Novasparkling – Rechnung erhalten? Hilfe vom Anwalt
Novasparkling-Rechnung über 249 € erhalten? Anbieter ist die Margot Brands Limited in Hongkong. Anwalt Dr. Hoffmann erklärt, warum die Forderung häufig angreifbar ist und wie Sie sie abwehren.

Was ist Novasparkling?
Novasparkling präsentiert sich als Dating- und Kontaktplattform „zum Swipen“ für Volljährige und wirbt mit dem Zusatz „Made in Germany“. Tatsächlicher Vertragspartner ist nach den eigenen Angaben in Impressum und AGB jedoch die Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong — also ein Anbieter aus einem Drittland außerhalb der EU. Eine ladungsfähige inländische Anschrift wird nicht genannt; als Kontakt dienen ausschließlich Support-E-Mail-Adressen.
Abgerechnet wird laut den AGB eine zwölfmonatige Premium-Mitgliedschaft zum Preis von 249,00 €, die „mit Ausstellung der Rechnung in voller Höhe und sofort fällig“ sein soll. Viele Betroffene berichten mir, dass sie sich an einen solchen kostenpflichtigen Vertrag gar nicht erinnern können.
Dass ein Anbieter existiert und eine Rechnung verschickt, sagt noch nichts darüber aus, ob die Forderung berechtigt ist.
Wie läuft die Forderung von Novasparkling ab?
Aus den mir vorliegenden Unterlagen ergibt sich ein wiederkehrender Ablauf: Zunächst kommt eine Willkommens-Mail mit Zugangsdaten, kurz darauf folgen eine Rechnung sowie eine „Vertragsbestätigung“ und eine „AGB-Empfangsbestätigung“. Bleibt die Zahlung aus, sieht das Mahnsystem drei Stufen vor — 5 € nach 7 Tagen, 10 € nach 14 Tagen und 15 € nach 21 Tagen —, bevor ab dem 28. Tag eine Übergabe an ein Inkasso-Unternehmen angekündigt wird.
Auffällig ist, dass bereits nach sieben Tagen gemahnt wird, obwohl Verzug bei einer bloßen Rechnung regelmäßig erst nach 30 Tagen eintritt (§ 286 Abs. 3 BGB).
Meine Empfehlung Zahlen Sie nicht aus reiner Verunsicherung und reagieren Sie nicht vorschnell. Klären Sie alles ausschließlich schriftlich — am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Warum die Forderung häufig angreifbar ist
Wer sich an keinen Vertragsschluss erinnert, sollte die Forderung kritisch prüfen lassen. Bei im Internet geschlossenen Verträgen trägt der Anbieter die Beweislast dafür, dass überhaupt ein wirksamer, kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist. Nach § 312j BGB muss insbesondere der Bestellbutton eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen. Bemerkenswert ist, dass die von Novasparkling versandte „Empfangsbestätigung“ bei den Punkten IP-Adresse und Browser-Kennung ausdrücklich „nicht erfasst“ vermerkt — ein belastbarer technischer Nachweis des Bestellvorgangs sieht anders aus.
Hinzu kommt eine zweite Konstruktion: Novasparkling stützt sich darauf, dass der Nutzer den sofortigen Leistungsbeginn verlangt und damit auf sein Widerrufsrecht verzichtet habe (§§ 356, 357a BGB), und verlangt im Widerrufsfall einen pauschalen Wertersatz — unter anderem eine „Setup-Pauschale“ von 90 €. Ein solches Erlöschen des Widerrufsrechts und ein Wertersatzanspruch setzen jedoch stets einen wirksamen Vertrag und eine ordnungsgemäße Belehrung voraus. Fehlt es daran, greifen weder Verzicht noch Wertersatz — und ohne wirksamen Vertrag entsteht auch kein Verzug und damit keine Mahngebühr.
Wie Sie auf Novasparkling reagieren sollten
Reagieren Sie schriftlich und nachweisbar. Widersprechen Sie der Forderung, ohne ein Schuldanerkenntnis abzugeben, und erklären Sie vorsorglich den Widerruf sowie — für den Fall, dass doch ein Vertrag bestehen sollte — die Kündigung. Reagieren Sie auf ein etwaiges Inkasso-Schreiben sachlich und legen Sie gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid fristgerecht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein.
Ein zusätzlicher Faktor spielt Ihnen in die Hände: Der Sitz der Anbieterin in Hongkong erschwert die gerichtliche Durchsetzung der Forderung in Deutschland erheblich. Sie müssen sich mit Novasparkling aber nicht allein auseinandersetzen — ich übernehme auf Wunsch die gesamte Korrespondenz mit Anbieter und Inkasso für Sie.
Was Sie jetzt tun können:
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Ignorieren oder bezahlen?
Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.
Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.
Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.
Welche Hilfe brauchen Sie?
Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.
| Leistung | Musterschreiben | Anwalt beauftragen |
|---|---|---|
| Forderung bestreiten | ✓ | ✓ |
| Vertrag kündigen | ✓ | ✓ |
| Rückforderung gezahlter Beträge | ✓ | ✓ |
| Anwalt übernimmt Kommunikation | — | ✓ |
| Anwaltsgeheimnis / Vertraulichkeit | — | ✓ |
| Keine Post nach Hause | — | ✓ |
| Preis | 39 € | 299 € |
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Dr. Christian Hoffmann
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Häufige Fragen zu Novasparkling
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
Sie müssen sich nicht allein mit Novasparkling auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.


