Hilfe gegen ungewollte Abbuchungen

Medienwerkzeuge GMB Ltd – Abbuchung? Hilfe vom Anwalt

Lastschrift der Medienwerkzeuge GMB Ltd über 79 €? Was hinter der Londoner Firma steckt, die Spur zu MillionenChance24 und wie Sie Ihr Geld zurückholen.

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Medienwerkzeuge GMB Ltd – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Sie sehen auf Ihrem Kontoauszug eine SEPA-Lastschrift der Medienwerkzeuge GMB Ltd über 79,00 Euro, Buchungstext schlicht „Medienwerkzeuge", und können damit nichts anfangen? So geht es allen Betroffenen, die sich bisher bei mir gemeldet haben. Auf dieser Seite erkläre ich, was hinter der Firma steckt, welche Spur zu einer Lotto-Spielgemeinschaft führt und wie Sie Ihr Geld über Ihre Bank zurückholen. Wenn Sie direkt reagieren möchten: Eine Vorlage für Ihren Widerspruch an die Medienwerkzeuge GMB Ltd können Sie hier herunterladen.

Hintergrund

Wer ist die Medienwerkzeuge GMB Ltd?

Trotz des deutschen Namens ist die Medienwerkzeuge GMB Ltd eine britische Limited, eingetragen im Companies House unter der Nummer 17086190 und gegründet erst am 11. März 2026. Als Geschäftsanschrift ist eine Wohnung in London registriert, ein „Flat" in einem Wohnhaus. Die Website medienwerkzeuge.com kam noch später: Die Domain wurde am 16. Juli 2026 registriert, beim selben Hosting-Anbieter wie die Seite der Beinsa 14 Ltd, zu der wir gleich noch kommen.

Auf dem Kontoauszug fällt ein weiteres Detail auf: Die Lastschrift läuft über eine belgische Gläubiger-ID (BE35ZZZ008D000000636). Eine britische Firma mit deutschem Namen, die über Belgien von deutschen Konten einzieht, für ein Produkt, das niemand kennt: Das ist die Konstellation, um die es hier geht.

Unbekannte Abbuchung der Medienwerkzeuge GMB Ltd auf dem Kontoauszug markiert
Startseite von medienwerkzeuge.com: Browser-Bildbearbeitung ab 79 Euro pro Monat per SEPA-Lastschrift

Screenshot der Startseite von medienwerkzeuge.com (August 2026): Bildbearbeitung „from €79 / month", Zahlung per „SEPA Direct Debit".

Die Website

Ein Bildbearbeitungs-Abo für 79 Euro im Monat

Ruft man medienwerkzeuge.com auf, findet man dort keinerlei Hinweis auf Gewinnspiele oder Lotto. Die Seite präsentiert „Medienwerkzeuge Studio", ein angebliches Browser-Werkzeug zum Komprimieren, Konvertieren, Zuschneiden und Wasserzeichnen von Bildern. Drei Pläne werden angeboten: Studio für 79 Euro, Agency für 89 Euro, Production für 95 Euro pro Monat. Bezahlt wird laut Website ausschließlich per SEPA-Lastschrift, gekündigt per E-Mail.

Kostenlose Bildtools gibt es im Netz zu Dutzenden. Hier soll jemand 79 Euro im Monat per Lastschrift zahlen, für ein Werkzeug, von dem kein einziger Betroffener je gehört hat.

Zur Einordnung: Bildkomprimierung und Formatkonvertierung bieten unzählige Anbieter kostenlos an. Ein Abo-Preis von 79 bis 95 Euro monatlich, zahlbar allein per Lastschrift, ergibt als ehrliches Geschäftsmodell wenig Sinn. Er ergibt aber sehr viel Sinn als Fassade: Die Preisspanne deckt genau die Beträge ab, die vom Konto der Betroffenen abgebucht werden. Dieselbe Technik kenne ich von der Crown Time SRL und der Corevia Payments Ltd, die sich beide als Verkäufer digitaler Produkte präsentieren.

Die Spur

Führt die Abbuchung zu MillionenChance24?

