Hilfe bei Rechnungen und Mahnungen von Allround und Tework aus Tschechien
Immer wieder erhalten Betroffene Rechnungen und Mahnungen aus Tschechien, die für (angebliche) Telefondienstleistungen / Erotikdienstleistungen bzw. „Service für Erwachsene“ verschickt werden.
Hier erfahren Sie, wie Sie reagieren sollten, wenn Sie ebenfalls eine solche Rechnung oder Mahnung der bekommen haben.
Zunächst erhalten die Betroffenen meist ein Schreiben, welches mit „Rechnung“ überschrieben ist. Darin heißt es zum Beispiel:
„Sehr geehrte(r) Telefonanschlussinhaber(in),
wir berechnen Ihnen gemäß § 611 BGB den über Ihren Telefonanschluss genutzten Service für Erwachsene.“
Dabei wird auch aufgeführt, an welchem Datum und zu welcher Uhrzeit das Gespräch stattgefunden haben soll. Meist wird jedoch nicht dargelegt, welche Rufnummer angerufen worden sein soll. Dazu heißt es meisten, dass man die gewählte Telefonnummer feststellen könne, indem die genannten Anrufzeiten mit dem Einzelverbindungsnachweis des Telefonanbieters vergleicht.
Für die „kostenpflichtige Serviceleistung“ oder den „Service für Erwachsene“ werden zunächst immer 90,00 € in Rechnung gestellt. Teilweise soll es sich auch ausdrücklich um eine „Telefonsex-Serviceleistung“ gehandelt haben.
Gezahlt werden soll entweder „in bar per Einschreiben“ (meist ist hier lediglich eine Postfach-Adresse in Tschechien angeben) oder „per SEPA-Überweisung“. Das Empfängerkonto befindet sich ebenfalls in der Tschechischen Republik (zu erkennen, wenn die IBAN mit „CZ“ beginnt.
Abschließend wird damit gedroht, dass man bei fruchtlosem Verstreichen der Zahlungsfrist in Verzug gerate und mit entsprechenden Verzugsfolgen zu rechnen habe.
Die Schreiben werden von unterschiedlichen Unternehmen und angeblichen Inkassos aus Tschechien verschickt. Der Name der Firmen ändert sich dabei in regelmäßigen Abständen.
Aktuell lauten sie Namen der Unternehmen zum Beispiel.
Wird die Rechnung nicht gezahlt, folgen meist Mahnungen. Zum Teil werden diese Mahnung nicht von dem ursprünglichen Unternehmen, sondern von einem angeblichen Inkasso bzw. „Forderungsmanagement“ geltend gemacht. Darin heißt es dann:
„Sehr geehrte(r) Telefonanschlussinhaber(in),
Sie haben aufgrund der Rechnung vom … den zu zahlenden Betrag nicht ausgeglichen. Wir machen die Forderung im Wege des Factoring geltend.“
Zusätzlich zu den Kosten für das angebliche Telefongespräch werden Verzugskosten in Höhe von 50,00 € verlangt, so dass die Gesamtsumme 140,00 € betragen soll.
Werden die geforderten Beträge weiterhin nicht gezahlt, folgen meist weitere Schreiben von (angeblichen) Inkassounternehmen. In der „Aufforderung zur unverzüglichen Zahlung“ oder der „letzten außergerichtlichen Zahlungsaufforderung“ wird man erneut aufgefordert, die Beträge zu bezahlen. Zusätzlich zu den „Mahnkosten des Mandanten“ wird plötzlich noch eine „Bearbeitungspauschale des Mandanten“ in Höhe von 58,00 €, eine weitere „Pauschale für Verzug“ in Höhe von 60,00 € und eine „Auslagenpauschale“ in Höhe von 12,00 € verlangt. Somit ergibt sich meist eine Gesamtforderung in Höhe von 270,00 €.
Seit neuestem werden die Schreiben vermehrt nicht mehr per Post verschickt. Oftmals bekommen die Betroffenen stattdessen SMS-Nachrichten: Darin heißt es meistens:
„Verehrte(r) Teilnehmer(in) der Nr.: ….
Wir fordern Sie auf, die Gesamtforderung € 285,00 (inkl. Verzugskosten) unverzüglich zu überweisen:
Zahlungsempfänger: …
Sollten Sie die Forderung nicht sofort ausgleichen, gehen wir davon aus, dass Sie weitere Massnahmen ausdrücklich wünschen! Die Kosten hierfür gehen zu Ihren Lasten!“
Aufgrund der Vielfalt der verschiedenen Fallgestaltungen, ist keine allgemein gültige Antwort möglich, ob die Rechnungen und Mahnungen berechtigt sind.
Grundsätzlich ist der Rechnungssteller verpflichtet, zu beweisen, dass es tatsächlich zu einem Vertragsschluss gekommen ist und dass die Forderungen berechtigt sind.
