Hilfe gegen Inkassomahnung

Bonus24 (Abova Limited) – Anruf, Begrüßungsschreiben, 59 Euro im Monat? Hilfe vom Anwalt

Anruf oder Willkommensschreiben von Bonus24, 59 Euro im Monat über PPS Perfunctio? Dr. Hoffmann erklärt die GbR-Klausel der Abova Limited und den Widerruf.

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Bonus24 – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Sie haben einen Anruf von „Bonus24" erhalten, in dem behauptet wurde, Sie seien jetzt Mitglied? Ein Willkommensschreiben mit Mitgliedskarte und der Ankündigung, ab einem Stichtag 59 Euro im Monat einzuziehen? Oder auf dem Kontoauszug eine Lastschrift der PPS Perfunctio Payment Services GmbH, die Sie nicht zuordnen können? Hinter Bonus24 steht die irische Abova Limited, und hinter der Abova Limited steht eine Vorlage, die ich vom Vorteil Plus Club bereits kenne, bis in den Wortlaut der AGB. Auf dieser Seite erkläre ich, wer Bonus24 ist, was in den AGB wirklich steht, wie Betroffene nach übereinstimmenden Berichten in den Vertrag geraten und wie Sie wieder herauskommen. Wenn Sie direkt reagieren möchten: Eine Vorlage für Ihr Schreiben an die Abova Limited können Sie hier herunterladen.

Hintergrund

Wer steckt hinter Bonus24?

Bonus24 wirbt auf bonus24-club.com mit Cashback: bis zu 20 Prozent bei Online-Händlern, 5 Prozent beim Tanken, im Supermarkt und auf Reisen, dazu „Premiumgewinnspiele", an denen Mitglieder „automatisch" teilnehmen. Preise nennt die Website nirgends, ein Anmeldeformular gibt es nicht; „Mitglied werden" führt zu einem Kontaktformular, das Name, E-Mail und Telefonnummer abfragt. Im Impressum steht: „Bonus24 ist ein Service der Abova Limited", mit einer Hamburger Postanschrift, einer Berliner Telefonnummer und der Website bonus-24.club, also einer anderen Domain als der, auf der man gerade liest.

Die Abova Limited selbst sitzt laut AGB in Dalkey bei Dublin. Das irische Register führt sie seit dem 9. Dezember 2024 als Kleinunternehmen mit einem einzigen Gesellschafter; die Adresse gehört einem Bürodienstleister, unter dem Dutzende Firmen gemeldet sind. Kaufbelege für den Supermarkt-Cashback sollen Sie laut AGB an eine Berliner Adresse in der Wittestraße schicken. Diese Adresse kannte ich schon.

Impressum von bonus24-club.com: Bonus24 ist ein Service der Abova Limited, Hamburg, Telefon mit Berliner Vorwahl, E-Mail service@bonus-24.club

Screenshot des Impressums (Oktober 2026): Hamburger Anschrift, Berliner Nummer, irische Gesellschaft.

AGB der Abova Limited, Teil I Paragraf 2: Die Abova Limited verkauft dem Kunden Anteile an bereits gegründeten, nicht auf Dauer angelegten Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Teilnehmer-GbR

Ausschnitt aus den AGB (Stand 15.09.2026): Verkauft werden „Anteile an Gesellschaften bürgerlichen Rechts".

Das Muster

Dieselbe Vorlage wie beim Vorteil Plus Club

Die Wittestraße 30 K in Berlin ist die Kundenservice-Adresse des Vorteil Plus Club, über den ich im August 2026 geschrieben habe. Dessen Anbieterin, die Zynota Limited, sitzt unter derselben Dubliner Adresse wie die Abova Limited. Beide verkaufen für 59 beziehungsweise 59,90 Euro im Monat ein Paket aus Cashback, Tankrabatt, Reiseservice und „kostenlosen" Gewinnspielen. Beide lassen den Beitrag über die PPS Perfunctio Payment Services GmbH aus Hamburg einziehen. Beide nutzen das Cashback-Portal vorteilsbonus.club und eine „Deutsche Schutzbriefgesellschaft" aus Bielefeld, beide lassen die Gewinnspiele von einer Bonus Dialog Marketing GmbH aus Dreieich veranstalten. Und die AGB sind bis in die Paragrafen hinein gleich; nur der Firmenname wurde ausgetauscht.