Bei den mir vorliegenden Fällen gibt es eine auffällige Verbindung: 79,00 Euro ist exakt der Monatsbeitrag der Lotto-Spielgemeinschaft MillionenChance24. Deren Begrüßungsschreiben kündigt den Einzug wörtlich „per SEPA-Lastschrift von unserem Bankpartner" an, ohne diesen Partner zu benennen. Und die Vorgeschichte passt: Für MillionenChance24 wurde in der Vergangenheit erst über die DEKAX Tech LTD abgebucht, dann über die Beinsa 14 Ltd, zuletzt über die Corevia Payments Ltd. Dass nun die nächste frisch gegründete Firma auftaucht, fügt sich in dieses Muster.

Wichtiger Hinweis Bewiesen ist die Zuordnung nicht: Im Buchungstext steht diesmal kein Kürzel wie „MC24", und dass die Medienwerkzeuge GMB Ltd im konkreten Einzelfall für MillionenChance24 einzieht, wird hier ausdrücklich nicht behauptet. Prüfen Sie selbst: Haben Sie in den letzten Monaten einen Werbeanruf zu einer Lotto-Spielgemeinschaft erhalten oder ein Begrüßungsschreiben mit einem Beitrag von 79 Euro bekommen? Dann finden Sie auf meiner Seite zu MillionenChance24 die passenden Schritte gegen den behaupteten Vertrag.

Preisseite von medienwerkzeuge.com: Studio 79, Agency 89, Production 95 Euro monatlich

Screenshot der Preisseite von medienwerkzeuge.com (August 2026): drei Pläne zwischen 79 und 95 Euro, „Recurring Monthly Charge" per SEPA-Lastschrift.

Ihre Rechte

So holen Sie Ihr Geld zurück

Die gute Nachricht: Bei einer Lastschrift sitzen Sie am längeren Hebel, denn das Geld lässt sich über Ihre eigene Bank zurückholen. Nach § 675x BGB können Sie jede SEPA-Lastschrift innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Haben Sie nie ein Lastschriftmandat erteilt, und davon ist auszugehen, wenn Sie von der Firma noch nie gehört haben, ist die Zahlung nicht autorisiert: Dann muss die Bank den Betrag nach § 675u BGB sogar bis zu dreizehn Monate rückwirkend erstatten. Lassen Sie zugleich die belgische Gläubiger-ID für künftige Einzüge sperren.

Gegenüber der Firma selbst gilt: Wer Geld von Ihnen will, muss einen Vertragsschluss beweisen. Ein schriftlicher Widerspruch, in dem Sie den Vertrag bestreiten und die Löschung Ihrer Daten samt Mandat verlangen, dokumentiert Ihre Position. Anrufen müssen Sie nirgendwo, und von einer bloßen „Kündigung" ohne Bestreiten rate ich ab, weil sie wie die Anerkennung eines Vertrags wirken kann.

Meine Empfehlung Erst die Bank, dann die Firma: Rückbuchung und Sperre stoppen den Schaden sofort und funktionieren unabhängig davon, ob der Anbieter jemals antwortet. Den schriftlichen Widerspruch erledigen Sie danach in Ruhe. Mit meinem Musterschreiben zur Medienwerkzeuge GMB Ltd ist er in wenigen Minuten fertig, mit Bestreiten des Vertragsschlusses, vorsorglichem Widerruf und Datenlöschungsverlangen.

Was Sie konkret tun sollten

Die vier Schritte gegen die Abbuchung

Aus meiner Praxis mit wechselnden Abbuchungsfirmen empfehle ich diese Reihenfolge:

  1. Lastschrift zurückgeben: Bei Ihrer Bank die Abbuchung der Medienwerkzeuge GMB Ltd zurückbuchen lassen. Das geht im Online-Banking meist mit wenigen Klicks.
  2. Gläubiger-ID sperren: Die Bank anweisen, künftige Lastschriften unter der Gläubiger-ID BE35ZZZ008D000000636 nicht mehr auszuführen. Behalten Sie den Kontoauszug trotzdem im Blick, denn bei diesem Muster taucht gern nach einigen Monaten die nächste Firma auf.
  3. Schriftlich widersprechen: per E-Mail an den Support, mit Bestreiten des Vertragsschlusses, vorsorglichem Widerruf und Kündigung sowie dem Verlangen nach Datenlöschung. Keine Anrufe.
  4. Herkunft klären: Prüfen Sie, ob ein Anruf zu einer Lotto-Spielgemeinschaft vorausging. Falls ja, gehört auch der dahinterstehende Vertrag abgewehrt; die Schritte dazu stehen auf meiner Seite zu MillionenChance24. Bei Mahnungen gilt: kein Schuldanerkenntnis, und nur bei einem gerichtlichen Mahnbescheid selbst aktiv werden (Widerspruch innerhalb von zwei Wochen).

