Hilfe bei Branchenbuch- und SEO-Fällen

Rechtsanwalt Dr. Hoffmann hilft Ihnen

Immer wieder melden sich Unternehmen bei mir, die eine Rechnung für einen Branchenbucheintrag in einem dubiosen Online-Verzeichnis oder für fragwürdige “SEO-Optimierungen” erhalten haben. 

Häufig sind die Betroffenen zuvor am Telefon überrumpelt worden und haben sich auf ein Gespräch mit den zwielichtigen Anbietern eingelassen. Dabei arbeiten die Anrufer mit verschiedenen Tricks. 

Auf dieser Seite beantworte ich die wichtigsten Fragen zu diesem Thema. Falls Sie ebenfalls eine aus Ihrer Sicht unberechtigte Rechnung erhalten haben, können Sie natürlich gern Kontakt mit mir aufnehmen. 

Ihr Dr. Christian Hoffmann

Was versteht man unter Branchenbuch- bzw. SEO-Fällen?

Unter Branchenbuchfällen verstehe ich Fälle, in denen Sie eine Rechnung für die Eintragung in einem digitalen Branchenbuch bzw. einem Online-Verzeichnis erhalten haben. Ein Eintrag Ihres Unternehmens in einem solchen Online-Portal soll angeblich dafür sorgen, dass Sie im Internet besser gefunden werden und so mehr Kundenanfragen erhalten. Tatsächlich ist der Effekt solcher Portale aber sehr fraglich. Mit geschickten Aussagen schaffen es manche Firmen aber immer wieder, unbedarfte Gewerbetreibende von ihren Angeboten zu überzeugen.

Etwas abgewandelt funktioniert dies bei sog. SEO-Fällen. SEO steht dabei für das englische Search Engine Optimization. Dies umfasst alle technischen und inhaltlichen Maßnahmen, um die Sichtbarkeit einer Webseite in den Suchmaschinen zu verbessern. Auf dem Markt gibt es zahlreiche seriöse Anbieter, die durch gezielte Maßnahmen das Ranking der eigenen Webseite verbessern können.

Da es sich jedoch um eine recht komplexe Thematik handelt, schaffen es dubiose Firmen immer wieder, auch fragwürdige Maßnahmen zu verkaufen. Diese könnten entweder mit wenigen Klicks selbst erledigt werden oder sind in ihrer Wirkung häufig sehr zweifelhaft.

Welche Tricks verwenden die Anbieter?

Da ein klardenkender Mensch die fragwürdigen Leistungen der dubiosen Unternehmen im Leben nicht beauftragen würde, müssen die entsprechenden Firmen mit einer Reihe von Tricks arbeiten. Dabei haben sich in der Vergangenheit offenbar verschiedene Methoden als besonders „erfolgreich“ erwiesen, von denen mir meine Mandanten immer wieder berichten.

Dabei muss jedoch jeder Fall einzeln betrachtet werden. Es wird hier ausdrücklich nicht behauptet, dass die Firmen, über die ich auf meiner Homepage berichte, die hier erläuterten Tricks tatsächlich verwenden.

Die „Datenüberprüfungs-Masche“

Früher wurden bspw. vermehrt Schreiben per Post oder per Fax verschickt. Die Schreiben vermittelten dabei den Eindruck, es handele sich um einen kostenlosen Eintrag in einem Branchenbuch. Dabei wird die wahre Absicht bspw. durch Überschriften wie „Zur Neuaufnahme in unserem Branchenbuch im Internet überprüfen Sie bitte Ihre Unternehmensdaten und vervollständigen Sie Ihre Angaben“ verschleiert. Die Aufmerksamkeit des Adressaten soll dadurch in erster Linie auf das Überprüfen und Ausfüllen der bereits vorformulierten (häufig fehlerhaften) Unternehmerdaten gelenkt werden. Zum Teil erwecken die Schreiben auch den Eindruck, es handele sich um ein behördliches Firmenregister oder ähnliches. 

In der Annahme, es handele sich um eine reine Bestätigung der Daten bspw. einer Telefonbuchänderung oder um einen kostenlosen Eintrag im Internet, unterzeichnen die Empfänger oftmals das Formular. Kurze Zeit später flattern dann jedoch hohe Rechnung ins Haus. Der Grund dafür ist, dass man sich im Kleingedruckten zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages verpflichtet. Häufig hat dieser zudem eine Laufzeit von mehreren Jahren.

Verträge am Telefon durch Cold-Calls

Heute erfolgt die Kontaktaufnahme häufig durch sog. Cold-Calls, also unerlaubte Werbeanrufe. Am Ende des Gespräches erfolgt mit Zustimmung des Angerufenen meist eine Bandaufzeichnung. In dem aufgezeichneten Teil des Gespräches wird der Angerufene durch geschlossene Fragen gezielt dazu bewegt, die Fragen lediglich mit „Ja“ zu beantworten, obwohl der Inhalt häufig kaum zu verstehen ist.

Damit man sich aber überhaupt auf ein entsprechendes Gespräch einlässt, werden dem Angerufenen verschiedene Geschichten erzählt. Dabei wird häufig ausgenutzt, dass der Angerufene in dem Moment nur wenig Zeit hat und/oder sich mit der Materie nicht auskennt, da das Marketing eigentlich von einer anderen Person im Unternehmen betreut wird.

Die „Vertragverlängerungs-Masche“

Zu diesen Geschichten gehört etwa die Aussage, es bestehe bereits ein bisher kostenloser Eintrag in dem entsprechenden Online-Portal. Dieser habe sich nun aber mangels Kündigung automatisch verlängert, bspw. für eine Laufzeit von zwei Jahren. Man habe nun aber die einmalige Gelegenheit, den Vertrag auf nur ein Jahr zu verkürzen, wenn man sofort am Telefon den entsprechenden Bedingungen zustimme. Erst später stellen die Betroffenen fest, dass ein entsprechender Vertrag mit dem Unternehmen nie gegeben hat.

