Paidwings AG kündigen
Abbuchung von Paidwings AG (pwings.ch, PWA*PW AG)? RA Dr. Hoffmann zeigt, wie Sie kündigen, widerrufen, die Zahlung stoppen und Inkasso von Fairmount abwehren.
Wer auf einer Datingseite nach Kontakten sucht, erwartet keine böse Überraschung auf dem Kontoauszug. Doch genau das erleben viele Nutzer der Paidwings AG: Ein vermeintlich kostenloses Profil entpuppt sich als kostenpflichtiges Abo, regelmäßige Abbuchungen häufen sich, und plötzlich landet ein Inkassoschreiben im Briefkasten. Als Anwalt, der bereits mehrere Hundert solcher Fälle begleitet hat, erkläre ich Ihnen auf dieser Seite, was hinter den Forderungen steckt, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich Schritt für Schritt wehren können.
Die Paidwings AG mit Sitz in der Schweiz betreibt eine Vielzahl von Datingportalen, die optisch unterschiedlich wirken, aber technisch und rechtlich nach demselben Muster funktionieren. Das Geschäftsmodell beruht darauf, dass Nutzer ein kostenloses Profil anlegen, beim Versuch, Nachrichten zu lesen oder Kontakte herzustellen, jedoch in einen kostenpflichtigen Abovertrag geführt werden, oft ohne dass sie die automatische Verlängerungsklausel bewusst wahrgenommen haben.
Wie es anfängt
Der Anmeldeprozess bei Paidwings AG

Die Startseiten der Paidwings-Portale werben mit Aussagen wie „Finde ein Date in deiner Umgebung" oder „Handgeprüfte Mitglieder für echte Kontakte". Ein kostenloses Profil ist mit wenigen Klicks erstellt: E-Mail-Adresse eintragen, Bestätigungslink anklicken, fertig. Dann beginnen die eigentlichen Probleme.

Nach der E-Mail-Bestätigung werden den Nutzern verschiedene Mitgliedschaftsstufen präsentiert: von der kostenlosen Basis-Mitgliedschaft bis zu Premium-Paketen. Die Preise wirken auf den ersten Blick überschaubar. Was viele übersehen: Auf der letzten Seite des Buchungsvorgangs findet sich der entscheidende Hinweis, dass sich das Abo automatisch verlängert, wenn es nicht fristgerecht gekündigt wird.

Dieser Hinweis ist häufig klein gedruckt oder optisch so platziert, dass er leicht ignoriert wird. Wer die Zahlungsdaten eingibt und auf „Weiter" klickt, hat nach Auffassung der Paidwings AG einen Laufzeitvertrag abgeschlossen, egal ob er das so verstanden hat oder nicht. An diesem Punkt setzt die rechtliche Auseinandersetzung an.
Kontoauszug
Was bedeuten die Abbuchungsbezeichnungen?
Die erste Reaktion vieler Betroffener ist Verwirrung: Sie entdecken Abbuchungen, können aber den Absender nicht zuordnen. Die Paidwings AG verwendet auf Kontoauszügen und Kreditkartenabrechnungen verschiedene Kürzel, die auf den ersten Blick nichts mit einer Datingseite zu tun haben. Typische Bezeichnungen sind:
- WWW.PWINGS.CH PAIDW AG
- *PWA \PW AG**
- PWFAQ.COM
- CHE PAIDWINGS.AG
- WWW.PDWS.CH PAIDW AG CH
- LASTSCHRIFT AT PWFAQ.COM
Wenn Sie einen dieser Einträge auf Ihrem Kontoauszug sehen, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Abbuchung der Paidwings AG. Häufig bemerken Betroffene die Abbuchungen erst nach mehreren Monaten. Dann summieren sich die Beträge schnell auf mehrere Hundert Euro.
Lassen Sie unberechtigte SEPA-Lastschriften nicht still laufen. Eine autorisierte Lastschrift kann innerhalb von **8 Wochen** ohne Angabe von Gründen zurückgebucht werden; bei einer nicht autorisierten Buchung beträgt die Frist **13 Monate**. Sprechen Sie umgehend mit Ihrer Bank.
