Rundfunk Serviceportal – Rechnung über 59,90 Euro für die GEZ-Abmeldung? Hilfe vom Anwalt
Rechnung vom Rundfunk Serviceportal (rundfunkbeitragservices.de) über 59,90 €? Dr. Hoffmann erklärt, warum meist kein Vertrag besteht und wie Sie reagieren.

Sie wollten Ihren Rundfunkbeitrag abmelden, haben bei Google eine Seite namens „Rundfunk Serviceportal" angeklickt und dort Ihre Daten eingegeben? Kurz darauf kam per E-Mail eine Rechnung der Serviceportal Verbraucherstelle LLC über 59,90 Euro, eine Woche später die „1. Mahnung" mit „Mahnspesen"? Dann sind Sie hier richtig. Seit Oktober 2026 melden sich Betroffene bei mir, die auf rundfunkbeitragservices.de gelandet sind. Die Abmeldung beim Beitragsservice ist kostenlos. Das Portal verlangt Geld für eine „Ausfüllhilfe", und zwar nach den eigenen Geschäftsbedingungen schon dann, wenn man nur Name und Kontaktdaten eingetippt hat. Auf dieser Seite erkläre ich, wer hinter dem Portal steht, wie die Rechnung zustande kommt und warum das behauptete Erlöschen des Widerrufsrechts nicht trägt. Danach zeige ich, wie Sie auf Rechnung und Mahnung reagieren. Wenn Sie direkt handeln möchten: Eine Vorlage für Ihr Schreiben an das Rundfunk Serviceportal können Sie hier herunterladen.
Wer steckt hinter dem Rundfunk Serviceportal?
Das Impressum nennt als Plattformbetreiberin die Serviceportal Verbraucherstelle LLC mit einer Büroadresse in Newark im US-Bundesstaat Delaware. Dieselbe Adresse taucht in amerikanischen Registern für zahlreiche Firmen auf. Eine Telefonnummer gibt es nicht, nur eine E-Mail-Adresse. An einer Verbraucherschlichtung nimmt die Gesellschaft nach eigener Angabe nicht teil. Die Rechnungen weisen keine Umsatzsteuer aus, weil die Leistung angeblich „durch das Personal des Anbieters an dessen Sitz im Drittland manuell erbracht" wird. Das Konto, auf das überwiesen werden soll, liegt bei der Münchner Niederlassung einer luxemburgischen Bank für Zahlungsdienstleister. Diese Bank kenne ich aus mehreren anderen Fällen, zuletzt bei der Deutschen Abonnementsysteme Ltd.
Das Portal ist kein Einzelfall. Die Verbraucherzentrale Hamburg listet sieben Seiten, die für die kostenlose An-, Ab- oder Ummeldung beim Beitragsservice zwischen 29,90 und 40 Euro verlangen. Die Betreiber sitzen in Dubai, den USA, London und den Niederlanden. Der Vorläufer service-rundfunkbeitrag.de wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt und ging 2025 in die Insolvenz. Dessen Forderungen trieb damals die Colleon AG ein, über die ich bereits geschrieben habe. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt seit Mai 2026 ausdrücklich vor rundfunkbeitragservices.de.
Screenshot der Startseite (November 2026): Behördenoptik, „Bezahlung später per Rechnung", der Preis steht erst in den FAQ.
Screenshot der AGB: Der „Auftrag" beginnt laut Portal, sobald Name und Kontaktdaten eingetippt sind.
