Deutschland Spart (MAXX Direct Service AG) – Willkommensschreiben, 59,90 Euro im Monat, Abbuchung über Pay & Collect? Hilfe vom Anwalt
Willkommensschreiben von Deutschland Spart, 59,90 Euro im Monat über Pay & Collect? Dr. Hoffmann erklärt die MAXX Direct Service AG und Ihre Rechte.

Sie haben ein Schreiben mit der Überschrift „Herzlich Willkommen bei Deutschland Spart!" erhalten, das Sie zu einer „Familie" begrüßt, der Sie nie beitreten wollten? Darin steht ein Preis von 59,90 Euro im Monat, eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten und die Ankündigung, eine Pay & Collect GmbH werde den Beitrag von Ihrem Konto einziehen? Oder auf dem Kontoauszug taucht eine Lastschrift dieser Firma oder der PPS Perfunctio mit dem Zusatz „Deutschland spart" auf? Hinter Deutschland Spart steht die MAXX Direct Service AG aus Glarus in der Schweiz, und hinter ihr stehen dieselben Personen wie hinter PrimaBonus. Seit März 2026 schreibe ich über Deutschland Spart; inzwischen liegt mir ein vollständiges Willkommensschreiben vor, dazu die AGB. Auf dieser Seite erkläre ich, wer dahintersteckt, was in Brief und AGB steht, wie Betroffene in den Vertrag geraten und wie Sie wieder herauskommen. Wenn Sie direkt reagieren möchten: Eine Vorlage für Ihr Schreiben an die MAXX Direct Service AG können Sie hier herunterladen.
Wer steckt hinter Deutschland Spart?
Deutschland Spart nennt sich „Ihr Vorteilsclub" und wirbt mit Cashback beim Online-Einkauf und im Supermarkt, 5 Prozent Rückvergütung auf Reisen, einem Tankrabatt, einem Portemonnaie-Schutz und zwei Gewinnspielen: dem täglichen „SofortMillionen" mit einer Sofortrente von 3.333 Euro im Monat als Hauptgewinn und monatlich wechselnden „Premium-Gewinnspielen". Einen Preis nennt die Website nirgends. Auf die Frage „Ist Deutschland Spart seriös?" antwortet sie selbst mit „Ja". Im Impressum steht: Deutschland Spart „ist ein Service der MAXX Direct Service AG" mit Sitz in Glarus, Schweiz. Der Kundenservice sitzt in der Berliner Wittestraße, die Hotline hat eine Hamburger Vorwahl.
Die MAXX Direct Service AG steht seit 2008 im Handelsregister des Kantons Glarus, hieß früher Concept One Holding AG und davor Megalon AG und gibt als Zweck das Halten von Beteiligungen und den Handel mit Waren an. Auf ihrer eigenen Website beschreibt sie sich als „hocheffektives Direktmarketingunternehmen", das Dienstleistungsprodukte „entwickelt, bewirbt und realisiert" und Kundengruppen über eine CRM-Lösung verwaltet. Ihre Domiziladresse in Glarus teilt sie mit Dutzenden anderen Firmen, darunter der Contrada Swiss AG, die PrimaBonus betreibt. Mehr noch: Zwei der drei Verwaltungsräte der MAXX Direct Service AG bilden zugleich den Verwaltungsrat der Contrada Swiss AG. Und Glücksplan, über den ich schon lange schreibe, nennt sich im Impressum inzwischen „ein Produkt der MAXX Direct Service AG".
Screenshot des Impressums (Oktober 2026): Schweizer Aktiengesellschaft, Berliner Serviceadresse, Hamburger Hotline.
Seite 1 des Willkommensschreibens (Personendaten geschwärzt): Begrüßung, Gewinnchancen, Vorteilskacheln.
