Viele Betroffene berichten derzeit von ungewollten Abbuchungen durch ein Unternehmen namens Vizantio Web Ltd. Die Zahlungen erfolgen häufig von der “NOVALNET AG”. Hintergrund sind meistens Abos auf Plattformen der Vizantio Web Ltd aus England wie z.B. spicydesires.com, luvdaters.com oder douwantme.com.
Was viele nicht wissen: Hinter diesen Plattformen verbirgt sich in der Regel ein kostenpflichtiges Abo, das automatisch in ein teures Abo übergeht. Die meisten Betroffenen wissen weder, dass sie ein Abo abgeschlossen haben, noch wie sie es wieder loswerden.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie es zu diesen Abbuchungen kommt, welche Rolle die Novalnet AG spielt, was es mit den Mahnungen der eCollect AG auf sich hat und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie als Betroffener haben, um sich erfolgreich zur Wehr zu setzen.
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Die Vizantio Web Ltd ist ein Unternehmen mit Sitz in England, das zahlreiche Datingseiten betreibt. Dazu gehören u.a. MyDeepLove.com, SpicyDesires.com, Douwantme.com, Lieveliefde.com, Lonestardating.com und Luvdaters.com. All diese Plattformen folgen einem sehr ähnlichen Aufbau und gleichen in ihrer Gestaltung auffallend stark den Seiten der bekannten Firma Howlogic Kft.
Die Anmeldung ist meist kostenlos und unverbindlich.
Nachdem man die eingegebene E-Mail-Adresse über einen Aktivierungscode bestätigt hat, wird man aufgefordert, Fotos von sich hochzuladen. Aber selbst wenn man dies ablehnt, wird man erstaunlicherweise innerhalb von wenigen Sekunden von (angeblichen) anderen Mitgliedern angeschrieben. Und dies selbst dann, wenn man keinerlei Angaben über sich gemacht hat. Dennoch erhielt ich direkt nach der Anmeldung eine Nachricht, wonach ich „recht cool zu sein“ scheine. Dass es sich hierbei um automatisierte Nachrichten handelt, ist meiner Ansicht nach so offensichtlich, dass eigentlich kaum jemand diese für echt halten kann.
Tatsächlich handelt es sich bei diesen Profilen jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit um Fake-Profile oder automatisierte Chatbots, die nur das Ziel haben, ein kostenpflichtiges Upgrade auszulösen.
Der Einstieg ist oft harmlos: Man registriert sich mit E-Mail und Standort auf einer der Plattformen, in der Hoffnung auf echte Kontakte. Die Plattform lässt sich kostenlos nutzen, allerdings sind zentrale Funktionen wie das Lesen und Schreiben von Nachrichten stark eingeschränkt. Ein echtes Gespräch ist kaum möglich.
Schnell wird ein sogenannter Testzugang angeboten – z. B. für 13,99 € für 14 Tage. Was viele übersehen: Im Kleingedruckten heißt es, dass sich dieses Abo nach Ablauf automatisch verlängert. Und zwar zu einem deutlich höheren Preis: Häufig liegt die monatliche Gebühr bei 79,99 € oder sogar mehr.
Viele Betroffene bemerken die Abbuchung erst später auf ihrem Kontoauszug. Aufgeführt wird dort oft die Novalnet AG, die hier als Zahlungsdienstleister fungiert. Näheres zur Rolle der Novalnet AG können Sie in diesem Beitrag nachlesen.
Auf vielen Kontoauszügen taucht bei den Abbuchungen nicht der Name “Vizantio Web Ltd” auf, sondern lediglich “NOVALNET AG”. Dabei handelt es sich um einen Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland, der die Zahlungsabwicklung für verschiedene Online-Plattformen übernimmt. Im Verwendungszweck der Abbuchungen wird zum Teil die Datingseite genannt, für die die Abbuchungen erfolgen.
Wichtig zu wissen: Die Novalnet AG ist nicht selbst Anbieter der Dating-Plattformen, sondern fungiert lediglich als technischer Dienstleister. Trotzdem erhalten Betroffene oft Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen, in denen die Novalnet AG als Gläubiger genannt wird.