Wie beim Rundfunk Serviceportal aus einer Dateneingabe eine Rechnung wird
Der Weg beginnt meist bei Google. Wer „Rundfunkbeitrag abmelden" sucht, sieht ganz oben Anzeigen, und eine davon führt auf das Rundfunk Serviceportal. Die Seite wirkt wie ein amtliches Angebot: Türkisfarbener Kopf, „Für BürgerInnen" und „Für Firmen", eine Bestellstrecke in sieben Schritten mit Fortschrittsbalken, in der man den Grund der Abmeldung anklickt und Name, Adresse und Beitragsnummer einträgt. Von Kosten ist auf der Startseite nicht die Rede, nur von „Bezahlung später per Rechnung". Den Preis von 59,90 Euro findet, wer in den FAQ oder in § 5 der Geschäftsbedingungen nachliest. Auf Bewertungsportalen berichten Betroffene übereinstimmend, sie hätten vor der Rechnung keinen Preis gesehen.
Entscheidend ist § 3a der Geschäftsbedingungen: „Sobald Name und Kontaktdaten im Bestellvorgang erfasst sind, gilt der Auftrag als begonnen und wird gespeichert." Wer die Seite danach verlässt, bekommt per E-Mail oder SMS „Nachreichungslinks" und soll Rückfragen binnen 24 Stunden beantworten. Antwortet er nicht, gilt die Leistung als erbracht. Die Rechnung kommt so oder so. Die Verbraucherzentrale Hamburg beschreibt es knapp: Die Zahlung soll auch dann fällig sein, wenn das Formular gar nicht abgeschickt wurde.
Die Rechnung von rundfunkbeitragservices.de: 59,90 Euro, sofort fällig
Die Rechnung trägt den Kopf „Rundfunk Serviceportal", eine Rechnungsnummer, ein „Aktenzeichen" und einen „Portal-Token". Leistungsdatum und Rechnungsdatum sind identisch, das Zahlungsziel lautet „sofort fällig". Die einzige Position heißt „Ausfüllhilfe für die GEZ-Abmeldung", 59,90 Euro. Darüber steht ein Absatz mit der Überschrift „Leistungsstatus": Der „wertbildende Hauptteil" der Dienstleistung, nämlich „Datenvalidierung, Ausfüllhilfe und Aufbereitung der Antragsunterlagen", sei mit dem Versand der Auftragsbestätigung vollständig erbracht. „Das gesetzliche Widerrufsrecht ist gemäß § 356 Abs. 4 BGB damit erloschen."
Dieser Satz ist der Kern der Konstruktion. Er soll den Eindruck erwecken, es gebe keinen Ausweg mehr. Ob die Abmeldung jemals beim Beitragsservice eingereicht wurde, erfährt der Kunde aus der Rechnung nicht. Betroffene berichten in Bewertungen, der Rundfunkbeitrag sei nach der „Abmeldung" über das Portal einfach weiter abgebucht worden.
Die Rechnung vom Oktober 2026, Kundendaten geschwärzt: „Widerrufsrecht erloschen", bevor irgendetwas eingereicht wurde.
Screenshot der Widerrufsbelehrung: Die „Datenvalidierung" wird zur Hauptleistung erklärt, die Einreichung zur Nebensache.
Warum das Widerrufsrecht nicht erloschen ist
Bei einem online geschlossenen Dienstleistungsvertrag haben Verbraucher 14 Tage Zeit für den Widerruf. Das Recht erlischt vorzeitig nur, wenn drei Dinge zusammenkommen: Der Unternehmer hat die Dienstleistung vollständig erbracht, der Verbraucher hat dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt, und er hat bestätigt, dass er das Erlöschen kennt. Das Rundfunk Serviceportal versucht, die erste Voraussetzung mit einem Trick zu erfüllen. Es erklärt eine „Datenvalidierung", die nach eigener Darstellung „unmittelbar mit Auftragseingang" abgeschlossen ist, zum „wertbildenden Hauptteil" und die eigentliche Abmeldung beim Beitragsservice zum „nachgelagerten technischen Übermittlungsakt".
