Jetzt Hilfe vom Anwalt gegen die Mahnung der eCollect AG erhalten
Die eCollect AG versendet immer wieder Zahlungsaufforderungen an Nutzer, die eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einer Datingseite im Internet abgeschlossen haben sollen. Dabei geht es um zahlreiche Internetseiten von unterschiedlichen Anbietern. Der Inhalt der Mahnungen der eCollect AG ist aber meist identisch.
Viele Betroffene wissen nicht, was es damit auf sich hat und wie sie auf die Mahnung reagieren sollen. Hier erfahren Sie, wieso Sie ein solches Schreiben erhalten haben und wie Sie am besten reagieren.
Die eCollect AG ist ein Inkassounternehmen aus der Schweiz, welches aber auch in Deutschland immer wieder Nutzer anschreibt, die sich angeblich auf einem kostenpflichtigen Datingportal angemeldet haben.
In der Mahnung der eCollect AG heißt es meistens:
“Sehr geehrter Herr…,
wir zeigen an, mit dem Einzug der o. g. gegen Sie bestehenden Forderung beauftragt worden zu sein. Ordnungsgemäße Vollmacht sowie Geldempfangsvollmacht wird versichert.
Wir haben den der Forderung zu Grunde liegenden Sachverhalt durch unsere Rechtsabteilung prüfen lassen. Die Forderung unserer Mandantschaft ist demnach berechtigt.
Aufgrund Ihres Verzuges mit der Begleichung der Forderung war unsere Mandantschaft zudem berechtigt, die Forderung im Wege des Inkasso weiterzuverfolgen und die hierfür erforderlichen Kosten neben der Forderung gegen Sie geltend zu machen. Wir erwarten die umgehende Zahlung der Gesamtforderung von EUR … auf folgendes Konto: …”
Anschließend wird damit gedroht, dass bei Nichtzahlung Klageauftrag bestehe und dass man im Falle des Unterlegens im gerichtlichen Verfahren die weiteren anfallenden Kosten zu tragen habe. Zudem behalte man sich die Einleitung von “Scoring-Maßnahmen” ausdrücklich vor.
Viele Empfänger der Mahnung sind völlig überrascht, da Sie noch nie etwas von der eCollect AG gehört haben.
Anders als die Überschrift der Zahlungserinnerungen vermuten lässt, geht es bei den Forderungen aber eigentlich nicht um die Novalnet AG. Dieses Unternehmen agiert lediglich als sog. Zahlungsdienstleister. Viele verschiedene Webseiten nutzen den Service der Novalnet AG, wenn kostenpflichtige Leistungen oder Produkte angeboten werden.
Die eCollect AG behauptet in den Mahnungen vielmehr, man habe eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einer Dating- bzw. Flirtseite abgeschlossen. Die Firmen, die diese Seite betreiben, haben ihren Sitz fast immer im Ausland. Sind sind aber immer auf deutsch gestaltet und laut den Nutzungsbedingungen soll deutsches Recht anwendbar sein. Auffällig ist, dass die Seiten alle sehr ähnlich aussehen, obwohl sie angeblich von unterschiedlichen Unternehmen aus verschiedenen Ländern betrieben werden.
Mir liegen Mahnungen vor, bei denen es zum Beispiel um Datingplattformen von folgenden Unternehmen geht:
Häufig geht es in den Mahnungen der eCollect AG um kostenpflichtige Mitgliedschaften auf Seiten, die von “Howlogic Kft” (klicken für mehr Infofmationen) betrieben werden. Als Adresse ist auf den jeweiligen Datingseiten eine Postadresse in Ungarn angegeben. Dieses Unternehmen betreibt unter anderem folgende Internetseiten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Das neueste Unternehmen, welches im Zusammenhang mit den Mahnungen der eCollect AG auftaucht, ist TECH MEDIALAND KFT. Das Unternehmen ist laut Impressum in Újlengyel in Ungarn ansässig.
TECH MEDIALAND KFT betreibt unter anderem folgende Internetseiten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Außerdem macht eCollect Forderungen für Datingseiten geltend, die von einer Firma namens “CYBERENCE KFT” betrieben werden. Auch “CYBERENCE KFT” hat seinen Sitz in Ungarn. Das Unternehmen betreibt u. a. folgende Internetseite (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Seit neuestem macht die eCollect AG zudem Forderungen einer Firma names Esquiline d.o.o. geltend. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Kroatien. Es betreibt u. a. folgende Internetseite (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Zum Teil geht es auch um Datingseiten, die von einer Izeo Dating ltd aus Irland betrieben werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um diese Seiten:
Grundsätzlich gilt, dass Sie Mahnungen von Inkassobüros wie etwa der eCollect AG erst nehmen sollten. Betroffene sollten sich von den Schreiben jedoch nicht einschüchtern lassen und die Forderung nicht ungeprüft zahlen.