Die Abova Limited betreibt mit derselben Hamburger Adresse noch eine zweite Marke, „Gewinn & Bonus", mit demselben Vorteilspaket und einer weiteren Berliner Nummer. Und vor Bonus24 gab es „Bonusclub24": Die Domain bonusclub24.com stammt aus dem Jahr 2019 und ist inzwischen abgeschaltet, die heutigen Domains sind von Juli 2025 und August 2026. Eine Marke löst die nächste ab, die Vorlage bleibt.

AGB-Analyse

Kein Club, sondern Gesellschaftsanteile: Was in den AGB steht

Die AGB der Abova Limited haben 14 Seiten, und ihr Kern hat mit Cashback wenig zu tun. In Teil I § 2 heißt es, die Abova Limited „verkauft dem Kunden Anteile an von dritter Seite (Investor oder Anteilsveräußerer) bereits gegründeten und bestehenden, aber nicht auf Dauer angelegten Gesellschaften bürgerlichen Rechts", sogenannte „Teilnehmer-GbR". Sie werden also nicht Mitglied eines Clubs, sondern sollen Gesellschafter einer Ihnen unbekannten GbR werden, deren Anteil Sie einem „Investor" abkaufen. Nach dem mitgelieferten Gesellschaftsvertrag besteht diese GbR vier Wochen, die Gesellschafter verzichten auf Versammlungen, Einsichtsrechte und Kontrollrechte, ein Treuhänder nimmt für Sie Erträge entgegen. Steuern, die aus der Beteiligung folgen, sind laut AGB Ihre Sache.

Der Anruf verkauft Cashback. Die AGB verkaufen Gesellschaftsanteile mit Kontrollrechtsverzicht. Beides zusammen soll 59 Euro im Monat kosten, mindestens ein halbes Jahr lang.

Die Zahlen stehen in § 5 und § 8: 59 Euro monatlich per Lastschrift, sechs Monate Laufzeit mit automatischer Verlängerung um jeweils einen Monat, Kündigung in Textform vier Wochen vor Laufzeitende, 8 Euro für jede Rücklastschrift. Der Vertragsschluss ist in § 3 ausdrücklich „in mündlicher Form" vorgesehen; angenommen wird der Antrag „mit Zusendung der Vertragsunterlagen". Der beworbene Tankrabatt ist in Teil IV auf 30 Euro im Jahr gedeckelt, bei 708 Euro Jahresbeitrag. Und für Kaufleute vereinbaren die AGB als Gerichtsstand Glarus in der Schweiz, was bei einer irischen Firma mit Hamburger Postanschrift und Berliner Telefonnummer ins Bild passt.

AGB der Abova Limited, Paragraf 5: monatlicher Beitrag in Höhe von 59 Euro per Lastschrift, 8 Euro Pauschale für jede fehlgeschlagene Lastschrift

Ausschnitt aus den AGB: 59 Euro monatlich per Lastschrift, 8 Euro je Rücklastschrift.

Siegel in der Fußzeile von bonus24-club.com: TÜV NORD CERT GmbH, Geprüfte Service-Qualität, freiwillige Prüfung gemäß TN-Standard; der Link führt zu einem Beitrag auf verbraucherschutz.de

Screenshot der Fußzeile: Das Siegel verlinkt auf einen Portal-Beitrag, nicht auf das Zertifikat.

