Club 24 Deutschland – Willkommensschreiben und 79-€-Abbuchung? Hilfe vom Anwalt
Willkommensschreiben von Club24 Deutschland mit 79 € alle vier Wochen? Wer hinter der Caya-Postbox steckt, was in den AGB steht und was Sie jetzt tun sollten.

Sie haben ein Schreiben mit der Überschrift „Herzlich Willkommen im Club24" erhalten, in dem von einem „Gewinnspieleintragservice", einem Hotelgutschein und einem Beitrag von 79 Euro alle vier Wochen die Rede ist, und können sich an keinen Vertrag erinnern? Dann geht es Ihnen wie den Betroffenen, die sich seit Oktober 2026 bei mir melden. Auf dieser Seite erkläre ich, was in dem Schreiben steht, wer dahintersteckt, zu welcher Familie von „Vorteilsgemeinschaften" Club24 Deutschland gehört, warum sich die Bedingungen gleich dreifach widersprechen und was Sie jetzt tun sollten. Wenn Sie direkt reagieren möchten: Eine Vorlage für Ihr Schreiben an Club24 Deutschland können Sie hier herunterladen.
Was im Willkommensschreiben steht
Der Brief kommt mit buntem Logo, als Absender steht „Kundenservice CL24" mit einer Caya-Postbox in Bamberg, dazu eine kostenlose Hotline und die E-Mail-Adresse cl24@kundendienst.online. Man habe sich für ein „unschlagbares Angebot" entschieden: einen Gewinnspieleintragservice, der die Teilnehmer bei „über 200 Gewinnspielen pro Monat" eintrage, „quasi mehrmals täglich in den Lostopf". Zur Feier gebe es einen „exklusiven Hotelgutschein" auf den letzten zwei Seiten. Weiter unten folgen Felder für IBAN und BIC „zu Ihrer und unserer Sicherheit" und der entscheidende Satz: Vom benannten Konto werde der Beitrag „i.H.v. 79€ wie vereinbart 4-wöchentlich im Voraus per SEPA-Lastschrift von unserem Bankpartner eingezogen", in dem mir vorliegenden Fall ab dem 1. November 2026. Mindestvertragslaufzeit: drei Monate.
Zwei Details lohnen den zweiten Blick. Alle vier Wochen statt monatlich heißt 13 Abbuchungen im Jahr, also 1.027 Euro statt 948. Und mitten im Text steht: „bietet unser Service für lediglich «amount» Euro". Der Platzhalter der Serienbrief-Vorlage wurde nie befüllt. Datum und Referenz des Schreibens waren ebenfalls leer.
Ausschnitt aus dem Willkommensschreiben (Oktober 2026): „für lediglich «amount» Euro", der Platzhalter blieb stehen.
Screenshot des Impressums von club24-deutschland.com (Oktober 2026): eine „Enigma Media Group LTD" ohne Registernummer und ohne Geschäftsführung.
Wer ist der Vertragspartner?
Die Rückseite des Schreibens nennt als Vertragspartnerin eine „Enigma Media Group EOOD" in Sofia, das Impressum der Website eine „Enigma Media Group LTD" unter derselben Anschrift, einmal also eine bulgarische Einmann-GmbH, einmal eine Limited. Eine Registernummer fehlt beide Male, ein Geschäftsführer auch. In den öffentlichen Registern habe ich eine Firma dieses Namens bisher nicht gefunden. Die Caya-Postbox ist ein Scan-Dienst, der eingehende Post digitalisiert und weiterleitet; eine ladungsfähige Anschrift ist sie nicht, und die Bedingungen sagen selbst, der Kundenservice sei „ausschließlich für die Entgegennahme und Weiterleitung der Kundenkorrespondenz verantwortlich".
Die Website club24-deutschland.com wurde im Oktober 2025 registriert, läuft auf einem deutschen Server und trägt ein „Made in Germany"-Logo und ein Siegel „Top Kundenzufriedenheit", beides ohne Quelle. Preise nennt sie keine: Die Kosten „hängen vom Paket ab und werden telefonisch erläutert". Dazu drei Kundenstimmen mit Vornamen und Wohnort, die eine Toskana-Reise und ein Smartphone gewonnen haben wollen. Das Kontaktformular verlangt als Pflichtfeld eine Kundennummer, der Login-Button führt ins Leere.
