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Immer mehr Betroffene melden sich bei mir mit der Frage, warum auf ihrem Konto plötzlich Abbuchungen mit dem Verwendungszweck „PS-Glueck“ auftauchen. Diese Zahlungen erfolgen in der Regel über den Zahlungsdienstleister PPS Perfunctio Payment Services GmbH. Der Betrag beläuft sich meist auf 69,95 € monatlich – eine stattliche Summe, vor allem, wenn man nicht weiß, wofür die Zahlungen eigentlich erfolgen. Was also verbirgt sich hinter diesen Abbuchungen, und wie kommt es überhaupt dazu?
Hier erfahren Sie, was es mit den Abbuchungen von PS-Glueck auf sich hat und wie auch Sie sich dagegen wehren und die Zahlungen stoppen können.
Hinter „PS-Glueck“ steht die sogenannte Spielgemeinschaft „PengSuperGlück“ (PSG), die sich als Anbieter von Lottotipps und Gewinnspielen präsentiert. Angeblich soll eine Teilnahme an dieser Gemeinschaft die Gewinnchancen der Mitglieder erheblich steigern, da diese in einer großen Gruppe zusammen spielen. Viele Betroffene können sich häufig nicht mehr erinnern, wie es zu den Abbuchungen gekommen ist und wie sie diese stoppen können.
Hier erfahren Sie, wie es zu solchen Abbuchungen kommt, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und wie Sie sich gegen ungewollte Abbuchungen wehren können. Zudem erfahren Sie, wie Sie einen Widerruf und / oder die Kündigung der Mitgliedschaft bei „PengSuperGlück“ erreichen können.
Eine entscheidende Rolle bei den Abbuchungen von „PS-Glueck“ spielt der Zahlungsdienstleister PPS Perfunctio Payment Services GmbH. Dieses Unternehmen fungiert als Vermittler und wickelt die Zahlungen im Auftrag der Spielgemeinschaft „PengSuperGlück“ ab. Hierbei handelt es sich um einen Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland, der vor allem für seine Zusammenarbeit mit verschiedenen Abonnement-Modellen und Spielgemeinschaften bekannt ist.
Die Betroffenen berichten häufig, dass ihnen der Name dieses Unternehmens vor den Abbuchungen nicht bekannt war. Dies liegt daran, dass der Zahlungsdienstleister selbst keinen direkten Kontakt zu den Kunden aufnimmt. Stattdessen erfahren die Betroffenen erst durch die Abbuchung von ihrem Konto, dass eine Zahlung an „PPS Perfunctio Payment Services GmbH“ mit dem Verwendungszweck „PS-Glueck“ erfolgt ist.
Obwohl die PPS Perfunctio Payment Services GmbH rein als Zahlungsabwickler fungiert, können sich Betroffene auch direkt an dieses Unternehmen wenden, um weitere Informationen zu den Abbuchungen zu erhalten oder eine Rückbuchung zu erwirken. In der Praxis erweist sich dies jedoch oft als kompliziert, da der Zahlungsdienstleister auf bestehende Verträge mit „PengSuperGlück“ verweist. Daher ist es zielführender, den Ursprung des Problems – also die Mitgliedschaft bei „PengSuperGlück“ – direkt anzugehen.
Das zentrale Element bei der Mitgliedschaft bei „PengSuperGlück“ ist das initiale Telefonat. Die meist sehr freundlichen Mitarbeiter:innen erklären dabei, dass sie wegen dem Produkt „PSG“ aus der Firma „Bilpe Media“ anrufen. Im Internet kann man erfahren, dass es sich bei „Bilpe Media“ um ein Callcenter mit Sitz in der Türkei handelt. Im Gespräch werden die angeblichen Vorteile der Spielgemeinschaft hervorgehoben, wobei die enorm gesteigerten Gewinnchancen und die Bequemlichkeit im Fokus stehen.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs werden persönliche Daten abgefragt, darunter Name, Adresse, Geburtsdatum und die Bankverbindung. Der entscheidende Punkt ist, dass die Zustimmung zur Mitgliedschaft häufig am Telefon erteilt wird.
