Glückssystem 24 (ESYSTEMS EUROPE LTD) – Hilfe vom Anwalt
Abbuchung von ELBRENT GMBH oder FinXP mit "GP24-…" für Glückssystem24 (ESYSTEMS EUROPE LTD)? Anwalt Dr. Hoffmann erklärt, wie Sie die Lastschrift stoppen.

Was steckt hinter Glückssystem24?
Die Plattform Glückssystem24 (glueckssystem24.com) wird nach aktuellem Impressum von der ESYSTEMS EUROPE LTD mit Sitz in Manchester (Großbritannien) betrieben. Angeboten wird die kostenpflichtige Teilnahme an einem monatlichen Gewinnspiel-Paket — vermarktet unter dem Namen „Glückssystem24" mit Verweisen auf klassische Lotto- und Gewinnspiel-Formate.
Drei Firmen in einer Abbuchung: Manchester (Anbieter), Malta (Zahlungsdienstleister), Deutschland (SEPA-Empfänger) — und der Markenname taucht auf dem Kontoauszug nur in einer kryptischen Verwendungszweck-Zeile auf.
Für Betroffene ist die Konstellation typisch undurchsichtig: Der Vertragspartner (ESYSTEMS EUROPE LTD in Manchester) taucht auf dem Kontoauszug nicht auf. Als Empfänger der SEPA-Lastschrift erscheint häufig die ELBRENT GMBH, der eigentliche Zahlungsdienstleister ist die FinXP Limited aus Malta — ein Zahlungsdienstleister, den ich aus anderen Fällen (u.a. Glückspilot24) gut kenne. Der einzige Bezug zum Portal Glückssystem24 steht im Verwendungszweck, der mit „GP24-" beginnt.
Wie kommt es zur Mitgliedschaft und zur Abbuchung?
In den mir bekannten Fällen läuft die Anbahnung fast immer telefonisch: Ein Callcenter meldet sich mit dem Aufhänger einer angeblichen Gewinnbenachrichtigung, eines „bereits laufenden Vertrages" oder eines besonders günstigen Testmonats. Rückfragen laufen anschließend über eine kostenpflichtige 0180-Servicenummer (im mir vorliegenden Verwendungszweck beginnend mit 0180 598 …). Ein klassisches Vertragsdokument im Briefkasten gibt es häufig nicht — die erste sichtbare Reaktion ist die SEPA-Lastschrift.
Bezahlt wird per monatlicher SEPA-Lastschrift. Als Empfänger auf dem Kontoauszug erscheint die ELBRENT GMBH, im Verwendungszweck steht ein Muster wie „GP24-xxxxxxxxx-DD.MM.JJJJ GLUECKSSYSTEM24 KDNR GP24-xxxxxxxxx HOTLINE 0180… MONATSBEITRAG MM-JJJJ". Der Markenname taucht dort mit einem einzigen Wort auf — für viele Betroffene der einzige Hinweis auf den eigentlichen Anbieter.
Wichtiger Hinweis Dass die Anbahnung im konkreten Einzelfall tatsächlich telefonisch und nach dem hier beschriebenen Muster erfolgt ist, wird ausdrücklich nicht behauptet. Aus vergleichbaren Fällen — auch bei anderen Gewinnspiel-Portalen wie dem Glückspilot24 (ebenfalls über FinXP Limited abgerechnet) oder der Glücksfee — ist diese Konstellation aber gut dokumentiert.
Ist die Forderung berechtigt — und wie holen Sie das Geld zurück?
Der wichtigste Angriffspunkt bei telefonisch angebahnten Gewinnspiel-Mitgliedschaften liegt in § 312j Abs. 3 BGB, der sogenannten Bestätigungslösung: Bei einem am Telefon geschlossenen Verbrauchervertrag über eine Wett- oder Lotteriedienstleistung wird der Vertrag nur dann wirksam, wenn der Verbraucher seine Bestellung nachträglich in Textform bestätigt. Fehlt diese textliche Bestätigung — und das ist in der Praxis der Regelfall —, ist der behauptete Vertrag von Anfang an unwirksam. Auch das SEPA-Lastschriftmandat verlangt nach § 675f Abs. 4 BGB die Textform; bei rein telefonischer Anbahnung fehlt sie oft ebenfalls.
