Redlight Hearts (Quo Vadis Media UG) – Hilfe vom Anwalt
Rechnung von Redlight Hearts über 134 oder 489,50 €, dazu SMS-Mahnungen? Was die AGB der Quo Vadis Media UG verraten und wie Sie sich wehren. Vom Anwalt.

Sie haben eine E-Mail von Redlight Hearts mit dem Betreff „Deine Rechnung ist da" bekommen, in der 134,00 Euro oder gleich 489,50 Euro verlangt werden, zahlbar binnen sieben Tagen per Überweisung an die Quo Vadis Media UG? Vielleicht kamen danach auch schon SMS-Mahnungen, in denen von Mahnkosten die Rede ist? Viele Betroffene, die sich bei mir melden, können mit dem Namen zunächst gar nichts anfangen oder haben die Seite nur kurz ausprobiert. Auf dieser Seite erkläre ich, wer hinter redlighthearts.com steckt, was in den AGB steht (dort gibt es einen Satz, den man zweimal lesen muss) und wie Sie auf die Forderung reagieren. Wenn Sie direkt handeln möchten: Eine Vorlage für Ihr Schreiben an die Quo Vadis Media UG können Sie hier herunterladen.
Was ist Redlight Hearts?
Redlight Hearts (redlighthearts.com) ist ein Erotik-Chat-Portal: „Heiße Gespräche. Digitale Nähe." verspricht die Startseite, dazu private Chats „ohne Hemmungen" in einer „digitalen Unterhaltungswelt". Ein Detail der Eigenwerbung lohnt einen zweiten Blick: „Deine Charaktere sind immer da, wenn du es bist." Von Menschen ist da nicht die Rede. Dazu gleich mehr.
Betreiberin ist die Quo Vadis Media UG (haftungsbeschränkt) aus Rostock, Handelsregister-Stammkapital: 1.000 Euro. Die Registerhistorie ist ungewöhnlich: Die 2021 gegründete Gesellschaft ging im September 2023 in Liquidation und wurde im Juni 2026 fortgesetzt. Die Domain redlighthearts.com war da gerade wenige Wochen alt, registriert am 22. März 2026. Ein ganz neues Portal also, betrieben von einer Firma, die kein unbeschriebenes Blatt ist: Unter ihrer Beteiligung liefen nach Berichten von Anwaltskollegen und Verbraucherportalen früher bereits Angebote wie BACHELORservice (ein Flirt-Ratgeber-Abo für 188 Euro, vorab per Rechnung zu zahlen) sowie LIEBE:forscht und PBA Dating. Das Abrechnungsmuster von damals kommt Ihnen gleich bekannt vor.
Screenshot der Startseite von redlighthearts.com (August 2026): „Heiße Gespräche. Digitale Nähe."
Rechnung per E-Mail, Mahnung per SMS
In den mir vorliegenden Fällen läuft es so: Per E-Mail, abgesendet schlicht unter einem weiblichen Vornamen, kommt eine Rechnung über zum Beispiel 489,50 Euro für zwölf Monate Mitgliedschaft. Bezahlt werden soll per Überweisung auf ein Konto der Quo Vadis Media UG, „innerhalb von 7 Tagen". Das hat Methode: Nach den AGB ist der Kauf auf Rechnung die einzige Zahlungsart, eine Lastschrift oder Kartenzahlung gibt es nicht. Nebenbei: Die AGB selbst räumen für die Zahlung 14 Tage ab Zugang ein, die Rechnung setzt die Hälfte an.
Wer nicht überweist, bekommt es aufs Handy: SMS-Mahnungen über Kurzwahlnummern, mit Kundennummer und dem Hinweis, es seien „bereits Mahnkosten entstanden". Die AGB nennen für das Mahnwesen einen Dienstleister namens „Verzugsalarm". Zur Einordnung: In Verzug geraten Verbraucher nach § 286 Abs. 3 BGB regelmäßig erst 30 Tage nach Zugang der Rechnung, und auch das nur, wenn darauf besonders hingewiesen wurde. Mahnkosten wenige Tage nach Rechnungsstellung halte ich für sehr fragwürdig.