Die Abbuchungen erfolgen meist kurz nach Ablauf des Testzeitraums – also in dem Moment, in dem sich das Abo automatisch verlängert. Wer dann nicht rechtzeitig widerspricht oder kündigt, sieht sich schnell mit Forderungen im dreistelligen Bereich konfrontiert.
Mehr zur Rolle der Novalnet AG und wie Sie auf solche Abbuchungen reagieren können, erfahren Sie in diesem ausführlichen Artikel.
Haben Betroffene eine Rückbuchung veranlasst oder war das Konto nicht gedeckt, erhalten sie häufig kurz darauf eine Mahnung – in der Regel zunächst von der eCollect AG, einem Inkassodienstleister mit Sitz in der Schweiz. Diese Mahnungen wirken oft sehr einschüchternd: Es wird mit Zwangsvollstreckung, Schufa-Eintrag oder der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gedroht.
In den Schreiben wird meist eine Forderung im Bereich von rund 150 € geltend gemacht. Als Gläubiger wird wiederum die Novalnet AG genannt. Die eCollect AG tritt hier als beauftragter Inkassodienstleister auf. Der Ton der Schreiben ist häufig sehr fordernd, was bei vielen Betroffenen verständlicher Weise zur Verunsicherung führt.
Ein Blick ins Kleingedruckte der Mahnungen zeigt: Die eCollect AG bietet oft eine sehr kurze Frist zur Zahlung an. Gleichzeitig droht sie bei Nichtzahlung mit der Einschaltung von Vertragsanwälten. Teilweise wird auch angeboten, Ratenzahlungen zu vereinbaren, wenn sofort Kontakt aufgenommen wird.
Was viele nicht wissen: Sie sind keineswegs verpflichtet, diese Forderungen vorschnell zu bezahlen. Im Gegenteil – es ist in vielen Fällen ratsam, der Forderung zu widersprechen, insbesondere wenn das Abo gar nicht bewusst abgeschlossen wurde oder die Verlängerung überraschend kam.
Ausführlichere Informationen über das Vorgehen der eCollect AG finden Sie auch in meinem Beitrag Inkasso-Forderung durch eCollect AG – was tun?.
Viele Betroffene berichten, dass sie keine Möglichkeit finden, das Abo zu kündigen. Eine klar erkennbare Kündigungsfunktion ist auf den Webseiten häufig nicht vorhanden oder schwer auffindbar. Selbst wer eine Kündigung absendet, erhält oft keine Bestätigung oder eine Antwort mit unklaren Angaben zur weiteren Vertragslaufzeit.
Hinzu kommt, dass die Kommunikation mit dem Anbieter oft nur über Onlineformulare oder automatische Antwortsysteme erfolgt – was eine wirksame Kündigung zusätzlich erschwert.
Gerade bei automatisch verlängerten Testabos ist es aber wichtig, schnell und nachweisbar zu kündigen. Eine einfache E-Mail reicht hier nicht aus. Idealerweise sollte die Kündigung per Einschreiben oder über ein anwaltlich vorbereitetes Schreiben erfolgen (siehe unten).
Wenn Sie ungewollte Abbuchungen durch Vizantio Web Ltd festgestellt haben oder ein Schreiben von der eCollect AG erhalten haben, sollten Sie jetzt aktiv werden:
Zahlung stoppen: Wenn eine Abbuchung erfolgt ist, prüfen Sie, ob Sie eine Rückbuchung über Ihre Bank veranlassen können. Doch Vorsicht: Eine Rückbuchung ist keine Kündigung und wird wahrscheinlich Mahnungen zur Folge haben.
Kein Schuldeingeständnis: Antworten Sie nicht voreilig auf Mahnschreiben und unterschreiben Sie keine Erklärungen.
Forderung prüfen lassen: Lassen Sie prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. In vielen Fällen bestehen gute Chancen, sich zu wehren.
Fristen einhalten: Wenn ein Widerspruch nötig ist, sollte er rechtzeitig erfolgen – idealerweise durch einen Anwalt.
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Hier haben Sie die Möglichkeit, das Abo bei Vizantio Web Ltd mit meiner Vorlage zu kündigen.
