Sie haben eine Rechnung der IBB Pronowa GmbH für FirmenAnzeiger24 erhalten?
Immer wieder melden sich Unternehmer bei mir, die eine Rechnung der IBB Pronowa GmbH bekommen haben. Hintergrund sind meistens vorangegangene Werbeanrufe des Unternehmens.
Hier erfahren Sie, wie die Masche genau funktioniert was Sie tun sollten, wenn Sie ebenfalls betroffen sind. Außerdem können Sie hier meine Hilfe bei der Abwehr der Forderung in Anspruch nehmen.
Viele Betroffene sind überrascht, wenn Sie Rechnungen der IBB Pronowa GmbH erhalten. Darin berechnet das Unternehmen in der Regel einen „Premium Plus Business Eintrag“ für 6 Monate. Verlangt werden dafür meistens 659,00 €. Gezahlt werden soll der Betrag auf ein Konto in Belgien, obwohl die IBB Pronowa GmbH in der Schweiz ihren Sitz hat.
Ebenfalls nicht besonders vertrauenswürdig erscheint die Tatsache, dass in die IBB Pronowa GmbH in der eigenen Adresse einen Rechtschreibfehler einbaut („Switzertland“ statt „Switzerland“). Aber auch die übrige Gestaltung der Rechnung wirkt nach meinem Empfinden wenig professionell.
Der Rechnung voraus gehen in der Regel ungefragte Werbeanrufe der IBB Pronowa GmbH. Angerufen werden dabei gezielt Selbstständige und kleine bis mittlere Unternehmen. In einem von mir betreuten Fall stellte sich der Anrufer als „Martin Schmidt“ vor, wobei mir die Echtheit dieses Namens zweifelhaft erscheint. Er rufe aus der „Kontrollabteilung IBB Pronowa GmbH“ an. Durch verschiedene Maschen werden die Angerufenen in ein Gespräch verwickelt. Was genau Inhalt dieses Gespräches ist, ist später oft Gegenstand der Auseinandersetzung.
Im Allgemeinen funktionieren die Methoden bei diesen sog. Cold-Calls aber immer sehr ähnlich. Im Kern wird die Unwissenheit des Angerufenen und oftmals der Alltagsstress des Geschäfts ausgenutzt, um den Angerufenen zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Dabei wird bspw. suggeriert, dass bereits ein Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen existiere und sich dieser Vertrag nun um zwei Jahre verlängert habe. Der Vertrag könne aber auf sechs Monate verkürzt werden, wenn man dem nun am Telefon zustimme. Erst später finden die Betroffenen heraus, dass bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt kein Vertrag mit dem Unternehmen existiert hat.
In anderen Fällen wird von den Anrufern der Eindruck erweckt, man rufe direkt von Google an und es müssten dingende Änderungen am Google-Konto vorgenommen werden. Ob beziehungsweise welche dieser Methoden auch von der IBB Pronowa GmbH eingesetzt werden konnte bisher nicht verifiziert werden.
Es steht jedoch fest, dass die Anrufer der IBB Pronowa GmbH mit der Zustimmung des Angerufenen vom zweiten Teil des Gespräches eine Tonbandaufnahme erstellen. Diese wird den Betroffenen später vorgehalten, wenn ein Vertragsschluss bestritten wird.
Bezeichnenderweise beginnt der Anrufer die Aufzeichnung mit der Frage: „Können Sie mir bitte bestätigen, dass wir Ihnen im Vorgespräch alles ordnungsgemäß erklärt haben und Sie unseren Service nutzen möchten?“. Offensichtlich dient diese Frage als eine Absicherung. Bezeichnenderweise wird an dieser Stelle nicht erwähnt, was der Anrufer denn im Vorgespräch „ordnungsgemäß erklärt“ hat.
Anschließend lässt sich der Anrufer die Daten des Unternehmens bestätigen. Danach „rattert“ der Anrufer stets den gleichen Text runter: „Sehr geehrter Herr…, wir begrüßen Sie herzlich als Kunden bei IBB Pronowa GmbH. Wie von Ihnen gewünscht, werden wir Ihr Unternehmen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen online bestens darstellen.“ Anschließend heißt es, man erhalte bei der IBB Pronowa GmbH eine „eigene Plattform“, von der aus man seine Online-Werbung kontrollieren und selber gestalten könne.
„Mahnungen von Inkassounternehmen sollten Sie immer genau prüfen, bevor Sie diese einfach bezahlen“ – Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann
Sie haben ebenfalls eine unberechtigte Rechnung oder Mahnung für einen Eintrag in einem Online-Verzeichnis erhalten?
Seit über 10 Jahren helfe ich als Rechtsanwalt für Abofallen meinen Mandanten diskret und unkompliziert. In der Vergangenheit konnte ich bereits tausenden Betroffenen erfolgreich aus der Abofalle helfen.
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Nach Abschluss des Telefonates kann man sich zu Recht die Frage stellen, was denn nun eigentlich Gegenstand des Vertrages sein soll. Eigentlich geht es ausschließlich darum, dass die Unternehmensdaten auf der Webseite Firmenanzeiger24.com eingetragen werden.