Wichtiger Unterschied zu Abbuchungsfällen Bei Redlight Hearts wird nichts von Ihrem Konto eingezogen. Gezahlt wird nur, wenn Sie selbst überweisen. Ihr Geld ist also noch bei Ihnen, und eine Überweisung lässt sich anders als eine Lastschrift nicht einfach zurückholen. Lassen Sie sich von Fristen und SMS deshalb nicht hetzen: erst prüfen, dann entscheiden.
Der Satz, den man zweimal lesen muss
Die AGB von Redlight Hearts (Stand Juni 2026) sind erstaunlich offen. Ziffer 2.2 legt fest: Sämtliche Kommunikation auf der Plattform erfolgt „ausschließlich durch digital generierte, systembasierte Inhalte. Ein menschlicher Kontakt zwischen Nutzern oder zwischen Nutzern und realen Personen ist innerhalb der Plattform nicht möglich." Ziffer 2.3 ergänzt, der Vertrag sei „ausdrücklich keine Partnervermittlung, keine Dating-Dienstleistung und keine Vermittlung realer persönlicher Kontakte".
Die Werbung verspricht digitale Nähe. Die AGB stellen klar: Einen Menschen erreichen Sie hier nicht. Die Rechnung über 489,50 Euro kommt trotzdem.
Man muss das zusammen lesen: Beworben wird das Portal mit heißen Gesprächen und Nähe, geschuldet wird laut Kleingedrucktem eine maschinell erzeugte „Interaktionsumgebung zu Unterhaltungszwecken", also Chats mit Software. Ob einem Nutzer, der über eine Anzeige auf die Seite kommt und sich durch ein paar Fragen klickt, dieser Vertragsinhalt klar wird, halte ich für die entscheidende Frage. Dieses Auseinanderfallen von Werbung und Kleingedrucktem kenne ich von anderen Portalen, etwa aus meinem Beitrag zu lickmee.de.
Screenshot der AGB auf redlighthearts.com (August 2026): Ziffer 2.2 schließt menschlichen Kontakt auf der Plattform aus.
Screenshot der Webseite: die beworbenen Funktionen, darunter „Deine Charaktere sind immer da, wenn du es bist."
Erst Fragen beantworten, dann Paket wählen
Der Weg in den Vertrag beginnt nicht mit Preisen, sondern mit Fragen. Die erste lautet „Welche Altersgruppen interessieren dich?". Erst nach mehreren solchen Schritten erscheint die Paketauswahl: 3 Monate für 134,00 Euro („Nur mit E-Mail starten") oder 12 Monate für 489,50 Euro, jeweils „gesamt (im Voraus bezahlt)". Dieselbe Anbahnungsmechanik kenne ich von der Terra Nova Solutions UG. Dazu gibt es eine 14-tägige „kostenlose Kennenlernphase". Das klingt kundenfreundlich, funktioniert aber so: Wer innerhalb der 14 Tage nicht kündigt, dessen Vertrag läuft automatisch als zahlungspflichtige Mitgliedschaft zum vollen Laufzeitpreis weiter.
Rechtlich entscheidend ist der letzte Klick: Nach § 312j BGB kommt ein wirksamer Vertrag im Internet nur zustande, wenn der Bestellknopf eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist, etwa mit „Jetzt kostenpflichtig bestellen". Die Auswahl-Buttons auf dem Weg dorthin heißen schlicht „Auswählen". Wie der letzte Bestellschritt im Einzelfall aussah, lasse ich mir von Betroffenen immer genau schildern. Hier entscheidet sich oft der ganze Fall.
Anbahnung über soziale Netzwerke Mehrere Betroffene berichten, über Anzeigen oder Verlinkungen in sozialen Netzwerken auf das Portal gestoßen zu sein. Wie die Werbung im Einzelnen gestaltet ist und ob dabei alle Informationspflichten eingehalten werden, kann ich nicht beurteilen. Dass der Anbieter unlauter wirbt, wird ausdrücklich nicht behauptet. Heben Sie aber auf, was sich noch rekonstruieren lässt: Screenshots der Anzeige und des Anmeldewegs sind später wertvolle Beweismittel.
Müssen Sie zahlen?