Auffällig ist zunächst, dass in den Mahnungen der eCollect AG nicht erwähnt wird, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Daten ein Angebot auf den Datingseiten in Anspruch genommen worden sein soll. Auch finden sich keine Angaben dazu, welches Abo abgeschlossen worden sein soll und wie hoch die entstehenden Kosten sind. Selbst wenn man sich in der Vergangenheit tatsächlich einmal bei einer der Seiten angemeldet haben sollte, scheint mir zweifelhaft, ob die Gestaltung der Flirtseiten einer gerichtlichen Prüfung vor deutschen Gerichten standhalten würde. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Informationspflichten, die jeder Betreiber einer Internetseite einzuhalten hat. Die Rechtmäßigkeit der von der eCollect AG geltend gemachten Forderungen ist daher zumindest zweifelhaft.
Dies hindert die eCollect AG jedoch nicht daran, weiterhin Mahnungen an Betroffene zu versenden. Wird auf die erste Mahnung nicht reagiert, folgt wenig später die nächste Zahlungsaufforderung. Darin wird oft damit gedroht, dass demnächst eine Klage erhoben würde, sollte keine Zahlung erfolgen.
Immer wieder fragen mich meine Mandanten, ob sie sie die Beträge bezahlen sollten.
Bedenken sollten dabei jedoch Sie, dass die Sache möglicherweise auch dann nicht beendet ist, wenn Sie die Mahnung von eCollect bzw. Novalnet begleichen. Denn häufig ist der Grund für die Forderung ein Abo auf den Flirtseiten.
Solange das jeweilige Abo nicht gekündigt ist, läuft dieses evtl. weiter. Sie sollten daher auch dafür sorgen, einen möglichen Abovertrag so schnell wie möglich zu kündigen. Aus Beweisgründen sollten Sie daher eine schriftliche Kündigung an den Betreiber der Datingseite schicken.
Falls Sie auch eine Zahlungsaufforderung vom Inkasso eCollect erhalten haben, finden Sie hier zwei Möglichkeiten, wie ich Ihnen weiterhelfen kann:
Beide Möglichkeiten werden nachfolgend kurz erklärt. Zum einen habe ich für diese Fälle ein Schreiben entwickelt, welches Sie herunterladen und selbst verschicken können. Zum anderen haben Sie weiter unten die Möglichkeit, mich als Rechtsanwalt direkt online mit der Sache zu beauftragen.
Formular online ausfüllen und fertiges Schreiben herunterladen
Fertiges Schreiben ausdrucken
Schreiben per Post verschicken
Wenn Sie sich gegen die Ihrer Meinung nach unberechtigte Forderung der eCollect AG wehren möchten, können Sie hier eine Vorlage herunterladen, die ich speziell für diesen Fall entworfen habe.
Die Vorlage enthält alle wichtigen Angaben, die für die Abwehr erforderlich sind. Sie beantworten einfach einige Fragen und erhalten sofort das fertige Schreiben, welches Sie nur noch unterschreiben und an die eCollect AG verschicken müssen. Die Empfängeranschrift wird automatisch eingetragen.
Speziell für diesen Sachverhalt formuliert. Durch die Beantwortung gezielter Fragen passt sich das Schreiben Ihrem individuellen Fall an.
Die Kosten betragen nur einen Bruchteil der ansonsten entstehenden Rechtsanwaltskosten.
Schreiben vom Anwalt erstellt. So können Sie sicher sein, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind.
Formular online ausfüllen
RA Dr. Hoffmann übernimmt für Sie die Kommunikation mit der eCollect AG und dem Betreiber der Datingseite
RA Dr. Hoffmann meldet sich sofort bei Ihnen, sobald die Antwort vorliegt
Falls Sie professionelle anwaltliche Unterstützung bei der Abwehr der Zahlungsaufforderung der eCollect AG in Anspruch nehmen möchten, können Sie mich hier mit der Sache beauftragen. Sobald Sie mein Online-Formular ausgefüllt und die notwenigen Informationen eingetragen haben, werde ich mich mit der eCollect AG bzw. dem jeweiligen Betreiber der Datingseite auseinandersetzen. Ab dem Zeitpunkt der Beauftragung müssen Sie nichts weiter tun. Ich habe schon sehr viele derartige Fälle bearbeitet und den Betroffenen geholfen, die Forderungen abzuwehren.
Die Beauftragung können Sie hier ganz einfach in wenigen Minuten online vornehmen. Dank des Festpreises wissen Sie genau, welche Kosten bei meiner Beauftragung für Sie entstehen.
Ich habe bereits tausende Fälle im Zusammenhang mit Datingportalen erfolgreich bearbeitet. Lesen Sie hier einen Auszug der Bewertungen meiner Mandanten.
Sowohl das Musterschreiben, als auch die dann notwendige weitere Abwicklung waren sehr gut. Außerdem war der Kontakt unproblematisch und sehr hilfreich.
Sehr professionell und empfehlenswert! Kompetente und schnelle Hilfe habe ich ohne lange Wartezeit erhalten.
Ich kann mich nur herzlich bedanken. Die Erledigung meines Mandats war schnell, diskret und erfolgreich. Vom Ablauf her nur weiter zu empfehlen. Danke
Im Rückblick könnte ich meinen, dass es ein Film war. Der Anwalt tut alles mögliche um seinem Mandanten aus der misslichen Lage zu helfen... Aber in der Tat, es war wirklich so! Weiter so und vielen Dank nochmals.
Die Vetrtragsauflösung wurde schnell, kompetent und zuverlässig, sowie ohne weitere Kosten für mich, erreicht.