Trotz zahlreicher Online-Angebote existieren nach wie vor “klassische” Partnervermittlungen. Häufig schalten diese Unternehmen Anzeigen in lokalen Zeitungen. Nimmt man Kontakt auf, folgt häufig ein Besuch in den eigenen vier Wänden. Dabei wird man häufig davon überzeugt, einen Vertrag über mehrere tausend Euro abzuschließen.
Die Masche der "Offline"-Partnervermittlungen
Widerrufsrecht und Kündigungsmöglichkeiten
Bei der Partnersuche im Internet geraten viele Suchende immer wieder an fragwürdige Unternehmen. Die Partnervermittlungen werben vor allem mit Partnerempfehlungen, die „ganz nach Ihren Vorstellungen und Wünschen für Sie ausgewählt wurden und ideal zu Ihnen passen“.
Oft scheuen die Geschädigten sich, das gezahlte Geld zurück zu verlangen. Dabei stehen die Chancen in vielen Fällen nicht schlecht, das Geld zurückzuerhalten.
Werden die Verträge bspw. zu Hause abgeschlossen, steht Ihnen als Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, über welches das Unternehmen Sie auch informieren muss. Teilweise können die Verträge auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein oder wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Zudem können die Verträge in der Regel jederzeit gekündigt werden.
“Vor allem, wenn man schnell handelt, hat man oft gute Chancen, aus dem Vertrag herauszukommen.”
Rechtsanwalt Dr. Hoffmann
Klassische Partnervermittlungen
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