Der zweite Teil des Gespräches wird von „PS-Glück“ mit Zustimmung der Angerufenen aufgezeichnet. In dieser Aufzeichnung wird ein vorbereiteter Text vorgelesen, in dem die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Kosten bestätigt werden. Wehrt man sich später gegen die Abbuchungen, beruft sich „PengSuperGlück“ meist auf eben diese Bandaufzeichnung. Viele Verbraucher fühlen sich jedoch überrumpelt und erkennen erst nachträglich die Tragweite ihrer Zustimmung.
Wenig später erhalten die Betroffenen ein Willkommensschreiben von „PengSuperGlück“. Dieses verspricht umfangreiche Vorteile und ein angeblich einmaliges Spielerlebnis. Laut dem Schreiben sind die Mitglieder Teil einer Tippgemeinschaft, die jeden Monat mit bis zu 1.080 Zahlenreihen bei Lotto „6 aus 49“ und mit 10 zusätzlichen Tipps bei „Spiel 77“ teilnimmt. Ziel sei es, die Gewinnchancen durch diese großen Spielgemeinschaften deutlich zu erhöhen.
Neben der Teilnahme an den Lottoziehungen werden den Mitgliedern weitere „exklusive Vorteile“ in Aussicht gestellt. Dazu gehören unter anderem eine automatische Gutschrift von Gewinnen und der angebliche Komfort, selbst keine Spielscheine mehr ausfüllen zu müssen. Für die Organisation und die Abwicklung der Teilnahme durch die Tippgemeinschaft wird eine Gebühr von 69,95 € pro Monat fällig.
Das Schreiben erwähnt jedoch auch, dass diese Gebühr automatisch monatlich eingezogen wird. In der Praxis zeigt sich, dass viele Betroffene erst durch diese Abbuchung von ihrer Mitgliedschaft erfahren. Oft erinnern sich die Betroffenen nicht an die genauen Umstände, unter denen sie der Mitgliedschaft zugestimmt haben, da diese häufig in dem Telefonat abgeschlossen wird.
Die von „PengSuperGlück“ angebotenen Leistungen werden in den Willkommensschreiben als außergewöhnlich dargestellt. Doch wie sinnvoll sind diese tatsächlich? Die Idee einer Spielgemeinschaft basiert darauf, dass mehrere Personen ihre Einsätze zusammenlegen, um eine größere Anzahl von Tipps abgeben zu können. Dadurch steigen zwar theoretisch die Chancen auf einen Gewinn, doch auch die Höhe der möglichen Auszahlung wird durch die Anzahl der Mitspieler:innen entsprechend verringert.
Zusätzlich lockt „PengSuperGlück“ mit zusätzlichen Vorteilen wie automatisierten Gewinnüberweisungen und einer Teilnahme an zusätzlichen Spielen wie „Spiel 77“. Diese Zusatzangebote sind jedoch häufig intransparent und es bleibt unklar, wie effektiv oder zuverlässig sie umgesetzt werden.
Die hohe monatliche Gebühr von 69,95 € erscheint in diesem Zusammenhang ebenfalls fragwürdig, da sie weit über den Kosten eines gewöhnlichen Lottoeinsatzes liegt. Für viele Verbraucher:innen stellt sich daher die Frage, ob sie durch die Mitgliedschaft tatsächlich Vorteile erhalten oder ob sie lediglich unnötige Kosten tragen.
Betroffene, die Abbuchungen von „PengSuperGlück“ festgestellt haben, können auf verschiedene rechtliche Mittel zurückgreifen, um ihre Mitgliedschaft zu beenden. Da die Zustimmung meist telefonisch erfolgt, haben Verbraucher:innen das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Betroffenen über ihr Widerrufsrecht ordnungsgemäß informiert wurden. Fehlt diese Information, kann die Widerrufsfrist sogar verlängert sein.
Auch nach Ablauf der Widerrufsfrist bleibt die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „PengSuperGlück“ beträgt die Mindestlaufzeit in der Regel drei Monate, wobei sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat verlängert, wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt. Es ist daher wichtig, die Kündigung schriftlich und fristgerecht einzureichen, um weitere Abbuchungen zu verhindern.
Eine weitere rechtliche Option ist die Anfechtung des Vertrages. Diese kommt in Betracht, wenn die Zustimmung zur Mitgliedschaft durch Täuschung oder unter Druck erfolgt ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Beweislast bei den Verbraucher:innen liegt, weshalb eine anwaltliche Beratung in solchen Fällen ratsam sein kann.
