Sie haben eine Zahlungsaufforderung der ProCollect GmbH aus Hünenberg in der Schweiz erhalten?
Gefordert werden Gebühren für verschiedene Datingseiten. Viele Empfänger der Zahlungsaufforderungen sind überrascht, wenn Sie eine Zahlungsaufforderung der ProCollect GmbH erhalten und fragen sich, ob es sich dabei evtl. um einen Fake handelt.
Zusätzlich zu meinen Artikel auf Anwalt.de über die ProCollect AG erfahren Sie hier, was es mit der Zahlungsaufforderung auf sich hat und was Sie tun sollten, wenn Sie ebenfalls eine solche Mahnung erhalten haben.
Die Schreiben der ProCollect GmbH, die eigentlich immer per E-Mail verschickt werden, sind mit dem Wort “Zahlungsaufforderung” überschrieben. ProCollect erklärt darin, dass das Unternehmen mit dem Inkassoverfahren beauftragt worden sei. Auftraggeber ist meistens ein Unternehmen namens Göktürk Networks IT Solution Ltd. oder die Blue Internet Media GmbH.
Gefordert wird eine “Grundforderung für eine Jahresmitgliedschaft” inkl. 20,00 € Mahngebühr, sowie Inkassokosten und eine “Pauschale für Telekommunikation und Kontoführungsgebühren”. Insgesamt werden in der Regel zwischen 300,00 € und 400,00 € verlangt.
Am Ende wird damit gedroht, dass bei Nichtzahlung der Forderung die Daten an die “Bonitätsdatenbank” weitergeleitet werden, was sich negativ auf die Kreditwürdigkeit auswirken könne.
Bei genauerer Prüfung der Zahlungsaufforderungen der ProCollect GmbH ergeben sich viele Fragen.
Auffällig ist zunächst, dass fast nie der vollständige Name oder die vollständige Postadresse der Empfänger der Schreiben angegeben ist. Stattdessen sind entweder irgendwelche Fake-Namen oder lediglich die E-Mail-Adresse abgedruckt.
Die von mir bisher vertretenen Betroffenen können sich zudem nicht erinnern, jemals eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf den behaupteten Datingseiten abgeschlossen zu haben. Einige berichten, die Seiten allenfalls mal vor Jahren besucht zu haben aber bestimmt kein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen zu haben. Hier stellt sich auch die Frage, warum die Betroffenen erst Jahre später Zahlungsaufforderungen erhalten. Auch wird in den Zahlungsaufforderungen nicht dargelegt, wann und in welcher Form tatsächlich ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen worden sein soll.
“Mahnungen von Inkassounternehmen sollten Sie immer genau prüfen, bevor Sie diese einfach bezahlen” – Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann
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Auffällig dabei ist zudem, dass viele der Webseiten, um die es in den Zahlungsaufforderungen der ProCollect GmbH, mittlerweile überhaupt nicht mehr existieren. Dies betrifft meist Webseiten der Göktürk Networks IT-Solution Ltd, wie z. B.
Darauf hingewiesen, entgegnet die ProCollect GmbH regelmäßig, dass die Webseiten in der Vergangenheit natürlich existierten. Einen Beweis hat mir das Unternehmen bisher jedoch nicht geliefert.
Einzig die Seite partnergesucht.net ist noch aufrufbar. Hier wiederum fällt auf, dass in dem Impressum eine Adresse der Göktürk Networks IT Solution in der Türkei genannt ist. Auf den Rechnungen, die den Zahlungsaufforderungen der ProCollect GmbH beigefügt sind, findet sich hingegen eine deutsche Adresse der Göktürk Networks IT Solution.
Soweit sich die Mahnungen für das Unternehmen Blue Internet Media GmbH verschickt werden, geht es meist um die Seite whatsfun.date. Auch diesbezüglich fällt auf, dass diese Seite eher in der Vergangenheit aktiv war und auch über andere Inkassounternehmen Mahnungen verschickt hatte. Auch auf whatsfun.date sind mittlerweile keine Anmeldungen mehr möglich.
