LoveIQ – Rechnung der Western Finance Company SA? Hilfe vom Anwalt
Rechnung von LoveIQ über 297,90 € oder Culpa-Mahnung für die Western Finance Company SA? Was hinter dem „Liebeskompass" steckt und was Sie prüfen sollten.

Sie haben auf loveiq-formel.de ein paar Fragen beantwortet und halten jetzt eine Rechnung über 297,90 Euro in der Hand, überschrieben mit „Mitgliedsbeitrag"? Oder die Culpa Inkasso GmbH fordert im Auftrag der Western Finance Company SA einen deutlich höheren Betrag mit kurzer Frist? Dann sind Sie hier richtig. Hinter LoveIQ steckt dieselbe Schweizer Firma, die ich schon vom LadyKiller Club kenne. Auf dieser Seite erkläre ich, wie die Bestellung abläuft, warum „Einmalzahlung" und „Mitgliedschaft" nicht zusammenpassen, was mit dem Widerruf ist und was Sie jetzt prüfen sollten. Wenn Sie direkt reagieren möchten: Eine Vorlage für Ihr Schreiben an LoveIQ und Culpa können Sie hier herunterladen.
Eine Rechnung, dann Culpa Inkasso
In dem mir vorliegenden Fall lief es so: Bestellung Anfang Juni 2026, zwei Wochen später eine E-Mail-Rechnung der Western Finance Company SA über 297,90 Euro, Betreff „Mitgliedsbeitrag", zahlbar nur über ein Kundenlogin. Anfang September folgte die Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart mit einem Forderungskonto, das plötzlich zwei Hauptforderungen enthielt: die 297,90 Euro und weitere 477,60 Euro vom selben Tag, für die keine Rechnung vorlag. Dazu Inkassogebühren für jede Forderung getrennt, Zinsen und eine Frist von fünf Tagen. Gesamtbetrag: 883,52 Euro.
Als Anlage schickt Culpa die „Digitale Akte" des Anbieters mit: eine Tabelle aus IP-Adressen, Geräteangaben und Lesebestätigungen, die belegen soll, dass der Kunde alles gesehen und bestätigt hat. Genau diese Akte enthält aber die Angaben, die den Anbieter angreifbar machen. Dazu gleich mehr.
Anonymisierte Rechnung (Juni 2026): „Mitgliedsbeitrag" über 297,90 Euro, Absenderin Western Finance Company SA, zahlbar über das Kundenlogin.
Screenshot der Startseite von loveiq-formel.de (September 2026): „Dein Liebeskompass für die richtige Partnerin", beworben als einmalig und ohne Abo.
Wer steckt hinter LoveIQ?
Das Impressum nennt die Western Finance Company SA mit Sitz in Fribourg in der Schweiz, vertreten durch Nicolas Wassmer. Dieselbe Gesellschaft betreibt den LadyKiller Club, ein Portal für „professionelle Dating-Kurse", zu dem sich seit Mai 2026 Dutzende Betroffene bei mir gemeldet haben. Damals trieb die National Inkasso GmbH die Forderungen ein; bei LoveIQ ist es die Culpa Inkasso GmbH. Auffällig auch: Für LoveIQ wurde die Anschrift gewechselt, die Bestellunterlagen tragen aber noch die alte Adresse aus dem LadyKiller-Impressum.
Das Produkt ist neu, das Muster nicht: ein Angebot für Männer, das Selbstbewusstsein oder die passende Partnerin verspricht, eine Schweizer Gesellschaft als Vertragspartnerin, Kauf auf Rechnung, deutsches Inkasso. Die AGB unterstellen den Vertrag Schweizer Recht mit Gerichtsstand Fribourg, räumen aber selbst ein, dass zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates unberührt bleiben.