Anbieter von kostenpflichtigen Telefondiensten unterliegen bestimmten rechtlichen Verpflichtungen. So muss bspw. eine eindeutige Ansage erfolgen, welche Kosten bei einem Anruf entstehen. Zudem gibt es Höchstgrenzen, wieviel ein Anruf pro Minute kosten darf.
Sie haben ebenfalls eine Rechnung erhalten, da Sie angeblich eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen haben?
Nachfolgend finden Sie zwei Möglichkeiten, wie Sie auf die Rechnungen und Mahnungen für den „Service für Erwachsene“ reagieren können.
Die erste Möglichkeit ist das Herunterladen eines Antwortschreibens, welches Sie an den Absender der Rechnung verschicken können. Die zweite Möglichkeit ist, dass Sie mich als Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen.
Beide Möglichkeiten werden nachfolgend kurz erklärt:
Formular online ausfüllen und fertiges Schreiben herunterladen
Fertiges Schreiben ausdrucken
Schreiben per Post verschicken
Sollten Sie der Ansicht sein, dass die an Sie gestellten Forderungen unberechtigt sind und Sie nicht zahlen wollen, können Sie hier meine für diese Fälle entwickelte Vorlage herunterladen.
Durch spezielle Fragen passt sich das Muster Ihrem individuellen Fall an, so dass Sie nach wenigen Minuten ein fertiges Schreiben erhalten, welches Sie den Absender der Rechnung bzw. Mahnung verschicken können. Die Vorlage basiert auf meinen langjährigen Erfahrungen, die ich als Rechtsanwalt in diesem Gebiet gesammelt habe. Sämtliche Ansprüche werden darin zurückgewiesen. Das Schreiben umfasst insgesamt 3 DIN A4-Seiten (ca. 750 Wörter).
Um das Dokument zu erstellen, müssen Sie lediglich einige Fragen beantworten. Anschließend wird das Schreiben für Sie automatisch erstellt. Sie müssen es nur noch ausdrucken, unterschreiben und am besten per Einschreiben mit Rückschein verschicken.
Speziell für diesen Sachverhalt formuliert. Durch die Beantwortung gezielter Fragen passt sich das Schreiben Ihrem individuellen Fall an.
Die Kosten betragen nur einen Bruchteil der ansonsten entstehenden Rechtsanwaltskosten.
Vorlage vom Anwalt erstellt. So können Sie sicher sein, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind.
Formular online ausfüllen
RA Dr. Hoffmann prüft für Sie die Rechtslage
RA Dr. Hoffmann meldet sich bei Ihnen, um das weitere Vorgehen zu besprechen
Für den Fall, dass Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, können Sie mich hier mit der Sache beauftragen. Die Beauftragung läuft vollständig online ab, so dass Sie keinen Termin vor Ort benötigen.
Sobald Sie die Beauftragung vorgenommen haben, werde ich Ihren individuellen Fall für Sie prüfen. Sie erhalten eine verbindliche Auskunft dazu, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht. Anschließend werden wir besprechen, welche Schritte als nächstes angebracht und sinnvoll sind.
Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Beratung oder Auskunft zum Thema ohne Beauftragung leider nicht erfolgen kann! Von telefonischen Anfragen zu diesem Thema bitte ich daher abzusehen!
Lesen Sie hier einen Auszug der Bewertungen meiner Mandanten.
Sowohl das Musterschreiben, als auch die dann notwendige weitere Abwicklung waren sehr gut. Außerdem war der Kontakt unproblematisch und sehr hilfreich.
Nach zwei vergeblichen Versuchen das Abo bei dateyard per Einschreiben zu kündigen, gelang dies mit Hilfe von Dr. Hoffmann. Und zwar zu meiner vollsten Zufriedenheit. Er gab nach einem ersten Versuch nicht auf sondern ist am Ball geblieben. Danke
Ich kann mich nur herzlich bedanken. Die Erledigung meines Mandats war schnell, diskret und erfolgreich. Vom Ablauf her nur weiter zu empfehlen. Danke
Im Rückblick könnte ich meinen, dass es ein Film war. Der Anwalt tut alles mögliche um seinem Mandanten aus der misslichen Lage zu helfen... Aber in der Tat, es war wirklich so! Weiter so und vielen Dank nochmals.
Die Vetrtragsauflösung wurde schnell, kompetent und zuverlässig, sowie ohne weitere Kosten für mich, erreicht.
Die Firmen, die die Rechnungen und Mahnungen für den „Service für Erwachsene“ verschicken, heißen etwa (nicht abschließend):
Die nachfolgende Liste zeigt alle mir bekannten Unternehmen, die derartige Rechnungen und Mahnungen verschicken (allerdings ohne Anspruch auf Vollständigkeit):