Hilfe gegen Inkassomahnung

Pajisto Forderungsmanagement GmbH – Mahnung für PaySelect? Hilfe vom Anwalt

Mahnung der Pajisto Forderungsmanagement GmbH für PaySelect? Wer dahintersteckt, warum viele Forderungen verjährt sind und was Sie jetzt tun sollten.

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Pajisto Forderungsmanagement GmbH – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Sie haben ein Schreiben der Pajisto Forderungsmanagement GmbH erhalten, das Sie „letztmalig zur Zahlung für unsere Auftraggeberin außergerichtlich" auffordert, meist im Auftrag der PaySelect GmbH, mit einer Frist von wenigen Tagen, einer Hotline, die Sie „umgehend" anrufen sollen, und einem zweiten Blatt für einen „Teilzahlungsvergleich"? Auf dieser Seite erkläre ich, wer Pajisto ist, was in den Schreiben steht, wie aus 149,70 Euro für eine nie bestellte Karte über 270 Euro werden, warum viele dieser Forderungen verjährt sein dürften und was Sie jetzt tun sollten. Wenn Sie direkt reagieren möchten: Eine Vorlage für Ihr Schreiben an Pajisto können Sie hier herunterladen.

Hintergrund

Wer ist die Pajisto Forderungsmanagement GmbH?

Pajisto ist ein registriertes Inkassounternehmen: eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister, beaufsichtigt vom Bundesamt für Justiz, Handelsregister Amtsgericht Köln. Gegründet wurde die Gesellschaft 2019 unter dem Namen „Demanda Forderungsmanagement GmbH", 2020 wurde sie in Pajisto umbenannt, seit 2024 führt sie ein neuer Geschäftsführer. Die Briefe tragen eine Nürnberger Anschrift, die Unterschrift und die Ratenzahlungsvereinbarung eine Kölner. Auf ihrer Website wirbt Pajisto um Gläubiger aus Handwerk und Marketing und verspricht eine „kostenlose Ersteinschätzung".

Mir begegnet Pajisto seit Jahren als Inkasso für Firmen, deren Forderungen die Betroffenen nicht zuordnen können: Arita Finanzservice, Intaxx, ONEnxt Media, eine „Registrierungsstelle für Gewerbetreibende", Schufaheld, und zuletzt vor allem die PaySelect GmbH aus Frankfurt. Das Unternehmen ist echt und darf Forderungen einziehen. Das ist aber auch schon alles, was die Registrierung besagt: Ob die Forderung besteht, prüft kein Inkassounternehmen. Es fordert ein, was der Auftraggeber behauptet.

Briefkopf der Pajisto Forderungsmanagement GmbH: Zugelassenes Inkassounternehmen, Aufsichtsbehörde Bundesamt für Justiz, Nürnberger Anschrift, Hotline

Briefkopf eines Pajisto-Schreibens (Frühjahr 2026): registriertes Inkassounternehmen mit Nürnberger Anschrift.

Formular Ratenzahlung und Selbstauskunft von Pajisto: Felder für Bankverbindung, Arbeitgeber, Arbeitgeber-Adresse, Rufnummer, Mailadresse, Wohnsitz

Ausschnitt aus dem Beiblatt „Ratenzahlung und Selbstauskunft": Bankverbindung, Arbeitgeber, Rufnummer, E-Mail. Nichts davon müssen Sie angeben.

Das Schreiben

Was in den Schreiben von Pajisto steht

Die Briefe folgen einem festen Muster. Zuerst kommt eine „Vertretungsanzeige", dann eine „2. Mahnung", schließlich die „letztmalige" Zahlungsaufforderung: Auf die bisherigen Schreiben sei „kein Geldeingang zu verzeichnen gewesen und auch sonst keine begründete Reaktion Ihrerseits erfolgt". Es folgt eine Frist von gut zehn Tagen, die Ankündigung, man werde „auftragsgemäß gerichtlich gegen Sie vorgehen" und aus einem Titel „die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben", und der Satz „Rufen Sie uns hierzu bitte umgehend an". Beigelegt ist eine „Allgemeine Aufklärung zum gerichtlichen Mahnverfahren", die Kontopfändung, Lohnpfändung, Vermögensauskunft und „Verhaftung des Anspruchsgegners" aufzählt.