Was im Willkommensschreiben steht und was darin fehlt
Der Brief ist auf den 10. September 2026 datiert und beginnt mit dem Satz, „ab dem 15.10.2026" gehöre der Empfänger „nun endlich auch zur Deutschland Spart Familie". Es folgen die Gewinnchancen, der Hinweis, Kassenbelege vom Tanken und Einkaufen aufzubewahren, und sechs gelbe Vorteilskacheln. Erst auf der zweiten Seite kommt das Geld: „Ihre Mitgliedschaft erhalten Sie exklusiv für nur 59,90 € pro Monat. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate und verlängert sich im Anschluss an Ihre Erstlaufzeit automatisch jeweils um einen weiteren Monat." Dann: „Alle Auszahlungen und Abbuchungen der Monatsbeiträge werden von der Pay & Collect GmbH" aus Frankfurt vorgenommen, mit Angabe eines Kontos bei einer Berliner Direktbank. Der Beitrag werde „wie vereinbart monatlich per SEPA-Lastschrift" eingezogen, „beginnend mit dem 01.10.2026". Die erste Abbuchung soll also drei Wochen nach dem Brief und zwei Wochen vor dem Beginn der Mitgliedschaft laufen.
Was ich in dem Schreiben nicht finde: wann und wie der Vertrag zustande gekommen sein soll, mit wem gesprochen wurde, eine Widerrufsbelehrung, eine Unterschrift. Stattdessen heißt es, der Vertrag werde „unter Annahme der in der beiliegenden Broschüre aufgeführten AGB geschlossen", und auch die Bedingungen für das Widerrufsrecht „können Sie dort ebenfalls entnehmen". Der entscheidende Teil des Vertrags steckt also in einer Werbebroschüre. Unterzeichnet ist der Brief mit „Ihr Kundenservice Deutschland Spart" und dem Aufruf „Jetzt sofort lossparen!".
Kein Club, sondern Gesellschaftsanteile: Was in den AGB steht
Die AGB vom 16. April 2026 haben 17 Seiten, und ihr Kern hat mit Cashback wenig zu tun. In § 2 heißt es, die MAXX Direct Service AG „verkauft dem Kunden Anteile an von dritter Seite (Investor oder Anteilsveräußerer) bereits gegründeten und bestehenden, aber nicht auf Dauer angelegten Gesellschaften bürgerlichen Rechts", sogenannte „Teilnehmer-GbR". Sie werden also nicht Mitglied eines Clubs, sondern sollen Gesellschafter einer Ihnen unbekannten GbR werden; ein Treuhänder nimmt für Sie Erträge entgegen, Versammlungen und Kontrollrechte sind abbedungen, Steuern sind Ihre Sache. Ich kenne diesen Text bis in die Paragrafen hinein: Es ist dieselbe Vorlage, die der Vorteil Plus Club und Bonus24 verwenden, nur dass dort irische Gesellschaften als Verkäuferinnen auftreten. Hier ist es die Schweizer AG.
Der Brief verspricht Cashback und Gewinnchancen. Die AGB verkaufen GbR-Anteile für 59,90 Euro im Monat, davon 19,98 Euro „Verwaltungskosten".
Die Zahlen stehen in § 6 und § 8: 59,90 Euro monatlich per Lastschrift, davon 39,92 Euro für die Leistungen und 19,98 Euro für „Service/Verwaltungskosten", das Gewinnspiel „kostenlos"; erste Fälligkeit „unmittelbar nach Vertragsschluss"; sechs Monate Laufzeit mit Verlängerung um jeweils einen Monat; Kündigung in Textform vier Wochen vor Laufzeitende; 8 Euro für jede Rücklastschrift, verbunden mit der „unwiderruflichen" Rückübertragung der GbR-Anteile. Der Vertragsschluss ist in § 3 ausdrücklich „in mündlicher Form" vorgesehen. Und die Widerrufsbelehrung in § 11 nennt als Adresse eine E-Mail bei deutschland-spart.club. Diese Domain gehört seit Dezember 2025 einem anderen Registrar, hat keinen Mailserver und leitet auf eine Hotel-Seite um. Wer seinen Widerruf an die Adresse aus der Belehrung schickt, erreicht niemanden.
