PrimaBonus (Contrada Swiss AG) – Willkommensschreiben, 59,90 Euro im Monat, Abbuchung über PPS? Hilfe vom Anwalt
Willkommensschreiben von PrimaBonus, 59,90 Euro im Monat über PPS Perfunctio? Dr. Hoffmann erklärt die Contrada Swiss AG und Ihre Rechte.

Sie haben ein Schreiben von „PrimaBonus" erhalten, das Sie zu einem Bonus-Programm begrüßt, das Sie nicht bestellt haben? Darin steht ein Preis von 59,90 Euro im Monat, der „in einer Summe" über die PPS Perfunctio Payment Services GmbH eingezogen werden soll? Oder auf dem Kontoauszug taucht eine Lastschrift der PPS auf, die Sie nicht zuordnen können? Hinter PrimaBonus steht die Contrada Swiss AG, eine Aktiengesellschaft aus Glarus in der Schweiz. Hinter dem Programm stehen Bausteine, die ich vom Vorteil Plus Club und von Bonus24 bereits kenne. Auf dieser Seite erkläre ich, wer PrimaBonus ist, was in dem Willkommensschreiben steht und was darin fehlt, wie Betroffene nach den Berichten in den Vertrag geraten und wie Sie wieder herauskommen. Wenn Sie direkt reagieren möchten: Eine Vorlage für Ihr Schreiben an die Contrada Swiss AG können Sie hier herunterladen.
Wer steckt hinter PrimaBonus?
PrimaBonus wirbt mit Rabatten von bis zu 20 Prozent in über 1.000 Online-Shops, 5 Prozent Rückvergütung auf Reisen, kostenlosen Gewinnspielen und einem „Haushalts- und Portemonnaie-Schutz". Die Website primabonus.de ist ein Login-Portal für Mitglieder; einen Preis, eine Laufzeit oder ein Anmeldeformular findet man dort nicht. Im Impressum steht: „PrimaBonus ist ein Service der Contrada Swiss AG" mit Sitz in Glarus, Schweiz. Dieselbe Gesellschaft betreibt unter cleverserviceplus.de einen zweiten Auftritt mit derselben kostenlosen Hotline, auf dem sie sich Partnerunternehmen als Dienstleister für „Vertriebsmöglichkeiten", „Zahlungsabwicklung" und „Marketing" empfiehlt.
Die Contrada Swiss AG steht seit 1981 im Handelsregister des Kantons Glarus, hieß früher Arc-Weld AG und gibt als Zweck den Erwerb und die Verwaltung von Lizenzen, Patenten und Beteiligungen an; die Branche lautet „Handel mit Maschinen". Das Aktienkapital beträgt 225.000 Franken. Im November 2025 hat die Gesellschaft ihre Domiziladresse gewechselt, unter der neuen Anschrift sind Dutzende weitere Firmen gemeldet; das mir vorliegende Willkommensschreiben vom September 2025 trägt noch die alte. Im Dezember 2025 kam ein in Mecklenburg-Vorpommern wohnhafter Geschäftsführer hinzu. Das Bonus-Programm für deutsche Verbraucher ist also ein junges Geschäft in einer alten Hülle.
Screenshot des Impressums (Oktober 2026): eine Schweizer Aktiengesellschaft, kein Preis, keine Laufzeit.
Das Willkommensschreiben (Personendaten geschwärzt): Begrüßung, Leistungsliste, 59,90 Euro, PPS Perfunctio.