Zunächst gilt auch hier: Wer Geld verlangt, muss den Vertragsschluss beweisen. Dazu gehört, dass Sie es waren, der sich registriert hat, und dass Sie über einen ordnungsgemäß beschrifteten Button kostenpflichtig bestellt haben. Fehlt es daran, ist nach § 312j Abs. 4 BGB schon kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Daneben steht Verbrauchern bei online geschlossenen Verträgen das Widerrufsrecht aus § 312g BGB zu: 14 Tage ab ordnungsgemäßer Belehrung. Die AGB versprechen die Widerrufsbelehrung mit der Bestellbestätigung per E-Mail. Kam sie nicht oder fehlerhaft an, läuft die Frist nicht, und Sie können bis zu zwölf Monate und 14 Tage widerrufen (§ 356 Abs. 3 BGB). Die „Kennenlernphase" aus den AGB ist von alledem unabhängig und ersetzt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht.
Und schließlich der Leistungsinhalt selbst: Ein Vertrag über Chats, bei denen nach den eigenen AGB des Anbieters nie ein Mensch antwortet, wirft die Frage auf, ob der Kunde bei der Anmeldung wusste, was er da eigentlich bucht. Auch das gehört in die Prüfung, bevor auch nur ein Euro überwiesen wird.
Meine Empfehlung Überweisen Sie nichts und rufen Sie nirgendwo an. Reagieren Sie schriftlich: Bestreiten Sie den Vertragsschluss, erklären Sie vorsorglich Widerruf und Kündigung und verlangen Sie die Löschung Ihrer Daten. Mit meinem Musterschreiben zu Redlight Hearts ist das alles bereits fertig formuliert. Sie beantworten ein paar Fragen zu Ihrem Fall und erhalten in wenigen Minuten ein passendes Schreiben.
Die vier Schritte, mit denen Sie richtig reagieren
Aus meiner Praxis mit Vorkasse-Portalen dieser Art empfehle ich diese Reihenfolge:
- Nicht überweisen. Es wird nichts abgebucht, ohne Ihre Überweisung fließt kein Geld. Lassen Sie sich von 7-Tage-Fristen und SMS nicht unter Druck setzen.
- Schriftlich bestreiten, widerrufen und kündigen: per E-Mail an den Support von Redlight Hearts, adressiert an die Quo Vadis Media UG. Fordern Sie zugleich den Nachweis des Vertragsschlusses an.
- Beweise sichern: Rechnung, SMS-Mahnungen (Screenshots mit Datum), E-Mails und, falls noch möglich, den Anmeldeweg samt Anzeige, über die Sie auf die Seite gekommen sind.
- Standhaft bleiben: kein Schuldanerkenntnis und keine Ratenzahlung. Rufen Sie auch nicht beim Support an. Nur bei einem gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Umschlag vom Amtsgericht) müssen Sie selbst aktiv werden: Widerspruch innerhalb von zwei Wochen.
Was Sie jetzt tun können:
- Musterschreiben herunterladen — fertiges Schreiben mit Bestreiten, Widerruf und Kündigung für 39 €, sofort per E-Mail
- Anwalt beauftragen — Dr. Hoffmann übernimmt die Abwehr zum Pauschalhonorar
Ignorieren oder bezahlen?
Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.
Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.
Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.
Welche Hilfe brauchen Sie?
Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.
| Leistung | Musterschreiben | Anwalt beauftragen |
|---|---|---|
| Forderung bestreiten | ✓ | ✓ |
| Vertrag kündigen | ✓ | ✓ |
| Rückforderung gezahlter Beträge | ✓ | ✓ |
| Anwalt übernimmt Kommunikation | — | ✓ |
| Anwaltsgeheimnis / Vertraulichkeit | — | ✓ |
| Keine Post nach Hause | — | ✓ |
| Preis | 39 € | 299 € |
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Dr. Christian Hoffmann
Seit über 10 Jahren bin ich als Rechtsanwalt spezialisiert auf Abo-Fallen, Inkasso-Abwehr und Verbraucherrecht. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen — diskret, unkompliziert und vollständig online, ganz ohne Termin vor Ort in Kiel.
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Das sagen meine Mandanten
Über 5.000 Bewertungen auf anwalt.de. Hier sind einige Stimmen von Menschen, denen ich helfen konnte.
Häufige Fragen zu Quo Vadis Media UG
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
Sie müssen sich nicht allein mit Quo Vadis Media UG auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.


