Lesen Sie hier, wie Sie sich gegen die Rechnung der Premium VFA AG für BEST-WERBEPORTAL24 wehren können
Das Unternehmen Premium VFA AG aus der Schweiz verschickt immer wieder Rechnungen für einen Eintrag auf der deutschen Webseite best-werbeportal24.de.
Meist beruhen die Rechnungen auf ein zuvor geführtes Telefongespräch mit der Premium VFA AG. Hier erfahren Sie, wie es zu den Rechnungen kommt und wie Sie sich gegen diese wehren können.
Die etwas lieblos gestalteten Rechnungen der Premium VFA AG sind mit „BEST-WERBEPORTAL24 – Ihr Branchenbuch“ überschrieben. Es finden sich nur wenige Informationen dazu, welche Leistungen genau berechnet werden bzw. für was man genau bezahlen soll. Mit einigen Rechtschreib- bzw. Grammatikfehlern heißt es lediglich, dass man „für Ihren Google Auffindbarkeit Firmeneintrag“ folgendes berechne. Es folgen einige Stichwörter wie „Google Ranking“, Premiumeintrag „Google AdWords“ und „best-werbeportal24.de“.
Auch aus den umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben sich kaum weitere Hinweise zum Vertragsgegenstand, da diese im Wesentlichen aus inhaltsleeren Vertragsklauseln bestehen.
Als Adresse des Absenders ist eine Anschrift in der Schweiz genannt.
Doch wie genau kommt es überhaupt zu den Rechnungen der Premium VFA AG?
In aller Regel beruft sich das Unternehmen darauf, dass der Vertrag in einem Telefongespräch abgeschlossen worden sei. Tatsächlich bestätigen mir die Betroffenen, dass Sie einen ungefragten Werbeanruf, einen sog. Cold Call, des Unternehmens erhalten haben.
Was genau im ersten Teil des Gespräches besprochen wurde, ist später oft streitig.
Mehrere Betroffene haben mir jedoch bereits berichtet, dass sie aufgrund der Formulierungen der Anruferin bzw. des Anrufers davon ausgingen, mit dem Unternehmen Google zu sprechen, da es in dem Gespräch um Google Business und Google AdWords gegangen sei. Auch gibt es Fälle, in denen die Betroffenen irrig davon ausgingen, es bestehe bereits ein Vertrag mit der Premium VFA AG, welcher nun lediglich verlängert werden soll.
Hat man sich einmal auf ein Gespräch eingelassen, kommt der Anrufer bzw. die Anruferin auch meist relativ schnell zu Sache. Hier wird man zunächst gefragt, ob man mit einer Gesprächsaufzeichnung „zu Ihrer und unserer Sicherheit“ einverstanden sei. Dieser Gesprächsmitschnitt wird einem später als Beweis präsentiert, falls man einen Vertragsschluss bestreiten sollte. In dem anschließenden Gespräch stellt der Anrufer bzw. die Anruferin viele sog. geschlossene Fragen, die lediglich mit einem „Ja“ beantwortet werden können.
Dafür wird einem erklärt, dass man in dem „Branchenbuch Werbeportal24“ eingetragen werde, wofür zunächst die eigenen Daten abgeglichen werden müssten. Nachdem man bestätigt hat, dass die Angaben „richtig und korrekt“ sind, wird einem die Laufzeit und der Nettopreis genannt. Anschließend wird man gefragt, ob man auch damit einverstanden sei, dass man 5 Prozent der Rechnungssumme als „Skonto“ abziehen kann. Das Ganze würde man dann innerhalb von 3 bis 5 Werktagen auch noch einmal per Post bestätigt bekommen.
Grundsätzlich gilt, dass Verträge auch am Telefon geschlossen werden können. Es ist nicht immer einer Unterschrift unter einem Vertragsdokument notwendig.
Dennoch bestehen aus meiner Sicht häufig Zweifel, ob die Rechnungen der Premium VFA AG tatsächlich berechtigt sind. So muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob es zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist. Voraussetzung dafür ist bspw., dass ein notwendiger Mindestinhalt, den jeder Vertrag haben muss und über den die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommt (sog. Essentialia negotii). Zu der tatsächlich geschuldeten Leistung der Premium VFA AG wird in dem kurzen Telefonat aber häufig kaum etwas gesagt. So ist teilweise noch nicht einmal klar, auf welcher Domain der Eintrag letztendlich erfolgen soll, wie der Eintrag gestaltet sein soll und wie eine Betreuung durch die Premium VFA AG erfolgt.
Geprüft werden muss zudem, ob tatsächlich eine wirksame Zustimmung zu dem Vertrag im jeweiligen Einzelfall vorliegt. Hierfür ist der genaue Gesprächsverlauf ganz entscheidend. So fehlte es bspw. in einem von mir bearbeiteten Fall schlicht an der Zustimmung des Angerufenen zum Vertrag.
