Hilfe bei ungewollten Abos

Novasparkling – Rechnung erhalten? Hilfe vom Anwalt

Novasparkling-Rechnung über 249 € erhalten? Anbieter ist die Margot Brands Limited in Hongkong. Anwalt Dr. Hoffmann erklärt, warum die Forderung häufig angreifbar ist und wie Sie sie abwehren.

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Novasparkling – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann
Hintergrund

Was ist Novasparkling?

Novasparkling präsentiert sich als Dating- und Kontaktplattform „zum Swipen“ für Volljährige und wirbt mit dem Zusatz „Made in Germany“. Tatsächlicher Vertragspartner ist nach den eigenen Angaben in Impressum und AGB jedoch die Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong — also ein Anbieter aus einem Drittland außerhalb der EU. Eine ladungsfähige inländische Anschrift wird nicht genannt; als Kontakt dienen ausschließlich Support-E-Mail-Adressen.

Abgerechnet wird laut den AGB eine zwölfmonatige Premium-Mitgliedschaft zum Preis von 249,00 €, die „mit Ausstellung der Rechnung in voller Höhe und sofort fällig“ sein soll. Viele Betroffene berichten mir, dass sie sich an einen solchen kostenpflichtigen Vertrag gar nicht erinnern können.

Dass ein Anbieter existiert und eine Rechnung verschickt, sagt noch nichts darüber aus, ob die Forderung berechtigt ist.

Smartphone mit Dating-App neben einer Rechnung von Novasparkling
Im Posteingang

Wie läuft die Forderung von Novasparkling ab?

Aus den mir vorliegenden Unterlagen ergibt sich ein wiederkehrender Ablauf: Zunächst kommt eine Willkommens-Mail mit Zugangsdaten, kurz darauf folgen eine Rechnung sowie eine „Vertragsbestätigung“ und eine „AGB-Empfangsbestätigung“. Bleibt die Zahlung aus, sieht das Mahnsystem drei Stufen vor — 5 € nach 7 Tagen, 10 € nach 14 Tagen und 15 € nach 21 Tagen —, bevor ab dem 28. Tag eine Übergabe an ein Inkasso-Unternehmen angekündigt wird.

Auffällig ist, dass bereits nach sieben Tagen gemahnt wird, obwohl Verzug bei einer bloßen Rechnung regelmäßig erst nach 30 Tagen eintritt (§ 286 Abs. 3 BGB).

Meine Empfehlung Zahlen Sie nicht aus reiner Verunsicherung und reagieren Sie nicht vorschnell. Klären Sie alles ausschließlich schriftlich — am besten per Einschreiben mit Rückschein.

AGB-Analyse

Warum die Forderung häufig angreifbar ist

Wer sich an keinen Vertragsschluss erinnert, sollte die Forderung kritisch prüfen lassen. Bei im Internet geschlossenen Verträgen trägt der Anbieter die Beweislast dafür, dass überhaupt ein wirksamer, kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist. Nach § 312j BGB muss insbesondere der Bestellbutton eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen. Bemerkenswert ist, dass die von Novasparkling versandte „Empfangsbestätigung“ bei den Punkten IP-Adresse und Browser-Kennung ausdrücklich „nicht erfasst“ vermerkt — ein belastbarer technischer Nachweis des Bestellvorgangs sieht anders aus.

Hinzu kommt eine zweite Konstruktion: Novasparkling stützt sich darauf, dass der Nutzer den sofortigen Leistungsbeginn verlangt und damit auf sein Widerrufsrecht verzichtet habe (§§ 356, 357a BGB), und verlangt im Widerrufsfall einen pauschalen Wertersatz — unter anderem eine „Setup-Pauschale“ von 90 €. Ein solches Erlöschen des Widerrufsrechts und ein Wertersatzanspruch setzen jedoch stets einen wirksamen Vertrag und eine ordnungsgemäße Belehrung voraus. Fehlt es daran, greifen weder Verzicht noch Wertersatz — und ohne wirksamen Vertrag entsteht auch kein Verzug und damit keine Mahngebühr.