Wer eine Abmeldung beauftragt, will abgemeldet werden, nicht validiert. Die Dienstleistung ist erst erbracht, wenn der Antrag beim Beitragsservice eingegangen ist. Bis dahin lässt sich widerrufen. Diese Konstruktion halte ich deshalb für nicht tragfähig. In vielen Fällen stellt sich die Frage ohnehin nicht, weil gar kein Vertrag zustande gekommen ist. Dazu gleich mehr. Erklären Sie den Widerruf trotzdem vorsorglich, es kostet nichts und nimmt dem Portal ein Argument.
„1. Mahnung, Zahlungsverzug" nach sieben Tagen
Eine Woche nach der Rechnung kommt die erste Mahnung des Rundfunk Serviceportals, ebenfalls per E-Mail, mit orangefarbener Überschrift „1. Mahnung, Zahlungsverzug". Man befinde sich „gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Zahlungsverzug", „Mahnspesen für diese erste Mahnstufe" seien „bereits angefallen". Betroffene berichten von weiteren Mahnungen im Wochentakt, von Gebühren zwischen 9 und 23 Euro, von Gesamtforderungen bis 143 Euro und von der Ankündigung, die Forderung an ein Inkassounternehmen abzugeben.
Die zitierte Vorschrift passt nicht. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB setzt voraus, dass eine Zahlungszeit nach dem Kalender bestimmt ist. „Sofort fällig" ist keine Kalenderbestimmung. In Verzug käme man frühestens durch eine Mahnung, und die Kosten der ersten Mahnung sind nicht erstattungsfähig. Die 40-Euro-Pauschale, die das Portal in seinen Geschäftsbedingungen für Firmenkunden vorsieht, gilt gegenüber Verbrauchern ohnehin nicht. Und ohne wirksamen Vertrag gibt es weder Hauptforderung noch Mahnspesen.
Wichtiger Hinweis Ein Inkassoschreiben ändert an der Rechtslage nichts, und eine bestrittene Forderung darf nicht an die Schufa gemeldet werden. Reagieren müssen Sie nur auf einen gerichtlichen Mahnbescheid: Dagegen legen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein. Dann müsste die Firma aus Delaware vor einem deutschen Gericht an Ihrem Wohnsitz klagen.
Die erste Mahnung, sieben Tage nach der Rechnung: „Mahnspesen bereits angefallen".
Symbolbild: Erst das Formular am Laptop, dann die Rechnung auf dem Handy.
Müssen Sie zahlen?
In den meisten Fällen nein. Ein kostenpflichtiger Vertrag im Internet kommt nach § 312j BGB nur zustande, wenn der Verbraucher eine Schaltfläche betätigt, die eindeutig mit „zahlungspflichtig bestellen" oder einer gleichwertigen Formulierung beschriftet ist. Unmittelbar davor müssen Preis und Leistung klar und hervorgehoben angezeigt werden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat festgestellt, dass es auf rundfunkbeitragservices.de keinen solchen Bestellbutton gibt, und zieht den Schluss, dass kein Vertrag zustande kommt. Eine Klausel, nach der ein Auftrag mit der bloßen Eingabe von Name und Kontaktdaten „beginnt", kann das nicht ersetzen. Sie ist überraschend und benachteiligt den Kunden unangemessen.
Dazu kommen zwei weitere Hebel. Die Anfechtung wegen Täuschung, wenn die Aufmachung Sie glauben ließ, beim Beitragsservice oder bei einem kostenlosen Dienst zu sein. Und der vorsorgliche Widerruf, dessen Erlöschen das Portal zwar behauptet, aber nicht begründen kann. Ein Sitz in Delaware schützt die Firma nicht. Deutsches Verbraucherrecht gilt, und verklagen kann die Serviceportal Verbraucherstelle LLC Sie nur an Ihrem Wohnsitz.
Meine Empfehlung Zahlen Sie nicht, auch keine Mahnspesen und keine Raten. Reagieren Sie einmal schriftlich per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse: Vertrag bestreiten, vorsorglich Widerruf und Anfechtung erklären, Mahnspesen zurückweisen, Datenlöschung verlangen. Mit meinem Musterschreiben zum Rundfunk Serviceportal ist das in wenigen Minuten erledigt. Erledigen Sie die Abmeldung selbst, kostenlos auf rundfunkbeitrag.de.
