MillionenChance 24 – Hilfe vom Anwalt bei 79-€-Abbuchung
Anruf, Begrüßungsschreiben, 79 € alle vier Wochen: Wie Sie den Vertrag mit der MillionenChance24 Spielgemeinschaft abwehren und Abbuchungen zurückholen.

Sie haben nach einem Werbeanruf ein Begrüßungsschreiben der MillionenChance24 Lotto Spielgemeinschaft erhalten, mit Mitgliedskarte, „Willkommensgeschenk" und der Ankündigung, alle vier Wochen 79 Euro im Voraus per Lastschrift einzuziehen? Oder Sie finden auf dem Kontoauszug Abbuchungen von Firmen, die Sie erst über den Zusatz „MC24" mit diesem Anbieter in Verbindung bringen konnten? Auf dieser Seite erkläre ich, wer hinter MillionenChance24 steckt, warum der telefonisch angebahnte Vertrag in vielen Fällen unwirksam ist und wie Sie bereits abgebuchte Beiträge zurückholen. Wenn Sie direkt reagieren möchten: Eine Vorlage für Ihr Schreiben an MillionenChance24 können Sie hier herunterladen.
Was ist MillionenChance24?
MillionenChance24 (millionenchance24.com) tritt als Lotto-Spielgemeinschaft auf: Für 79 Euro monatlich sollen Teilnehmer mit 10 Tipps beim Eurojackpot, 14 Tipps bei Euromillions und 8 Tipps bei Lotto 6aus49 inklusive Spiel 77 mitspielen. Der Kundenservice residiert laut Briefkopf in Cardiff, „Company Service Unit - Office A11, 2 Alexandra Gate". Diese Anschrift kenne ich gut: Es ist dieselbe Sammeladresse, unter der auch das Gewinnspiel-Portal Glücksfee der Moon Connected Ltd und der Fairplay Club firmieren.
Wer der Vertragspartner sein soll, verrät erst die Fußzeile der Teilnahmebedingungen: „Millionenchance24 ist ein Projekt der Perivale Advice Ltd", einer Limited mit Sitz in London. Auf dem Werbematerial prangt derweil ein „Made in Germany"-Siegel. Schon diese Konstruktion, deutsche Anmutung, walisische Postadresse, Londoner Rechtsträger, sollte Betroffene aufhorchen lassen.
Anonymisierter Scan aus einem Mandat: Begrüßungsschreiben von MillionenChance24 (April 2026) mit 79-Euro-Beitrag und Einzug über den „Bankpartner".
Wechselnde Firmen ziehen den Beitrag ein
Das Begrüßungsschreiben kündigt den Einzug wörtlich an: 79 Euro werden „wie vereinbart 4-wöchentlich im Voraus per SEPA-Lastschrift von unserem Bankpartner eingezogen". Wer dieser Bankpartner ist, steht dort nicht. Die Teilnahmebedingungen ergänzen, dass Zahlungen über externe Dienstleister abgewickelt werden. In der Praxis bedeutet das: Auf dem Kontoauszug erscheint nicht MillionenChance24, sondern eine wechselnde Reihe von Firmen, teils erkennbar am Kürzel „MC24" im Verwendungszweck.
In den mir bekannten Fällen begann es mit der DEKAX Tech LTD, später folgten die Beinsa 14 Ltd und die Corevia Payments Ltd. Seit August 2026 spricht eine deutliche Indizienkette dafür, dass nun die Medienwerkzeuge GMB Ltd einzieht: exakt 79,00 Euro, eine frisch gegründete Londoner Firma mit belgischer Gläubiger-ID, deren Website ein Bildbearbeitungs-Abo in genau dieser Preisklasse bewirbt. Bewiesen ist diese Zuordnung nicht; das Muster wechselnder Fassaden-Firmen ist aber unverkennbar.
Der Beitrag ist immer gleich: 79 Euro alle vier Wochen. Nur der Name auf dem Kontoauszug ändert sich, alle paar Monate.
Warum der Vertrag in vielen Fällen unwirksam ist
Der entscheidende Punkt steht in den eigenen Teilnahmebedingungen: Die Registrierung erfolgt „im telefonischen Meldeverfahren". Der Anbieter dokumentiert also selbst, dass der Vertrag am Telefon zustande kommen soll. Genau dafür hat der Gesetzgeber die Bestätigungslösung des § 312j Abs. 3 BGB geschaffen: Ein am Telefon geschlossener Verbrauchervertrag über Lotteriedienstleistungen wird nur wirksam, wenn der Verbraucher ihn nachträglich in Textform bestätigt. Fehlt diese Bestätigung, und das ist in den mir vorliegenden Fällen der Regelfall, ist der behauptete Vertrag von Anfang an unwirksam. Dazu kommt § 675 Abs. 3 BGB: Auch der Spielgemeinschafts-Vertrag selbst, nach den Teilnahmebedingungen eine Konstruktion aus GbR-Anteilen mit einem Kundenanteil von eins zu 199, bedarf der Textform.
Unabhängig davon läuft die Rückholung über Ihre Bank: Nach § 675x BGB können Sie jede Lastschrift acht Wochen lang ohne Begründung zurückgeben. Fehlt ein wirksames Mandat in Textform, muss die Bank nach § 675u BGB bis zu dreizehn Monate rückwirkend erstatten. Und bei alledem bleibt Ihnen das Widerrufsrecht aus § 312g BGB, dessen 14-Tage-Frist ohne ordnungsgemäße Belehrung gar nicht erst anläuft.
Meine Empfehlung Bestreiten Sie den Vertragsschluss schriftlich, verlangen Sie den Nachweis Ihrer Textform-Bestätigung nach § 312j Abs. 3 BGB, erklären Sie vorsorglich Widerruf und Kündigung und fordern Sie die Löschung Ihrer Daten samt Lastschriftmandat. Parallel geben Sie die Abbuchungen über Ihre Bank zurück und lassen den jeweiligen Einzieher sperren. Rufen Sie nicht bei der 0180-Nummer an: Sie ist kostenpflichtig, und am Telefon hat das Problem angefangen.
Die vier Schritte gegen MillionenChance24
Aus meiner Praxis mit telefonisch angebahnten Spielgemeinschaften empfehle ich diese Reihenfolge:
- Abbuchungen zurückgeben: alle Lastschriften der Einzieher (aktuell mutmaßlich Medienwerkzeuge GMB Ltd, zuvor Corevia, Beinsa 14 oder DEKAX) über die Bank zurückbuchen und die jeweilige Gläubiger-ID sperren lassen.
- Schriftlich bestreiten, widerrufen und kündigen: per E-Mail an den Kundenservice, mit dem Verlangen nach Nachweis der Textform-Bestätigung. Kein Anruf bei der kostenpflichtigen Servicenummer.
- Unterlagen sichern: Begrüßungsschreiben, Mitgliedskarte, Teilnahmebedingungen und Kontoauszüge aufheben. Gerade die Teilnahmebedingungen belegen das telefonische Meldeverfahren.
- Standhaft bleiben: kein Schuldanerkenntnis und keine Ratenzahlung. Bei Mahnungen schriftlich widersprechen; nur bei einem gerichtlichen Mahnbescheid selbst aktiv werden (Widerspruch innerhalb von zwei Wochen).
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Häufige Fragen zu MillionenChance24
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
Sie müssen sich nicht allein mit MillionenChance24 auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.