Die Anbahnung

Wie Betroffene in den Vertrag geraten

Mir liegt zu Bonus24 bislang kein eigenes Begrüßungsschreiben vor; die Berichte anderer sind aber einheitlich. Das Technikportal Giga beschrieb im Januar 2026 Anrufe, in denen behauptet wird, der Angerufene habe „durch einen Klick" ein Abo abgeschlossen; die Anrufer kennen Adresse und Kontodaten, kündigen 59 Euro im Monat und Unterlagen per Post an und beantworten Fragen nach dem Vertragsdatum nicht. Die Berliner Hotline aus dem Impressum führt das Verzeichnis tellows als „Kostenfalle". Auf dem Portal verbraucherschutz.de erschien ein Beitrag mit dem Titel „Verträge sind sechs Monate nicht kündbar", darunter Kommentare von Betroffenen, bei denen die PPS Perfunctio 59 Euro monatlich einzog. Dieselbe Mechanik kenne ich vom Vorteil Plus Club: Dort lag dem Willkommensschreiben sogar ein Code bei, mit dem man sich das „Beratergespräch" anhören konnte.

Zwei Dinge fielen mir auf der Website auf. Im Fußbereich prangt ein Siegel „TÜV NORD CERT, Geprüfte Service-Qualität, freiwillige Prüfung". Der Link dahinter führt nicht zum Zertifikat, sondern zu einem Beitrag auf verbraucherschutz.de, demselben privaten Portal, auf dem auch die Warnungen stehen; für wen die Prüfung ausgestellt wurde und was sie umfasst, ließ sich darüber nicht nachvollziehen. Eine Prüfung der Servicequalität sagt ohnehin nichts darüber aus, ob mit Ihnen ein Vertrag zustande gekommen ist. Und Giga berichtete von einer Welle gleichförmiger Fünf-Sterne-Bewertungen auf Bewertungsportalen, auf denen Bonus24 als „Reiseveranstalter" mit Adressen in Berlin und Hamburg geführt wurde; beide Einträge sind inzwischen verschwunden.

Wichtiger Hinweis Vergleichbare „Vorteilsclubs" werden branchenweit über Werbeanrufe vertrieben, häufig bei älteren Menschen, oft mit dem Aufhänger eines Gewinns, einer Kündigung oder eines „Datenabgleichs". Solche Anrufe sind ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig (§ 7 UWG). Dass im konkreten Einzelfall bei Bonus24 so vorgegangen wurde, wird hier ausdrücklich nicht behauptet; die AGB sehen den „Serviceantrag in mündlicher Form" aber selbst vor.

Ihre Rechte

Müssen Sie zahlen, und wie kommen Sie wieder heraus?

Wer Geld von Ihnen verlangt, muss den Vertragsschluss beweisen. Nach den eigenen AGB der Abova Limited kommt der Vertrag erst zustande, wenn Ihnen die Vertragsunterlagen in Textform zugehen; ein Telefonat allein genügt also auch nach der Lesart des Anbieters nicht. Und selbst ein „Ja" am Telefon ist keine Zustimmung zu dem, was in den AGB steht. Eine Klausel, die aus einem Cashback-Club den Kauf von GbR-Anteilen macht, halte ich für überraschend im Sinne von § 305c BGB und für unangemessen benachteiligend (§ 307 BGB); sie dürfte gar nicht Vertragsbestandteil geworden sein. So habe ich es bereits zum Vorteil Plus Club geschrieben, und die AGB sind dieselben.

Bei am Telefon oder online geschlossenen Verträgen steht Ihnen außerdem das Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu: 14 Tage ab ordnungsgemäßer Belehrung. Die AGB knüpfen den Fristbeginn an den Erhalt des Begrüßungsschreibens. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, läuft die Frist nicht an, und Sie können bis zu zwölf Monate und 14 Tage lang widerrufen (§ 356 Abs. 3 BGB). Erklären Sie den Widerruf deshalb in jedem Fall, zusammen mit der Anfechtung wegen Täuschung und einer hilfsweisen Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Die Mindestlaufzeit von sechs Monaten greift nur, wenn der Vertrag wirksam ist. Kommt es zu Abbuchungen, greift Ihr Recht gegenüber der Bank: Eine Lastschrift der PPS Perfunctio können Sie nach § 675x BGB acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurückgeben lassen, ohne wirksames Mandat bis zu 13 Monate (§ 675u BGB). Bedenken Sie dabei: Sollte doch ein Vertrag bestehen, verlangen die AGB 8 Euro je Rücklastschrift, und Mahnungen können folgen. Die Rückgabe gehört deshalb mit einem schriftlichen Widerspruch zusammen.