Ausschnitt aus den AGB (Stand 16.04.2026): Verkauft werden „Anteile an Gesellschaften bürgerlichen Rechts".
Seite 2 des Schreibens: 59,90 Euro, sechs Monate, Einzug über die Pay & Collect GmbH (Randnotizen geschwärzt).
Pay & Collect statt PPS Perfunctio: der neue Zahlungsdienstleister
Als ich im März 2026 zum ersten Mal über Deutschland Spart schrieb, kamen die Lastschriften von der PPS Perfunctio Payment Services GmbH aus Hamburg, mit dem Verwendungszweck „Deutschland spart" und einer Kundennummer. Das hat sich geändert. Die AGB vom April 2026 und das Willkommensschreiben vom September nennen die Pay & Collect GmbH aus Frankfurt: eingetragen im Dezember 2024, 25.000 Euro Stammkapital, Unternehmensgegenstand „technische Dienstleistung für Zahlungsverkehr", Geschäftsadresse seit Juni 2026 in einem Frankfurter Bürohaus. Auf ihrer eigenen Website erklärt die Firma, sie sei nicht Ihr Vertragspartner; der Vertrag bestehe „direkt mit dem Unternehmen", bei dem Sie die Mitgliedschaft abgeschlossen hätten. Für Betroffene heißt das: Auf dem Kontoauszug steht künftig „Pay & Collect", und wer dort anruft, wird zu Deutschland Spart zurückgeschickt.
Pay & Collect zieht auch für andere Anbieter ein. Ob eine Lastschrift zu Deutschland Spart gehört, erkennen Sie am Verwendungszweck und an der Kundennummer. Der Weg bei der Bank ist derselbe wie bei PPS: Eine Lastschrift können Sie acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurückgeben lassen, ohne wirksames Mandat bis zu 13 Monate, und den Einreicher für künftige Lastschriften sperren. Den Widerspruch gegen den Vertrag richten Sie nicht an den Zahlungsdienstleister, sondern an die MAXX Direct Service AG.
Glarus, Hamburg, Berlin, Bielefeld: dieselben Bausteine
Die Berliner Wittestraße, in der der Kundenservice sitzt, kenne ich als Serviceadresse des Vorteil Plus Club, der Deutschen Vorteilswelt, von PrimaBonus, eines „Vorteilskompass" und des Glücksplan; auch die Kaufbelege für Bonus24 sollen dorthin. Den Portemonnaie-Schutz, den Tankrabatt und das Cashback-Portal liefert bei allen eine Bielefelder Deutsche Schutzbriefgesellschaft mbH, die Gewinnspiele veranstaltet bei allen eine Bonus Dialog Marketing GmbH aus Dreieich, den Offline-Cashback eine spanische PRIVIA Solutions. Und der Preis von 59,90 Euro ist derselbe wie beim Vorteil Plus Club und bei PrimaBonus.
Dazu kommt eine Spur, die über die Namen läuft. Die MAXX Direct Service AG hieß früher Megalon AG. Die PPS Perfunctio, die bis 2026 für Deutschland Spart einzog, hieß früher „Megalon payment services GmbH" und sitzt im Hamburger Astraturm, unter derselben Anschrift wie die The Megalon Group AG, deren Vorstand zugleich Geschäftsführer der PPS ist. Und das Gewinnspiel SofortMillionen, mit dem Deutschland Spart und PrimaBonus werben, erklärt auf seiner eigenen Website, den Hauptgewinn decke „The Megalon Group AG" ab. Das „kostenlose" Gewinnspiel kommt also aus dem eigenen Haus. Wer wem gehört, lässt sich aus den Registern nicht vollständig ablesen, und ich behaupte es nicht. Die Überschneidungen bei Adressen, Personen, Namen und Vertragstexten sind dokumentiert; mehr brauche ich für die Verteidigung nicht.