Das zweite Blatt hat es in sich. Die „Ratenzahlungsvereinbarung" lässt Sie den Gesamtbetrag „inklusive Inkassohonorar" anerkennen und obendrein „Einigungskosten" von 43,26 Euro übernehmen. Die Variante „Ratenzahlung und Selbstauskunft" fragt zusätzlich Bankverbindung, Arbeitgeber samt Adresse, Rufnummer und E-Mail-Adresse ab, mit dem Hinweis, nur „durch die wahrheitsgemäße Beantwortung" ließen sich die angekündigten Schritte stoppen. Das stimmt nicht. Zu einer Vermögensauskunft kann Sie nur ein Gerichtsvollzieher auf Grundlage eines Titels verpflichten; ein Inkassounternehmen sammelt mit diesem Formular die Daten für eine spätere Pfändung ein.

Der Auftraggeber

149,70 Euro für eine Karte, die niemand bestellt hat

Die PaySelect GmbH verkauft Prepaid-Kreditkarten und Debitkarten. In den Forderungsaufstellungen von Pajisto heißt die Hauptforderung „Dienstleistungsvertrag", die Begründung lautet „Online Abschluss, Ausgabegebühr und Jahresgebühr", dazu eine IP-Adresse als angeblicher Beleg für die Bestellung. Betroffene berichten seit Jahren dasselbe: Sie haben nie eine Karte bestellt, nie eine erhalten, manche hatten sich lediglich im Internet für einen Kredit interessiert. Schon 2021 trieben Culpa Inkasso und ein Rechtsanwalt dieselben Forderungen für PaySelect ein; jetzt ist Pajisto an der Reihe.

Ich kenne diese Schreiben aus erster Hand. Pajisto hat sie auch an mich geschickt, an meine Kanzleiadresse, für eine Karte, die ich nie bestellt habe. Die angebliche Rechnung stammt vom Dezember 2022, die Inkasso-Beauftragung vom Mai 2025, die Mahnungen aus dem Frühjahr 2026. Aus 149,70 Euro wurden mit Zinsen, 10 Euro „Mahnspesen" und Inkassokosten erst 249,49 Euro, vier Wochen später 273,58 Euro; die Inkassogebühr war zwischendurch von 0,5 auf 0,9 erhöht worden. Wer die Ratenvereinbarung unterschreibt, zahlt mit den „Einigungskosten" am Ende 316,84 Euro für eine Karte, die es nie gab.

Forderungsaufstellung von Pajisto für PaySelect: Hauptforderung 149,70 Euro Dienstleistungsvertrag, Mahnspesen, Zinsen, Vertretungsanzeige, 2. Mahnung, Summe 249,49 Euro

Forderungsaufstellung aus einem Pajisto-Schreiben: 149,70 Euro Hauptforderung aus 2022, dazu Zinsen, Mahnspesen und zweistufige Inkassokosten.

Ratenzahlungsvereinbarung von Pajisto: Anerkenntnis des Gesamtbetrags inklusive Inkassohonorar, Einigungskosten 43,26 Euro, Ratenoptionen

Ausschnitt aus der „Ratenzahlungsvereinbarung": Anerkenntnis des Gesamtbetrags plus 43,26 Euro „Einigungskosten". Nicht unterschreiben.

Worauf es ankommt

Drei Fragen, die über die Forderung entscheiden

Gibt es einen Vertrag? Wer Geld verlangt, muss den Vertragsschluss beweisen. Eine IP-Adresse identifiziert keine Person, und ein Online-Formular, das als Kreditanfrage daherkommt, begründet keinen Kartenvertrag. Bei Bestellungen im Internet muss der Bestellbutton zudem eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen (§ 312j Abs. 3 BGB); fehlt das, kommt kein Vertrag zustande. Verlangen Sie die Darlegung, zu der Inkassounternehmen nach § 13a RDG verpflichtet sind: Vertragsdatum, Vertragsgegenstand, Bestellweg, Nachweis.

Ist die Forderung verjährt? Für Forderungen aus Verträgen gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§§ 195, 199 BGB). Eine Rechnung aus 2022 ist damit seit dem 1. Januar 2026 verjährt, eine aus 2023 mit Ablauf des Jahres 2026, sofern nicht vorher ein Mahnbescheid zugestellt wurde oder Sie die Forderung anerkannt haben. Mahnungen eines Inkassounternehmens hemmen die Verjährung nicht. In meinem eigenen Fall mahnte Pajisto im April 2026 eine Forderung aus Dezember 2022 an. Die Verjährung müssen Sie ausdrücklich einwenden; von allein berücksichtigt sie niemand.

