Vorteil Plus Club (Zynota Limited) – Hilfe vom Anwalt
Willkommensschreiben vom Vorteil Plus Club der Zynota Limited, 59,90 € monatlich? Dr. Hoffmann erklärt die GbR-Klausel in den AGB und wie Sie widerrufen.

Sie haben ein Willkommensschreiben vom Vorteil Plus Club aus Berlin erhalten — „Schön, dass Sie dabei sind!" — samt Mitgliedskarte und der Ankündigung, ab einem Stichtag 59,90 Euro pro Monat per Lastschrift einzuziehen? Viele Betroffene, die sich bei mir melden, können sich an keine Bestellung erinnern — allenfalls an ein Telefonat, das angeblich ganz harmlos war. Auf dieser Seite erkläre ich, wer hinter dem Club steckt, was wirklich in den AGB steht und wie Sie den Vertrag loswerden, bevor die erste Abbuchung läuft. Wenn Sie direkt reagieren möchten: Eine Vorlage für Ihren Widerruf an die Zynota Limited können Sie hier herunterladen.
Was ist der Vorteil Plus Club?
Der Vorteil Plus Club präsentiert sich als „persönliches Mehrwertprogramm": Portemonnaie-Schutz bei Diebstahl, zwei Jahre Garantieverlängerung für Elektrogeräte, Cashback in 1.200 Online-Shops, Tankrabatt und monatliche „Premium-Gewinnspiele". Anbieterin ist laut dem Kleingedruckten die ZYNOTA LIMITED mit Sitz in Dalkey bei Dublin (Irland); die Post kommt von einer Kundenservice-Anschrift in Berlin.
Der Brief verspricht ein Rundum-sorglos-Paket. Die AGB verkaufen Ihnen etwas völlig anderes: Anteile an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts — gekauft von einem „Investor", mit Verzicht auf Ihre Kontrollrechte.
Aufschlussreich ist ein Detail im Willkommensschreiben selbst: Dort steht ein Code, mit dem Sie sich „das Telefongespräch mit Ihrem Berater" über eine Hotline anhören können. Der Anbieter dokumentiert damit selbst, dass die Mitgliedschaft am Telefon zustande gekommen sein soll. Die Mitgliedschaft beginnt dabei erst Wochen nach dem Brief — im mir vorliegenden Fall lagen zwischen Schreiben und Startdatum fast zwei Monate.
59,90 Euro monatlich — und ein halbes Jahr Mindestlaufzeit
Das Schreiben behandelt den Vertrag als beschlossene Sache: Mitgliedskarte anbei, „Ihre Mitgliedschaft läuft zunächst 6 Monate und ist danach monatlich kündbar", Beitrag 59,90 Euro monatlich. Allein die Mindestlaufzeit summiert sich auf 359,40 Euro. Eingezogen wird nicht von der Zynota Limited selbst, sondern über die PPS Perfunctio Payment Services GmbH aus Hamburg — ein Zahlungsdienstleister, über den ich bereits einen eigenen Beitrag geschrieben habe. Auf dem Kontoauszug werden Sie den Namen „Vorteil Plus Club" also womöglich gar nicht finden.
Bemerkenswert fand ich die Gegenleistungen bei genauem Hinsehen: Der beworbene „Tankrabatt auf Ihre jährlichen Kraftstoffausgaben" ist auf maximal 30 Euro im Jahr gedeckelt — bei 718,80 Euro Jahresbeitrag. Der Portemonnaie-Schutz und die Garantieverlängerung sind Schutzbrief-Leistungen, die über eine „Deutsche Schutzbriefgesellschaft GmbH" abgewickelt werden sollen.
Wichtiger Hinweis Vergleichbare „Vorteilsclubs" werden branchenweit über Werbeanrufe vertrieben — häufig bei älteren Menschen, oft mit dem Aufhänger eines Gewinns, einer Kündigung oder eines „Datenabgleichs". Solche Anrufe sind ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig (§ 7 UWG). Dass im konkreten Einzelfall beim Vorteil Plus Club so vorgegangen wurde, wird hier ausdrücklich nicht behauptet — den Anhör-Code für das „Beratergespräch" liefert der Anbieter aber gleich mit.
Was Sie laut AGB wirklich „kaufen": Anteile an einer GbR
Die AGB der Zynota Limited sind ungewöhnlich ausführlich — und ihr Kern hat mit „Sicherheit, Service und Sparfreude" wenig zu tun. In Teil I § 2 heißt es, die ZYNOTA LIMITED verkaufe dem Kunden „Anteile an von dritter Seite (Investor oder Anteilsverkäufer) bereits gezeichneten und bestehenden, aber nicht auf Dauer angelegten Gesellschaften bürgerlichen Rechts" — sogenannte „Teilnehmer-GbR". Sie werden also nicht Kunde eines Serviceclubs, sondern sollen Gesellschafter einer Ihnen unbekannten GbR werden, deren Anteile Sie einem „Investor" abkaufen.
Es kommt noch besser: Nach dem mitgelieferten Gesellschaftsvertrag verzichten die Gesellschafter wechselseitig auf Gesellschafterversammlungen, die Verwaltung liegt bei einem Treuhänder. Die beworbenen Gewinnspiele wiederum veranstaltet nicht Zynota, sondern eine Bonus Dialog Marketing GmbH aus Dreieich — ausdrücklich „kostenlos". Diese Konstruktion aus Anteilskauf, Kontrollrechtsverzicht und ausgelagerten Gratis-Gewinnspielen kenne ich in Abwandlungen von anderen „Vorteilsgemeinschaften" wie EliteWin oder der DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft. Aus meiner Sicht ist sie darauf angelegt, Verbraucherrechte zu erschweren: Wer am Telefon einem „Vorteilsclub" zustimmt, rechnet nicht damit, Gesellschafter einer GbR zu werden — eine solche Klausel halte ich für überraschend im Sinne von § 305c BGB, sie dürfte damit gar nicht Vertragsbestandteil geworden sein, und für unangemessen benachteiligend (§ 307 BGB).
