf help.globalms-connect.com: Antworten zu Gebühren, Servicepauschale in zwei Teilbeträgen, versteckten Kosten und der Frage nach einer einmaligen Gesamtauszahlung, Antwort Nein

Hilfe-Center der Marken auf globalms-connect.com: Servicepauschale in zwei Raten, keine Auszahlung.

Beispiele aus den TOP-Kundenanfragen auf kapital-werk.de: 1500 Euro, 24 Raten à 73,53 Euro, Gesamtsumme 2040,71 Euro, bis 50000 Euro mit Gesamtsumme 60434,53 Euro

Beispielrechnungen auf kapital-werk.de: 24 Raten à 73,53 Euro ergeben 1.764,72 Euro, nicht 2.040,71 Euro.

Das Produkt

Eine Finanzsanierung ist kein Kredit

Bei einer Finanzsanierung bekommen Sie kein Geld. Sie zahlen eine monatliche Rate an den Anbieter, der sie an Ihre Gläubiger weiterleiten soll, und zahlen für dieses Weiterleiten zusätzlich Gebühren. Marcus Köster von der Verbraucherzentrale NRW hat das in der ZDF-Reportage „Deine Schulden, ihr Profit" (Oktober 2024) so beschrieben: Was der Finanzsanierer tut, „könnte man sehr schnell auch selber machen mit einem Dauerauftrag", es sei „eine gehaltlose Leistung, für die aber viel Geld verlangt wird". Die Verbraucherzentrale rät seit Jahren, solche Verträge vorsorglich zu widerrufen und wegen Täuschung anzufechten und stattdessen eine anerkannte Schuldnerberatung aufzusuchen, die kostenlos arbeitet.

Wie teuer das Modell ist, zeigen die Beispielrechnungen auf kapital-werk.de selbst. Für eine Regulierungssumme von 1.500 Euro nennt die Seite 24 Raten à 73,53 Euro und eine „Gesamtsumme" von 2.040,71 Euro. Aus 1.500 Euro eigener Schulden werden also 2.040 Euro, ein Aufschlag von 36 Prozent für das Weiterleiten des eigenen Geldes. Bei 50.000 Euro sind es 60.434,53 Euro, mehr als 10.000 Euro Aufschlag. Und nicht einmal die Rechnung stimmt: 24 mal 73,53 Euro ergeben 1.764,72 Euro, nicht 2.040,71 Euro. Die Differenz von 276 Euro erklärt die Seite nirgends. Auf den Schweizer Schwesterseiten steht für dieselbe Rate eine andere Gesamtsumme, 1.948,71 Euro. Die Zahlen sind Dekoration; was Sie wirklich zahlen, erfahren Sie erst aus der „Aufnahmebestätigung".

Die Spur

Wohin die Webseiten führen: Zürich

Das Hilfe-Center auf globalms-connect.com benutzen nicht nur die drei Noble-Trust-Marken, sondern auch neoplus-fin.com, moving-finance.com, financial-network.net und finora-finance.com. Diese Seiten nennen als Betreiber die Global Marketing Services AG beziehungsweise die Silver Management & Consulting AG, beide an derselben Adresse in Zürich-Oerlikon. Die Schweizer Reklamationszentrale beschreibt die Global Marketing Services AG seit September 2024 als Dach eines „Netzwerks von Finanzsanierern" mit mehr als einem Dutzend Marken; als Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift nennt sie einen Dennis Günther. Das Strassenmagazin Surprise und das Verbraucherschutzforum Berlin hatten schon 2020 und 2021 über die Brüder Dennis und Ulrich Günther und ihre Zürcher Finanzsanierungsfirmen berichtet. Die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt seit 2019 im Verfahren „Sanierungsbetrug" gegen rund 90 Firmen der Branche; im Februar 2021 gab es Hausdurchsuchungen an über 30 Orten in der Schweiz und in Süddeutschland. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Ob der Dennis Guenther im litauischen Register dieselbe Person ist wie der Dennis Günther im Zürcher Handelsregister, kann ich aus öffentlichen Quellen nicht mit Sicherheit sagen. Namensgleichheit, Branche, gemeinsames Hilfe-Center, gemeinsame Textvorlage und die Schweizer Rechtschreibung in den Mahnungen sprechen dafür, dass hier derselbe Baukasten verwendet wird. Ein letztes Detail aus den AGB von kapital-werk.de: „Dieses Angebot richtet sich ausschliesslich nicht an Bürger in der Schweiz." Für deutsche Kunden gilt das Angebot, für Schweizer nicht. Warum ausgerechnet Schweizer Kunden ausgeschlossen werden, erklärt die Seite nicht.

