Lesen Sie hier, wie Sie sich gegen die Rechnung der PUR GmbH für Firmenauskunft24 wehren können
Firmenauskunft24 bzw. die “Firmenauskunft PUR GmbH” verschickt immer wieder Rechnungen für Einträge auf einer sog. Branchenbuchplattform im Internet. Die entsprechenden Beauftragungen werden in der Regel am Telefon eingeworben.
Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Sie ebenfalls eine Rechnung der Firmenauskunft PUR GmbH erhalten haben und sich dagegen zur Wehr setzen möchten.
Auf den Rechnungen der Firmenauskunft PUR GmbH, die mit “Firmenauskunft24” überschrieben sind, werden meist verschiedene Positionen berechnet.
Dazu gehören etwa die „telefonische Annahme zur konzeptionellen Gestaltung“ oder die „erweitere Programmierung Ihres Firmen-Werbe-Eintrages – Schlagwörter, Bilder, Unternehmenstext“. Zudem wird meist noch eine „OnSite-Optimierung“ abgerechnet.
Dafür werden insgesamt z. B. 1.785,00 € berechnet.
Die Überschrift “Firmenauskunft24” ist aber zumindest verwirrend. Denn gelistet werden die Einträge vielmehr auf der Domain www.fa-24.com. Zwar gibt es Portale, auf denen die Einträge deutlich liebloser gestaltet sind als auf dieser Plattform. Ich persönlich habe allerdings dennoch meine Zweifel, ob ein Eintrag auf einem solchen Portal tatsächlich die gewünschte Wirkung erzielen kann, da der Großteil der Suchenden heute vermutlich direkt über eine Suchmaschine die gesuchten Firmen findet und nicht den Umweg über ein solches Portal wählt.
Hintergrund der Rechnungen sind in aller Regel Telefongespräche, die die Betroffenen meist einige Tage zuvor mit Firmenauskunft24 geführt haben. Die Firmenauskunft PUR GmbH ruft dafür ungefragt Unternehmen an (sog. Cold Calls), um diesen die Leistungen zu verkaufen. Was genau in den Gesprächen besprochen wird, ist später oft Gegenstand der Auseinandersetzung mit Firmenauskunft24 bzw. der PUR GmbH.
Ganz allgemein lässt sich feststellen, dass viele Unternehmen existieren, die mit den immer gleichen Methoden das Vertrauen der Angerufenen erschleichen wollen. So wird zum Teil in den Gesprächen behauptet, dass bereits ein Vertrag mit dem Unternehmen existiere und sich dieser Vertrag mangels Kündigung nun für eine bestimmte Laufzeit automatisch verlängert habe. Die Kosten ließen sich allerdings reduzieren, wenn man nun einem ganz neuen Vertrag mit kürzerer Laufzeit zustimme. Bei dieser Masche wird der Umstand ausgenutzt, dass die Angerufenen nicht immer sofort alle laufenden Vertragsbeziehungen präsent haben.
Eine andere beliebte Methode ist, dass die Anrufer den Eindruck erwecken, direkt von Google anzurufen oder dass man zukünftig nicht mehr bei Google gefunden werde, wenn man dem Abschluss eines Vertrages nicht zustimme. In der Regel wird zudem ein enormer zeitlicher Druck aufgebaut, damit die Angerufenen keine Zeit haben, die Behauptungen der Anrufer zu überprüfen.
Hat der Anrufer mit einer dieser Methoden erst einmal das Vertrauen des Angerufenen erlangt, soll möglichst schnell der Vertragsschluss erfolgen. Hierfür wird der/die Angerufene gefragt, ob man meiner Aufzeichnung des nachfolgenden Gesprächsteils einverstanden sei. Dieses Vorgehen ist auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Firmenauskunft24 festgehalten. Dort heißt es unter Ziff. 2.1:
„Ein kostenpflichtiger Eintrag (Basiseintrag) in das Firmenverzeichnis www.fa-24.com kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem Telefonat gegenüber eine (m/r) Mitarbeiter(in) der Firmenauskunft P.U.R. GmbH den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Dieser Vertragsabschluss wird mit Einwilligung des Kunden aufgezeichnet.“
Es folgt meist ein standardisierter Text, den die Anruferin bzw. der Anrufer oft in einer hohen Geschwindigkeit vorliest und dabei immer wieder Fragen stellt, die lediglich mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können.