Widerruf
Das 14-tägige Widerrufsrecht und was bei fehlender Belehrung gilt
Bei online geschlossenen Verträgen steht Ihnen nach § 355 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Das gilt auch für Aboverträge auf Datingportalen. Die Frist beginnt jedoch nur dann zu laufen, wenn Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, und das mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.
Bei zahlreichen Paidwings-Portalen ist die Widerrufsbelehrung unvollständig, fehlt ganz oder ist so versteckt platziert, dass sie rechtlich nicht wirksam erteilt wurde. In diesen Fällen greift § 356 Abs. 3 BGB: Das Widerrufsrecht erlischt dann erst 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Im Klartext: Selbst wenn Sie das Abo vor Monaten abgeschlossen haben, können Sie den Vertrag unter Umständen noch heute widerrufen, rückwirkend für alle bereits gezahlten Beträge.
Den Widerruf sollten Sie schriftlich per Einschreiben an die Paidwings AG erklären und dabei ausdrücklich das Wort „Widerruf" verwenden sowie Ihren Usernamen, Ihre E-Mail-Adresse und das Datum der Anmeldung angeben. Eine einfache E-Mail reicht rechtlich zwar aus, ist aber schwer zu beweisen.
Kündigung
So beenden Sie das Abo wirksam
Laut den AGB der Paidwings AG bedarf eine Kündigung der Textform. Doch nicht jede Form ist gleich sicher.
- E-Mail: Grundsätzlich ausreichend, aber im Streitfall schwer nachweisbar. Ich rate davon als alleinigem Weg ab.
- Brief per Einschreiben mit Rückschein: Dies ist die sicherste Methode. Sie erhalten einen Zustellungsnachweis, der im Streitfall den genauen Eingang der Kündigung belegt.
Das Kündigungsschreiben sollte Ihren vollständigen Namen, Ihren Usernamen, die bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse und den Namen des genutzten Portals enthalten.
Wichtig für die Frist: Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Laufzeitende. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich das Abo automatisch. Für Verträge mit einer Laufzeit unter 30 Tagen können Sie jederzeit kündigen.
Gesetzlicher Kündigungsbutton: Nach § 312k BGB sind Anbieter verpflichtet, für online geschlossene Dauerschuldverhältnisse einen klar gekennzeichneten und leicht zugänglichen Kündigungsbutton bereitzustellen. Fehlt dieser Button oder funktioniert er nicht ordnungsgemäß, haben Sie nach § 312k Abs. 6 BGB das Recht, den Vertrag jederzeit und fristlos zu kündigen. Bei mehreren Paidwings-Portalen ist dieser Button nicht oder nicht vorschriftsgemäß vorhanden. Prüfen Sie das in Ihrem Fall.
Daneben kommt in bestimmten Konstellationen eine außerordentliche Kündigung nach § 627 BGB in Betracht. Diese Norm gilt für Dienstleistungen höherer Art, die ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen, wozu persönliche Vermittlungsleistungen grundsätzlich gezählt werden können. Ob § 627 BGB auf reine Online-Matching-Portale anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab; die verbraucherfreundliche Rechtsprechung tendiert hier in mehreren Entscheidungen zu einer weiten Auslegung.
Haben Sie lediglich ein **kostenloses Profil** angelegt und keine kostenpflichtige Mitgliedschaft gebucht, genügt es, das Profil zu löschen. Eine formelle Kündigung ist nur bei bezahlten Mitgliedschaften erforderlich.
Inkasso
Mahnschreiben der Fairmount GmbH und Auer Witte Thiel
Reagieren Sie nicht auf Zahlungsaufforderungen der Paidwings AG oder buchen Sie Lastschriften zurück, schaltet das Unternehmen regelmäßig externe Stellen ein, die die Forderung eintreiben sollen.
Für mehr Informationen zu den jeweiligen Unternehmen klicken Sie bitte auf den entsprechenden Kasten:
Die Fairmount Inkasso GmbH aus Döbeln versendet Mahnschreiben, in denen die ursprünglichen Mitgliedsbeiträge um Verzugskosten und Mahngebühren erhöht werden. Der Ton der Schreiben ist bewusst einschüchternd: Es wird behauptet, trotz mehrfacher Mahnung sei keine Zahlung erfolgt, und es wird mit der Einleitung gerichtlicher Schritte gedroht. Zum Teil werden auch Belege mitgeschickt und zur Erstattung einer Strafanzeige gegen Unbekannt aufgefordert. Ein Mittel, das allein psychologischen Druck erzeugen soll.