Quiz, „Analyse", Sonderpreis, Bestellformular
Der Weg zur Rechnung beginnt nach meinen Erkenntnissen meist mit einer Anzeige in sozialen Netzwerken; die Bestellung in dem mir vorliegenden Fall erfolgte aus der Facebook-App heraus. Auf der Website beantwortet man sieben Fragen zu Persönlichkeit und Beziehungsmustern. Dann erscheint „Analyse abgeschlossen: Deine Antworten zeigen ein klares Muster", daneben ein durchgestrichener Preis von 349 Euro und der „Sonderpreis" von 297,90 Euro, „einmalige Zahlung, kein Abo, kein Risiko".
Ein Klick weiter steht das Bestellformular: Anrede, Name, Anschrift, E-Mail, dazu drei Pflicht-Häkchen für AGB, Datenschutz und den Verzicht auf das Widerrufsrecht. Der Preis ist in einem Kasten ausgewiesen, der Button heißt „Jetzt kostenpflichtig bestellen". Das muss man fairerweise sagen: An dieser Stelle ist die Kostenpflicht deutlich gekennzeichnet. Wer den Button gedrückt hat, kann sich also nicht darauf berufen, den Preis nicht gesehen zu haben. Die Angriffspunkte liegen woanders.
Screenshot des Bestellformulars (September 2026): Widerrufsverzicht als Pflicht-Häkchen, Preisbox „Einmalzahlung 297,90 €" und der Button „Jetzt kostenpflichtig bestellen".
Auszug aus der „Digitalen Akte" des Anbieters (anonymisiert): „SchnupperPhase" mit Stopp-Link, „Widerruf ausgeschlossen" und der Versand der AGB samt Widerrufsbelehrung eine Woche nach der Bestellung.
Einmalzahlung oder Mitgliedschaft?
Die Website verspricht „kein Abo". Die Rechnung heißt „Mitgliedsbeitrag", die Position „Mitgliedschaftsbeitrag LoveIQ". Die Website hat eine Seite „Vertrag kündigen", auf der man seine „Mitgliedschaft online kündigen" kann und erfährt, der Zugang bleibe „bis zum Vertragsende aktiv". Und die interne Akte des Anbieters protokolliert Service-Mails „SchnupperPhase noch 7 Tage" und „nach 13 Tagen" mit einem „1-Klick-Stopp-Link" sowie den „Ablauf der SchnupperPhase (14 Tage Kulanzregelung)". Eine Schnupperphase mit Stopp-Link ist die Sprache eines Abonnements, nicht die einer Einmalzahlung.
„Einmalige Zahlung, kein Abo" auf der Website, „Mitgliedsbeitrag" auf der Rechnung, „SchnupperPhase" in der Akte: Drei Dokumente, drei Vertragsmodelle.
Dazu passt die zweite Forderung über 477,60 Euro im Inkassokonto, die am selben Tag entstanden sein soll wie die erste, ohne dass eine Rechnung dafür vorliegt. Die Signatur der Buchhaltung nennt neben LoveIQ eine Sparte „VIP Kunden". Was genau dahintersteht, muss der Anbieter belegen. Wer eine solche Forderung erhält, sollte sie nicht bezahlen, bevor Bestellung, Inhalt und Rechnung nachgewiesen sind.
Der Widerruf und die Bestätigung, die zu spät kam
Bei digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht nur unter drei Voraussetzungen (§ 356 Abs. 5 BGB): Der Verbraucher hat ausdrücklich zugestimmt, dass vor Ablauf der Frist begonnen wird, er hat seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt, und der Anbieter hat ihm eine Bestätigung des Vertrags samt dieser Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt, bevor er mit der Leistung beginnt. Die ersten beiden Punkte deckt das Häkchen im Bestellformular ab. Beim dritten wird es interessant: Laut der „Digitalen Akte" wurde die „Bestellzusammenfassung mit Rechtlichen" erst eine Woche nach der Bestellung versandt, während der Report laut Website „unmittelbar nach Abschluss der Angaben" erstellt wird.
Ob das Widerrufsrecht unter diesen Umständen wirksam erloschen ist, wäre im Einzelfall zu prüfen. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung, läuft die Widerrufsfrist nach § 356 Abs. 3 BGB zwölf Monate und 14 Tage. Prüfen Sie außerdem, ob Sie den versprochenen PDF-Report überhaupt erhalten haben, wann die Bestellbestätigung bei Ihnen einging und ob es eine Rechnung zur zweiten Forderung gibt. Von diesen Unterlagen hängt ab, wie die Sache steht.
