Target Services GmbH (LOTTO-BOOSTER) – Hilfe vom Anwalt
LOTTO-BOOSTER-Abbuchung der Target Services GmbH über 67,90 €? Anwalt Dr. Hoffmann erklärt, wie Sie die Spielgemeinschaft stoppen und Geld zurückholen.

Was steckt hinter der Target Services GmbH?
Die Target Services GmbH mit Sitz in Marly (Kanton Freiburg, Schweiz) tritt am Markt unter der Marke LOTTO-BOOSTER auf und bietet die Teilnahme an einer Spielgemeinschaft für die klassischen deutschen Lotterien (Lotto 6aus49 am Mittwoch und Samstag, Super 6, Spiel 77) sowie für EuroJackpot und EuroMillions an. Angeboten wird typischerweise die Teilnahme in einer 125-köpfigen Spielgemeinschaft mit 3.956 Reihen und 40 bis 43 Ziehungen pro Monat für einen Monatsbeitrag von .
Wer glaubt, mit einer Schweizer Servicegesellschaft in einer deutschen Lotterie zu spielen, unterschreibt in Wahrheit zwei Verträge — und einer davon läuft mit einem Buchmacher in Malta.
Vertragspartner sind aus Sicht des Verbrauchers gleich zwei Firmen: die Target Services GmbH selbst (Konto-Verwaltung und Vermittlung) sowie die ELBL — European Lotto and Betting Ltd mit Sitz in Malta, die als eigentlicher Buchmacher fungiert und die Gewinne auszahlt. Die Konstruktion wird im Willkommensschreiben ausdrücklich so beschrieben: „Sie schließen also in einem Schritt zwei Verträge." Die SEPA-Lastschrift wird unter einer Mandatsreferenz eingezogen, die mit „ELBL" beginnt (typischerweise ELBL29463100 o. ä.) — auf dem Kontoauszug ist die Spielgemeinschaft LOTTO-BOOSTER als Marke also gar nicht ohne Weiteres erkennbar.
Wie kommt es zur Teilnahme und zur Abbuchung?
In den mir bekannten Fällen läuft die Anbahnung telefonisch: Ein Callcenter meldet sich, oft mit dem Aufhänger einer angeblich früheren Teilnahme, eines „Ziehungs-Gutscheins" oder eines besonders günstigen Testmonats. Kurze Zeit später trifft ein Willkommensschreiben der Target Services GmbH ein („herzlich willkommen in unserer Spielgemeinschaft „Lotto-Booster""), gemeinsam mit einem „Teilnahmedatenblatt" (Kundennummer, Zertifikatsnummer, Zahl der Reihen, Beitragshöhe) und den mehrseitigen Teilnahmebedingungen der ELBL.
Bezahlt wird nicht per Rechnung, sondern per monatlicher SEPA-Lastschrift über 67,90 € unter der Mandatsreferenz „ELBL…". Die Mindestteilnahmedauer ist mit drei Monaten angegeben; im Anschluss besteht laut Bedingungen ein monatliches Kündigungsrecht — wer nicht ausdrücklich kündigt, dessen Teilnahme verlängert sich stillschweigend um jeweils einen weiteren Monat.
Wichtiger Hinweis Dass die Anbahnung im konkreten Einzelfall tatsächlich telefonisch und nach dem hier beschriebenen Muster erfolgt ist, wird ausdrücklich nicht behauptet. Aus vergleichbaren Fällen — auch bei anderen Lotto-Spielgemeinschaften wie dem Fairplay Club — ist diese Konstellation aber gut dokumentiert. Dass Verbraucher sich an einen bewussten Vertragsschluss mit der Target Services GmbH oder gar mit der ELBL in Malta nicht erinnern können, ist dabei häufig — und macht die Sache aus meiner Sicht nicht seriöser.
Ist die Teilnahme wirksam — und wie holen Sie das Geld zurück?
Der wichtigste Angriffspunkt bei Lotto-Spielgemeinschaften nach dem Muster LOTTO-BOOSTER liegt in der Textform: Nach § 675f Abs. 4 BGB muss ein Zahlungsdiensterahmenvertrag zwischen Ihnen und dem Zahlungsdienstleister ebenso wie das SEPA-Lastschriftmandat in Textform erteilt werden. Bei rein telefonischer Anbahnung und einer bloßen späteren Bestätigung durch ein Willkommensschreiben ist die Textform häufig gar nicht gewahrt — das SEPA-Mandat ist dann von Anfang an unwirksam. Die Malta-Lizenz der ELBL ändert daran nichts: Sie regelt die glücksspielrechtliche Zulassung, nicht die zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertragsschlusses mit einem deutschen Verbraucher.