Reagiert auch die Fairmount GmbH nicht mit Erfolg, beauftragt die Paidwings AG die Münchner Kanzlei Auer Witte Thiel. Diese macht die Forderung anwaltlich geltend, addiert Anwaltsgebühren und Bank- sowie Mahnkosten obendrauf und bietet mitunter Ratenzahlungen an, was wie ein Entgegenkommen wirkt, aber de facto die Forderung anerkennen würde, wenn Sie zahlen.
Grundsätzlich gilt: Inkassoschreiben sind kein Spam und sollten nicht einfach ignoriert werden, denn eingetragene Inkassobüros können tatsächlich gerichtliche Schritte einleiten. Zahlen Sie jedoch nicht vorschnell. Häufig entsprechen die Datingseiten nicht den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Informationspflichten, sodass die Forderungen angreifbar sind. Mir berichten zudem regelmäßig Mandanten, dass sie Mahnschreiben erhalten haben, obwohl sie sich nicht erinnern können, überhaupt ein kostenpflichtiges Angebot gebucht zu haben. In solchen Fällen muss die Gegenseite den Vertragsschluss nachweisen. Sie müssen ihn nicht widerlegen.
Was tun
Der Handlungspfad Schritt für Schritt
Wenn Sie eine Abbuchung der Paidwings AG entdeckt haben oder ein Inkassoschreiben erhalten haben, empfehle ich folgende Vorgehensweise:
- Ruhe bewahren, nicht vorschnell zahlen. Eine Zahlung kann als Anerkennung der Forderung gewertet werden. Prüfen Sie zunächst, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist.
- Schriftlich kündigen und/oder widerrufen. Schicken Sie eine Kündigung und, wenn die Widerrufsfrist noch läuft oder die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, gleichzeitig einen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein an die Schweizer Adresse der Paidwings AG.
- Unberechtigte Lastschriften zurückbuchen lassen. Wenden Sie sich an Ihre Bank. Autorisierte Lastschriften können innerhalb von 8 Wochen, nicht autorisierte innerhalb von 13 Monaten zurückgebucht werden. Klären Sie mit der Bank, welcher Fall vorliegt.
- Inkassoschreiben nicht ignorieren, aber die Forderung bestreiten. Antworten Sie der Fairmount GmbH bzw. der Kanzlei Auer Witte Thiel schriftlich und weisen Sie den Zahlungsanspruch zurück. Erläutern Sie, aus welchen Gründen Sie die Forderung für unberechtigt halten: etwa eine fehlende Widerrufsbelehrung, einen fehlenden Kündigungsbutton oder einen nicht wirksamen Vertragsschluss.
- Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid: fristgerecht Widerspruch einlegen. Erhalten Sie einen Mahnbescheid vom Gericht, haben Sie zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Verpassen Sie diese Frist, wird der Mahnbescheid rechtskräftig und vollstreckbar. Das sollten Sie unbedingt vermeiden.
- Im Zweifel anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Gerade wenn die Forderung bereits mehrere Hundert Euro erreicht hat, lohnt sich professionelle Unterstützung. Ich kenne das Vorgehen der Paidwings AG und ihrer Dienstleister aus zahlreichen Mandaten und kann die Forderung gezielt angreifen.
Paidwings-Portale
Welche Seiten betreibt die Paidwings AG?
Die Paidwings AG ist nicht nur unter einem einzigen Namen aktiv. Das Unternehmen tritt unter Dutzenden Markennamen auf, im Design verschieden, in Technik und Vertragsgestaltung aber identisch. Dazu gehören unter anderem Seiten wie whatsexy.de, gelegenheitssex.com, happydate24.de oder wirflirten.online, dazu eine Reihe weiterer Portale. Wenn Sie auf Ihrem Kontoauszug eine der oben genannten Bezeichnungen wie `pwings.ch`, `pdws.ch` oder `PWA *PW AG` sehen, aber sich nicht sicher sind, bei welchem Portal Sie sich angemeldet haben, schauen Sie in Ihre E-Mails: Die Bestätigungsmail nach der Anmeldung enthält in aller Regel den Namen des jeweiligen Portals.