Fraglich ist zudem, ob die ProCollect GmbH aus der Schweiz überhaupt vermeintliche Schuldner in Deutschland anschreiben darf.
Ein Unternehmen aus der Schweiz darf in Deutschland grundsätzlich nur dann Inkassotätigkeiten durchführen, wenn es nach dem deutschen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) als Inkassodienstleister registriert ist. Auch ausländische Unternehmen müssen sich für eine reguläre gewerbliche Inkassotätigkeit in Deutschland registrieren lassen, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz im Ausland haben. Die Registrierung setzt besondere Sachkunde und das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung voraus.
Ohne diese Registrierung darf weder ein Schweizer Unternehmen noch ein anderes ausländisches Unternehmen Forderungen gegenüber deutschen Schuldnern eintreiben. Auf den Schreiben der ProCollect GmbH findet sich jedoch kein Hinweis, dass eine Registrierung nach dem RDG vorliegt und auch im offiziellen Rechtsdienstleistungsregister konnte ich keinen entsprechenden Eintrag finden. Erlaubnisfrei wäre die Inkassotätigkeit nur, wenn die ProCollect GmbH die Forderung endgültig gekauft hätte und somit das Ausfallrisiko vollständig übernimmt (sog. erlaubnisfreier Forderungskauf). Es gibt jedoch keine Anzeichen dafür, dass dies hier der Fall ist. Bereits in der Vergangenheit gab es Fälle, in denen Schweizer Inkassounternehmen die Einziehung untersagt wurde.
Insgesamt muss man feststellen, dass die Zahlungsaufforderungen der ProCollect GmbH viele Fragen aufwerfen. Wenn Sie ebenfalls ein solches Schreiben erhalten haben, kann ich Ihnen nur raten, dieses genau zu prüfen oder von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Sollten Sie der Meinung sein, dass die Forderungen unberechtigt sind (etwa weil Sie nie ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben), sollten Sie sich dagegen zur Wehr setzen. So empfiehlt es sich, sich zumindest einmal (schriftlich) mit der ProCollect GmbH in Verbindung setzen und die Forderung bestreiten und deren Rechtmäßigkeit zurückweisen. Zudem sollten Sie den angeblichen Vertrag vorsorglich kündigen. Da Sie einen Nachweis darüber aufbewahren sollten, empfiehlt es sich nicht, dies telefonisch zu klären.
Wenn Sie Hilfe gegen die Zahlungsaufforderung benötigen, könnten die folgenden zwei Möglichkeiten für Sie interessant sein.
Wenn Sie ebenfalls eine aus Ihrer Sicht unberechtigte Zahlungsaufforderung der ProCollect GmbH erhalten haben aber nicht wissen, wie Sie Ihre Einwände genau formulieren sollen oder wenn Sie keine Zeit haben, ein entsprechendes Schreiben zu verfassen, können Sie hier meine Vorlage für diesen Fall herunterladen.
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Sobald Sie die Beauftragung vorgenommen haben, werde ich mich sofort für Sie mit der ProCollect GmbH in Verbindung setzen und die Angelegenheit für Sie klären. Sie müssen sich ab dem Moment der Beauftragung um nichts mehr kümmern.
In der Regel können die Zahlungsaufforderungen der ProCollect GmbH vollständig abgewehrt und die (vermeintlichen) Verträge schnell beendet werden.
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Rettung aus Abo-Falle
Sicher auch durch eigene Naivität war ich in einer Abo-Falle gelandet, aus der es nur einen Weg über juristische Unterstützung gab. Ich fühlte mich so ausgeliefert, aber Herr Dr. Hoffmann gab mir ein sicheres Umfeld und der Fall ist zu meiner Zufriedenheit gelöst.
C. M.
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M. K.
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Er hat alles super erledigt. Danke
M. A.
Einfach, professionell, zuverlässig
Hr. Dr. Hoffmann hat uns, wie viele andere gegen die Blue GmbH vertreten. Dank seiner Hilfe konnten wir mit einem Vergleich aus der Angelegenheit heraus und haben jetzt hoffentlich für immer Ruhe.
C. L.
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