Müssen Sie zahlen — und wie kommen Sie wieder heraus?
Zunächst gilt: Wer Geld von Ihnen verlangt, muss den Vertragsschluss beweisen. Ein Telefonat, dessen Mitschnitt Sie sich per Code „anhören" dürfen, ersetzt keinen Nachweis darüber, dass Sie wirksam einem kostenpflichtigen Vertrag — geschweige denn einem GbR-Anteilskauf — zugestimmt haben. Bei am Telefon geschlossenen Verträgen steht Ihnen außerdem das Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu: 14 Tage ab ordnungsgemäßer Belehrung. Ist die Belehrung fehlerhaft oder erreicht sie Sie nicht richtig, läuft die Frist nicht an — widerrufen können Sie dann bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Da die Mitgliedschaft ohnehin erst Wochen später beginnen soll, sind Sie in aller Regel rechtzeitig dran.
Kommt es doch zu Abbuchungen, greift Ihr Recht gegenüber der Bank: Eine SEPA-Lastschrift — hier eingezogen über die PPS Perfunctio Payment Services GmbH — können Sie nach § 675x BGB acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen, ohne wirksames Mandat bis zu dreizehn Monate.
Meine Empfehlung Reagieren Sie schriftlich und nachweisbar, bevor die erste Abbuchung läuft: Widerruf und vorsorglich Kündigung per Einschreiben. Bestreiten Sie zugleich, einem kostenpflichtigen Vertrag oder gar einem Erwerb von Gesellschaftsanteilen zugestimmt zu haben, und verlangen Sie die Löschung Ihrer Daten samt Lastschriftmandat. Mit meinem Musterschreiben zum Vorteil Plus Club ist das alles bereits fertig formuliert — Widerruf, Kündigung und Bestreiten des Vertragsschlusses in einem Schreiben. Rufen Sie nicht beim „Kundenservice" an — am Telefon hat die Sache angefangen, am Telefon wird sie nicht enden.
Die vier Schritte, mit denen Sie den Vertrag loswerden
Aus meiner Praxis mit telefonisch angebahnten Club-Mitgliedschaften empfehle ich diese Reihenfolge:
- Nicht zahlen und nichts unterschreiben. Schicken Sie insbesondere keine unterschriebene „Bestätigung" zurück und geben Sie am Telefon nichts frei.
- Schriftlich widerrufen und kündigen: per Einschreiben an die Zynota Limited (Kundenservice-Anschrift Berlin), parallel per E-Mail. Bestreiten Sie den behaupteten Vertragsschluss ausdrücklich.
- Unterlagen sichern: Brief, Umschlag, Mitgliedskarte und AGB aufheben — gerade die AGB sind später wichtige Beweismittel für die GbR-Konstruktion.
- Bei Mahnungen standhaft bleiben: kein Schuldanerkenntnis, keine Ratenzahlung. Nur bei einem gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Umschlag vom Amtsgericht) müssen Sie selbst aktiv werden — Widerspruch innerhalb von zwei Wochen.
Was Sie jetzt tun können:
- Musterschreiben herunterladen — fertiger Widerruf mit Kündigung und Bestreiten für 39 €, sofort per E-Mail
- Anwalt beauftragen — Dr. Hoffmann übernimmt die Abwehr zum Pauschalhonorar
Ignorieren oder bezahlen?
Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.
Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.
Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.
Welche Hilfe brauchen Sie?
Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.
| Leistung | Musterschreiben | Anwalt beauftragen |
|---|---|---|
| Forderung bestreiten | ✓ | ✓ |
| Vertrag kündigen | ✓ | ✓ |
| Rückforderung gezahlter Beträge | ✓ | ✓ |
| Anwalt übernimmt Kommunikation | — | ✓ |
| Anwaltsgeheimnis / Vertraulichkeit | — | ✓ |
| Keine Post nach Hause | — | ✓ |
| Preis | 39 € | 299 € |
In 3 Schritten zur Lösung
Kein Papierkram, kein Kanzleibesuch — alles läuft digital und unkompliziert.

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Wenige Fragen zu Ihrem Fall — dauert nur Minuten, keine juristischen Vorkenntnisse nötig.

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Ich übernehme die komplette Kommunikation. Sie bekommen keine Post mehr und ich halte Sie auf dem Laufenden.
Dr. Christian Hoffmann
Seit über 10 Jahren bin ich als Rechtsanwalt spezialisiert auf Abo-Fallen, Inkasso-Abwehr und Verbraucherrecht. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen — diskret, unkompliziert und vollständig online, ganz ohne Termin vor Ort in Kiel.
Sie können sicher sein, dass ich mich auch für Sie mit voller Energie einsetze — mit transparenten Festpreisen ohne versteckte Kosten.
Das sagen meine Mandanten
Über 5.000 Bewertungen auf anwalt.de. Hier sind einige Stimmen von Menschen, denen ich helfen konnte.
Häufige Fragen zu Vorteil Plus Club
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
Sie müssen sich nicht allein mit Vorteil Plus Club auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.