Ihr Hebel

Wie Sie auf Novasparkling reagieren sollten

Reagieren Sie schriftlich und nachweisbar. Widersprechen Sie der Forderung, ohne ein Schuldanerkenntnis abzugeben, und erklären Sie vorsorglich den Widerruf sowie — für den Fall, dass doch ein Vertrag bestehen sollte — die Kündigung. Reagieren Sie auf ein etwaiges Inkasso-Schreiben sachlich und legen Sie gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid fristgerecht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein.

Ein zusätzlicher Faktor spielt Ihnen in die Hände: Der Sitz der Anbieterin in Hongkong erschwert die gerichtliche Durchsetzung der Forderung in Deutschland erheblich. Sie müssen sich mit Novasparkling aber nicht allein auseinandersetzen — ich übernehme auf Wunsch die gesamte Korrespondenz mit Anbieter und Inkasso für Sie.

Was Sie jetzt tun können:

Was tun?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.

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Ignorieren

Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

×
Einfach bezahlen

Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

Der richtige Weg: prüfen und rechtssicher abwehren
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Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.

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Mandantenstimmen

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Über 4.000 Bewertungen auf anwalt.de. Hier sind einige Stimmen von Menschen, denen ich helfen konnte.

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Ging alles reibungslos. Ich bin sehr zufrieden.
L. B. · Mandantin
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Grandioser Support und extrem kompetent. Mein Anliegen war nach 2 Tagen erledigt, das war unfassbar schnell und hat Hunderte Euros gespart. Sehr gerne wieder.
M. K. · Mandant
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Dr. Hoffmann hat alles innerhalb kürzester Zeit für uns geklärt. Die Kosten wurden über 90 % gesenkt. Eine perfekte Homepage, ein fester Preis. Er hat alles super erledigt.
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Super Arbeit, schnelle Antwort, freundlich und immer erreichbar. Ich kann Herrn Hoffmann nur wärmstens empfehlen — ich würde gerne 6 von 5 Sternen geben!
N. K. · Mandant
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Sympathisch, immer erreichbar für offene Fragen. Ein Klasse-Anwalt — gerne wieder und nur zu empfehlen!
K. S. · Mandantin
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Häufige Fragen zu Novasparkling

Novasparkling wird laut Impressum von der Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong (74-78 Stanley Street, Central) betrieben — also einem Drittland-Anbieter, der sich an den deutschsprachigen Markt richtet. Angeboten wird eine kostenpflichtige Online-Kontakt-/Dating-Plattform für Volljährige (18+). Als Kontakt finden sich ausschließlich E-Mail-Adressen (info@, support@, rechnung@billing.novasparkling.com); eine ladungsfähige inländische Anschrift fehlt.
Wer sich an keinen kostenpflichtigen Vertrag erinnert, sollte nicht vorschnell zahlen. Bei im Internet geschlossenen Verträgen muss der Anbieter beweisen, dass ein wirksamer, kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist — insbesondere muss der Bestellbutton eindeutig auf die Zahlungspflicht hingewiesen haben (§ 312j BGB). Gelingt dieser Nachweis nicht, besteht keine Zahlungspflicht.
Bei Verbraucherverträgen im Internet besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§§ 355, 312g BGB). Wurde die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erteilt oder fehlte sie, verlängert sich die Frist nach § 356 Abs. 3 BGB auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Unabhängig davon kann eine etwaige laufende Mitgliedschaft gekündigt werden. Erklären Sie Widerruf und Kündigung vorsorglich und schriftlich.
Üblich sind weitere Mahnungen und die Androhung eines Inkasso-Verfahrens. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern: Solange Sie der Forderung schriftlich widersprechen, bleibt sie streitig. Erst ein gerichtlicher Mahnbescheid erfordert schnelles Handeln — dann haben Sie zwei Wochen für den Widerspruch. Der Auslandssitz in Hongkong erschwert dem Anbieter die gerichtliche Durchsetzung in Deutschland zusätzlich.
Ein Schufa-Eintrag droht nur bei einer unbestrittenen Forderung. Sobald Sie der Forderung schriftlich widersprechen, ist sie streitig und darf nicht ohne Weiteres gemeldet werden. Mein Schreiben stellt die Forderung automatisch streitig.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Mit dem Musterschreiben wehren Sie die Forderung selbst ab; bei Beauftragung übernehme ich die Korrespondenz mit Anbieter und Inkasso komplett.
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