Eine Familie von Vorteilsgemeinschaften
Die Caya-Postbox 823 996 in Bamberg, die E-Mail-Domain kundendienst.online und die Hotline 0800-200 1109 kenne ich seit Jahren. Unter genau dieser Adresse schreiben die EliteWin DE Vorteilsgemeinschaft, Premium Lotto Deutschland, die Deutsche Tippgemeinschaft24, Lottoblock, LottoAllianz, Elite Plus, Bookstream, Million24, Jackpot 58, Kranz Lotto, Tippgewinn und gut zwanzig weitere Marken ihre Kunden an. Die Rechtsträger dahinter wechseln: mal eine Limited auf Malta, mal eine S.R.L., jetzt eine Enigma Media Group in Sofia. Das Schreiben, die Bedingungen und der Hotelgutschein als Dankeschön sind dagegen immer dieselben.
Die Widerrufsbelehrung von Club24 nennt als Adresse ew@kundendienst.online. Das Kürzel „EW" steht für EliteWin. Jemand hat die Vorlage kopiert und eine Zeile vergessen.
Auch die AGB-Datei auf der Website hat eine Vorgeschichte: An zwei Stellen in § 5 bucht dort nicht Club24 ab, sondern „Glücks Ticket", ein Textbaustein, den ich in identischer Form schon in den Bedingungen von ServicePlus24 gefunden habe. Die Vorlage wandert von Marke zu Marke, die Namen werden nicht immer vollständig ausgetauscht.
Briefkopf des Willkommensschreibens: Caya-Postbox, kundendienst.online und die Hotline, die auch Lottoblock und Premium Lotto nutzen.
Ausschnitt aus den Bedingungen auf der Rückseite: „Recht des UK", Widerruf „innerhalb von 2 Wochen" an die Adresse von EliteWin.
Drei Fassungen, die sich widersprechen
Auf der Rückseite des Schreibens stehen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CLUB24 Vorteilsgemeinschaft", Stand 1. Januar 2026. Danach schließen sich die Teilnehmer zu einer BGB-Gesellschaft zusammen, ein Treuhänder spielt für sie, und „jeden Monat" wird „eine neue BGB-Gesellschaft" gegründet. Das Angebot erfolge „auch telefonisch", der Vertrag komme „ohne dass es einer schriftlichen Bestätigung bedarf" schon „mit dem erfolgreichen Einzug des Beteiligungsentgeltes" zustande. Abrechnungen gelten als anerkannt, wenn man nicht binnen zwei Wochen widerspricht, Ansprüche verfallen nach drei Monaten, gekündigt wird mit sechs Wochen Frist zum Monatsende, und für alles gilt „das Recht des UK". Die Widerrufsbelehrung spricht von „2 Wochen" nach einer Vorschrift, die so seit 2014 nicht mehr existiert.
Die PDF-Datei auf der Website erzählt eine andere Geschichte: Dort ist ein „Organisator" Vertragspartner, der „mindestens 200 Preisausschreiben" aussucht, die Laufzeit beginnt „mit der telefonischen Willenserklärung des Teilnehmers" und verlängert sich um jeweils drei Monate, was in Verbraucherverträgen seit März 2022 nicht mehr zulässig ist (§ 309 Nr. 9 BGB). Der Widerruf soll an „info@Club24-deutschland.com.com" gehen, mit doppeltem „.com". Und die Widerrufsseite der Website belehrt über die Rücksendung von Waren samt Lieferkosten. Welche Fassung gelten soll, sagt keine der drei.
Gibt es überhaupt einen Vertrag?
Ein „Gewinnspieleintragservice" ist nichts anderes als die Vermittlung von Gewinnspielteilnahmen, und dafür schreibt § 675 Abs. 3 BGB die Textform vor. Ein Telefonat genügt dem nicht, und ein Willkommensschreiben des Anbieters ist keine Erklärung des Kunden. Die Bedingungen von Club24 beschreiben den telefonischen Abschluss selbst, in beiden Fassungen. Liegt keine Bestätigung in Textform vor, kann der Vertrag unter Umständen angegriffen werden; wie die Aussichten im Einzelfall stehen, hängt davon ab, was der Anbieter vorlegen kann. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihre Unterlagen: Gab es einen Werbeanruf, und was wurde dort gesagt? Haben Sie irgendetwas unterschrieben, per SMS oder E-Mail bestätigt?