AGB von kapital-werk.de, Ziffer 3 Leistungsbeschreibung: Regulierung ist die Vorbereitung für Verhandlungen mit den Gläubigern, keinesfalls Rechtsberatung oder Darlehensvermittlung, Angebot richtet sich nicht an Bürger in der Schweiz

Ziffer 3 der AGB von kapital-werk.de: „keinesfalls eine Rechtsberatung oder Darlehensvermittlung", und kein Angebot für Schweizer.

Startseite von nt-global-service.com: Ihr Premium Partner in Sachen Finanzsanierungen, Mehr als 20 Jahre Erfahrung, Foto eines jubelnden Mannes

nt-global-service.com, die Absenderdomain der Mahnungen: „Mehr als 20 Jahre Erfahrung" bei einer Firma aus dem Jahr 2025.

Worauf es ankommt

Ist die Forderung berechtigt? Fünf Prüfpunkte

Gibt es überhaupt einen Vertrag? Nach den AGB kommt der Vertrag zustande, „wenn der Kunde das individuelle Vertragsangebot digital signiert". Noble Trust muss also belegen, dass Sie ein konkretes Angebot mit Preis erhalten und signiert haben. Verlangen Sie dieses Angebot, die signierte Fassung und die „Aufnahmebestätigung". Bei einem Vertragsschluss über eine Webseite muss die Schaltfläche zudem eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen (§ 312j Abs. 3 BGB); fehlt das, kommt kein Vertrag zustande (§ 312j Abs. 4 BGB). Wurde Ihnen die Servicepauschale erst mit der „Aufnahmebestätigung" genannt, war sie bei der Signatur nicht vereinbart.

Können Sie noch widerrufen? Verträge, die über das Internet oder am Telefon geschlossen werden, können Sie 14 Tage lang widerrufen (§ 312g BGB). Die Frist läuft aber erst, wenn Sie ordnungsgemäß belehrt wurden; sonst verlängert sie sich auf zwölf Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB). Der Satz in den AGB, der Kunde könne „binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen" widerrufen, ersetzt keine Belehrung: Es fehlen Adresse, Form und Folgen des Widerrufs. Wertersatz für begonnene Leistungen schulden Sie nur, wenn Sie ausdrücklich verlangt haben, dass vor Ablauf der Frist begonnen wird (§ 357a BGB). Erklären Sie den Widerruf deshalb in jedem Fall, auch wenn der Vertrag Monate zurückliegt.

Wurden Sie getäuscht? Wer einen Kredit beantragen wollte und eine Finanzsanierung bekam, kann den Vertrag wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anfechten (§§ 119, 123 BGB). Entscheidend ist, was in Ihrem Fall gesagt und geschrieben wurde, am Telefon, in E-Mails, auf der Webseite. Heben Sie alles auf.

Darf Noble Trust das überhaupt? Die AGB betonen, die „Regulierung" sei „keinesfalls eine Rechtsberatung oder Darlehensvermittlung". Beides hat Gründe. Für Darlehensvermittler gilt § 655d BGB: Außer der Provision bei tatsächlicher Auszahlung darf kein Entgelt verlangt werden, eine Vorkasse-„Servicepauschale" wäre unzulässig. Und Verhandlungen mit Gläubigern über Stundung oder Erlass sind nach meiner Einschätzung Rechtsdienstleistungen (§ 2 RDG), die in Deutschland Rechtsanwälten und anerkannten Schuldnerberatungsstellen vorbehalten sind (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 RDG). Im Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz findet sich zur Noble Trust UAB kein Eintrag (Stand 26. Oktober 2026). Ein Vertrag, der gegen das RDG verstößt, kann nach § 134 BGB nichtig sein. Ob ein Gericht das so sieht, hängt davon ab, was Noble Trust tatsächlich zu leisten verspricht; die Formulierung „Vorbereitung für Verhandlungen" ist erkennbar darauf angelegt, genau dieser Frage auszuweichen.

Welches Recht gilt, und wer müsste klagen? Noble Trust richtet ihr Angebot mit deutschsprachigen Seiten und einer .de-Domain an deutsche Verbraucher. Damit gilt deutsches Verbraucherrecht (Art. 6 Rom-I-Verordnung), und klagen könnte die Firma nur vor dem Gericht an Ihrem Wohnsitz (Art. 18 Brüssel-Ia-Verordnung). Eine litauische Gesellschaft mit einem Angestellten müsste also für 186,60 Euro einen deutschen Anwalt beauftragen und vor dem Amtsgericht beweisen, dass ein wirksamer Vertrag besteht. Das ist der Grund, warum solche Forderungen mit Mahnungen, Inkasso und Fristen betrieben werden und nicht mit Klagen.

