Hilfe gegen ungewollte Abbuchungen

MillionenChance24 – Hilfe vom Anwalt bei 79-€-Abbuchung

Anruf, Begrüßungsschreiben, 79 € alle vier Wochen: Wie Sie den Vertrag mit der MillionenChance24 Spielgemeinschaft abwehren und Abbuchungen zurückholen.

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MillionenChance24 – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Sie haben nach einem Werbeanruf ein Begrüßungsschreiben der MillionenChance24 Lotto Spielgemeinschaft erhalten, mit Mitgliedskarte, „Willkommensgeschenk" und der Ankündigung, alle vier Wochen 79 Euro im Voraus per Lastschrift einzuziehen? Oder Sie finden auf dem Kontoauszug Abbuchungen von Firmen, die Sie erst über den Zusatz „MC24" mit diesem Anbieter in Verbindung bringen konnten? Auf dieser Seite erkläre ich, wer hinter MillionenChance24 steckt, warum der telefonisch angebahnte Vertrag in vielen Fällen unwirksam ist und wie Sie bereits abgebuchte Beiträge zurückholen. Wenn Sie direkt reagieren möchten: Eine Vorlage für Ihr Schreiben an MillionenChance24 können Sie hier herunterladen.

Hintergrund

Was ist MillionenChance24?

MillionenChance24 (millionenchance24.com) tritt als Lotto-Spielgemeinschaft auf: Für 79 Euro monatlich sollen Teilnehmer mit 10 Tipps beim Eurojackpot, 14 Tipps bei Euromillions und 8 Tipps bei Lotto 6aus49 inklusive Spiel 77 mitspielen. Der Kundenservice residiert laut Briefkopf in Cardiff, „Company Service Unit - Office A11, 2 Alexandra Gate". Diese Anschrift kenne ich gut: Es ist dieselbe Sammeladresse, unter der auch das Gewinnspiel-Portal Glücksfee der Moon Connected Ltd und der Fairplay Club firmieren.

Wer der Vertragspartner sein soll, verrät erst die Fußzeile der Teilnahmebedingungen: „Millionenchance24 ist ein Projekt der Perivale Advice Ltd", einer Limited mit Sitz in London. Auf dem Werbematerial prangt derweil ein „Made in Germany"-Siegel. Schon diese Konstruktion, deutsche Anmutung, walisische Postadresse, Londoner Rechtsträger, sollte Betroffene aufhorchen lassen.

Begrüßungsschreiben der MillionenChance24 Lotto Spielgemeinschaft: 79 Euro pro Monat, Mindestlaufzeit 3 Monate (anonymisiert)

Anonymisierter Scan aus einem Mandat: Begrüßungsschreiben von MillionenChance24 (April 2026) mit 79-Euro-Beitrag und Einzug über den „Bankpartner".

Unbekannte Abbuchungen wechselnder Firmen für MillionenChance24 auf dem Kontoauszug
Die Abbuchungen

Wechselnde Firmen ziehen den Beitrag ein

Das Begrüßungsschreiben kündigt den Einzug wörtlich an: 79 Euro werden „wie vereinbart 4-wöchentlich im Voraus per SEPA-Lastschrift von unserem Bankpartner eingezogen". Wer dieser Bankpartner ist, steht dort nicht. Die Teilnahmebedingungen ergänzen, dass Zahlungen über externe Dienstleister abgewickelt werden. In der Praxis bedeutet das: Auf dem Kontoauszug erscheint nicht MillionenChance24, sondern eine wechselnde Reihe von Firmen, teils erkennbar am Kürzel „MC24" im Verwendungszweck.

In den mir bekannten Fällen begann es mit der DEKAX Tech LTD, später folgten die Beinsa 14 Ltd und die Corevia Payments Ltd. Seit August 2026 spricht eine deutliche Indizienkette dafür, dass nun die Medienwerkzeuge GMB Ltd einzieht: exakt 79,00 Euro, eine frisch gegründete Londoner Firma mit belgischer Gläubiger-ID, deren Website ein Bildbearbeitungs-Abo in genau dieser Preisklasse bewirbt. Bewiesen ist diese Zuordnung nicht; das Muster wechselnder Fassaden-Firmen ist aber unverkennbar.

Der Beitrag ist immer gleich: 79 Euro alle vier Wochen. Nur der Name auf dem Kontoauszug ändert sich, alle paar Monate.

Ihre Rechte

Warum der Vertrag in vielen Fällen unwirksam ist

Der entscheidende Punkt steht in den eigenen Teilnahmebedingungen: Die Registrierung erfolgt „im telefonischen Meldeverfahren". Der Anbieter dokumentiert also selbst, dass der Vertrag am Telefon zustande kommen soll. Genau dafür hat der Gesetzgeber die Bestätigungslösung des § 312j Abs. 3 BGB geschaffen: Ein am Telefon geschlossener Verbrauchervertrag über Lotteriedienstleistungen wird nur wirksam, wenn der Verbraucher ihn nachträglich in Textform bestätigt. Fehlt diese Bestätigung, und das ist in den mir vorliegenden Fällen der Regelfall, ist der behauptete Vertrag von Anfang an unwirksam. Dazu kommt § 675 Abs. 3 BGB: Auch der Spielgemeinschafts-Vertrag selbst, nach den Teilnahmebedingungen eine Konstruktion aus GbR-Anteilen mit einem Kundenanteil von eins zu 199, bedarf der Textform.

Unabhängig davon läuft die Rückholung über Ihre Bank: Nach § 675x BGB können Sie jede Lastschrift acht Wochen lang ohne Begründung zurückgeben. Fehlt ein wirksames Mandat in Textform, muss die Bank nach § 675u BGB bis zu dreizehn Monate rückwirkend erstatten. Und bei alledem bleibt Ihnen das Widerrufsrecht aus § 312g BGB, dessen 14-Tage-Frist ohne ordnungsgemäße Belehrung gar nicht erst anläuft.