Der Nutzen eines solchen Premiumseintrags bei Firmenanzeiger24.com erscheint mit jedoch überaus zweifelhaft. Zum einen wirkt die Seite optisch wenig ansprechend und weist technische Fehler auf (so können bspw. die Einträge auf der Startseite nicht angeklickt werden). Vor allem aber würde ein Eintrag auf der Seite Firmenanzeiger24.com nur dann mehr Kunden bringen, wenn dadurch die eigene Sichtbarkeit im Internet erhöht wird. Ich halte es jedoch für nahezu ausgeschlossen, dass auch nur ein Einziger Interessent die Webseite Firmenanzeiger24.com nutzt, um ein Unternehmen in der Nähe zu suchen.
Heutzutage gibt es zahlreiche wirkungsvollere Maßnahmen, um die eigene Sichtbarkeit im Internet zu erhöhen, wie etwa die Verbesserung der eigenen Webseite oder Profile in sozialen Netzwerken.
Die fragwürdige Leistung hält die IBB Pronowa GmbH jedoch nicht davon ab, die Forderungen bei Nichtzahlung durch ein Inkassounternehmen einzutreiben. Häufig wird damit die National Inkasso GmbH beauftragt.
Das Inkassounternehmen ist mir aus zahlreichen anderen Fällen bekannt, in denen ebenfalls fragwürdige Leistungen eingefordert werden. Sehr häufig handelt es sich dabei wie hier um Forderungen für dubiose Branchenbücher bzw. Online-Portale.
In den Zahlungsaufforderungen der National Inkasso GmbH zeigt das Inkassounternehmen an, dass es damit beauftragt worden sei, die Forderung der IBB Pronowa GmbH für die Seite Firmenanzeiger24 geltend zu machen. Neben dem ursprünglichen Rechnungsbetrag werden zusätzlich Inkassogebühren verlangt.
Aus rechtlicher Sicht gibt es verschiedene Ansatzpunkte, um sich gegen die Rechnungen und Mahnungen der IBB Pronowa GmbH zu wehren. So dürften bereits die ungewollten Anrufe (sog. Cold Calls) aus wettbewerbsrechtlicher Sicht unzulässig sein. Wer Unternehmen ohne Einwilligung anruft, um eigene Leistungen zu verkaufen, handelt nach dem Wettbewerbsrecht unlauter.
Zudem erscheint mir zweifelhaft, dass allein das kurze Telefonat den notwendigen Mindestinhalt enthält, den ein Vertrag haben muss und über den die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommt (sog. Essentialia negotii).
Zudem muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden, wie genau es zu dem angeblichen Vertragsschluss gekommen ist. Hierbei spielt es auch eine Rolle, was vor der Bandaufzeichnung besprochen wurde. Sollte sich bspw. herausstellen, dass unwahre Tatsachen behauptet wurden, können entsprechende Verträge bspw. wegen arglistiger Täuschung angefochten werden (§ 123 BGB).
Da den AGB der IBB Pronowa GmbH zu entnehmen ist, dass sich die Verträge jeweils automatisch verlängern, sollten Sie zudem vorsorglich eine Kündigung des (angeblichen) Vertrages aussprechen.
Wenn Sie ebenfalls eine aus Ihrer Sicht unberechtigte Rechnung der IBB Pronowa GmbH erhalten haben aber nicht wissen, wie Sie Ihre Einwände genau formulieren sollen oder wenn Sie keine Zeit haben, ein entsprechendes Schreiben zu verfassen, können Sie hier meine Vorlage für diesen Fall herunterladen.
Ich habe das Musterschreiben speziell für diesen Fall gegen “FirmenAnzeiger24.com” verfasst. Durch die Beantwortung einiger Fragen zu Ihrem konkreten Fall, passt sich die smarte Vorlage Ihrem Fall an, so dass Sie innerhalb weniger Minuten ein für Sie passendes Schreiben erhalten.
Die Vorlage basiert auf meinen langjährigen Erfahrungen, die ich als Rechtsanwalt in diesem Gebiet gesammelt habe.
Fragebogen online ausfüllen und fertiges Schreiben herunterladen
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Speziell für diesen Sachverhalt formuliert. Durch die Beantwortung gezielter Fragen passt sich das Schreiben Ihrem individuellen Fall an.
Die Kosten betragen nur einen Bruchteil der ansonsten entstehenden Rechtsanwaltskosten.
Vorlage vom Anwalt erstellt. So können Sie sicher sein, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind.
Falls Sie meine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, können Sie mich hier direkt mit Ihrem Fall gegen die IBB Pronowa GmbH beauftragen. Die Beauftragung läuft vollständig online ab, so dass Sie keinen Termin vor Ort benötigen. Ich habe bereits zahlreichen Betroffenen geholfen, die sich in einer ähnlichen Situation befunden haben wie Sie.
Sobald Sie die Beauftragung vorgenommen haben, werde ich mich sofort für Sie mit der IBB Pronowa GmbH bzw. mit einem evtl. bereits eingeschalteten Inkassounternehmen in Verbindung setzen. Sie müssen sich ab dem Moment der Beauftragung um nichts mehr kümmern.
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Ich übernehme die gesamte Kommunikation mit der IBB Pronowa GmbH für Sie, inkl. Kündigung des angeblichen Vertrages
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