Dazu kommt das Widerrufsrecht: Eine Belehrung mit falscher Frist und ohne die gesetzlich vorgesehenen Angaben setzt die Frist nicht in Gang; sie läuft dann zwölf Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB). Erklären Sie den Widerruf deshalb vorsorglich, auch wenn das Schreiben schon älter ist. Die Rechtswahl „UK" nimmt Ihnen davon nichts; bei Verbraucherverträgen bleibt der zwingende Schutz des Rechts Ihres Wohnsitzstaats erhalten.
Wer das Schreiben vor der ersten Abbuchung in der Hand hält, hat einen Vorteil: Noch ist kein Geld geflossen. Informieren Sie Ihre Bank, dass Sie kein Lastschriftmandat erteilt haben. Wird trotzdem abgebucht, können Sie die Lastschrift innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben lassen (§ 675x BGB), ohne wirksames Mandat bis zu 13 Monate (§ 675u BGB). Bedenken Sie dabei: Sollte doch ein Vertrag bestehen, behandelt der Anbieter die Rücklastschrift als offene Forderung, und Gebühren, Mahn- und Inkassokosten können hinzukommen. Widersprechen Sie deshalb parallel schriftlich.
Meine Empfehlung Erst prüfen, dann schreiben, dann mit der Bank sprechen. Ein Schreiben, mit dem Sie den Vertragsschluss bestreiten, den Nachweis in Textform und das Mandat verlangen, vorsorglich Widerruf, Anfechtung und Kündigung erklären und die Löschung Ihrer Daten fordern, dokumentiert Ihre Position. Mit meinem Musterschreiben zu Club24 Deutschland ist es in wenigen Minuten fertig.
Symbolbild: Am Anfang steht fast immer ein Anruf, dann kommt der Brief.
Die vier Schritte gegen Club24
Aus meiner Praxis mit dieser Familie von Vorteilsgemeinschaften empfehle ich diese Reihenfolge:
- Unterlagen sichern: Heben Sie das Schreiben samt Umschlag auf, auch den Hotelgutschein. Notieren Sie, wann und mit welchem Vorwand angerufen wurde und was Sie am Telefon gesagt haben. Gibt es eine Bestätigung in Textform?
- Schriftlich reagieren: per E-Mail an cl24@kundendienst.online und ew@kundendienst.online sowie per Einschreiben an den Kundenservice CL24 an der Caya-Postbox, mit Kopie an die Enigma Media Group in Sofia. Bestreiten Sie den Vertragsschluss, verlangen Sie den Nachweis in Textform und das Lastschriftmandat, erklären Sie vorsorglich Widerruf, Anfechtung und Kündigung, fordern Sie die Löschung Ihrer Daten und widersprechen Sie der Weitergabe an „Serviceprovider". Nicht die Hotline.
- Mit der Bank sprechen: Vor der ersten Abbuchung mitteilen, dass kein Mandat erteilt wurde. Nach einer Abbuchung: Rückgabe abwägen (Folgekosten, falls doch ein Vertrag besteht), Einreicher für künftige Lastschriften sperren lassen, Gläubiger-ID und Verwendungszweck notieren.
- Bei Mahnungen ruhig bleiben: Kein Schuldanerkenntnis, keine Ratenzahlung, schriftlich auf Ihr Schreiben verweisen. Selbst aktiv werden müssen Sie nur bei einem gerichtlichen Mahnbescheid, dann innerhalb von zwei Wochen mit dem Widerspruch.
Was Sie jetzt tun können:
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Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.
| Leistung | Musterschreiben | Anwalt beauftragen |
|---|---|---|
| Forderung bestreiten | ✓ | ✓ |
| Vertrag kündigen | ✓ | ✓ |
| Rückforderung gezahlter Beträge | ✓ | ✓ |
| Anwalt übernimmt Kommunikation | — | ✓ |
| Anwaltsgeheimnis / Vertraulichkeit | — | ✓ |
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| Preis | 39 € | 299 € |
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Dr. Christian Hoffmann
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Häufige Fragen zu Club24 Deutschland Vorteilsgemeinschaft
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