Meine Empfehlung Erst prüfen, dann schriftlich antworten. Ein Schreiben, mit dem Sie den Vertragsschluss bestreiten, das signierte Angebot und die Widerrufsbelehrung verlangen, vorsorglich Widerruf und Anfechtung erklären, die Servicepauschale zurückweisen und die Löschung Ihrer Daten fordern, dokumentiert Ihre Position. Mit meinem Musterschreiben zur Noble Trust UAB ist es in wenigen Minuten fertig.

Fake oder echt?

Ignorieren oder bezahlen?

Die Firma gibt es, die Marken gibt es, und die Mahnung ist kein Fälschungsprodukt im Sinne eines Fake-Inkassos. Nur folgt daraus nichts für die Forderung. Ob Sie 186,60 Euro schulden, entscheidet sich an den Fragen oben, nicht am Briefkopf. Zahlen rate ich nicht: Wer die erste Rate der Servicepauschale überweist, bestätigt aus Sicht der Gegenseite den Vertrag, und das Geld liegt danach auf einem litauischen Revolut-Konto, von dem es keine Bank zurückholt. Ignorieren rate ich auch nicht. Zwar müsste Noble Trust in Deutschland klagen, aber ein Inkassounternehmen kann das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, und ein Europäischer Zahlungsbefehl ist ebenfalls möglich. Kommt Post vom Gericht, haben Sie zwei Wochen (Mahnbescheid) beziehungsweise 30 Tage (Europäischer Zahlungsbefehl) für Widerspruch oder Einspruch; danach wird aus einer bestrittenen Forderung ein Titel.

Die Servicezeiten „Montag bis Freitag, 09:00 bis 12:00 Uhr" lasse ich bewusst aus, eine Telefonnummer nennt das Schreiben ohnehin nicht. Was am Telefon besprochen wird, lässt sich hinterher nicht beweisen. Ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass die Dinge am Telefon geklärt werden konnten. Schreiben Sie.

Frau liest am Esstisch ein Schreiben, daneben ein Laptop mit einem Online-Formular, Symbolbild

Symbolbild: Aus einer Kreditanfrage im Internet wird eine Zahlungsaufforderung für eine Finanzsanierung.

Was Sie konkret tun sollten

Die vier Schritte gegen die Forderung

Aus meiner Praxis mit Finanzsanierungs-Anbietern empfehle ich diese Reihenfolge:

  1. Unterlagen sichern: Über welche Webseite haben Sie angefragt, und was stand dort? Sichern Sie E-Mails, die „Aufnahmebestätigung", ein eventuelles Angebot, Telefonnotizen mit Datum, Nummer und dem, was versprochen wurde, und alle Mahnungen. Prüfen Sie, ob Sie je etwas „digital signiert" haben und was genau.
  2. Schriftlich an Noble Trust: per E-Mail an die Adresse im Schreiben und an die Kontaktadresse der Webseite, zusätzlich per Post nach Vilnius. Bestreiten Sie den Vertragsschluss, verlangen Sie das signierte Angebot und die Widerrufsbelehrung, erklären Sie vorsorglich Widerruf, Anfechtung und Kündigung, weisen Sie die Servicepauschale zurück und fordern Sie die Löschung Ihrer Daten. Rufen Sie nicht an.
  3. Bank einbeziehen: Haben Sie per Lastschrift gezahlt, lassen Sie die Buchung innerhalb von acht Wochen zurückgeben (§ 675x BGB). Haben Sie überwiesen, fordern Sie den Betrag schriftlich mit Frist zurück; mehr kann Ihre Bank nicht tun. Weitere Raten zahlen Sie nicht.
  4. Inkasso und Gericht: Meldet sich die Jedermann Inkasso GmbH, verweisen Sie auf Ihr Schreiben, verlangen Sie die Darlegung nach § 13a RDG und unterschreiben Sie keine Ratenvereinbarung. Gegen einen Mahnbescheid legen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein, gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl innerhalb von 30 Tagen Einspruch, jeweils beim Gericht.

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Was tun?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.