Screenshot von maxx-direct.ch: Die Anbieterin beschreibt sich selbst als Direktmarketingunternehmen.
Ausschnitt aus den AGB: 59,90 Euro, davon 19,98 Euro „Verwaltungskosten", das Gewinnspiel „kostenlos".
Wie Betroffene in den Vertrag geraten
Wie der Vertrag zustande gekommen sein soll, sagt weder der Brief noch die Website. Die AGB sehen den „Serviceantrag in mündlicher Form" selbst vor, und die Anbieterin wirbt mit Direktmarketing. Einen Köder habe ich bereits beschrieben: Eine Gewinnspielkarte der HCC GmbH aus Hamburg kündigt im Kleingedruckten „exklusive Informationen zu attraktiven entgeltlichen Offerten zu Deutschland Spart" an. Wer die Karte zurückschickt oder die Hotline anruft, hat den Kontakt selbst hergestellt, und der spätere Werbeanruf wirkt eingewilligt. Auf einem privaten Verbraucherportal berichtet ein Leser, bei seinem an Demenz erkrankten Schwiegervater seien nach einem Telefonat 59,90 Euro abgebucht worden; die Anbieterin antwortete dort mit dem Hinweis auf sechs Monate Mindestlaufzeit. Auf einem Bewertungsportal stehen für Deutschland Spart unter der Berliner Adresse 40 Bewertungen, Lob und Beschwerden gemischt.
Aus den Fällen zum Vorteil Plus Club und zu PrimaBonus kenne ich den Ablauf: ein Anruf, oft bei älteren Menschen, ein freundliches Gespräch über Rabatte und Gewinnchancen, dann der Brief mit der Begrüßung in der „Familie" und drei Wochen später die Lastschrift. Dass im konkreten Einzelfall bei Deutschland Spart so vorgegangen wurde, wird hier ausdrücklich nicht behauptet.
Wichtiger Hinweis Werbeanrufe bei Verbrauchern sind ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig (§ 7 UWG). Eine zurückgeschickte Gewinnspielkarte mit Kleingedrucktem ersetzt diese Einwilligung nach meiner Einschätzung nicht. Und ein angeblich am Telefon geschlossener Vertrag muss vom Anbieter bewiesen werden: wer angerufen hat, was gesagt wurde, worauf Sie sich eingelassen haben.
Müssen Sie zahlen, und wie kommen Sie wieder heraus?
Wer Geld von Ihnen verlangt, muss den Vertragsschluss beweisen. Ein Serienbrief, der Sie als Mitglied begrüßt, ist kein Beweis, auch nicht für eine Schweizer Aktiengesellschaft. Verlangen Sie Auskunft, wann, mit wem und mit welchem Inhalt der Vertrag geschlossen worden sein soll, einen etwaigen Gesprächsmitschnitt und die Broschüre, auf die der Brief verweist. Die GbR-Klausel in den AGB halte ich für überraschend im Sinne von § 305c BGB und für unangemessen benachteiligend (§ 307 BGB); so habe ich es zum Vorteil Plus Club geschrieben, und der Text ist derselbe. Dazu kommt das Widerrufsrecht nach § 312g BGB: 14 Tage ab ordnungsgemäßer Belehrung. Die Belehrung steckt hier in einer Broschüre, deren Inhalt Sie prüfen sollten; die Fassung in den AGB nennt eine unzustellbare Widerrufsadresse. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, läuft die Frist bis zu zwölf Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB). Erklären Sie den Widerruf deshalb in jedem Fall, zusammen mit der Anfechtung wegen Täuschung und einer vorsorglichen Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Die sechs Monate Mindestlaufzeit greifen nur, wenn der Vertrag wirksam ist.