In der Bandaufzeichnung ist von dem Vorgespräch natürlich nichts zu hören und häufig werden zudem Wörter wie „Neuvertrag“ in den Text eingebaut o. ä., so dass der Eindruck erweckt wird, es wäre stets von einem neuen Vertrsg gesprochen worden.

Die „Google-Masche“

Vor allem im Bereich der SEO-Fälle hat sich eine besonders dreiste Form der Überlistung durchgesetzt. Dabei behaupten die Anrufer ganz dreist, Sie riefen direkt von Google an oder aber erwecken durch die Erwähnung bestimmter Schlagworte zumindest diesen Eindruck. Um die Sichtbarkeit der eigenen Webseite bei Google oder des Google MyBusiness-Eintrages auch zukünftig zu gewährleisten, müssten nun ganz dringend entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Meist erst nach Erhalt der Rechnungen stellen die Betroffenen jedoch fest, dass Sie keineswegs mit dem Unternehmen Google gesprochen haben. Vielmehr handelt es sich in der Regel um Drittunternehmen, die eigene Dienstleistungen verkaufen. Dabei machen es sich diese Unternehmen zu Nutze, dass Google tatsächlich teilweise ihren Kunden anruft, bspw. wenn man kostenpflichtige Anzeigen bei Google schaltet.

Welche Leistungen erbringen die Unternehmen überhaupt?

Welche Leistungen diese Unternehmen aber tatsächlich anbieten, bleibt häufig auch nach Erhalt der Rechnung mehr als fraglich.

In Bereich der Branchenbuch-Fälle beschränkt sich die Leistung der Unternehmen in der Regel darauf, die Firmenadresse und evtl. einige Schlagwörter in einem (meist völlig) unbekannten Online-Portal einzutragen. Wenn jedoch das entsprechende Portal selbst eine nur sehr schlechte Auffindbarkeit im Internet hat, dürften die daraus entstehende Vorteile überaus überschaubar bleiben.

Bei den SEO-Fällen beschränken sich die Leistungen dieser Unternehmen häufig darauf, bspw. den eigenen Google My-Business-Eintrag zu „optimieren“. Der Google My-Business-Eintrag erscheint in der Suche häufig auf der rechten Seite und enthält oft automatisch Informationen über das eigene Unternehmen. Als Unternehmensinhaber kann man hier Anpassungen an dem Eintrag vornehmen und bspw. Keywords und Bilder hinzufügen. Dies ist meist in wenigen Minuten erledigt.

Die angeblichen SEO-Optimierer berechnen hierfür jedoch oft horrende Summen.

Gleiches gilt für die häufig ebenfalls angebotene Google-Ads-Einrichtigung. Hier wird häufig lediglich ein Account eingerichtet aber keine sonstige Leistung erbracht, wie etwa das komplette Erstellen einer Kampagne. 

Kann ich den Vertrag nicht einfach widerrufen?

Vor allem viele Jungunternehmer sind häufig überrascht, wenn Sie erfahren, dass Sie den Vertrag nicht einfach widerrufen können. Da Sie diese Verträge als Unternehmen und nicht als Verbraucher abschließen, steht Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dies berechtigt ausschließlich Verbraucher, bspw. einen telefonischen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Diesen Umstand machen sich die dubiosen Firmen zu Nutze. Häufig werden auch gezielt Unternehmer angerufen, die sich erst vor kurzem selbstständig gemacht haben.

Sind solche Verträge am Telefon also wirksam?

Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die so zu Stande gekommen Verträge automatisch als rechtmäßig anzusehen sind.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich weiß ich, dass es immer wieder Möglichkeiten gibt, gegen die Rechnungen dieser Unternehmen effektiv vorzugehen. So werden am Telefon häufig lediglich einige Schlagwörter aufgezählt, ohne dass genau erkennbar ist, wofür am Ende eigentlich genau bezahlt werden soll.

So muss bspw. in einem ersten Schritt genau geprüft werden, ob es überhaupt zu einem wirksamen Vertrag gekommen ist. Dazu gehört bspw., dass neben dem Preis auch die geschuldeten Leistungen der Unternehmen genau festgelegt worden.

Auch gibt es immer wieder Fälle, in denen die Betroffenen nur deshalb einem Vertrag zugestimmt haben, da sie zuvor arglistig getäuscht wurden. Dies ist etwa der Fall, wenn wahrheitswidrig behauptet wurde es bestehe bereits ein Vertrag oder man rufe im Auftrag von Google an.

Was sollte ich tun, wenn ich ebenfalls in eine solche Falle geraten bin?

Wenn Sie ebenfalls eine aus Ihrer Sicht unberechtigte Rechnung oder Mahnung für einen der hier beschriebenen Fälle erhalten haben, sollten Sie sich schriftlich gegen die Forderungen wehren. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass eine Klärung am Telefon mit diesen Unternehmen meistens nicht möglich ist. Formulieren Sie in Ihrem Schreiben, aus welchem Grund Sie die Rechnung für unberechtigt halten. Wichtig ist, dass Sie dies zeitnah nach Erhalt der Rechnung tun und dabei immer sachlich bleiben.

Wenn Sie Hilfe bei den Formulierungen benötigen, haben Sie auf meiner Homepage auch die Möglichkeit, für viele Fälle eine entsprechende Vorlage herunterzuladen.

Falls Sie meine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie gern Kontakt mit mir. Ich habe in der Vergangenheit schon zahlreichen Betroffenen erfolgreich geholfen, die Rechnungen abzuwehren und die Verträge anzufechten.

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