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Ignorieren

Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

×
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Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

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Häufige Fragen zu Noble Trust UAB

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung litauischen Rechts mit Sitz in Vilnius, registriert im Februar 2025 mit 1.000 Euro Stammkapital, einem Angestellten und dem Tätigkeitsfeld „Rechtsdienstleistungen". Direktor ist seit März 2025 ein Dennis Guenther. Noble Trust tritt gegenüber Verbrauchern nicht unter eigenem Namen auf, sondern über die Marken Kapital-Werk, Finance Optimizer und care4finance, die „Finanzsanierungen" anbieten. Die Firma hat nichts mit der Trading-Plattform noble-trust.com.co zu tun, vor der ebenfalls gewarnt wird.
Ja. Kapital-Werk ist nach eigener Angabe „Eine Marke der Noble Trust UAB" mit dem Company Code 307100433, ebenso Finance Optimizer und care4finance. Alle drei Webseiten nutzen dieselbe Vorlage, dieselben Beispielrechnungen, dieselbe E-Mail-Adresse und dasselbe Hilfe-Center. Ein Schreiben von Kapital-Werk ist also ein Schreiben der Noble Trust UAB, und ein Schreiben an die Noble Trust UAB erreicht auch Kapital-Werk.
Die Firma existiert, die Marken existieren, und die Schreiben stammen von ihnen; ein Fälschungsprodukt im Sinne eines Fake-Inkassos ist das nicht. Ob die geforderte Servicepauschale geschuldet ist, ist eine andere Frage. Dafür müsste Noble Trust belegen, dass Sie ein konkretes Vertragsangebot mit Preis digital signiert haben, dass Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden und dass die versprochene Leistung überhaupt zulässig ist. An jedem dieser Punkte lässt sich die Forderung angreifen.
Nein. Eine Finanzsanierung ist kein Kredit. Sie zahlen eine monatliche Rate an den Anbieter, der sie an Ihre Gläubiger weiterleiten soll, und zahlen für dieses Weiterleiten zusätzlich Gebühren. Das Hilfe-Center der Noble-Trust-Marken beantwortet die Frage „Erhalte ich eine einmalige Gesamtauszahlung?" selbst mit „Nein". Die Verbraucherzentrale NRW nennt das Modell eine „gehaltlose Leistung": Was der Sanierer tut, erledigt ein Dauerauftrag kostenlos. Wer einen Kredit beantragen wollte und einen Finanzsanierungsvertrag bekam, kann den Vertrag anfechten und widerrufen.
Nicht, bevor geklärt ist, ob überhaupt ein Vertrag besteht. Die AGB von Kapital-Werk nennen keinen Preis; die Servicepauschale steht erst in der „Aufnahmebestätigung", die nach der Anfrage verschickt wird. Was bei Vertragsschluss nicht vereinbart war, schulden Sie nicht. Wer die erste Rate überweist, bestätigt aus Sicht der Gegenseite den Vertrag, und das Geld liegt danach auf einem litauischen Revolut-Konto, von dem es keine Bank zurückholt. Bestreiten Sie die Forderung schriftlich und verlangen Sie den Nachweis des Vertragsschlusses.
Sehr wahrscheinlich ja, auch nach Monaten. Online oder am Telefon geschlossene Verträge können Verbraucher 14 Tage lang widerrufen. Die Frist beginnt aber erst mit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung; fehlt sie, verlängert sie sich auf zwölf Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB). Der eine Satz in den AGB von Kapital-Werk, der Kunde könne „binnen 14 Tagen" widerrufen, nennt weder Adresse noch Form noch Folgen und ist keine Belehrung. Erklären Sie den Widerruf deshalb vorsorglich in jedem Fall, zusätzlich zur Anfechtung.
Die Schreiben kündigen die Übergabe an einen „externen Dienstleister" an; nach Berichten anderer Kanzleien ist das die Jedermann Inkasso GmbH, die dann mit Inkassokosten nachlegt. Klagen müsste Noble Trust als litauische Firma vor dem Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz und dort den Vertragsschluss beweisen. Möglich sind ein deutscher Mahnbescheid, gegen den Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, oder ein Europäischer Zahlungsbefehl mit 30 Tagen Einspruchsfrist. Beides kommt vom Gericht, nicht per E-Mail. Solange nur Mahnungen kommen, gilt: schriftlich bestreiten, nicht anrufen, nichts anerkennen.
Rechtlich ja, praktisch schwer. Nach Widerruf oder Anfechtung muss Noble Trust die Zahlung zurückerstatten. Eine Überweisung auf das Revolut-Konto in Litauen kann Ihre Bank aber nicht zurückholen; Sie sind auf die Firma angewiesen oder müssten in Litauen vollstrecken. Haben Sie per Lastschrift gezahlt, lassen Sie die Buchung innerhalb von acht Wochen über Ihre Bank zurückgeben. Fordern Sie den Betrag in jedem Fall schriftlich mit Frist zurück und heben Sie den Vorgang auf; weitere Raten sollten Sie keinesfalls zahlen.
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