Meine Empfehlung Reagieren Sie schriftlich und nachweisbar, bevor die erste Abbuchung läuft: Bestreiten Sie den Vertragsschluss, erklären Sie Widerruf und Anfechtung, kündigen Sie vorsorglich, widerrufen Sie das Lastschriftmandat und verlangen Sie die Löschung Ihrer Daten. Mit meinem Musterschreiben zu Bonus24 ist das alles bereits fertig formuliert und an die Abova Limited adressiert. Rufen Sie nicht bei der Hotline an; am Telefon hat die Sache angefangen, am Telefon wird sie nicht enden.

Ältere Frau sitzt mit einem Telefon am Ohr im Sessel, vor ihr ein geöffneter Brief, Symbolbild

Symbolbild: Erst der Anruf, dann das Willkommensschreiben, dann die Lastschrift.

FAQ auf bonus24-kuendigen.com: Die Laufzeit beträgt sechs Monate und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, Kündigung in Textform vier Wochen vor Laufzeitende

Screenshot der Kündigungsseite bonus24-kuendigen.com: sechs Monate Laufzeit, automatische Verlängerung.

Was Sie konkret tun sollten

Die vier Schritte gegen den Vertrag

Aus meiner Praxis mit dieser Vorlage empfehle ich diese Reihenfolge:

  1. Unterlagen sichern: Wann kam der Anruf, von welcher Nummer, mit welchem Aufhänger? Heben Sie das Willkommensschreiben samt Umschlag auf, notieren Sie Kundennummer und angekündigten Beginn der Mitgliedschaft und sichern Sie Kontoauszüge mit Buchungstext, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz, falls schon abgebucht wurde.
  2. Schriftlich an die Abova Limited: per E-Mail an die Serviceadresse und per Einschreiben an die Hamburger Anschrift. Bestreiten Sie den Vertragsschluss, erklären Sie Widerruf, Anfechtung und vorsorgliche Kündigung, widerrufen Sie das Lastschriftmandat und fordern Sie die Löschung Ihrer Daten. Das Formular auf bonus24-kuendigen.com ersetzt das nicht: Es nennt keinen Betreiber und liefert keinen Nachweis.
  3. Mit der Bank sprechen: Lassen Sie Lastschriften der PPS Perfunctio zurückgeben und den Einreicher für künftige Lastschriften sperren. Wägen Sie die Rückgabe mit Blick auf die 8-Euro-Pauschale und mögliche Mahnungen ab, falls doch ein Vertrag bestehen sollte; mit Ihrem schriftlichen Widerspruch zusammen ist sie in der Regel der richtige Weg.
  4. Mahnungen und Inkasso: Verweisen Sie auf Ihr Schreiben, geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab und vereinbaren Sie keine Raten. Selbst aktiv werden müssen Sie nur bei einem gerichtlichen Mahnbescheid: Dann ist innerhalb von zwei Wochen Widerspruch beim Gericht einzulegen.

Was Sie jetzt tun können:

Was tun?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.

×
Ignorieren

Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

×
Einfach bezahlen

Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

Der richtige Weg: prüfen und rechtssicher abwehren
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Welche Hilfe brauchen Sie?