Will man den Vertrag später bestreiten oder anfechten, wird einem diese Aufnahme vorgehalten und behauptet, dass man ja eindeutig einem Vertrag zugestimmt habe.
Zur allgemeinen Wirksamkeit derartiger Verträge ist zu sagen, dass grundsätzlich natürlich auch Verträge am Telefon abgeschlossen werden können. Eine bestimmte Form (wie etwa die Schriftform) ist nämlich nur bei ganz besonderen Vertragsarten gesetzlich vorgesehen.
Dennoch bestehen aus meiner Sicht häufig gute Chancen, sich erfolgreich gegen die Rechnungen von Firmenauskunft24 zu wehren.
So muss bspw. geprüft werden, ob der (angebliche) Vertrag tatsächlich den notwendigen Mindestinhalt enthält, den jeder Vertrag haben muss und über den die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommt (sog. Essentialia negotii). Hierfür ist es ganz entscheidend, was genau in dem Telefonat besprochen wurde. So müssen insbesondere die geschuldeten Leistungen von Firmenauskunft24 so detailliert beschrieben werden, dass genau feststeht, was der Kunde erhält und was er im Zweifel auch einklagen könnte, falls sich Firmenauskunft24 nicht an die Vereinbarung hält. Genau daran fehlt es jedoch häufig bei Verträgen, die lediglich in einem kurzen Telefonat vereinbart werden.
Außerdem muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Angerufene einem Vertrag am Telefon tatsächlich bewusst eine Zustimmung zum Vertrag abgegeben hat oder ob dieser nicht vielmehr davon ausgegangen ist, dass zunächst lediglich Unterlagen per Post zugeschickt werden und der Vertrag dann schriftlich geschlossen wird.
Und zu guter Letzt ist auch entscheidend, was vor der Bandaufzeichnung besprochen wurde. Sollte sich bspw. herausstellen, dass unwahre Tatsachen behauptet wurden (bspw. dass bereits ein Vertrag mit dem Unternehmen bestehe), können entsprechende Verträge wegen arglistiger Täuschung angefochten werden (§ 123 BGB).
Sollten die Rechnungen von Firmenauskunft24 nicht fristgerecht bezahlt werden, wird in einigen Fällen die ETI experts GmbH beauftragt, die Forderungen geltend zu machen. Die ETI experts GmbH agiert dabei als Inkassounternehmen. In den Mahnungen des Unternehmens heißt es, dass ETI experts von der PUR GmbH als registrierter Rechtsdienstleister beauftragt worden sei, die Forderung „nebst verzugsbedingter Zinsen und Kosten einzuziehen“. Neben der Hauptforderung wird von der ETI experts GmbH noch eine „0,5 Vergütung des beauftragten Rechtsdienstleisters“ sowie Auslagen geltend gemacht, die sich zum Teil auf 99,60 € belaufen.
Außerdem findet man auf der Mahnung noch den Satz „Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die beigefügte SCHUFA-Information“, was für die Empfänger der Mahnungen offenbar zusätzlich für Unbehagen sorgen soll.
Zu den Mahnungen der ETI experts GmbH ist festzustellen, dass diese natürlich nur dann berechtigt wären, wenn die zu Grunde liegende Forderung rechtmäßig ist. Genau hieran bestehen aus meiner Sicht jedoch erhebliche Zweifel (siehe dazu bereits oben).
Wenn Sie ebenfalls eine Rechnung der Firmenauskunft PUR GmbH / Firmenauskunft24 oder bereits eine Mahnung der ETI Experts GmbH wegen einer fragwürdigen Eintrag auf fa-24.com erhalten haben, finden Sie hier zwei Möglichkeiten, wie Sie sich dagegen wehren können.