Das Wissen, um welches Portal es sich handelt, ist wichtig, denn in der Kündigung und im Widerruf sollten Sie das Portal explizit benennen, damit die Paidwings AG die Zuordnung nicht in Frage stellen kann.
Rechtliche Einwendungen
Warum viele Forderungen angreifbar sind
Die Paidwings AG behauptet in Mahnschreiben regelmäßig, der Nutzer habe einen „Laufzeitvertrag" abgeschlossen. Rechtlich gilt: Wer einen Vertrag behauptet, muss ihn auch nachweisen. Die Beweislast liegt bei der Paidwings AG. Nicht bei Ihnen. Sie müssen lediglich den behaupteten Vertragsschluss bestreiten, sofern Sie sich nicht an eine bewusste Buchung erinnern oder die Vertragsgestaltung intransparent war.
Es gibt noch weitere rechtliche Ansatzpunkte, mit denen sich Forderungen der Paidwings AG zurückweisen lassen:
- Fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrung (§ 356 Abs. 3 BGB): Verlängert das Widerrufsrecht auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.
- Fehlender Kündigungsbutton (§ 312k BGB): Berechtigt zur sofortigen fristlosen Kündigung.
- Unklare Preisgestaltung und automatische Verlängerung: Ist die Verlängerungsklausel nicht klar und verständlich kommuniziert worden, kann ihre Wirksamkeit in Frage gestellt werden.
- Kein nachweisbarer Vertragsschluss: Kann die Paidwings AG nicht konkret belegen, dass Sie ein kostenpflichtiges Angebot gebucht haben, fehlt die vertragliche Grundlage für die Forderung.
- Verdeckte Kosten beim Button-Klick: Wenn der Bestellbutton nicht klar mit „zahlungspflichtig bestellen" oder einer gleichsinnigen Formulierung beschriftet war, kommt nach § 312j BGB überhaupt kein wirksamer Vertrag zustande.
Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung zu Online-Abofallen hat in den letzten Jahren erheblich zugunsten der Verbraucher tendiert. Das bedeutet nicht, dass jede Forderung automatisch unberechtigt ist. Aber es bedeutet, dass Sie Ihre Rechte kennen und aktiv geltend machen sollten, bevor Sie zahlen.
Wenn Sie unsicher sind, welche dieser Einwendungen in Ihrem konkreten Fall greifen, lohnt es sich, das Schreiben von Fairmount GmbH oder Auer Witte Thiel anwaltlich prüfen zu lassen. Ich habe für beide Konstellationen speziell formulierte Musterschreiben entwickelt, die die relevanten rechtlichen Argumente bündeln und die Forderung strukturiert zurückweisen, inklusive einer Aufforderung zur Rückzahlung bereits abgebuchter Beträge.
Ignorieren oder bezahlen?
Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.
Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.
Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.
Welche Hilfe brauchen Sie?
Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.
| Leistung | Musterschreiben | Anwalt beauftragen |
|---|---|---|
| Forderung bestreiten | ✓ | ✓ |
| Vertrag kündigen | ✓ | ✓ |
| Rückforderung gezahlter Beträge | ✓ | ✓ |
| Anwalt übernimmt Kommunikation | — | ✓ |
| Anwaltsgeheimnis / Vertraulichkeit | — | ✓ |
| Keine Post nach Hause | — | ✓ |
| Preis | 39 € | 299 € |
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Entspannen
Ich übernehme die komplette Kommunikation. Sie bekommen keine Post mehr und ich halte Sie auf dem Laufenden.
Dr. Christian Hoffmann
Seit über 10 Jahren bin ich als Rechtsanwalt spezialisiert auf Abo-Fallen, Inkasso-Abwehr und Verbraucherrecht. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen — diskret, unkompliziert und vollständig online, ganz ohne Termin vor Ort in Kiel.
Sie können sicher sein, dass ich mich auch für Sie mit voller Energie einsetze — mit transparenten Festpreisen ohne versteckte Kosten.
Das sagen meine Mandanten
Über 4.000 Bewertungen auf anwalt.de. Hier sind einige Stimmen von Menschen, denen ich helfen konnte.
Häufige Fragen zu Paidwings AG
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
Sie müssen sich nicht allein mit Paidwings AG auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.