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Häufige Fragen zu Bonus24

Bonus24 wirbt mit Cashback beim Einkaufen, Tanken und Reisen und mit monatlichen „Premiumgewinnspielen". Laut Impressum ist Bonus24 „ein Service der Abova Limited", einer im Dezember 2024 gegründeten irischen Gesellschaft mit Sitz bei einem Bürodienstleister in Dalkey bei Dublin. Die Post kommt von einer Hamburger Anschrift, die Hotline hat eine Berliner Vorwahl, Kaufbelege sollen an eine Berliner Adresse gehen. Preise nennt die Website nicht; sie stehen nur in den AGB: 59 Euro im Monat bei sechs Monaten Mindestlaufzeit.
Eine andere Marke, aber dieselbe Vorlage. Der Vorteil Plus Club gehört der Zynota Limited, Bonus24 der Abova Limited; beide sitzen unter derselben Dubliner Adresse. Beide verkaufen für 59 beziehungsweise 59,90 Euro im Monat Cashback, Tankrabatt, Reiseservice und „kostenlose" Gewinnspiele, beide lassen über die PPS Perfunctio Payment Services GmbH einziehen, beide nutzen das Portal vorteilsbonus.club und dieselbe Berliner Beleg-Adresse, und die AGB sind bis in die Paragrafen hinein gleich. Wer eine der beiden Marken kennt, kennt auch die andere.
Das muss Bonus24 beweisen, nicht Sie. Nach den eigenen AGB kommt der Vertrag erst zustande, wenn Ihnen die Vertragsunterlagen in Textform zugehen; ein Anruf allein reicht also auch nach der Lesart des Anbieters nicht. Selbst wenn Sie am Telefon „Ja" gesagt haben sollten, haben Sie damit nicht erkennbar dem zugestimmt, was in den AGB steht: dem Kauf von Anteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Widersprechen Sie schriftlich, widerrufen Sie vorsorglich und zahlen Sie nichts.
Laut AGB zieht die Abova Limited 59 Euro im Monat per Lastschrift ein, die Laufzeit beträgt sechs Monate und verlängert sich danach jeweils um einen Monat, wenn nicht vier Wochen vor Laufzeitende in Textform gekündigt wurde. Das sind mindestens 354 Euro. Für jede Rücklastschrift verlangen die AGB 8 Euro und streichen die Leistungen. Der beworbene Tankrabatt ist auf 30 Euro im Jahr gedeckelt. Diese Bedingungen gelten allerdings nur, wenn überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Weil Bonus24 den Beitrag nicht selbst einzieht. Nach den AGB werden „sämtliche Zahlungen" über die PPS Perfunctio Payment Services GmbH aus Hamburg abgewickelt, einen Zahlungsdienstleister, der auch für den Vorteil Plus Club und andere telefonisch vertriebene Clubs einzieht. Auf dem Kontoauszug steht deshalb oft PPS und nicht Bonus24. Die Lastschrift können Sie über Ihre Bank innerhalb von acht Wochen zurückgeben lassen und den Einreicher sperren; den Widerspruch gegen den Vertrag richten Sie an die Abova Limited.
Beides, und zwar vorsorglich zugleich. Am Telefon oder online geschlossene Verträge können Verbraucher 14 Tage lang widerrufen; die Frist beginnt erst mit einer ordnungsgemäßen Belehrung und läuft ohne sie bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Die AGB knüpfen den Fristbeginn an das Begrüßungsschreiben. Erklären Sie den Widerruf deshalb in jedem Fall, bestreiten Sie daneben den Vertragsschluss, fechten Sie den Vertrag wegen Täuschung an und kündigen Sie hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Die Mindestlaufzeit greift nur, wenn der Vertrag wirksam ist.
Nicht als einzigen Weg. Das Formular verlangt Kundennummer, Telefonnummer und eine Einwilligung in die Datenverarbeitung, nennt keinen Betreiber und bestätigt nichts, was Sie später beweisen könnten. Schicken Sie Ihre Erklärung stattdessen per E-Mail an die Serviceadresse und zusätzlich per Einschreiben an die Abova Limited in Hamburg, mit Datum und Kopie für Ihre Unterlagen. Textform genügt nach den AGB; entscheidend ist, dass Sie den Zugang nachweisen können.
Im Fußbereich zeigt bonus24-club.com ein Siegel „TÜV NORD CERT, Geprüfte Service-Qualität, freiwillige Prüfung". Der Link dahinter führt nicht zum Zertifikat, sondern zu einem Beitrag auf dem privaten Portal verbraucherschutz.de, auf dem auch Warnungen vor Bonus24 erschienen sind; für wen die Prüfung gilt und was sie umfasst, ließ sich darüber nicht nachvollziehen. Eine Prüfung der Servicequalität bewertet Abläufe im Kundenservice. Sie sagt nichts darüber aus, ob mit Ihnen ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist; prüfen Sie den Vertrag, nicht das Logo.
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