Meine Empfehlung Bestreiten Sie den Vertragsschluss schriftlich, verlangen Sie den Nachweis Ihrer Textform-Bestätigung nach § 312j Abs. 3 BGB, erklären Sie vorsorglich Widerruf und Kündigung und fordern Sie die Löschung Ihrer Daten samt Lastschriftmandat. Parallel geben Sie die Abbuchungen über Ihre Bank zurück und lassen den jeweiligen Einzieher sperren. Rufen Sie nicht bei der 0180-Nummer an: Sie ist kostenpflichtig, und am Telefon hat das Problem angefangen.

Was Sie konkret tun sollten

Die vier Schritte gegen MillionenChance24

Aus meiner Praxis mit telefonisch angebahnten Spielgemeinschaften empfehle ich diese Reihenfolge:

  1. Abbuchungen zurückgeben: alle Lastschriften der Einzieher (aktuell mutmaßlich Medienwerkzeuge GMB Ltd, zuvor Corevia, Beinsa 14 oder DEKAX) über die Bank zurückbuchen und die jeweilige Gläubiger-ID sperren lassen.
  2. Schriftlich bestreiten, widerrufen und kündigen: per E-Mail an den Kundenservice, mit dem Verlangen nach Nachweis der Textform-Bestätigung. Kein Anruf bei der kostenpflichtigen Servicenummer.
  3. Unterlagen sichern: Begrüßungsschreiben, Mitgliedskarte, Teilnahmebedingungen und Kontoauszüge aufheben. Gerade die Teilnahmebedingungen belegen das telefonische Meldeverfahren.
  4. Standhaft bleiben: kein Schuldanerkenntnis und keine Ratenzahlung. Bei Mahnungen schriftlich widersprechen; nur bei einem gerichtlichen Mahnbescheid selbst aktiv werden (Widerspruch innerhalb von zwei Wochen).
Lottoschein und Telefon: telefonisch angebahnte Spielgemeinschaft MillionenChance24

Was Sie jetzt tun können:

Ihre Optionen

Welche Hilfe brauchen Sie?

Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.

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K. S. · Mandantin
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Häufige Fragen zu MillionenChance24

MillionenChance24 tritt als 'Lotto Spielgemeinschaft' auf: Für 79 Euro monatlich sollen Teilnehmer mit Tipps bei Eurojackpot, Euromillions und Lotto 6aus49 mitspielen. Die Postanschrift liegt in Cardiff an einer Sammeladresse, die auch andere Gewinnspiel-Anbieter nutzen; laut Kleingedrucktem ist das Angebot ein Projekt der Perivale Advice Ltd aus London.
Nach den eigenen Teilnahmebedingungen per Telefon, dort 'telefonisches Meldeverfahren' genannt. Kurz darauf folgt ein Begrüßungsschreiben, das den Einzug von 79 Euro alle vier Wochen im Voraus ankündigt. Genau diese telefonische Anbahnung ist rechtlich der Schwachpunkt des Anbieters.
In vielen Fällen nicht. Bei am Telefon geschlossenen Verträgen über Lotteriedienstleistungen gilt die Bestätigungslösung des § 312j Abs. 3 BGB: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn Sie ihn nachträglich in Textform bestätigt haben. Fehlt diese Bestätigung, und das ist der Regelfall, ist der behauptete Vertrag unwirksam. Zusätzlich verlangt § 675 Abs. 3 BGB für Spielgemeinschafts-Verträge die Textform.
Die Teilnahmebedingungen sehen vor, dass der Einzug über externe Dienstleister läuft; das Begrüßungsschreiben spricht nur von einem 'Bankpartner'. In der Praxis wechselten die Einzieher mehrfach: erst DEKAX Tech, dann Beinsa 14, dann Corevia Payments, aktuell spricht vieles für die Medienwerkzeuge GMB Ltd. Auf dem Kontoauszug taucht der Name MillionenChance24 deshalb oft gar nicht auf.
Über Ihre Bank: Eine SEPA-Lastschrift können Sie acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurückgeben (§ 675x BGB). Liegt kein wirksames Lastschriftmandat in Textform vor, muss die Bank sogar bis zu dreizehn Monate rückwirkend erstatten (§ 675u BGB). Lassen Sie die Gläubiger-ID des Einziehers zugleich sperren.
Ja. Bei telefonisch geschlossenen Verträgen steht Verbrauchern das 14-tägige Widerrufsrecht zu (§ 312g BGB). Die Frist läuft erst ab ordnungsgemäßer Belehrung; ist die Belehrung fehlerhaft oder fehlt sie, können Sie bis zu zwölf Monate und 14 Tage widerrufen. Ich empfehle, den Widerruf vorsorglich immer mitzuerklären, neben dem Bestreiten des Vertragsschlusses.
Das Begrüßungsschreiben nennt eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten, die Teilnahmebedingungen sehen zudem eine stillschweigende Verlängerung vor, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Auf einen unwirksamen Vertrag kommt es darauf allerdings nicht an: Ohne Textform-Bestätigung nach § 312j Abs. 3 BGB besteht schon keine Zahlungspflicht.
Es folgen häufig Zahlungserinnerungen oder Mahnungen. Solchen Schreiben sollten Sie schriftlich widersprechen und den Nachweis der Textform-Bestätigung verlangen, statt sie zu ignorieren. Selbst aktiv werden müssen Sie nur bei einem gerichtlichen Mahnbescheid vom Amtsgericht: Dagegen ist innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einzulegen.
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