Stimmen die Kosten? Inkassokosten sind Verzugsschaden und setzen eine bestehende Hauptforderung voraus. Besteht sie, deckelt § 13e RDG die Gebühr; bei Zahlung nach der ersten Aufforderung und bei kleinen Forderungen liegt sie bei höchstens 0,5. Die Erhöhung auf 0,9 nach der zweiten Mahnung, die 10 Euro „Mahnspesen" und erst recht die 43,26 Euro „Einigungskosten" gehören auf den Prüfstand. Und ein unterschriebenes Anerkenntnis lässt die Verjährung von vorn beginnen (§ 212 BGB). Deshalb: keine Ratenvereinbarung, keine Selbstauskunft, keine Anrufe.

Meine Empfehlung Erst prüfen, dann schriftlich antworten. Ein Schreiben, mit dem Sie die Forderung bestreiten, den Nachweis des Vertragsschlusses und die Darlegung nach § 13a RDG verlangen, die Verjährung einwenden, die Inkassokosten zurückweisen und die Löschung Ihrer Daten fordern, dokumentiert Ihre Position. Mit meinem Musterschreiben zu Pajisto ist es in wenigen Minuten fertig.

Fake oder echt?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides rate ich nicht. Zahlen sollten Sie nichts, was Sie nicht geprüft haben; wer einmal zahlt, bestätigt aus Sicht der Gegenseite den Vertrag und erleichtert die Durchsetzung weiterer Forderungen. Ignorieren ist riskant, weil Pajisto als Inkassounternehmen das gerichtliche Mahnverfahren betreiben darf: Kommt ein Mahnbescheid vom Mahngericht, haben Sie zwei Wochen für den Widerspruch. Verpassen Sie die Frist, kann aus einer unberechtigten Forderung ein vollstreckbarer Titel werden. Der Widerspruch selbst ist einfach, kostet nichts und zwingt den Auftraggeber, die Forderung vor Gericht zu begründen.

Die Hotline lasse ich bewusst aus. Was dort besprochen wird, lässt sich hinterher nicht beweisen, und „umgehend anrufen" ist der Weg zum Teilzahlungsvergleich, den Pajisto anbietet. Ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass die Dinge am Telefon geklärt werden konnten. Schreiben Sie.

Mann liest am Küchentisch ein Inkassoschreiben, Symbolbild

Symbolbild: Die „letztmalige" Aufforderung ist meist nicht das letzte Schreiben.

Was Sie konkret tun sollten

Die vier Schritte gegen die Forderung

Aus meiner Praxis mit Pajisto und PaySelect empfehle ich diese Reihenfolge:

  1. Unterlagen prüfen: Haben Sie je eine Karte bestellt oder erhalten? Gibt es eine Rechnung, eine Bestellbestätigung, frühere Schreiben von PaySelect, Culpa Inkasso oder einem Rechtsanwalt? Notieren Sie das Rechnungsdatum aus der Forderungsaufstellung: Es entscheidet über die Verjährung.
  2. Schriftlich an Pajisto: per E-Mail an info@pajisto.de und per Post nach Nürnberg. Bestreiten Sie die Forderung, verlangen Sie den Nachweis des Vertragsschlusses und die Darlegung nach § 13a RDG, wenden Sie die Verjährung ein, weisen Sie Inkassokosten und Mahnspesen zurück und fordern Sie die Löschung Ihrer Daten. Unterschreiben Sie weder Ratenvereinbarung noch Selbstauskunft und rufen Sie nicht an.
  3. An PaySelect schreiben: Bestreiten Sie den Vertragsschluss auch gegenüber der Auftraggeberin und erklären Sie vorsorglich Widerruf und Anfechtung. Eine Vorlage für Ihr Schreiben an die PaySelect GmbH finden Sie hier.
  4. Bei Mahnbescheid widersprechen: Kommt Post vom Mahngericht, legen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein, per Formular an das Gericht, nicht an Pajisto. Weitere Inkassoschreiben beantworten Sie mit einem Verweis auf Ihr Schreiben, ohne Anerkenntnis und ohne Raten.

Was Sie jetzt tun können:

Was tun?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.

×
Ignorieren

Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

×
Einfach bezahlen

Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

Der richtige Weg: prüfen und rechtssicher abwehren
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Von welchem Unternehmen wurde Pajisto Forderungsmanagement GmbH beauftragt?