Was im Willkommensschreiben steht und was darin fehlt
Der Brief ist in Berlin datiert und trägt die Überschrift „Herzlich Willkommen zum Bonus-Programm". Er begrüßt den Empfänger als „neues Mitglied", zählt die Vorteile auf und kommt dann zum Geld: „Für weniger als 1,39 EUR pro Tag (monatlich max. 42,15 EUR)" genieße man den „Rund-um-Schutz", und „all das" sei „bereits in Ihrem monatlichen Preis von nur 59,90 € enthalten". Dann der entscheidende Satz: „Der Einzug des Betrages wird auf Ihren Wunsch in einer Summe durch den Service-Partner PPS Perfunctio Payment Services GmbH" vorgenommen. Nicht monatlich also, sondern auf einmal. Für welchen Zeitraum, sagt der Brief nicht. Eine Vertragsnummer gibt es, dazu die Aufforderung, sich vier Wochen nach dem Briefdatum mit der Kundennummer auf dem Portal zu registrieren.
Was ich in dem Schreiben nicht finde, ist mindestens so wichtig wie das, was darin steht: keine Laufzeit, keine Kündigungsfrist, keine Widerrufsbelehrung, kein Hinweis darauf, wann und wie der Vertrag zustande gekommen sein soll, keine Unterschrift. Der Vorteil Plus Club legte seinem Willkommensbrief wenigstens einen Code bei, mit dem man sich das Telefonat anhören konnte. PrimaBonus verweist auf eine „Broschüre". Die Website hilft nicht weiter: Ihre Geschäftsbedingungen regeln nur die Nutzung des Cashback-Portals und sprechen vom „zu Grunde liegenden PrimaBonus-Vertrag", dessen Bedingungen nirgends veröffentlicht sind.
Dieselben Bausteine wie beim Vorteil Plus Club
Als Kundenservice nennt der Brief eine Adresse in der Berliner Wittestraße. Diese Adresse kenne ich: Sie ist die Kundenservice-Anschrift des Vorteil Plus Club und der Deutschen Vorteilswelt, dort sollen die Kaufbelege für Bonus24 und für einen „Vorteilskompass" hin, und unter derselben Anschrift werden ein „Gewinnservice Deutschland" und ein „Glücksplan" verwaltet. Der Vorteil Plus Club kostet ebenfalls 59,90 Euro im Monat, lässt ebenfalls über die PPS Perfunctio Payment Services GmbH einziehen und verspricht denselben Portemonnaie-Schutz und dieselbe Garantieverlängerung. Sein Willkommensbrief ist Absatz für Absatz so aufgebaut wie der von PrimaBonus.
Der Anbieter wechselt, die Bausteine bleiben: Berliner Serviceadresse, Bielefelder Schutzbriefe, Hamburger Einzug, 59,90 Euro im Monat.
Der gemeinsame Nenner sitzt in Bielefeld. Die Geschäftsbedingungen von primabonus.de nennen als „Dienstleister des Cashback-Portals" eine Deutsche Schutzbriefgesellschaft mbH, die laut Handelsregister Internetportale, Schutzbriefprodukte und Kundenclubs betreibt. Dieselbe Gesellschaft liefert die Schutzbriefe für den Vorteil Plus Club, für Bonus24 und für den Vorteilskompass. Das Portal ist eine Standardlösung, die Marke davor ist austauschbar: Zynota Limited aus Dublin beim Vorteil Plus Club, Abova Limited aus Dublin bei Bonus24, Contrada Swiss AG aus Glarus bei PrimaBonus. Ob diese Gesellschaften untereinander verbunden sind, kann ich nicht beurteilen, und ich behaupte es nicht. Für die Verteidigung spielt es auch keine Rolle. Wer eine dieser Marken kennt, kennt den Ablauf.
Der Preis-Absatz des Schreibens: 59,90 Euro, Einzug „in einer Summe" über die PPS Perfunctio.
Screenshot von cleverserviceplus.de: Die Contrada Swiss AG wirbt mit „telefonischen Strategien".