Was Sie jetzt tun können:

Ihre Optionen

Welche Hilfe brauchen Sie?

Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.

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K. S. · Mandantin
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Häufige Fragen zu Medienwerkzeuge GMB Ltd

Eine britische Limited, gegründet erst im März 2026 und registriert unter einer Wohnadresse in London. Ihre Website medienwerkzeuge.com verkauft angeblich ein Browser-Bildbearbeitungs-Abo für 79 bis 95 Euro monatlich, zahlbar ausschließlich per SEPA-Lastschrift. Betroffene, die sich bei mir melden, kennen weder die Firma noch das Produkt.
Auf dem Kontoauszug erscheint eine Lastschrift über 79,00 Euro mit dem Buchungstext 'Medienwerkzeuge' und einer belgischen Gläubiger-ID. Es gibt eine starke Indizienkette, dass darüber Beiträge der MillionenChance24-Lotto-Spielgemeinschaft eingezogen werden, deren Monatsbeitrag exakt 79 Euro beträgt und deren Unterlagen einen Einzug über einen 'Bankpartner' ankündigen. Bewiesen ist die Zuordnung nicht; prüfen Sie, ob bei Ihnen ein Werbeanruf zu einer Lotto-Spielgemeinschaft vorausging.
Dann ist die Lastschrift aus Ihrer Sicht nicht autorisiert. Lassen Sie den Betrag über Ihre Bank zurückbuchen: Bei autorisierten Lastschriften geht das acht Wochen ohne Angabe von Gründen (§ 675x BGB), ohne wirksames Mandat bis zu dreizehn Monate (§ 675u BGB). Lassen Sie zusätzlich die Gläubiger-ID für künftige Abbuchungen sperren.
Über Ihre Bank, nicht über die Firma. Eine SEPA-Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen ab Belastung ohne Begründung zurückgeben; die Bank muss den Betrag wieder gutschreiben. Ohne wirksames Lastschriftmandat verlängert sich die Frist auf bis zu dreizehn Monate. Das funktioniert unabhängig davon, ob die Firma auf Schreiben reagiert.
Wenn Sie nie etwas bestellt haben, gibt es aus Ihrer Sicht keinen Vertrag, den Sie kündigen müssten. Sinnvoll ist ein schriftlicher Widerspruch per E-Mail, in dem Sie den Vertragsschluss bestreiten, vorsorglich Widerruf und Kündigung erklären und die Löschung Ihrer Daten samt Lastschriftmandat verlangen. Eine reine Kündigung ohne diesen Zusatz kann als Anerkennung eines Vertrags gedeutet werden.
Dafür sprechen mehrere Indizien: der exakte Betrag von 79 Euro, die 'Bankpartner'-Klausel in den MillionenChance24-Unterlagen und die Vorgeschichte wechselnder Einzugsfirmen (DEKAX Tech, Beinsa 14, Corevia Payments). Ein Beweis ist das nicht. Wenn Sie in den letzten Monaten einen Anruf zu einer Lotto-Spielgemeinschaft erhalten haben, lohnt ein Blick auf meine Seite zu MillionenChance24.
Das muss jeder selbst bewerten. Auffällig sind: Firma erst seit März 2026, Registeranschrift ist eine Wohnung, Domain erst seit Juli 2026, als einzige Zahlungsart SEPA-Lastschrift für ein Bildbearbeitungs-Abo zu Preisen von 79 bis 95 Euro monatlich, und eine belgische Gläubiger-ID. Ob im Einzelfall tatsächlich Leistungen erbracht werden, kann ich nicht beurteilen.
Ihre Bank schreibt den Betrag wieder gut. Danach kann der Anbieter theoretisch mahnen oder ein Inkasso einschalten; dafür müsste er aber einen wirksamen Vertragsschluss nachweisen. Solchen Schreiben sollten Sie schriftlich widersprechen. Ernst wird es nur bei einem gerichtlichen Mahnbescheid, gegen den Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen müssen.
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