Ich habe die mehrseitige Kündigung speziell für Datingportale entworfen. Durch die Beantwortung einiger Fragen, passt sich die smarte Vorlage Ihrem Fall individuell an. Auch die Adresse von Vizantio Web Ltd wird automatisch für Sie eingetragen. Sie können diese sofort als PDF-Dokument herunterladen. Zusätzlich haben Sie nach dem Kauf Zugriff auf eine exklusive Videoanleitung vor mir, in denen ich Ihnen die weiteren Schritte zur Kündigung genau erläutere.
Speziell für diesen Sachverhalt formuliert. Durch die Beantwortung gezielter Fragen passt sich die Kündigung Ihrem individuellen Fall an.
Die Kosten betragen nur einen Bruchteil der ansonsten entstehenden Rechtsanwaltskosten.
Kündigung vom Anwalt erstellt. So können Sie sicher sein, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind.
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RA Dr. Hoffmann übernimmt für Sie die Kommunikation mit der Vizantio Web Ltd
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Wenn Sie meine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, haben Sie hier die Möglichkeit, mich direkt mit Ihrem Fall gegen Vizantio Web Ltd zu beauftragen. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass ich aufgrund meiner Erfahrung diese Fälle in der Regel sehr schnell lösen kann.
Die Beauftragung läuft komplett online ab, so dass kein Termin vor Ort erforderlich ist. Sie beantworten einfach einige Fragen zu Ihrem Fall und ich werde mich anschließend um alles weitere für Sie kümmern. Dafür werde ich auch den angeblichen Vertrag mit Vizantio Web Ltd für Sie kündigen und eventuelle Forderungen für Sie zurückweisen. Dies gilt auch für den Fall, wenn Sie bereits Mahnungen von einem Inkassounternehmen oder Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben.
Sollten Sie noch weitere Rückfragen zur Beauftragung haben, können Sie mir selbstverständlich gern eine unverbindliche Nachricht schreiben.
Ich habe bereits tausende Fälle im Zusammenhang mit Datingportalen erfolgreich bearbeitet. Lesen Sie hier einen Auszug der Bewertungen meiner Mandanten.
Sowohl das Musterschreiben, als auch die dann notwendige weitere Abwicklung waren sehr gut. Außerdem war der Kontakt unproblematisch und sehr hilfreich.
Herr Hoffmann ist ein sehr kompetenter Anwalt auf diesem Gebiet und kann nur sagen dass ich sehr zufrieden bin mit seiner Rechtsberatung und Durchführung der Anliegen. Kann ihn sehr weiter empfehlen wenn jemand auch in solchen Sachen eine kompetente Rechtsberatung und Durchführung braucht.
Sehr gute und schnelle Hilfe beide Daumen hoch 👍👍
Top Anwalt .Immer erreichbar und sehr kompetent!!! Kann ich nur weiter empfehlen!!!
Alles online zu erledigen um schnell und unkompliziert anwaltlich vertreten zu werden ist in der heutigen Zeit Gold wert!
Herr RA Dr. Hoffmann reagiert schnell, informiert umfassend und hat mir sehr geholfen. Bemerkenswert, dass er sich nach einiger Zeit noch einmal bei mir gemeldet hat, um sich zu erkundigen, ob alles in Ordnung ist. Ich kann ihn jederzeit empfehlen.
Schnell und kompetent... Sehr weiter zu empfehlen...
Die Vizantio Web Ltd ist ein Unternehmen mit Sitz in England, das verschiedene Datingplattformen betreibt, auf denen Nutzer leicht in kostenpflichtige Abos geraten können.
Typisch sind kostenlose Testzugänge, die sich automatisch in ein kostenpflichtiges Abo verwandeln, oft ohne klare Hinweise.
Sie können Rückbuchungen prüfen und gegebenenfalls der Forderung widersprechen – idealerweise mit rechtlicher Unterstützung.
Nutzen Sie z. B. meine Mustervorlage oder beauftragen Sie mich direkt mit der Kündigung.
Inkassounternehmen wie eCollect AG verschicken Mahnungen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern – viele dieser Forderungen sind angreifbar.
Nur, wenn Sie der Forderung nicht widersprechen. Bei rechtzeitigem Widerspruch ist ein Eintrag in der Regel nicht zu befürchten.
Ich erkläre Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie sich effektiv zur Wehr setzen.