Wie Betroffene in den Vertrag geraten
Wie der Vertrag zustande gekommen sein soll, sagt das Willkommensschreiben nicht. Die Contrada Swiss AG selbst beschreibt auf cleverserviceplus.de ihren Ansatz im Marketing als Kombination aus „direkten, telefonischen und digitalen Strategien". Auf einem Bewertungsportal schreibt eine Nutzerin, sie sei „erst skeptisch" gewesen, „als es mir am Telefon angeboten wurde". Mehr Berichte gibt es bislang kaum: Warnungen von Verbraucherzentralen zu PrimaBonus habe ich nicht gefunden, die kostenlose Hotline ist in den Rufnummern-Verzeichnissen unbewertet. Dafür fällt etwas anderes auf. Seit Mai 2026 sammeln sich auf zwei Bewertungsportalen Dutzende Bewertungen mit vier und fünf Sternen, auf einem davon 63 Stück mit einem Schnitt von 4,94, ohne eine einzige kritische Stimme. Beim Vorteil Plus Club und bei Bonus24 gab es dieselben Wellen.
Aus den Fällen zum Vorteil Plus Club kenne ich den Ablauf: ein Anruf, oft bei älteren Menschen, ein freundliches Gespräch über Vorteile, Rabatte und Sicherheit, dann der Brief mit der Begrüßung als Mitglied und dem Hinweis auf den Einzug. Wer nicht sofort widerspricht, hat vier Wochen später die Lastschrift auf dem Konto. Dass im konkreten Einzelfall bei PrimaBonus so vorgegangen wurde, wird hier ausdrücklich nicht behauptet.
Wichtiger Hinweis Werbeanrufe bei Verbrauchern sind ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig (§ 7 UWG). Ein Vertrag, der angeblich am Telefon geschlossen wurde, muss vom Anbieter bewiesen werden: wer angerufen hat, was gesagt wurde, worauf Sie sich eingelassen haben. Ein Serienbrief, der Sie als Mitglied begrüßt, ist kein solcher Beweis.
Müssen Sie zahlen, und wie kommen Sie wieder heraus?
Wer Geld von Ihnen verlangt, muss den Vertragsschluss beweisen. Das gilt auch für eine Schweizer Aktiengesellschaft. Verlangen Sie Auskunft, wann, mit wem und mit welchem Inhalt der Vertrag geschlossen worden sein soll, und die vollständigen Vertragsunterlagen samt der „Broschüre", auf die der Brief verweist. Solange das nicht vorliegt, gibt es nichts anzuerkennen. Dazu kommt das Widerrufsrecht nach § 312g BGB: Bei am Telefon geschlossenen Verträgen haben Verbraucher 14 Tage, und die Frist beginnt erst mit einer ordnungsgemäßen Belehrung. In dem mir vorliegenden Willkommensschreiben fehlt sie vollständig. Dann läuft die Frist nicht an, und der Widerruf ist bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich (§ 356 Abs. 3 BGB). Liegt Ihr Brief länger zurück, ist dieser Weg verschlossen; dann tragen das Bestreiten, die Anfechtung wegen Täuschung und die Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Eine Laufzeit, die der Brief nicht nennt, kann Ihnen niemand entgegenhalten, und automatische Verlängerungen um mehr als einen Monat sind in Verbraucherverträgen seit 2022 ohnehin unwirksam (§ 309 Nr. 9 BGB).
Der Sitz in der Schweiz ändert daran nichts. Nach dem Lugano-Übereinkommen darf ein Unternehmen, das seine Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet, einen deutschen Verbraucher nur an dessen Wohnsitz verklagen, und es gilt deutsches Verbraucherrecht. Und bei Abbuchungen greift Ihr Recht gegenüber der Bank: Eine Lastschrift der PPS Perfunctio können Sie nach § 675x BGB acht Wochen lang ohne Begründung zurückgeben lassen, ohne wirksames Mandat bis zu 13 Monate (§ 675u BGB). Bedenken Sie dabei: Wurde tatsächlich „in einer Summe" eingezogen, geht es um mehrere hundert Euro auf einmal; die Rückgabe gehört deshalb mit einem schriftlichen Widerspruch zusammen, damit Mahnungen ins Leere laufen.
