Leider kommt es immer wieder zu Betrugsfällen bei eBay. Meist meldet sich der Verkäufer nach einem Kauf oder einer Auktion bei eBay plötzlich nicht mehr und liefert auch die bezahlte Ware nicht.
Teilweise meldet sich erst später der Inhaber des Accounts und verweist darauf, dass sein Konto von einem Dritten gehackt worden sei. Zum Teil erhalten die Betrogenen auch Nachrichten direkt von eBay, in denen auf das kompromittierte Konto hingewiesen wird. Darin heißt es bspw.:
„Sie waren kürzlich beteiligt an der Transkation des Artikels … Wir schreiben Ihnen nun, da wir starke Indizien haben, dass das Angebot von einer unautorisierten dritten Person und ohne Zustimmung des Kontoinhabers eingestellt wurde. Das Angebot haben wir folglich entfernt, weshalb auch die dazugehörige Transaktion abgebrochen wurde.“
Anschließend wird man von eBay auf die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten hingewiesen. Schlecht sieht es vor allem für die Käufer aus, die eine Zahlungsart ohne Käuferschutz gewählt haben. Dies ist vor allem der Fall, wenn Sie per Überweisung gezahlt haben.
Rechtslage bei gehackten eBay-Accounts
Wird der eBay-Acconut ohne Zustimmung des tatsächlichen Kontoinhabers von einem Dritten genutzt und werden rechtliche Willenserklärungen abgegeben, liegt aus rechtlicher Sicht ein sogenanntes „Handeln unter fremden Namen“ vor. Dies bedeutet, dass die Regeln über die Stellvertretung sowie die Grundsätze der Anscheins- oder der Duldungsvollmacht entsprechend anzuwenden sind. Wurde das Konto tatsächlich von einem unberechtigten Dritten gehackt, liegen in der Regel die Voraussetzungen für eine wirksame Stellvertretung nicht vor, da der Kontoinhaber dem Dritten keine Vollmacht erteilt hat und er auch meist keine Kenntnis von den Erklärungen des Dritten hat. Deshalb kann auch nicht davon gesprochen werden, dass er die Handlungen geduldet hat.
Dies führt dazu, dass nicht der eBay-Accountinhaber, sondern der tatsächlich Handelnde (also der Hacker) Vertragspartner geworden ist. In der Praxis steht der Betrogene hier oft vor dem Problem, dass die Identität des Handelnden meist nicht bekannt ist.
Wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie Opfer eines Betruges geworden sind
Zu empfehlen ist es meist, zunächst den Kontoinhaber unter Fristsetzung zur Lieferung aufzufordern. Sollte sich der Kontoinhaber anschließend darauf berufen, dass sein Konto von einem Dritten gehackt worden sei, empfiehlt es sich in vielen Fällen Strafanzeige bei der Polizei gegen unbekannt zu erstatten. Mit Hilfe eines Rechtsanwalts kann anschließend Akteneinsicht genommen werden, um auf diese Weise evtl. die tatsächliche Identität des Täters herauszufinden und so das gezahlte Geld zurückzuerhalten. Vor allem wenn sich die Täter im Ausland aufhalten, sind die Chancen in der Praxis jedoch leider oft nicht sehr hoch.
Sind Sie ebenfalls Opfer eines Betruges bei eBay geworden? Rechtsanwalt Dr. Hoffmann hilft Ihnen bundesweit! Nehmen Sie am Besten gleich Kontakt auf!