Der Sitz in der Schweiz hilft der Anbieterin nicht. Nach dem Lugano-Übereinkommen darf ein Unternehmen, das seine Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet, einen deutschen Verbraucher nur an dessen Wohnsitz verklagen; die AGB vereinbaren ohnehin deutsches Recht. Bei Abbuchungen greift Ihr Recht gegenüber der Bank: Rückgabe der Lastschrift nach § 675x BGB binnen acht Wochen, ohne wirksames Mandat bis zu 13 Monate (§ 675u BGB). Die 8-Euro-Pauschale, mit der die AGB drohen, setzt einen wirksamen Vertrag voraus, und die angedrohte „Rückübertragung der GbR-Anteile" ist kein Verlust, sondern genau das, was Sie wollen. Die Rückgabe gehört trotzdem mit einem schriftlichen Widerspruch zusammen, damit Mahnungen ins Leere laufen.
Meine Empfehlung Reagieren Sie schriftlich und nachweisbar, bevor die erste Lastschrift läuft: Bestreiten Sie den Vertragsschluss, erklären Sie Widerruf, Anfechtung und vorsorgliche Kündigung, widerrufen Sie das Lastschriftmandat und verlangen Sie die Vertragsunterlagen und die Löschung Ihrer Daten. Mit meinem Musterschreiben zu Deutschland Spart ist das fertig formuliert und an die MAXX Direct Service AG adressiert. Schicken Sie es an die E-Mail-Adresse aus dem Brief, nicht an die aus den AGB, und zusätzlich per Einschreiben nach Berlin.
Symbolbild: Brief, Broschüre, Flyer. Die Widerrufsbelehrung muss man suchen.
Ausschnitt aus den AGB: sechs Monate Laufzeit, Kündigung vier Wochen vor Laufzeitende in Textform.
Die vier Schritte gegen den Vertrag
Aus meiner Praxis mit dieser Vorlage empfehle ich diese Reihenfolge:
- Unterlagen sichern: Heben Sie das Willkommensschreiben samt Umschlag, Broschüre und Flyer auf. Notieren Sie, wann und von welcher Nummer Sie angerufen wurden und ob Sie zuvor eine Gewinnspielkarte zurückgeschickt haben. Sichern Sie Kontoauszüge mit Buchungstext, Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz, falls Pay & Collect oder PPS schon abgebucht hat.
- Schriftlich an die MAXX Direct Service AG: per E-Mail an die Serviceadresse aus dem Brief und per Einschreiben an den Berliner Kundenservice, bei Streit zusätzlich an den Sitz in Glarus. Bestreiten Sie den Vertragsschluss, erklären Sie Widerruf, Anfechtung und vorsorgliche Kündigung, widerrufen Sie das Lastschriftmandat, fordern Sie Mitschnitt und Vertragsunterlagen an und verlangen Sie die Löschung Ihrer Daten. Die Adresse aus der AGB-Belehrung ist tot; verlassen Sie sich nicht darauf.
- Mit der Bank sprechen: Lassen Sie Lastschriften der Pay & Collect GmbH zurückgeben und den Einreicher für künftige Lastschriften sperren. Die Acht-Wochen-Frist beginnt mit der Belastung; da die erste Abbuchung vor dem Beginn der Mitgliedschaft laufen soll, lohnt sich ein Blick auf den Kontoauszug gleich nach dem Brief.
- Mahnungen und Inkasso: Verweisen Sie auf Ihr Schreiben, geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab und vereinbaren Sie keine Raten. Selbst aktiv werden müssen Sie nur bei einem gerichtlichen Mahnbescheid: Dann ist innerhalb von zwei Wochen Widerspruch beim Gericht einzulegen. Ein solcher Bescheid kann wegen des Lugano-Übereinkommens nur von einem Gericht an Ihrem Wohnort kommen.
Was Sie jetzt tun können:
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Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.
Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.
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Häufige Fragen zu Deutschland Spart
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
Sie müssen sich nicht allein mit Deutschland Spart auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.


