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Immer wieder entdecken Betroffene auf ihren Kontoauszügen Abbuchungen mit dem Verwendungszweck „Gluecksplan“. Die Abbuchungen erfolgen direkt von dem Unternehmen Glücksplan oder von der PPS Perfunctio Payment Services GmbH. Diese Zahlungen belaufen sich meist auf 64,90 € monatlich und werden in Verbindung mit einer angeblichen Mitgliedschaft bei der Glücksplan-Spielgemeinschaft erhoben. Doch wer steckt hinter diesem Unternehmen, und wie kommt es zu diesen Abbuchungen?
Hinter Glücksplan steht die m.c.s. Member Concept Service AG mit Sitz in Wasserbillig, Luxemburg, die Anbieter von Gewinnspielen und “exklusiven Mitgliedschaftsprogrammen” ist. Allerdings gibt es auch eine Adresse des Unternehmens in Berlin. Viele Verbraucher berichten mir jedoch, dass sie sich nicht recht erinnern können, wie es überhaupt zu den Abbuchungen kommt.
Laut den Berichten der Betroffenen beginnen die meisten dieser Vertragsverhältnisse mit einem unerwarteten Telefonanruf. In diesem Gespräch werden die Vorteile der Mitgliedschaft hervorgehoben und angeblich transparente Vertragsdetails wie Laufzeiten und Gebühren besprochen. Oft fühlen sich die Angerufenen jedoch überrumpelt und erkennen erst später die Konsequenzen ihrer Zustimmung.
In diesem Rechtstipp erfahren Sie, wie solche Vertragsabschlüsse zustande kommen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und wie Sie sich effektiv gegen ungewollte Abbuchungen von Glücksplan wehren können.
Die Abbuchungen, die Betroffene auf ihren Kontoauszügen feststellen, erfolgen entweder direkt von Glücksplan oder über den Zahlungsdienstleister PPS Perfunctio Payment Services GmbH. Dieser Dienstleister ist bekannt dafür, als Mittler für verschiedene Abonnement- und Mitgliedschaftsmodelle zu agieren, darunter auch für Glücksplan.
Interessant ist dabei, dass die Verwendungszwecke auf den Kontoauszügen oft wenig aussagekräftig sind. Meist wird lediglich „Gluecksplan“ und zusätzlich eine Kundennummer angegeben. Das erschwert es den Betroffenen, die Abbuchung direkt zuzuordnen oder nachzuvollziehen, wie die Zahlung zustande gekommen ist.
Ein weiteres Problem ist, dass Betroffene häufig keine Vertragsunterlagen haben oder sich nicht an einen bewussten Vertragsabschluss erinnern können. Vielmehr berichten sie, dass ihre Daten, wie IBAN und Adresse, während eines Telefonats abgefragt und anschließend für die Abbuchung verwendet wurden.
Die m.c.s. Member Concept Service AG selbst gibt auf Nachfrage meist an, dass sie ihre Kunden ordnungsgemäß über die Vertragsmodalitäten informiert und die Teilnahmeunterlagen postalisch versendet. Doch in der Praxis scheinen viele Betroffene diese Informationen nicht zu erhalten oder nicht zur Kenntnis zu nehmen.
Zentrales Element bei den Vertragsabschlüssen mit Glücksplan ist der telefonische Erstkontakt. Häufig lässt sich nicht mehr rekonstruieren, ob die Betroffenen einen Anruf erhalten haben oder aufgrund einer angeblichen Gewinnmitteilung selbst dort anriefen. Ziel des Telefongespräches ist es in jedem Fall, die Angerufenen in ein Gespräch über die vermeintlichen Vorteile einer Mitgliedschaft zu verwickeln.
Im Gespräch wird häufig betont, dass die Teilnahme an der Glücksplan-Spielgemeinschaft zahlreiche Vorteile bietet, wie etwa die Teilnahme an exklusiven Gewinnspielen und angeblich erhöhte Gewinnchancen. Dabei werden die Angerufenen dazu gebracht, persönliche Daten wie Namen, Adresse, Geburtsdatum und IBAN zu übermitteln.
In der Regel wird der Vertragsabschluss durch eine Gesprächsaufzeichnung abgeschlossen, in der der Gesprächspartner schnell die Bedingungen vorliest, darunter die monatlichen Kosten von 64,90 €, die Mindestvertragslaufzeit und die SEPA-Lastschrift. Viele Verbraucher berichten, dass diese Zusammenfassung in einem Tempo erfolgt, das es schwierig macht, den Inhalt vollständig zu erfassen.
Nach dem Telefonat erhalten die Betroffenen oftmals eine schriftliche Bestätigung des Vertrages, die auch eine Widerrufsbelehrung und Zugangsdaten für ein Online-Portal enthält. Doch viele bemerken erst bei der ersten Abbuchung, dass sie tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben.