Fragebogen online ausfüllen und fertiges Schreiben herunterladen
Schreiben per Post verschicken
Antwort von Firmenauskunft24 abwarten
Hier haben Sie die Möglichkeit, ein Abwehrschreiben gegen die Rechnung von Firmenauskunft24 bzw. der Firmenauskunft PUR GmbH herunterzuladen. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass Sie Ihre Einwände schnell und rechtssicher verfassen können. Die Vorlage basiert auf den langjährigen Erfahrungen, die ich als Rechtsanwalt in diesem Gebiet gesammelt habe. Durch die Beantwortung einiger Fragen, passt sich die smarte Vorlage Ihrem individuellen Fall an, so dass Sie Ihr Schreiben direkt an Firmenauskunft24 versenden können.
Speziell für diesen Sachverhalt formuliert. Durch die Beantwortung gezielter Fragen passt sich das Schreiben Ihrem individuellen Fall an.
Die Kosten betragen nur einen Bruchteil der ansonsten entstehenden Rechtsanwaltskosten.
Vorlage vom Anwalt erstellt. So können Sie sicher sein, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind.
Formular online ausfüllen
Ich übernehme die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite für Sie, inkl. Kündigung des angeblichen Vertrages
Ich melde mich sofort bei Ihnen, wenn die Antwort vorliegt
Falls Sie meine Hilfe als Rechtsanwalt in Anspruch nehmen möchten, haben Sie hier die Möglichkeit mich mit Ihrem Fall gegen die Firmenauskunft PUR GmbH zu beauftragen.
Da ich es sehr häufig mit “Branchenbuchfällen” zu tun habe, habe ich ein Online-Verfahren entwickelt, über das Sie mich bundesweit in wenigen Minuten beauftragen können. Alle wesentlichen Informationen, die ich von Ihnen benötige, werden in dem Online-Formular abgefragt. Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, werde ich die Firmenauskunft PUR GmbH unmittelbar für Sie anschreiben. Dies gilt auch, wenn Sie bereits eine Mahnung der ETI experts GmbH erhalten haben. Sie müssen sich ab dem Moment der Beauftragung um nichts weiter kümmern, da sämtliche Kommunikation mit der Gegenseite über mich läuft.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie mich auch gern unverbindlich anrufen oder mir hier Kontakt mit mir aufnehmen.
Ich habe bereits tausenden Betroffenen erfolgreich geholfen. Lesen Sie hier einen Auszug der Bewertungen meiner Mandanten.
Kontaktaufnahme und Beauftragung einfach und schnell erledigt.
Zufriedenstellendes Ergebnis - zu empfehlen.
Schneller kann man die Sorgen nicht loswerden! Preis absolut angemessen für eigene Dummheit. Ein Brief und Hr.Hoffmann hat, ich denke auch, durch alleinig seiner Anwesenheit in meinem Fall, alles zurechtgerückt. Ich kann mich nur herzlichst bedanken und sagen, das dieser mann absolut kompetent und jederzeit die richtige Wahl ist. Also dringenst zu empfehlen.Mir fällt ein Stein vom Herzen, negativ gibt es hier nichts. Vielen dank Hr. Hoffmann!!!
Sehr genau und klar für den Job. Sehr schnell und verständnisvoll. Er ist der richtige Ansprechpartner für solche Angelegenheiten. Vielen Dank für alles, was Sie getan haben.👍
Dr. Hoffmann schnelle freundliche Beratung und positive Klärung des Streitfalles.
Vielen Dank. Werde Sie, Dr. Hoffmann, gerne weiter empfehlen.
Dr. Christian Hoffmann hat meinen Rechtsstreit mit der Blue GmbH zu meiner vollsten Zufriedenheit erfüllt. Er war immer erreichbar und hat auf Mails zeitnah geantwortet.
Bei weiteren Problemen würde ich immer wieder auf seine Kanzlei zurück kommen.
Absolut Top!!!