Unabhängig davon steht Ihnen im Verhältnis zu Ihrer eigenen Bank ein starkes Rückerstattungsrecht zu: Nach § 675x BGB können Sie eine autorisierte SEPA-Lastschrift innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Bei einer nicht autorisierten Lastschrift verlängert sich diese Frist gemäß § 675u i.V.m. § 676b Abs. 2 BGB auf bis zu dreizehn Monate. Parallel dazu kommt ein Widerruf nach § 312g BGB in Betracht — bei fehlender oder unzureichender Belehrung läuft die 14-Tage-Frist nicht an.
Meine Empfehlung Setzen Sie Ihre Erklärungen schriftlich auf und versenden Sie sie per Einschreiben — an die ESYSTEMS EUROPE LTD in Manchester, gerne parallel per E-Mail an info@glueckssystem24.com. Bestreiten Sie den Vertragsschluss, rügen Sie ausdrücklich die fehlende Textform-Bestätigung nach § 312j Abs. 3 BGB, erklären Sie den Widerruf und die vorsorgliche Kündigung. Parallel weisen Sie Ihre Bank an, die Lastschriften mit Verwendungszweck „GP24-…" bzw. mit Empfänger „ELBRENT GMBH" oder unter der FinXP-Gläubiger-ID zurückzubuchen und für die Zukunft zu sperren.
Die fünf Schritte, mit denen Sie die Abbuchung stoppen
Aus meiner anwaltlichen Praxis sind die folgenden Schritte erprobt — sie stoppen weitere Abbuchungen und holen die bereits belasteten Beträge zurück.
- Bank sofort kontaktieren und die bereits erfolgten SEPA-Lastschriften der ELBRENT GMBH bzw. der FinXP Limited zurückbuchen (innerhalb der 8-Wochen-Frist ohne Begründung).
- SEPA-Sperre einrichten: Die Bank anweisen, weitere Lastschriften mit dem Verwendungszweck beginnend „GP24-" oder mit Empfänger ELBRENT GMBH gar nicht mehr auszuführen.
- Schriftlich widerrufen und kündigen. Bestreiten Sie den behaupteten Vertrag mit der ESYSTEMS EUROPE LTD, erklären Sie ausdrücklich, dass Sie die telefonische Bestellung nicht nach § 312j Abs. 3 BGB in Textform bestätigt haben, und erklären Sie vorsorglich Widerruf und Kündigung — per Einschreiben an die Manchester-Adresse, gerne parallel per E-Mail an info@glueckssystem24.com.
- Nicht telefonisch verhandeln. Die 0180-Servicenummer ist kostenpflichtig, und aus meiner Erfahrung führen telefonische Kontakte nur zu weiteren Verwirrungen — häufig werden Zusagen behauptet, die es nachträglich nicht mehr zu belegen gibt.
- Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben und keine Ratenzahlung akzeptieren. Sonst beginnt die Verjährung neu (§ 212 BGB), und Sie verlieren Ihre Einwände.
Glückssystem24 ist kein Einzelfall
Das Muster — Anbieter im europäischen Ausland, Zahlungsdienstleister in Malta, deutsche Zwischenfirma auf dem Kontoauszug, monatliche SEPA-Lastschrift mit kryptischem Verwendungszweck — ist mir aus einer ganzen Reihe von Fällen bekannt. Vergleichbare Konstellationen habe ich bereits beim Glückspilot24 gesehen — dort wird ebenfalls über die FinXP Limited abgerechnet. Ähnliche Muster (auslandsansässige Gesellschaft plus SEPA-Vermittler) finden sich auch bei der Glücksfee (Manchester/Malta), dem Fairplay Club (Cardiff/UK, Abbuchung über Zentaris Pay Ltd) und der Target Services GmbH (LOTTO-BOOSTER, Schweiz/Malta).
Wer eine solche Abbuchung sieht — egal ob mit Verwendungszweck „GP24-…", „GFM…" oder als Lastschrift „Zentaris Pay Ltd" —, sollte zunächst prüfen, welcher Anbieter tatsächlich dahintersteht. Erst dann sind die richtigen nächsten Schritte klar. Aus meiner Erfahrung lohnt es sich fast immer, den behaupteten Vertrag konsequent zu bestreiten und die fehlende Textform-Bestätigung nach § 312j Abs. 3 BGB aufzurollen — statt die SEPA-Lastschrift monatelang weiterlaufen zu lassen.
Was Sie jetzt tun können:
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Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.
| Leistung | Musterschreiben | Anwalt beauftragen |
|---|---|---|
| Forderung bestreiten | ✓ | ✓ |
| Vertrag kündigen | ✓ | ✓ |
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Dr. Christian Hoffmann
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Häufige Fragen zu ESYSTEMS EUROPE LTD
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
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