Unabhängig davon steht Ihnen im Verhältnis zu Ihrer eigenen Bank ein starkes Rückerstattungsrecht zu: Nach § 675x BGB können Sie eine autorisierte SEPA-Lastschrift innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Bei einer nicht autorisierten Lastschrift verlängert sich diese Frist gemäß § 675u i.V.m. § 676b Abs. 2 BGB auf bis zu dreizehn Monate. Parallel dazu kommt ein Widerruf nach § 312g BGB des behaupteten Spielvertrags in Betracht — bei fehlender oder unzureichender Widerrufsbelehrung läuft die 14-Tage-Frist nicht an, sondern verlängert sich auf bis zu zwölf Monate und vierzehn Tage.
Meine Empfehlung Setzen Sie Ihre Erklärungen schriftlich auf und versenden Sie sie per Einschreiben — an beide Vertragspartner (Target Services GmbH in Marly und ELBL in St. Julians). Bestreiten Sie den Vertragsschluss, rügen Sie ausdrücklich die fehlende Textform des SEPA-Mandats nach § 675f Abs. 4 BGB, erklären Sie den Widerruf und die vorsorgliche Kündigung. Parallel weisen Sie Ihre Bank an, die Lastschriften der Mandatsreferenz „ELBL…" zurückzubuchen und für die Zukunft zu sperren.
Die fünf Schritte, mit denen Sie die Abbuchung stoppen
Aus meiner anwaltlichen Praxis sind die folgenden Schritte erprobt — sie stoppen weitere Abbuchungen und holen die bereits belasteten Beträge zurück.
- Bank sofort kontaktieren und die bereits erfolgten SEPA-Lastschriften mit Mandatsreferenz „ELBL…" zurückbuchen (innerhalb der 8-Wochen-Frist ohne Begründung).
- SEPA-Sperre einrichten: Die Bank anweisen, weitere Lastschriften unter dieser Mandatsreferenz bzw. der Gläubiger-ID der ELBL gar nicht mehr auszuführen.
- Schriftlich widerrufen und kündigen. Bestreiten Sie den behaupteten Vertrag mit der Target Services GmbH sowie mit der ELBL, erklären Sie vorsorglich den Widerruf nach § 312g BGB und die Kündigung — per Einschreiben an beide Firmen.
- Nicht telefonisch verhandeln. Jede telefonische Auseinandersetzung nützt hier erfahrungsgemäß nur der Gegenseite. Auch mündliche Zusagen des Callcenters sollten Sie sich in keinem Fall geben lassen, ohne sie schriftlich zu bestätigen.
- Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben und keine Ratenzahlung akzeptieren. Sonst beginnt die Verjährung neu (§ 212 BGB), und Sie verlieren Ihre Einwände.
LOTTO-BOOSTER ist kein Einzelfall
Das Muster — Servicegesellschaft im europäischen Ausland, dahinter ein maltesischer oder britischer Buchmacher, monatliche SEPA-Lastschriften über einen für den Verbraucher schwer zuzuordnenden Zahlungsdienstleister — ist mir aus einer ganzen Reihe von Fällen bekannt. Ein Beispiel mit sehr ähnlicher Struktur ist der Fairplay Club (Cardiff, England), der EuroMillionen-Spielgemeinschaften ebenfalls im vergleichbaren Preissegment vermittelt und dessen SEPA-Lastschriften über die Zentaris Pay Ltd abgewickelt werden.
Wer eine solche Abbuchung sieht — egal ob mit Mandatsreferenz „ELBL…" oder als Lastschrift „Zentaris Pay Ltd" —, sollte in jedem Fall zunächst prüfen, welcher Anbieter tatsächlich dahintersteht. Erst dann sind die richtigen nächsten Schritte klar. Aus meiner Erfahrung lohnt es sich fast immer, den behaupteten Vertrag konsequent zu bestreiten und die Textform-Frage aufzurollen — statt die SEPA-Lastschrift monatelang weiterlaufen zu lassen.
Was Sie jetzt tun können:
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Dr. Christian Hoffmann
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Häufige Fragen zu Target Services GmbH
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