Die angeblichen Leistungen von Glücksplan umfassen vor allem die Teilnahme an einer sogenannten Spielgemeinschaft, bei der zahlreiche Tipps für Lottoziehungen wie „6 aus 49“ und „Spiel 77“ abgegeben werden. Das Ziel: Die Gewinnchancen durch die Gemeinschaft zu erhöhen. Doch während dies auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, bleibt unklar, wie effektiv diese Strategie tatsächlich ist.
Neben der Lotto-Teilnahme wird häufig mit weiteren Vorteilen geworben, wie etwa:
Zu bedenken ist dabei auch, dass die monatliche Gebühr von 64,90 € in der Regel über den Kosten eines eigenständigen Lottoeinsatzes liegt. Hinzu kommt, dass die Spielgemeinschafts-Modelle in ihrer Struktur oft intransparent sind. Es bleibt unklar, wie viele Mitglieder tatsächlich teilnehmen und wie die Gewinne aufgeteilt werden.
Betroffene, die sich ungewollt in einer Mitgliedschaft mit Glücksplan wiederfinden, haben verschiedene rechtliche Optionen, um aus dem Vertrag herauszukommen. Wenn die Zustimmung am Telefon erfolgt ist, steht den Verbrauchern in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses beginnt jedoch erst, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Ist dies nicht geschehen, kann die Frist deutlich verlängert sein.
Sollte die Widerrufsfrist bereits abgelaufen sein, bleibt die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Glücksplan beträgt die Mindestlaufzeit häufig drei Monate. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere Zeiträume. Daher ist es wichtig, die Kündigung fristgerecht und schriftlich einzureichen.
Eine weitere rechtliche Möglichkeit ist die Anfechtung des Vertrags. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn die Zustimmung unter Druck oder durch Täuschung erwirkt wurde. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Beweislast beim Verbraucher liegt. Eine anwaltliche Unterstützung kann hierbei hilfreich sein.
Um ungewollte Abbuchungen zu stoppen, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
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Hier haben Sie die Möglichkeit, das Abo bei Glücksplanmit meiner Vorlage zu kündigen.
Das Schreiben habe ich speziell für derartige ungewollte Abos entwickelt. Es umfasst alle notwendigen Erklärungen, um den Vertrag so schnell wie möglich zu kündigen und Ihre Daten löschen zu lassen. Um die Kündigung zu erstellen, müssen Sie lediglich einige Fragen in meinem Online-Formular beantworten. Die Vorlage passt sich dann automatisch Ihrem individuellen Fall an. Auch die Adresse von Glücksplan wird automatisch für Sie eingetragen.
Sinnvoll wird es zudem sein, auch der PPS Perfunctio Payment Services GmbH zukünftig die Abbuchungen zu untersagen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.
Speziell für diesen Sachverhalt formuliert. Durch die Beantwortung gezielter Fragen passt sich das Schreiben Ihrem individuellen Fall an.
Die Kosten betragen nur einen Bruchteil der ansonsten entstehenden Rechtsanwaltskosten.
Vorlage vom Anwalt erstellt. So können Sie sicher sein, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind.
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Wenn Sie meine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, haben Sie hier die Möglichkeit, mich direkt mit Ihrem Fall gegen Glücksplan zu beauftragen. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass ich aufgrund meiner Erfahrung diese Fälle in der Regel sehr schnell lösen kann.
Zudem müssen Sie sich selbst um nichts weiter kümmern. Nachdem Sie die Online-Beauftragung auf meiner Homepage vorgenommen haben, werde ich mich für Sie mit Glücksplan in Verbindung setzen und das Abo kündigen. In der Regel kann ich diese Fälle sehr schnell lösen.
Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen, die Probleme mit ungewollten Abbuchungen von ihrem Konto hatten. Lesen Sie hier einen Teil der Bewertungen meiner Mandanten.
Ich habe zum ersten Mal online einen Anwalt in Auftrag gegeben und war natürlich erst einmal etwas skeptisch… Aber alles wird digital, also warum nicht auch der Rechtsbeistand. Der gesamte Ablauf war sehr transparent und übersichtlich. Und zum Schluss dann auch erfolgreich. Vielen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung.
Super schnelle Unterstützung. Die Angelegenheit war weniger Tage abgeschlossen. Sehr empfehlenswert.
Ich habe bei Herrn Dr. Hoffmann Hilfe gesucht weil ein Inkassounternehmen auf mich zutrat. Es war mir schleierhaft und so holte ich mir sehr kompetente und schnelle Hilfe bei ihm. Er macht alles zur vollen Zufriedenheit uns hat Erfahrung mit genau diesen Firmen und inkasso Gruppen. Ich bin Herrn Dr.Hoffmann sehr dankbar. Gerne wieder
Die Kanzlei von Herrn RA Dr. Hoffmann hat uns sehr schnell und erfolgreich aus einer Abofalle befreit und uns somit vor lästigen weiteren Kosten und Schreiben des Inkassobüros bewahrt. Tausend Dank dafür. Klare Empfehlung.