Ratsam kann es zudem sein, die Bank über die ungewollten Abbuchungen zu informieren und diese gegebenenfalls zurückbuchen zu lassen. Ein sogenannter SEPA-Lastschriftrückruf ist in der Regel innerhalb von acht Wochen möglich. Sollte die Abbuchung ohne gültige Einzugsermächtigung erfolgt sein, verlängert sich diese Frist auf 13 Monate. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass die Rückbuchung allein das Problem nicht lösen wird und zudem Mahnungen mit entsprechenden Mahn- und Rücklastgebühren drohen.
Betroffene, die ungewollte Abbuchungen von „PS-Glueck“ festgestellt haben, sollten schnell handeln, um weiteren Schaden zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie unternehmen können:
Durch diese Schritte können Sie sicherstellen, dass unberechtigte Abbuchungen gestoppt werden und Sie langfristig vor weiteren Forderungen geschützt sind.
Viele Betroffene fragen sich, wie Sie die Abbuchungen von PS-Glueck bzw. PPS Perfunctio Payment Services GmbH stoppen können.
Nachfolgend finden Sie zwei Möglichkeiten, wie ich Ihnen dabei helfen kann, die Abbuchungen von PS-Glueck zu stoppen und das Abo zu kündigen.
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Hier haben Sie die Möglichkeit, das Abo bei TPS-Glueck mit meiner Vorlage zu kündigen.
Das Schreiben habe ich speziell für derartige ungewollte Abos entwickelt. Es umfasst alle notwendigen Erklärungen, um den Vertrag so schnell wie möglich zu kündigen und Ihre Daten löschen zu lassen. Um die Kündigung zu erstellen, müssen Sie lediglich einige Fragen in meinem Online-Formular beantworten. Die Vorlage passt sich dann automatisch Ihrem individuellen Fall an. Auch die Adresse von Peng Super Glück PSG wird automatisch für Sie eingetragen.
Sinnvoll wird es zudem sein, auch der PPS Perfunctio Payment Services GmbH zukünftig die Abbuchungen zu untersagen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.
Speziell für diesen Sachverhalt formuliert. Durch die Beantwortung gezielter Fragen passt sich das Schreiben Ihrem individuellen Fall an.
Die Kosten betragen nur einen Bruchteil der ansonsten entstehenden Rechtsanwaltskosten.
Vorlage vom Anwalt erstellt. So können Sie sicher sein, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind.
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Wenn Sie meine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, haben Sie hier die Möglichkeit, mich direkt mit Ihrem Fall gegen PS-Glueck / Peng Super Gluck (PSG) zu beauftragen. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass ich aufgrund meiner Erfahrung diese Fälle in der Regel sehr schnell lösen kann.
Zudem müssen Sie sich selbst um nichts weiter kümmern. Nachdem Sie die Online-Beauftragung auf meiner Homepage vorgenommen haben, werde ich mich für Sie mit Peng Super Glück in Verbindung setzen und das Abo kündigen. In der Regel kann ich diese Fälle sehr schnell lösen.
Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen, die Probleme mit ungewollten Abbuchungen von ihrem Konto hatten. Lesen Sie hier einen Teil der Bewertungen meiner Mandanten.
Ich habe zum ersten Mal online einen Anwalt in Auftrag gegeben und war natürlich erst einmal etwas skeptisch… Aber alles wird digital, also warum nicht auch der Rechtsbeistand. Der gesamte Ablauf war sehr transparent und übersichtlich. Und zum Schluss dann auch erfolgreich. Vielen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung.
Super schnelle Unterstützung. Die Angelegenheit war weniger Tage abgeschlossen. Sehr empfehlenswert.
Ich habe bei Herrn Dr. Hoffmann Hilfe gesucht weil ein Inkassounternehmen auf mich zutrat. Es war mir schleierhaft und so holte ich mir sehr kompetente und schnelle Hilfe bei ihm. Er macht alles zur vollen Zufriedenheit uns hat Erfahrung mit genau diesen Firmen und inkasso Gruppen. Ich bin Herrn Dr.Hoffmann sehr dankbar. Gerne wieder
Die Kanzlei von Herrn RA Dr. Hoffmann hat uns sehr schnell und erfolgreich aus einer Abofalle befreit und uns somit vor lästigen weiteren Kosten und Schreiben des Inkassobüros bewahrt. Tausend Dank dafür. Klare Empfehlung.