Die vier Schritte gegen die Rechnung des Rundfunk Serviceportals
Aus meiner Praxis mit Formularportalen dieser Art empfehle ich diese Reihenfolge:
- Unterlagen sichern: Speichern Sie Rechnung, Mahnungen und alle E-Mails des Portals. Notieren Sie, über welchen Weg Sie auf die Seite kamen, welche Daten Sie eingegeben haben und ob Sie eine Schaltfläche mit einem Preis gesehen haben. Falls Sie den Bestellvorgang noch aufrufen können, machen Sie Screenshots.
- Einmal schriftlich antworten: per E-Mail an die Adresse aus dem Impressum, mit Kopie an sich selbst. Bestreiten Sie den Vertragsschluss unter Hinweis auf § 312j BGB und die fehlende Preisangabe. Erklären Sie vorsorglich Widerruf und Anfechtung, weisen Sie Mahnspesen zurück und verlangen Sie die Löschung Ihrer Daten. Danach müssen Sie auf weitere Mahnungen nicht mehr antworten.
- Nichts zahlen: Keine Hauptforderung, keine Mahnspesen, keine Raten. Jede Zahlung wird als Anerkenntnis verstanden und zieht die nächste Forderung nach sich. Haben Sie bereits überwiesen, fordern Sie den Betrag schriftlich zurück und rechnen Sie nicht mit einer freiwilligen Erstattung.
- Abmeldung selbst erledigen: Melden Sie sich direkt auf rundfunkbeitrag.de ab. Das ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass rundfunkbeitragservices.de Ihren Antrag eingereicht hat.
Screenshot der Bestellstrecke: sieben Schritte wie bei einer Behörde, ohne Preis auf dieser Seite.
Was Sie jetzt tun können:
- Musterschreiben herunterladen — fertiges Schreiben mit Bestreiten des Vertrags, Widerruf, Anfechtung, Zurückweisung der Mahnspesen und Datenlöschung für 39 €, sofort per E-Mail
- Anwalt beauftragen — Dr. Hoffmann übernimmt die Abwehr zum Pauschalhonorar
Ignorieren oder bezahlen?
Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.
Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.
Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.
Welche Hilfe brauchen Sie?
Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.
| Leistung | Musterschreiben | Anwalt beauftragen |
|---|---|---|
| Forderung bestreiten | ✓ | ✓ |
| Vertrag kündigen | ✓ | ✓ |
| Rückforderung gezahlter Beträge | ✓ | ✓ |
| Anwalt übernimmt Kommunikation | — | ✓ |
| Anwaltsgeheimnis / Vertraulichkeit | — | ✓ |
| Keine Post nach Hause | — | ✓ |
| Preis | 39 € | 299 € |
In 3 Schritten zur Lösung
Kein Papierkram, kein Kanzleibesuch — alles läuft digital und unkompliziert.

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Dr. Christian Hoffmann
Seit über 10 Jahren bin ich als Rechtsanwalt spezialisiert auf Abo-Fallen, Inkasso-Abwehr und Verbraucherrecht. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen — diskret, unkompliziert und vollständig online, ganz ohne Termin vor Ort in Kiel.
Sie können sicher sein, dass ich mich auch für Sie mit voller Energie einsetze — mit transparenten Festpreisen ohne versteckte Kosten.
Das sagen meine Mandanten
Über 5.000 Bewertungen auf anwalt.de. Hier sind einige Stimmen von Menschen, denen ich helfen konnte.
Häufige Fragen zu Serviceportal Verbraucherstelle LLC / Rundfunk Serviceportal
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
Sie müssen sich nicht allein mit Serviceportal Verbraucherstelle LLC / Rundfunk Serviceportal auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.