Zudem muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden, wie genau es zu dem angeblichen Vertragsschluss gekommen ist. Hierbei ist auch entscheidend, was vor der Bandaufzeichnung besprochen wurde. Sollte sich bspw. herausstellen, dass unwahre Tatsachen behauptet wurden (bspw. dass bereits ein Vertrag mit dem Unternehmen bestehe), können entsprechende Verträge wegen arglistiger Täuschung angefochten werden (§ 123 BGB).
Sobald man sich gegen die Rechnung der Premium VFA zur Wehr setzt und die geforderten Beträge nicht zahlt, verschickt das Unternehmen zunächst eine Mahnung. Bleibt die Zahlung weiter aus, wird als nächstes häufig das Inkassounternehmen National Inkasso GmbH aus Düsseldorf beauftragt.
In den Mahnungen der National Inkasso GmbH wird behauptet, dass man nachweislich einen Vertrag mit der Premium VFA AG abgeschlossen habe. Da das Gesetz keine Schriftform vorsehe und einem “sämtliche Vertragsmodalitäten wie Preis, Vertragslaufzeit und Leistung” erläutert wurden und man diesen zugestimmt habe, sei man zur Zahlung verpflichtet. Genau dies halte ich jedoch für fraglich (siehe bereits oben).
Einen ausführlichen Artikel über die National Inkasso GmbH finden Sie auch hier.
Falls Sie ebenfalls eine Rechnung der Premium VFA AG oder bereits eine Mahnung der National Inkasso GmbH wegen einer angeblichen Eintrag auf best-werbeportal24.de erhalten haben, finden Sie hier zwei Möglichkeiten, wie Sie sich dagegen wehren können.
Fragebogen online ausfüllen und fertiges Schreiben herunterladen
Schreiben per Post verschicken
Auf Antwort der Premium VFA AG warten
Wenn Sie sich selbst gegen die Rechnung / Mahnung der Premium VFA AG zur Wehr setzen möchten, sollten Sie dies aus Beweisgründen schriftlich tun. Wenn Sie Ihre Einwände schnell und rechtssicher verfasst formulieren möchten, können Sie hier meiner Vorlage herunterladen. Die smarte Vorlage habe ich speziell für diese Art von Rechnungen für Branchenbucheinträge verfasst. Durch die Beantwortung einiger Fragen passt sich das Schreiben Ihrem individuellen Fall an, so dass sie das fertige Schreiben nur noch verschicken müssen.
Die Vorlage basiert auf meinen langjährigen Erfahrungen, die ich als Rechtsanwalt in diesem Gebiet gesammelt habe.
Speziell für diesen Sachverhalt formuliert. Durch die Beantwortung gezielter Fragen passt sich das Schreiben Ihrem individuellen Fall an.
Die Kosten betragen nur einen Bruchteil der ansonsten entstehenden Rechtsanwaltskosten.
Vorlage vom Anwalt erstellt. So können Sie sicher sein, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind.
Formular online ausfüllen
Ich übernehme die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite für Sie, inkl. Kündigung des angeblichen Vertrages
Ich melde mich sofort bei Ihnen, wenn die Antwort vorliegt
Falls Sie meine Hilfe als Rechtsanwalt in Anspruch nehmen möchten, haben Sie hier die Möglichkeit mich mit Ihrem Fall gegen die Premium VFA zu beauftragen.
Da ich es sehr häufig mit diesen Fällen zu tun habe, habe ich ein Online-Verfahren entwickelt, über das Sie mich bundesweit in wenigen Minuten beauftragen können. Alle Informationen, die ich von Ihnen benötigen, werden in dem Online-Formular abgefragt. Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, werde ich die Gegenseite für Sie anschreiben. Dies gilt auch, wenn Sie bereits eine Inkasso-Mahnung erhalten haben. Sie müssen sich ab dem Moment der Beauftragung um nichts weiter kümmern, da sämtliche Kommunikation mit der Gegenseite über mich läuft.
Ich habe bereits tausenden Betroffenen erfolgreich geholfen. Lesen Sie hier einen Auszug der Bewertungen meiner Mandanten.
Ging alles reibungslos. Ich bin sehr zufrieden.
Einmal blöderweise was abgeschlossen, wo wir alleine nicht mehr rauskamen. Es haben sich noch soviele mit reingeklinkt, das uns keine andere Wahl blieb einen Anwalt zu nehmen. Dr. Hoffmann hat sich derSache angenommen und viel dabei erreicht. Mittlerweile kommen keine Briefe mehr, dafür sind wir Ihm sehr dankbar. Braucht ihr einen Anwalt seid ihr hier gut aufgehoben. Vielen Dank
Super Arbeit, schnelle Antwort, Freundlich und Sympathisch immer erreichbar für offene Fragen!
Ein Klasse Anwalt gerne würde ich 6 von 5 Sternen geben aber dies geht Leiter nicht. Ich kann Herr Hoffmann nur weiter empfehlen!!
Dr. Hoffmann schnelle freundliche Beratung und positive Klärung des Streitfalles.
Vielen Dank. Werde Sie, Dr. Hoffmann, gerne weiter empfehlen.
Schnelle seriöse Bearbeitung mit sehr guten Erfolgschancen mit kleinen finanziellen Mitteln.