Meine Empfehlung Reagieren Sie schriftlich und nachweisbar: Bestreiten Sie den Vertragsschluss, erklären Sie Widerruf, Anfechtung und vorsorgliche Kündigung, widerrufen Sie das Lastschriftmandat, verlangen Sie die Vertragsunterlagen und die Löschung Ihrer Daten. Mit meinem Musterschreiben zu PrimaBonus ist das fertig formuliert und an die Contrada Swiss AG adressiert. Rufen Sie nicht bei der Hotline an; am Telefon hat die Sache begonnen, am Telefon wird sie nicht enden.
Symbolbild: Erst der Anruf, dann das Willkommensschreiben, dann die Lastschrift.
Screenshot von primabonus.de: Das Gewinnspiel ist „kostenlos", bezahlt wird das Programm drumherum.
Die vier Schritte gegen den Vertrag
Aus meiner Praxis mit dieser Art von Programmen empfehle ich diese Reihenfolge:
- Unterlagen sichern: Heben Sie das Willkommensschreiben samt Umschlag auf und notieren Sie, wann und von welcher Nummer Sie angerufen wurden und mit welchem Aufhänger. Sichern Sie Kontoauszüge mit Buchungstext, Betrag, Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz, falls die PPS schon abgebucht hat. Diese Angaben brauchen Sie für die Bank und für jedes weitere Schreiben.
- Schriftlich an die Contrada Swiss AG: per E-Mail an die im Brief genannte Serviceadresse und per Einschreiben an den Berliner Kundenservice, bei Streit zusätzlich an den Sitz in Glarus. Bestreiten Sie den Vertragsschluss, erklären Sie Widerruf, Anfechtung und vorsorgliche Kündigung, widerrufen Sie das Lastschriftmandat, fordern Sie die Vertragsunterlagen und einen etwaigen Gesprächsmitschnitt an und verlangen Sie die Löschung Ihrer Daten.
- Mit der Bank sprechen: Lassen Sie Lastschriften der PPS Perfunctio zurückgeben und den Einreicher für künftige Lastschriften sperren. Weil „in einer Summe" eingezogen wird, lohnt sich hier besondere Eile: Die Acht-Wochen-Frist beginnt mit der Belastung.
- Mahnungen und Inkasso: Verweisen Sie auf Ihr Schreiben, geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab und vereinbaren Sie keine Raten. Selbst aktiv werden müssen Sie nur bei einem gerichtlichen Mahnbescheid: Dann ist innerhalb von zwei Wochen Widerspruch beim Gericht einzulegen. Ein solcher Bescheid dürfte wegen des Lugano-Übereinkommens ohnehin nur von einem Gericht an Ihrem Wohnort kommen.
Was Sie jetzt tun können:
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Ignorieren oder bezahlen?
Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.
Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.
Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.
Welche Hilfe brauchen Sie?
Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.
| Leistung | Musterschreiben | Anwalt beauftragen |
|---|---|---|
| Forderung bestreiten | ✓ | ✓ |
| Vertrag kündigen | ✓ | ✓ |
| Rückforderung gezahlter Beträge | ✓ | ✓ |
| Anwalt übernimmt Kommunikation | — | ✓ |
| Anwaltsgeheimnis / Vertraulichkeit | — | ✓ |
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| Preis | 39 € | 299 € |
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Dr. Christian Hoffmann
Seit über 10 Jahren bin ich als Rechtsanwalt spezialisiert auf Abo-Fallen, Inkasso-Abwehr und Verbraucherrecht. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen — diskret, unkompliziert und vollständig online, ganz ohne Termin vor Ort in Kiel.
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Das sagen meine Mandanten
Über 5.000 Bewertungen auf anwalt.de. Hier sind einige Stimmen von Menschen, denen ich helfen konnte.
Häufige Fragen zu PrimaBonus
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
Sie müssen sich nicht allein mit PrimaBonus auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.