Meine Empfehlung Erst prüfen, dann schreiben, nicht anrufen. Verlangen Sie vom Anbieter den Nachweis des Vertragsschlusses, der Bestätigung auf dauerhaftem Datenträger und der zweiten Rechnung, erklären Sie vorsorglich den Widerruf und weisen Sie Culpa gegenüber die Forderung samt Inkassokosten schriftlich zurück. Mit meinem Musterschreiben zu LoveIQ ist das in wenigen Minuten erledigt.
Anonymisierte Forderungsaufstellung der Culpa Inkasso GmbH (September 2026): zwei Hauptforderungen vom selben Tag, je eine RVG-Gebühr, Zinsen, Saldo 883,52 Euro.
Culpa Inkasso: kurze Frist, doppelte Gebühren
Die Culpa Inkasso GmbH kenne ich aus vielen Verfahren: Sie mahnt hartnäckig, hält auch nach Widerspruch an Forderungen fest und bezieht sich gern auf Telefonate, die der Betroffene angeblich geführt hat. Deshalb: nicht anrufen, alles schriftlich. Inkassokosten schulden Sie nur, wenn Sie mit einer berechtigten Forderung in Verzug waren, und nur in der gesetzlich begrenzten Höhe. In dem mir vorliegenden Konto wurden für zwei Forderungen vom selben Tag zwei Gebühren berechnet; auch das gehört auf den Prüfstand.
Gerichtlich wird es erst mit einem Mahnbescheid. Kommt einer, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, sonst entsteht ein vollstreckbarer Titel. Bis dahin gilt: schriftlich widersprechen, kein Schuldanerkenntnis, keine Ratenzahlung vereinbaren.
Screenshot der Kündigungsseite von loveiq-formel.de (September 2026): „Mitgliedschaft online kündigen", „Ihr Zugang bleibt bis zum Vertragsende aktiv".
Die vier Schritte
Aus meiner Praxis mit der Western Finance Company SA empfehle ich diese Reihenfolge:
- Unterlagen sichern: Bestellbestätigung, Rechnung, den PDF-Report (falls erhalten), alle Service-Mails und das Inkassoschreiben samt „Digitaler Akte". Notieren Sie, wann welche Mail einging und ob die Bestellung aus einer Anzeige heraus erfolgte.
- Schriftlich an LoveIQ: per E-Mail an den Anbieter. Verlangen Sie den Nachweis des Vertragsschlusses, der Bestätigung auf dauerhaftem Datenträger und der zweiten Forderung, erklären Sie vorsorglich Widerruf und Kündigung und widersprechen Sie jeder Einordnung als Mitgliedschaft.
- Schriftlich an Culpa: Forderung und Inkassokosten zurückweisen, auf Ihr Schreiben an den Anbieter verweisen, keine Ratenzahlung, keine Anrufe.
- Frist im Blick behalten: Mahnungen beantworten Sie mit Verweis auf Ihr Schreiben. Nur bei einem gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie selbst aktiv werden: Widerspruch innerhalb von zwei Wochen.
Was Sie jetzt tun können:
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Ignorieren oder bezahlen?
Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.
Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.
Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.
Welche Hilfe brauchen Sie?
Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.
| Leistung | Musterschreiben | Anwalt beauftragen |
|---|---|---|
| Forderung bestreiten | ✓ | ✓ |
| Vertrag kündigen | ✓ | ✓ |
| Rückforderung gezahlter Beträge | ✓ | ✓ |
| Anwalt übernimmt Kommunikation | — | ✓ |
| Anwaltsgeheimnis / Vertraulichkeit | — | ✓ |
| Keine Post nach Hause | — | ✓ |
| Preis | 39 € | 299 € |
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Dr. Christian Hoffmann
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Häufige Fragen zu Western Finance Company SA - LoveIQ
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
Sie müssen sich nicht allein mit Western Finance Company SA - LoveIQ auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.