Pajisto Forderungsmanagement GmbH wird von verschiedenen Unternehmen mit der Geltendmachung von Forderungen beauftragt. Damit ich Ihnen passgenau helfen kann, muss ich den Auftraggeber von Pajisto Forderungsmanagement GmbH kennen. Der steht meistens im Brief unter „Forderung von" oder „im Auftrag von".

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Häufige Fragen zu Pajisto Forderungsmanagement GmbH

Ein Inkassounternehmen mit Postanschrift in Nürnberg und Handelsregistereintrag in Köln, das 2019 unter dem Namen Demanda Forderungsmanagement GmbH gegründet und 2020 umbenannt wurde. Pajisto ist im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und steht unter Aufsicht des Bundesamts für Justiz. Die Firma treibt Forderungen für wechselnde Auftraggeber ein, zuletzt vor allem für die PaySelect GmbH, deren Prepaid- und Debitkarten vielen Betroffenen unbekannt sind.
Echt. Pajisto existiert, ist als Inkassodienstleister registriert und darf Forderungen einziehen. Das sagt aber nichts darüber, ob die Forderung berechtigt ist. Ein Inkassounternehmen übernimmt eine Forderung so, wie der Auftraggeber sie behauptet; es prüft nicht, ob der Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist. Genau das ist der Punkt, an dem Sie ansetzen sollten.
PaySelect verkauft Prepaid-Kreditkarten und Debitkarten, für die eine „Ausgabegebühr und Jahresgebühr" von 149,70 Euro berechnet wird. Viele Betroffene haben nach eigener Aussage nie eine Karte bestellt oder erhalten; manche hatten sich lediglich online für einen Kredit interessiert. Jahre später meldet sich Pajisto mit der um Zinsen und Inkassokosten erhöhten Forderung. Auch ich habe solche Schreiben erhalten, an meine Kanzleiadresse, für eine Karte, die ich nie bestellt habe.
Nein, solange Sie die Forderung nicht geprüft haben. Mit der Unterschrift erkennen Sie den Gesamtbetrag einschließlich Inkassohonorar an und verpflichten sich zusätzlich zu „Einigungskosten" von 43,26 Euro. Ein solches Anerkenntnis lässt eine möglicherweise bereits eingetretene Verjährung von vorn beginnen (§ 212 BGB) und nimmt Ihnen Einwände gegen den Vertragsschluss. Wer nichts bestellt hat, hat keinen Grund, Raten zu vereinbaren.
Nein. Das Formular verlangt Bankverbindung, Arbeitgeber samt Adresse, Rufnummer und E-Mail-Adresse und behauptet, nur so ließen sich die angekündigten Schritte stoppen. Eine Pflicht, einem Inkassounternehmen diese Daten zu geben, gibt es nicht. Zur Vermögensauskunft kann Sie nur ein Gerichtsvollzieher auf Grundlage eines Titels verpflichten. Die Angaben dienen vor allem dazu, eine spätere Pfändung vorzubereiten.
Oft ja. Für Forderungen aus Verträgen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Eine Rechnung aus dem Jahr 2022 ist damit seit dem 1. Januar 2026 verjährt, eine aus 2023 mit Ablauf des Jahres 2026, es sei denn, vorher wurde ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt oder Sie haben die Forderung anerkannt. Mahnungen des Inkassounternehmens hemmen die Verjährung nicht. Die Verjährung müssen Sie allerdings ausdrücklich geltend machen; von allein berücksichtigt sie niemand.
Inkassokosten sind Verzugsschaden und setzen voraus, dass die Hauptforderung besteht und Sie mit der Zahlung in Verzug waren. Besteht kein Vertrag, gibt es auch keine Inkassokosten. Besteht er, deckelt § 13e RDG die Gebühr; bei kleinen Forderungen und bei Zahlung nach der ersten Aufforderung liegt sie bei höchstens 0,5. Pajisto berechnet zunächst 0,5, erhöht nach der zweiten Mahnung auf 0,9 und setzt zusätzlich 10 Euro „Mahnspesen" an. Jede dieser Positionen gehört auf den Prüfstand.
Pajisto kündigt das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung an, legt dazu sogar ein Merkblatt bei. Gerichtlich wird es aber erst mit einem Mahnbescheid vom Mahngericht. Dann müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen; erst danach müsste der Auftraggeber die Forderung vor Gericht begründen und den Vertragsschluss beweisen. Bis dahin gilt: schriftlich bestreiten, kein Schuldanerkenntnis, keine Raten, keine Anrufe bei der Hotline.
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